- Qualifikation
- Zulassung seit 1995 · Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Anwaltskanzlei Sliwka-Kempgen
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Anne-Christina Sliwka ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Anwaltskanzlei Sliwka-Kempgen in Mülheim an der Ruhr. Ihre Arbeitsgebiete sind Arbeitsrecht, Forderungseinzug/Inkasso, Bau-/Werkvertragsrecht und Verkehrsunfallrecht. Sie bietet engagierte Beratung und persönliche Betreuung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Die Anwaltskanzlei wurde im Kalenderjahr 2000 gegründet. Frau Rechtsanwältin Sliwka und Herr Rechtsanwalt Kempgen führen die Kanzlei in Bürogemeinschaft zusammen mit einem Bürovorsteher und derzeit fünf Mitarbeiterinnen. Unternehmen, Freiberufler, Handwerksbetriebe, Privatpersonen und Verbände werden beraten und außergerichtlich sowie gerichtlich vertreten. Die verschiedenen Tätigkeitsgebiete sind innerhalb der Kanzlei auf die Rechtsanwälte verteilt. Am Anfang der Tätigkeit steht die Frage nach dem Ergebnis. Die Kanzlei analysiert die Ausgangslage, berät zur rechtlichen Situation und definiert in enger Kooperation mit den Mandanten ein juristisches Ziel. Aus dieser Zielsetzung entwickelt sie das weitere Vorgehen. Ergänzend bietet die Kanzlei Kooperationen mit Steuerberatern und Notaren an.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: sliwka-kempgen.de
Beratung in Mülheim an der Ruhr – Einordnung der Redaktion
Christina Sliwka ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Anwaltskanzlei Sliwka-Kempgen in Mülheim an der Ruhr. Sie ist seit 1995 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und gehört der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf an. Ihr Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzlei wurde im Jahr 2000 gegründet und befindet sich in der Kampstrasse 7, 45468 Mülheim an der Ruhr. Innerhalb der Kanzlei sind die Tätigkeitsgebiete auf die beteiligten Rechtsanwälte verteilt. Zum genannten Mandantenkreis gehören Unternehmen, Freiberufler, Handwerksbetriebe, Privatpersonen und Verbände. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Fragen, die vom Beginn bis zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses reichen. Dazu zählen die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Für Beschäftigte und Arbeitgeber können dabei unterschiedliche Interessen und Pflichten im Vordergrund stehen. Eine anwaltliche Prüfung ordnet den Sachverhalt anhand der Vereinbarungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen ein. Gerade bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen relevant sein; eine frühzeitige Klärung des Beratungsbedarfs ist deshalb grundsätzlich bedeutsam. Das ebenfalls im Profil aufgeführte Familienrecht betrifft insbesondere rechtliche Fragen rund um Trennung, Scheidung, Unterhalt und die Verantwortung für gemeinsame Kinder. Typische Anliegen sind die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung sowie Regelungen zu Sorge und Umgang. Welche Unterlagen benötigt werden und welche Verfahrensschritte überhaupt in Betracht kommen, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Allgemein können in diesem Bereich neben rechtlichen Gesichtspunkten auch persönliche und familiäre Rahmenbedingungen für die Abstimmung des weiteren Vorgehens wichtig sein. Die Anschrift in Mülheim an der Ruhr bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus der Stadt, darunter aus Altstadt, Broich und Styrum. Eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den Angaben nicht zu entnehmen. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, dessen Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit familienrechtliche Verfahren führt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für die Anfahrt zur Kampstrasse kommen je nach Ausgangspunkt öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht; konkrete Verbindungen sind vorab zu prüfen. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen und zunächst das Anliegen, wichtige Daten und erkennbare Fristen schildern. Ob das Mandat übernommen werden kann und welche Unterlagen erforderlich sind, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Nach der Kanzleibeschreibung stehen die Analyse der Ausgangslage, die rechtliche Einordnung und die gemeinsame Festlegung eines Ziels am Beginn der Tätigkeit.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mülheim an der Ruhr
Die Anwaltskanzlei Sliwka-Kempgen hat ihre Anschrift in der Kampstrasse 7, 45468 Mülheim an der Ruhr. Als Stadtteile am Standort sind Altstadt, Broich und Styrum genannt; die vorliegenden Angaben erlauben jedoch keine sichere Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile. Für Ratsuchende aus diesen Quartieren und dem übrigen Stadtgebiet ist die Adresse der Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung. Welche Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder welche Route mit dem Pkw geeignet ist, hängt vom jeweiligen Startpunkt ab. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Für den im Profil genannten Bereich Familienrecht ist das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr von Bedeutung. Bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit werden dort vor dem Familiengericht unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Welches Familiengericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und nicht allein nach dem Sitz der beauftragten Kanzlei. Je nach Verfahrensart können beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder eine Rolle spielen. Der arbeitsrechtliche Hauptschwerpunkt ist gerichtlicherseits anders einzuordnen: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, fallen grundsätzlich in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Das genannte Amtsgericht ist hierfür regelmäßig nicht zuständig. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den Profildaten nicht aufgeführt. Seine örtliche Zuständigkeit kann sich insbesondere aus dem Arbeitsort oder dem Sitz der beklagten Partei ergeben.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
- Deutscher Anwaltsverein
- Anwaltsvereine des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr und des Landgerichts Duisburg
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im deutschen Anwaltsverein
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und gegebenenfalls einschlägige Korrespondenz hilfreich. Bei einer Kündigung ist insbesondere von Bedeutung, wann und wie das Schreiben zugegangen ist. Je nach Streitpunkt können außerdem Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitunterlagen oder tarifliche Regelungen eine Rolle spielen. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollte eine Anfrage vorhandene Fristangaben und das Zugangsdatum deutlich nennen. Welche weiteren Dokumente tatsächlich benötigt werden, lässt sich erst anhand des konkreten Anliegens bestimmen.
- Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Ausgangslage kommen zunächst eine rechtliche Prüfung, ein außergerichtlicher Austausch oder Verhandlungen über eine einvernehmliche Regelung in Betracht. Ob solche Schritte sinnvoll sind, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, den vorhandenen Unterlagen und den Zielen der Beteiligten ab. Einigungsversuche ersetzen allerdings nicht die Beachtung gesetzlicher Fristen. Wird ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht eingeleitet, sieht das arbeitsgerichtliche Verfahren grundsätzlich zunächst eine Güteverhandlung vor, in der eine Verständigung der Parteien angestrebt wird.
- Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage wegen Trennung oder Scheidung benannt werden?
- Hilfreich ist eine kurze Übersicht darüber, ob es zunächst um die Trennung, eine beabsichtigte Scheidung oder einzelne Folgen geht. Häufig betreffen Fragen den Unterhalt, die gemeinsame Wohnung, Vermögensverhältnisse oder gemeinsame Kinder. Bereits vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben und laufende Verfahren sollten ebenfalls erwähnt werden. Für die weitere Prüfung können später beispielsweise Einkommensnachweise und familienbezogene Urkunden erforderlich sein. Die erste Anfrage muss noch keine vollständige Darstellung aller persönlichen Einzelheiten enthalten. Sie sollte vor allem erkennen lassen, welche Punkte geklärt werden sollen und ob Termine oder Fristen anstehen.
- Wie unterscheiden sich Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt?
- Diese Bereiche betreffen unterschiedliche rechtliche Fragen. Das Sorgerecht umfasst insbesondere die Verantwortung für wesentliche Entscheidungen im Leben eines Kindes. Beim Umgang geht es um den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Kindesunterhalt betrifft dagegen die Sicherung des Lebensbedarfs. Obwohl diese Themen im Alltag eng zusammenhängen können, werden sie rechtlich nicht einfach gegeneinander aufgerechnet. Bei einer Anfrage ist deshalb hilfreich, die jeweiligen Anliegen getrennt zu beschreiben und bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen zu nennen. Maßgeblicher Gesichtspunkt in Sorge- und Umgangsfragen ist das Kindeswohl.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Christina Sliwka
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Kanzlei und Anfahrt
Kampstrasse 7, 45468 Mülheim an der Ruhr
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: sliwka-kempgen.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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