Veröffentlichtes Profil

Martina Pätz Familienrecht

Martina Pätz – Fachanwältin für Familienrecht in Jena

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Fachanwältin für Familienrecht · Kanzlei Pätz

Lassallestraße 14, 07743 Jena

Telefon: +49 3641 827555

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Thüringen
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Pätz

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Martina Pätz ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Jena. Ihre Kanzlei befindet sich in der Lassallestraße 14 im Zentrum der Stadt, fußläufig zum Justizzentrum. Die Rechtsanwaltskanzlei wurde 1990 gegründet. Martina Pätz stieg 2008 in die Kanzlei ein und führt diese seit 2013 auch als Fachanwältin für Familienrecht fort. Zum Mandantenkreis gehören schwerpunktmäßig kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelpersonen aus Jena und dem weiteren Umland. Die Kanzlei bietet Rechtsberatung bei drohenden Rechtsstreitigkeiten, bei der Durchsetzung eigener Rechte, bei der Abwehr von Ansprüchen anderer und bei allgemeinen rechtlichen Fragen. Sie beschreibt eine persönliche Betreuung des jeweiligen Falls und die Suche nach einer passenden Lösung. Wenn ein Prozess notwendig wird, vertritt sie die Interessen ihrer Mandanten vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten beziehungsweise dem Kammergericht sowie vor Sozial- und Arbeitsgerichten. Martina Pätz ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Thüringen. Termine werden nach Vereinbarung vergeben.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-paetz.de, ra-paetz.de

Beratung in Jena – Einordnung der Redaktion

Martina Pätz ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Jena. In der Kanzlei Pätz in der Lassallestraße 14 bildet das Familienrecht den Hauptschwerpunkt ihres Profils. Die Rechtsanwaltskanzlei wurde 1990 gegründet; Martina Pätz trat 2008 ein und führt sie seit 2013 auch als Fachanwältin für Familienrecht fort. Sie ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Thüringen. Zum Mandantenkreis der Kanzlei gehören schwerpunktmäßig Einzelpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen aus Jena und dem weiteren Umland. Für das familienrechtliche Profil stehen vor allem persönliche und wirtschaftliche Fragen innerhalb familiärer Beziehungen im Mittelpunkt. Familienrechtliche Anliegen entstehen häufig bei einer Trennung oder einer beabsichtigten Scheidung. Dabei können Unterhalt, die Aufteilung von Vermögenswerten und der Versorgungsausgleich eine Rolle spielen. Haben die Beteiligten gemeinsame Kinder, kommen Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang hinzu. Auch die rechtliche Gestaltung familiärer Verhältnisse, etwa durch Vereinbarungen zwischen Ehepartnern, gehört allgemein zu diesem Rechtsgebiet. Ratsuchende erwartet dabei eine Auseinandersetzung mit ihrer persönlichen Lebenssituation, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den jeweils verfügbaren Unterlagen. Welche Fragen zusammenhängen und welche getrennt betrachtet werden müssen, hängt vom einzelnen Anliegen ab. Die Kanzlei beschreibt eine persönliche Betreuung des jeweiligen Falls und die Suche nach einer passenden Lösung. Ihr Beratungsangebot umfasst drohende Rechtsstreitigkeiten, die Durchsetzung eigener Rechte, die Abwehr fremder Ansprüche sowie allgemeine rechtliche Fragen. Im Familienrecht kann das sowohl die Klärung außergerichtlicher Möglichkeiten als auch die Begleitung eines gerichtlichen Verfahrens betreffen. Für familiengerichtliche Angelegenheiten ist unter den genannten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Jena mit seinem Familiengericht relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit besteht. Das ebenfalls genannte Landgericht Gera ist dagegen nicht die reguläre Eingangsinstanz für Scheidungs-, Sorge- oder Umgangsverfahren. Die Kanzlei liegt im Zentrum von Jena und ist nach den vorliegenden Angaben vom Justizzentrum aus fußläufig erreichbar. Damit besteht ein konkreter örtlicher Bezug zu Ratsuchenden aus dem Zentrum ebenso wie aus Lobeda, Winzerla und dem Umland. Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr familienrechtliches Anliegen zunächst knapp beschreiben. Hilfreich sind Angaben zum Thema, zu bereits eingegangenen gerichtlichen Schreiben und zu möglichen Fristen. Welche Unterlagen benötigt werden und ob ein Termin zustande kommt, lässt sich anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abstimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Jena

Die Kanzlei Pätz befindet sich in der Lassallestraße 14 im Zentrum von Jena. Belegt ist die fußläufige Lage zum Justizzentrum. Für Ratsuchende aus dem Zentrum, aus Lobeda oder Winzerla sowie aus dem weiteren Umland ist die Innenstadt damit der örtliche Anlaufpunkt. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleianschrift planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vor dem vereinbarten Termin geprüft werden. Aus der zentralen Lage allein lassen sich keine bestimmten Fahrzeiten oder unmittelbar verfügbaren Stellplätze ableiten. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist von den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Jena relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Ehescheidungen, Versorgungsausgleich, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsangelegenheiten. Auch bestimmte vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Ehepartnern können dort verhandelt werden. Ob das Amtsgericht Jena im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Standort der beauftragten Kanzlei. Je nach Verfahrensart können beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder maßgeblich sein. Das Landgericht Gera gehört ebenfalls zu den für den Standort genannten Gerichten, übernimmt aber nicht die üblichen erstinstanzlichen Familienverfahren. Es ist insbesondere für bestimmte allgemeine Zivil- und Strafsachen zuständig. Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen werden regelmäßig vom zuständigen Oberlandesgericht behandelt, nicht vom Landgericht. Die räumliche Nähe einer Kanzlei zu Gerichten erleichtert daher die örtliche Orientierung, sagt jedoch nichts darüber aus, welches Gericht für ein einzelnes Anliegen zuständig ist.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen können für ein erstes Gespräch über Trennung oder Scheidung hilfreich sein?
Für ein erstes Gespräch können eine kurze Übersicht über die familiäre Situation und die wichtigsten zeitlichen Abläufe hilfreich sein. Je nach Anliegen kommen Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, Einkommensunterlagen und Informationen zu gemeinsamen Kindern hinzu. Bei wirtschaftlichen Fragen können auch Angaben zu Vermögen, Verbindlichkeiten und bestehenden Unterhaltszahlungen relevant werden. Bereits erhaltene Schreiben eines Gerichts oder der anderen Seite sollten mit den darin genannten Fristen erkennbar sein. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Gegenstand des Gesprächs ab und kann vorab erfragt werden.
Werden mit einer Scheidung automatisch auch Unterhalt und Vermögen geregelt?
Eine Scheidung beendet die Ehe, klärt aber nicht automatisch sämtliche wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Ehepartnern. Der Versorgungsausgleich wird im Scheidungsverfahren grundsätzlich mitbehandelt, wobei gesetzliche Ausnahmen bestehen. Andere Themen wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich werden nicht ohne Weiteres umfassend geregelt; hierfür können gesonderte Anträge oder Vereinbarungen erforderlich sein. Auch die Nutzung einer gemeinsamen Wohnung und der Umgang mit gemeinsamen Schulden werfen eigenständige Fragen auf. Für eine erste Orientierung ist deshalb wichtig, zwischen der Scheidung selbst und ihren möglichen Folgesachen zu unterscheiden.
Was unterscheidet das Sorgerecht vom Umgangsrecht?
Die elterliche Sorge betrifft insbesondere die Verantwortung für die Person und das Vermögen eines Kindes sowie dessen gesetzliche Vertretung. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind rechtlich zu unterscheiden: Auch ein Elternteil ohne Sorgerecht kann grundsätzlich zum Umgang berechtigt und verpflichtet sein. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame Sorge nicht automatisch. Bei gerichtlichen Entscheidungen in diesen Bereichen ist das Kindeswohl ein maßgeblicher Gesichtspunkt; die konkrete Gestaltung richtet sich nach den Umständen der Familie.
Müssen familienrechtliche Konflikte immer vor Gericht ausgetragen werden?
Nicht jeder familienrechtliche Konflikt erfordert ein streitiges Gerichtsverfahren. Über verschiedene Fragen können Beteiligte außergerichtliche Vereinbarungen treffen, etwa zu organisatorischen Abläufen nach einer Trennung oder zu wirtschaftlichen Punkten. Dabei sind je nach Gegenstand besondere Formvorgaben und gesetzliche Grenzen zu beachten. Eine Ehe kann allerdings nur durch eine gerichtliche Entscheidung geschieden werden. Ob Gespräche, anwaltlich begleitete Verhandlungen oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommen, hängt unter anderem vom Konfliktgegenstand, der Verständigungsbereitschaft und möglichem Zeitdruck ab. Einigungsmöglichkeiten und gerichtlicher Klärungsbedarf sollten daher getrennt betrachtet werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Martina Pätz Familienrecht

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-paetz.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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