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- Kanzlei Michael Pohl
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Michael Pohl ist Rechtsanwalt in Jena. Zu den auf seiner Kanzleiwebseite genannten Schwerpunkten gehören Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Saalbahnhofstraße 9 in der Jenaer Innenstadt, nahe dem Universitätshauptgebäude und dem Hotel und Restaurant Schwarzer Bär, im Gebäude des ehemaligen Jugendamtes. Auf der Webseite informiert Michael Pohl über seine Schwerpunkte und häufig gestellte Fragen. Dazu werden anwaltliche Tätigkeit, Kosten, Rechtsschutzversicherung, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe aufgeführt. Für persönliche Gespräche bittet er um eine Terminvereinbarung mit ihm oder Frau König. Rechtsauskünfte werden weder telefonisch noch über das Internet erteilt. Die Kanzlei ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Telefonische Erreichbarkeit und Termine sind auch außerhalb dieser Zeiten möglich. Bei Nichterreichbarkeit können Anrufende eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine E-Mail senden; die Kanzlei kündigt eine umgehende Rückmeldung an.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-ra-pohl.de, kanzlei-ra-pohl.de
Beratung in Jena – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Michael Pohl ist mit der Kanzlei Michael Pohl in der Saalbahnhofstraße 9 in 07743 Jena tätig. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de stellt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie das Familienrecht heraus. Beide Rechtsgebiete betreffen häufig Veränderungen im beruflichen oder privaten Alltag, bei denen Unterlagen, zeitliche Abläufe und persönliche Rahmenbedingungen eine wesentliche Rolle spielen. Auf seiner Kanzleiwebseite nennt Michael Pohl außerdem Mietrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht als Schwerpunkte. Dort finden sich auch Informationen zur anwaltlichen Tätigkeit sowie zu Kosten, Rechtsschutzversicherung, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um die Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Ratsuchende beschäftigen beispielsweise Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder Arbeitszeugnissen. Auch Abmahnungen, Kündigungen und angebotene Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Kontaktaufnahme sein. Hinter dem Tätigkeitsschwerpunkt steht die rechtliche Einordnung solcher arbeitsbezogenen Konflikte und Vereinbarungen. Für ein Gespräch sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, relevante Schreiben und eine nachvollziehbare Darstellung des bisherigen Geschehens hilfreich. Bei bestimmten arbeitsrechtlichen Anliegen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung und die damit verbundenen persönlichen und wirtschaftlichen Fragen im Mittelpunkt. Dazu zählen etwa Unterhalt, Vermögensfragen, elterliche Sorge und Umgang. Welche Themen zusammenhängen und welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach der jeweiligen Lebenssituation. Allgemein kann eine geordnete Übersicht über familiäre Verhältnisse, bestehende Vereinbarungen und bereits vorliegende gerichtliche Schreiben die Vorbereitung erleichtern. Nicht jedes familienrechtliche Anliegen führt unmittelbar zu einem Gerichtsverfahren; auch die Einordnung von Regelungsbedarf gehört zum rechtlichen Themenfeld. Die Kanzlei liegt in der Jenaer Innenstadt nahe dem Universitätshauptgebäude und dem Hotel und Restaurant Schwarzer Bär, im Gebäude des ehemaligen Jugendamtes. Damit besteht ein konkreter Bezug zum Zentrum; auch für Ratsuchende aus Lobeda und Winzerla ist die Innenstadt der örtliche Anlaufpunkt. Familienrechtliche Verfahren werden bei entsprechender Zuständigkeit vor dem Familiengericht am Amtsgericht Jena geführt. Das ebenfalls für den Standort genannte Landgericht Gera ist dagegen nicht die typische erste Anlaufstelle für Familien- oder Arbeitsrechtssachen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören grundsätzlich zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp benennen. Für persönliche Gespräche bittet die Kanzlei um eine Terminvereinbarung mit Michael Pohl oder Frau König. Rechtsauskünfte werden weder telefonisch noch über das Internet erteilt. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr; telefonische Erreichbarkeit und Termine sind auch außerhalb dieser Zeiten möglich. Bei Nichterreichbarkeit können eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder eine E-Mail hinterlassen werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Jena
Die Kanzlei Michael Pohl befindet sich in der Saalbahnhofstraße 9 in der Jenaer Innenstadt. Als örtliche Orientierung dienen das nahe Universitätshauptgebäude sowie das Hotel und Restaurant Schwarzer Bär. Die Kanzleiräume liegen im Gebäude des ehemaligen Jugendamtes. Der Standort gehört damit zum innerstädtischen Umfeld des Zentrums und ist auch für Ratsuchende aus den Jenaer Stadtteilen Lobeda und Winzerla ein Anlaufpunkt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der Kanzleianschrift. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Ein persönlicher Besuch sollte mit einer vorherigen Terminvereinbarung verbunden werden. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Jena relevant: Sein Familiengericht befasst sich bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem mit Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob ein Verfahren dort geführt wird, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Einzelfalls ab. Das Landgericht Gera entscheidet dagegen insbesondere über bestimmte allgemeine Zivilsachen und Strafsachen; es ist weder das reguläre Eingangsgericht für Familiensachen noch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Für Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse, sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den Standortangaben nicht benannt. Kanzleisitz und zuständiger Gerichtsort müssen deshalb nicht übereinstimmen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für einen Termin in der Kanzlei kontaktieren Sie Michael Pohl oder Frau König. Rechtsauskünfte werden weder telefonisch noch über das Internet erteilt. Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für einen Termin in der Kanzlei kontaktieren Sie Michael Pohl oder Frau König. Rechtsauskünfte werden weder telefonisch noch über das Internet erteilt. Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind typischerweise der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und relevante Korrespondenz wichtig. Bei Vergütungsfragen können zusätzlich Gehaltsabrechnungen oder Arbeitszeitnachweise hilfreich sein. Eine kurze chronologische Übersicht erleichtert es, den Ablauf nachzuvollziehen. Besonders bedeutsam kann sein, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist. Da bei Kündigungen und anderen arbeitsrechtlichen Ansprüchen kurze Fristen gelten können, sollte eine Anfrage zeitnah erfolgen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, lässt sich erst anhand des konkreten Anliegens klären.
- Worin unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Zeugnis oder weitere Abwicklungsfragen geregelt werden. Beide Formen können erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben; bei Aufhebungsverträgen kommen auch mögliche Auswirkungen auf Sozialleistungen hinzu. Für eine anwaltliche Anfrage ist deshalb wichtig mitzuteilen, ob bereits eine Erklärung vorliegt, ein Vertragsentwurf angeboten wurde oder eine Unterschrift erfolgt ist.
- Welche Fragen sollten vor einer Anfrage zu Trennung und Scheidung geordnet werden?
- Hilfreich ist zunächst eine Übersicht darüber, seit wann die Trennung besteht und welche Fragen bereits geklärt oder noch offen sind. Typische Themen sind die Wohnsituation, gemeinsame Kinder, laufende finanzielle Verpflichtungen, Unterhalt und Vermögen. Bestehende Vereinbarungen sowie Schreiben der anderen Seite oder eines Gerichts können für die Einordnung relevant sein. Scheidung und einzelne Folgesachen sind rechtlich nicht vollständig deckungsgleich und können unterschiedliche Informationen erfordern. Eine erste Anfrage muss daher nicht alle Einzelheiten enthalten, sollte aber die wichtigsten Themen und mögliche laufende Verfahren benennen.
- Was ist der Unterschied zwischen elterlicher Sorge und Umgang?
- Elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, insbesondere Entscheidungen zu seiner persönlichen Entwicklung und zu Vermögensangelegenheiten. Umgang bezeichnet demgegenüber den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern beziehungsweise weiteren umgangsberechtigten Personen. Beide Bereiche hängen im Alltag zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Bei einer Anfrage können Angaben zu bestehenden Sorgeregelungen, bisherigen Kontaktabläufen und vorhandenen gerichtlichen Entscheidungen hilfreich sein. Maßgeblicher Orientierungspunkt familiengerichtlicher Entscheidungen ist das Kindeswohl. Welche Regelung im Einzelfall in Betracht kommt, bedarf einer individuellen Prüfung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Michael Pohl
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4,8 von 5 · 28 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-ra-pohl.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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