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- Kanzlei Silvio Anger
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Silvio Anger ist Ansprechpartner der Kanzlei Silvio Anger in Jena. Die Anwaltskanzlei wurde 2008 gegründet und ist auf Familienrecht, Mietrecht und Immobilienrecht spezialisiert. Im Mietrecht richtet sich das Angebot sowohl an Vermieter als auch an Mieter. Genannt werden die Erstellung und Prüfung von Mietverträgen, Mietforderungen, Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen und die Nutzung einer vermieteten Wohnung für sich selbst oder Angehörige. Im Immobilienrecht behandelt die Kanzlei Fragen zum Verkauf von Immobilien, zum Grundstückserwerb und zu Eigentumswohnungen. Dazu gehören Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausgeld, Verwaltungsbeirat, Grenzbebauung, Wohnrechte und Grundschulden. Im Familienrecht nennt die Webseite Scheidung, Vaterschaftsanerkennung, Hausratteilung sowie Umgangs- und Sorgerecht. Die Kanzlei betont Kompetenz, Einfühlungsvermögen und Diskretion als Grundlagen ihrer Beratung und Vertretung. Bei familiären Konflikten beschreibt sie das Ziel, nach Möglichkeit für alle Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Für Fragen und Terminwünsche stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung; ein Rückruf ist auf Wunsch möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-anger-jena.de, anwalt-anger-jena.de
Beratung in Jena – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Silvio Anger ist Ansprechpartner der Kanzlei Silvio Anger in der Sankt-Jakob-Straße 1 in 07743 Jena. Die Kanzlei wurde 2008 gegründet. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert insbesondere familienrechtliche Themen und beschreibt daneben Tätigkeiten im Mietrecht und Immobilienrecht. Damit bestehen unterschiedliche Angaben zur fachlichen Ausrichtung: Wer Unterstützung im Arbeitsrecht sucht, kann bei der Kontaktaufnahme klären, ob das konkrete Anliegen übernommen wird. Die Beschreibung enthält hierzu keine näheren Angaben zu einzelnen Leistungen. Im Arbeitsrecht stehen allgemein die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeiten, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und der bisherige Schriftwechsel von Bedeutung. Bei Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis ist regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Welche Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen, hängt unter anderem vom Sachverhalt und von möglichen Fristen ab; eine allgemeine Profilbeschreibung ersetzt deshalb keine individuelle Prüfung. Im Familienrecht nennt die Kanzlei ausdrücklich Scheidung, Vaterschaftsanerkennung, Hausratteilung sowie Umgangs- und Sorgerecht. Hinter diesen Themen stehen häufig Fragen zur Neuordnung des Familienlebens nach einer Trennung oder zur rechtlichen Beziehung zwischen Eltern und Kindern. Ratsuchende können zunächst schildern, welche Punkte bereits geklärt sind und wo unterschiedliche Vorstellungen bestehen. Für viele gerichtliche Familiensachen ist das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts zuständig. Die Kanzleibeschreibung stellt bei familiären Konflikten das Ziel heraus, nach Möglichkeit eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden; ein bestimmter Ausgang lässt sich daraus nicht ableiten. Der örtliche Bezug liegt mit der Kanzleianschrift in Jena. Ein Stadtteil, konkrete Verkehrsverbindungen oder Einzelheiten zum Zugang zu den Kanzleiräumen sind in den Angaben nicht ausgewiesen. Vor einem persönlichen Termin können daher Fragen zur Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sowie zum Zugang unmittelbar mit der Kanzlei abgestimmt werden. Die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts folgt nicht allein aus dem Kanzleisitz, sondern richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren und seinen gesetzlichen Anknüpfungspunkten. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst die Profilinformationen nutzen und anschließend über die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten eine Anfrage stellen. Laut Kanzleibeschreibung stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung; ein Rückruf ist auf Wunsch möglich. Hilfreich sind eine kurze Sachverhaltsschilderung, die Benennung des Rechtsgebiets und Hinweise auf bereits vorliegende Schreiben oder Termine. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Jena
Die Kanzlei Silvio Anger befindet sich in der Sankt-Jakob-Straße 1, 07743 Jena. Damit ist Jena der örtliche Ausgangspunkt für eine persönliche Kontaktaufnahme. Die vorliegenden Angaben enthalten jedoch weder eine ausdrückliche Stadtteilzuordnung noch nähere Informationen zur Innenstadtlage, zur Verkehrsanbindung oder zur Ausstattung des Zugangs. Für einen Besuch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift. Fragen zum Zugang und zu den Bedingungen vor Ort können bei der Terminvereinbarung geklärt werden; konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Entfernungen sind nicht belegt. Konkrete Gerichte werden im Faktenmaterial nicht genannt. Für den im Profil ausgewiesenen Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind typischerweise die Arbeitsgerichte zuständig. Dort werden beispielsweise Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse geführt. Zum arbeitsgerichtlichen Verfahren gehört regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts erörtert wird. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, kann unter anderem vom Arbeitsort und vom Sitz der beklagten Partei abhängen; der Standort der beauftragten Kanzlei entscheidet darüber nicht. Bei familienrechtlichen Anliegen ist regelmäßig das Familiengericht als Abteilung eines Amtsgerichts zuständig. Dort werden etwa Scheidungsverfahren sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt. Auch Abstammungssachen und Streitigkeiten über Haushaltsgegenstände können in diesen Zuständigkeitsbereich fallen. Die örtliche Zuordnung hängt von der Verfahrensart und den gesetzlichen Voraussetzungen ab, etwa vom gewöhnlichen Aufenthalt beteiligter Personen oder Kinder. Eine Kanzleianschrift in Jena bedeutet daher nicht automatisch, dass jedes Mandat vor einem Gericht am Kanzleiort geführt wird.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse Pflichtfelder. Weitere Felder sind Telefon, Rückrufwunsch, Betreff und Anliegen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse Pflichtfelder. Weitere Felder sind Telefon, Rückrufwunsch, Betreff und Anliegen.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Selbst bei bekanntem Kindeswillen darf Gericht auf “Kinderanwalt” nicht einfach verzichten
- Vorlage ärztlicher Atteste allein reicht nicht gegen Räumungsklage wegen Eigenbedarfs aus.
- Muss eine Auskunft belegt werden, sind Belege präzise anzugeben
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Kündigung, Abmahnung oder Arbeitszeugnis hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, etwaige Ergänzungen und die Schreiben wichtig, um die es konkret geht. Bei einer Kündigung oder Abmahnung gehören dazu auch Angaben dazu, wann und auf welchem Weg das Schreiben eingegangen ist. Je nach Anliegen können Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder bisherige Korrespondenz hinzukommen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Da im Arbeitsrecht Fristen eine erhebliche Rolle spielen können, sollten erkennbare Termine bereits in der Anfrage genannt werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, klärt sich im weiteren Austausch.
- Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jeder Konflikt zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Streitgegenstand kommen eine Klärung im Gespräch, schriftliche Verhandlungen oder eine außergerichtliche Vereinbarung in Betracht. Ob solche Wege sinnvoll sind, hängt von den Umständen und den Interessen der Beteiligten ab. Auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren wird regelmäßig zunächst in einer Güteverhandlung nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht. Dabei ist zu beachten, dass Gespräche oder Verhandlungen gesetzliche Fristen nicht ohne Weiteres außer Kraft setzen. Eine erste Anfrage sollte deshalb neben dem Anliegen auch den zeitlichen Ablauf erkennen lassen.
- Welche Fragen sollten vor einer Anfrage wegen Trennung oder Scheidung geordnet werden?
- Hilfreich ist eine Übersicht darüber, seit wann die Trennung besteht und welche Themen noch offen sind. Dazu können die Wohnsituation, gemeinsame Haushaltsgegenstände, wirtschaftliche Fragen und Vereinbarungen zu gemeinsamen Kindern gehören. Bereits vorhandene gerichtliche Schreiben oder schriftliche Absprachen können für die Einordnung wichtig sein. Eine Scheidung und die damit zusammenhängenden Fragen sind rechtlich nicht immer ein einheitlicher Vorgang; einzelne Punkte können gesondert behandelt werden. Für die erste Anfrage genügt zunächst eine sachliche Zusammenfassung. Umfangreiche persönliche Unterlagen sollten erst nach Abstimmung über den geeigneten Übermittlungsweg versandt werden.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht, Umgangsrecht und Vaterschaftsanerkennung?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, insbesondere persönliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten. Das Umgangsrecht betrifft demgegenüber den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Vaterschaftsanerkennung dient unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Begründung rechtlicher Vaterschaft; sie ist nicht mit einer Sorgerechtsregelung gleichzusetzen. Bei Sorge- und Umgangsfragen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage sind Angaben zur familiären Situation, zu bestehenden Erklärungen oder gerichtlichen Entscheidungen und zum konkreten Klärungsbedarf hilfreich. Welche rechtlichen Schritte in Betracht kommen, erfordert eine individuelle Prüfung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Silvio Anger
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Sankt-Jakob-Straße 1, 07743 Jena
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwalt-anger-jena.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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