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- Rechtsanwaltsbüro Christine Hörstmann
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Christine Hörstmann ist seit 1988 als Rechtsanwältin tätig. Ihre Kanzlei befindet sich in der Hagener Str. 16 in Iserlohn-Letmathe. Die Webseite nennt Familienrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Strafrecht als Rechtsgebiete. Die Rechtsanwaltskammer Hamm verlieh ihr 2005 den Titel Fachanwältin für Verkehrsrecht und 2006 den Titel Fachanwältin für Familienrecht. Im Familienrecht betont sie, Zeit für die Sorgen und Nöte der Mandanten zu haben und zugleich zu tragfähigen, dauerhaften Lösungen in recht kurzer Zeit beizutragen. Zum Verkehrsrecht führt sie Fahrzeugkauf und Fahrzeugverkauf, Schadensersatz nach einem Unfall sowie nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht sanktionierte Verstöße auf. Im Arbeitsrecht nennt sie Kündigung, Abmahnung und Fragen zur Abfindung beim Ausscheiden. Strafrechtlich ist sie seit Beginn ihrer Selbständigkeit regelmäßig tätig. Als Hintergrund nennt sie den Unterstützungsbedarf junger Straftäter nach Einrichtung einer Abteilung für Untersuchungshaft in der JVA Iserlohn.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwaeltin-hoerstmann.de, rechtsanwaeltin-hoerstmann.de
Beratung in Iserlohn – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Christine Hörstmann ist seit 1988 anwaltlich tätig und führt das Rechtsanwaltsbüro Christine Hörstmann in der Hagener Str. 16 in Iserlohn-Letmathe. Ihr Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Im Arbeitsrecht führt ihre Kanzleiwebseite insbesondere Kündigungen, Abmahnungen und Fragen zur Abfindung beim Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis auf. Für Ratsuchende geht es bei solchen Anliegen häufig darum, Schreiben des Arbeitgebers einzuordnen, vertragliche Regelungen zu verstehen und mögliche nächste Schritte zu besprechen. Auch zeitliche Vorgaben können dabei eine wesentliche Rolle spielen. Hinter dem Schwerpunkt Arbeitsrecht stehen unterschiedliche Konfliktsituationen im Berufsleben. Eine Abmahnung betrifft etwa den Vorwurf eines bestimmten Fehlverhaltens, während eine Kündigung Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufwirft. Bei einer angebotenen Aufhebungsvereinbarung können neben dem Beendigungszeitpunkt auch Vergütung, Zeugnis und mögliche sozialrechtliche Folgen relevant werden. Eine Abfindung ist dabei kein automatischer Bestandteil jeder Beendigung. Welche Gesichtspunkte im Einzelfall zu prüfen sind, hängt unter anderem von den Vertragsunterlagen, dem bisherigen Verlauf und den erhaltenen Erklärungen ab. Im Familienrecht gehören Trennung, Scheidung, Unterhalt und Fragen zu gemeinsamen Kindern zu den typischen Beratungsanlässen. Christine Hörstmann wurde 2006 von der Rechtsanwaltskammer Hamm der Titel Fachanwältin für Familienrecht verliehen. Ihre Kanzleibeschreibung betont, den persönlichen Sorgen der Mandantinnen und Mandanten Raum zu geben und tragfähige, dauerhafte Lösungen anzustreben. Familienrechtliche Anliegen verbinden häufig persönliche Belastungen mit wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen. Eine anwaltliche Besprechung kann dazu dienen, diese Themen zu ordnen und zwischen einvernehmlichen Regelungsmöglichkeiten und klärungsbedürftigen Streitpunkten zu unterscheiden. Der Kanzleistandort liegt in Letmathe und damit nicht in der Iserlohner Innenstadt. Für Ratsuchende aus Letmathe, der Innenstadt oder Hennen ist die Hagener Str. 16 die maßgebliche Adresse für die Anfahrtsplanung. Konkrete Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Anfahrt mit dem Pkw sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden. Vor Ort ist das Amtsgericht Iserlohn insbesondere für familiengerichtliche Verfahren von Bedeutung, sofern die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, das betroffene Rechtsgebiet und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben oder laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen für ein Gespräch benötigt werden. Eine Kontaktanfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Iserlohn
Das Rechtsanwaltsbüro Christine Hörstmann befindet sich in der Hagener Str. 16 in Iserlohn-Letmathe. Der örtliche Bezug des Profils liegt damit im Stadtteil Letmathe und nicht in der Innenstadt. Auch für Ratsuchende aus den ebenfalls genannten Stadtteilen Innenstadt und Hennen ist diese Anschrift der Ausgangspunkt für die Planung eines Kanzleibesuchs. Die Anfahrt kann je nach Ausgangsort mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Konkrete Angaben zu Verbindungen, Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einer barrierefreien Erreichbarkeit sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem Termin geklärt werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist das genannte Amtsgericht Iserlohn relevant: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Dort werden unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Bei einer Scheidung kann auch der Versorgungsausgleich, also die Aufteilung bestimmter während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte, Gegenstand des Verfahrens sein. Ob gerade das Amtsgericht Iserlohn örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des jeweiligen Falls; die Lage der Kanzlei entscheidet darüber nicht. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Abmahnungen, werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten und nicht vor dem Amtsgericht Iserlohn verhandelt. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den Profilangaben nicht genannt. Welches Gericht zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse als Pflichtfelder gekennzeichnet. Außerdem sind Felder für Betreff und Nachricht vorhanden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse als Pflichtfelder gekennzeichnet. Außerdem sind Felder für Betreff und Nachricht vorhanden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben und Unterlagen sind bei einer Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen hilfreich. Bei einer Kündigung ist auch wichtig, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Eine kurze zeitliche Übersicht kann den Sachverhalt verständlicher machen: Was ist geschehen, welche Gespräche gab es und welche Unterlagen liegen dazu vor? Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollten erkennbare Fristen bereits in der Anfrage genannt werden. Welche weiteren Dokumente benötigt werden, lässt sich anschließend klären.
- Besteht beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis immer ein Anspruch auf eine Abfindung?
- Eine Abfindung ist nicht automatisch bei jeder Kündigung oder sonstigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vorgesehen. Sie kann beispielsweise auf einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder besonderen gesetzlichen Voraussetzungen beruhen. In arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kann sie auch Bestandteil eines Vergleichs sein. Für die Einordnung sind unter anderem die Art der Beendigung, vorhandene Vereinbarungen und der bisherige Ablauf wichtig. Bei Aufhebungsverträgen betreffen die offenen Fragen häufig außerdem das Beendigungsdatum, ausstehende Vergütung, Urlaub und mögliche Folgen für Sozialleistungen. Diese Punkte sollten nicht isoliert betrachtet werden.
- Welche Themen können vor einer Scheidung anwaltlich besprochen werden?
- Vor einer Scheidung können neben den Voraussetzungen des Scheidungsverfahrens verschiedene Folgen einer Trennung besprochen werden. Dazu zählen etwa Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung von Haushaltsgegenständen und vermögensrechtliche Fragen. Bestehen gemeinsame Kinder, können Betreuung, Umgang und elterliche Sorge hinzukommen. Nicht jedes Thema muss zwangsläufig streitig vor Gericht geklärt werden; einvernehmliche Regelungen kommen je nach Sachverhalt ebenfalls in Betracht. Für ein erstes Gespräch hilft eine Übersicht darüber, was bereits vereinbart wurde und bei welchen Punkten noch unterschiedliche Vorstellungen bestehen.
- Wie unterscheiden sich Fragen zum Umgang und zur elterlichen Sorge?
- Die elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, etwa in persönlichen und vermögensbezogenen Angelegenheiten. Das Umgangsrecht betrifft demgegenüber den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern beziehungsweise weiteren umgangsberechtigten Personen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame Sorge endet. Bei Konflikten können deshalb unterschiedliche Fragen entstehen: Wer trifft bestimmte Entscheidungen, wie wird der Alltag organisiert und wie finden Kontakte statt? Maßgeblich ist das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage sind bestehende Vereinbarungen, gerichtliche Entscheidungen und eine sachliche Beschreibung der aktuellen Situation hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Christine Hörstmann
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4,6 von 5 · 28 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaeltin-hoerstmann.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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