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- Dr. Nobis & Coll. Rechtsanwälte
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Frank Nobis ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bei Dr. Nobis & Coll. Rechtsanwälte in Iserlohn. Er ist außerdem als Strafverteidiger, Dozent und Buchautor tätig. Mit über 30 Jahren Erfahrung bietet er Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts an. Zu seinen Schwerpunkten gehören das Betäubungsmittelstrafrecht, das Jugendstrafrecht, das Verkehrsstrafrecht und das allgemeine Strafrecht. Er berät und verteidigt bei Cannabis- und Betäubungsmitteldelikten, auch bei internationalen Ermittlungen. Weitere Tätigkeitsfelder sind die Hilfe bei vorläufiger Festnahme, Verhaftung und Untersuchungshaft sowie die Verteidigung bei Mord, Totschlag und sonstigen Tötungsdelikten. Im Verkehrsstrafrecht nennt die Kanzlei Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer und fahrlässige Körperverletzung. Zum Mandantenkreis zählen auch junge Mandanten, deren Verteidigung Erziehung und Zukunftsperspektive berücksichtigt. Seine Arbeitsweise beschreibt die Webseite mit gründlicher Analyse, strategischem Denken und persönlichem Engagement für den einzelnen Fall. Für ein erstes Beratungsgespräch kann die Kanzlei kontaktiert werden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: drnobis.de, drnobis.de
Beratung in Iserlohn – Einordnung der Redaktion
Dr. Frank Nobis ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bei Dr. Nobis & Coll. Rechtsanwälte in Iserlohn. Die Kanzlei befindet sich an der Unnaer Str. 3, 58636 Iserlohn. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf; die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert dagegen vor allem seine strafrechtliche Tätigkeit. Diese unterschiedliche Gewichtung ist bei der Einordnung des Angebots zu berücksichtigen. Nobis ist seit über 30 Jahren tätig und arbeitet außerdem als Dozent und Buchautor. Beschrieben wird eine Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts, insbesondere im Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und allgemeinen Strafrecht. Im Strafrecht suchen Betroffene häufig Orientierung, wenn sie eine Vorladung erhalten, mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert sind oder eine Festnahme erfolgt ist. Die Kanzleibeschreibung nennt ausdrücklich vorläufige Festnahme, Verhaftung und Untersuchungshaft sowie die Verteidigung bei Mord, Totschlag und sonstigen Tötungsdelikten. Hinzu kommen Cannabis- und Betäubungsmitteldelikte, auch im Zusammenhang mit internationalen Ermittlungen. Allgemein geht es bei strafrechtlicher Verteidigung darum, den Tatvorwurf, den Verfahrensstand und die vorhandenen Beweismittel einzuordnen. Welche Schritte in Betracht kommen, hängt vom konkreten Verfahren ab. Im Verkehrsstrafrecht nennt die Kanzlei Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer und fahrlässige Körperverletzung. Solche Vorwürfe können neben strafrechtlichen Fragen auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben. Bei jungen Beschuldigten berücksichtigt das Jugendstrafrecht insbesondere den Erziehungsgedanken; die Kanzleibeschreibung betont hierzu auch die Zukunftsperspektive. Das im Profil aufgeführte Arbeitsrecht betrifft demgegenüber typischerweise Kündigungen, Arbeitsverträge, Vergütung und Arbeitszeugnisse. Da hierzu keine näheren Tätigkeitsangaben vorliegen, sollte bei einer Anfrage geklärt werden, ob das jeweilige arbeitsrechtliche Anliegen übernommen werden kann. Der örtliche Bezug liegt in Iserlohn mit den genannten Stadtteilen Innenstadt, Letmathe und Hennen. Eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den Angaben nicht zu entnehmen. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Iserlohn, das im Rahmen seiner Zuständigkeit auch Strafsachen verhandelt; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, des Verfahrensstands und etwaiger Fristen erleichtert die erste Zuordnung. Anschließend lässt sich mit der Kanzlei klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen für ein erstes Gespräch benötigt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Iserlohn
Die Kanzlei Dr. Nobis & Coll. Rechtsanwälte hat ihre Anschrift an der Unnaer Str. 3 in 58636 Iserlohn. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Letmathe und Hennen genannt; eine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Bereiche liegt jedoch nicht vor. Für die Planung eines Besuchs ist deshalb die konkrete Straßenanschrift maßgeblich. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand aktueller Fahrplan- und Kartendaten prüfen. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem Termin erfragt werden. Auch eine Innenstadtlage oder bestimmte Anbindungsqualität lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht verlässlich ableiten. Das genannte Amtsgericht Iserlohn ist für die beschriebenen strafrechtlichen Tätigkeitsfelder ein örtlicher Bezugspunkt. Amtsgerichte führen je nach gesetzlicher Zuständigkeit Strafverfahren vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht; auch jugendgerichtliche Verfahren können dort angesiedelt sein. Dazu können etwa Vorwürfe aus dem Verkehrs- oder Betäubungsmittelstrafrecht zählen. Ob gerade das Amtsgericht Iserlohn zuständig ist, richtet sich unter anderem nach Tatort, Verfahrensgegenstand und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Schwere Tötungsdelikte werden regelmäßig vor dem Landgericht verhandelt, nicht vor dem Amtsgericht. Für das im Profil als Hauptschwerpunkt aufgeführte Arbeitsrecht ist eine andere Gerichtsbarkeit maßgeblich: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Arbeitsentgelt, werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den Angaben nicht benannt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei lädt zur Kontaktaufnahme für ein erstes Beratungsgespräch ein. Gemeinsam soll die beste Strategie für den Fall gefunden werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei lädt zur Kontaktaufnahme für ein erstes Beratungsgespräch ein. Gemeinsam soll die beste Strategie für den Fall gefunden werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Kann ich wegen einer Kündigung oder eines Arbeitszeugnisses anfragen, obwohl die Kanzleibeschreibung vor allem Strafrecht nennt?
- Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt, während die ausführliche Beschreibung strafrechtliche Tätigkeiten darstellt. Aus diesen Angaben lässt sich der genaue Umfang der arbeitsrechtlichen Mandatsbearbeitung nicht ableiten. Bei einer Anfrage sollte deshalb zunächst geklärt werden, ob das konkrete Anliegen übernommen werden kann. Hilfreich sind eine knappe Beschreibung des Konflikts und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben oder laufende Fristen. Kündigungen, Vergütungsfragen und Arbeitszeugnisse sind typische arbeitsrechtliche Themen; ihre individuelle Bewertung setzt die Prüfung des jeweiligen Sachverhalts voraus.
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafverfahrens hilfreich?
- Für eine erste Zuordnung sind üblicherweise die Art des Vorwurfs, die ermittelnde Behörde, ein vorhandenes Aktenzeichen und der aktuelle Verfahrensstand hilfreich. Relevant kann außerdem sein, ob bereits eine Vorladung, Anklageschrift oder ein Strafbefehl vorliegt. Bei Festnahme oder Untersuchungshaft sollte die besondere Dringlichkeit erkennbar sein. Eine vollständige rechtliche Darstellung ist für die erste Kontaktaufnahme nicht erforderlich. Welche Unterlagen benötigt werden und über welchen Weg sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich anschließend mit der angefragten Kanzlei abstimmen.
- Was unterscheidet ein Jugendstrafverfahren von einem Strafverfahren gegen Erwachsene?
- Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Neben dem Tatvorwurf können deshalb die persönliche Entwicklung, das soziale Umfeld und die Lebenssituation des jungen Menschen eine besondere Rolle spielen. Für Jugendliche gelten eigene strafrechtliche Regeln; bei Heranwachsenden hängt die Anwendung von Jugendstrafrecht von gesetzlichen Voraussetzungen ab. Auch die möglichen Rechtsfolgen unterscheiden sich vom Erwachsenenstrafrecht. Bei einer Mandatsanfrage sind insbesondere Alter, Verfahrensstand und vorhandene behördliche Schreiben für die erste Einordnung relevant. Welche Beteiligungsrechte Angehörige haben, richtet sich nach der jeweiligen Konstellation.
- Geht es bei Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht nur um eine strafrechtliche Sanktion?
- Verkehrsstrafrechtliche Vorwürfe können über eine mögliche Geld- oder Freiheitsstrafe hinaus Bedeutung haben. Je nach Sachverhalt kommen Fragen zur Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot sowie versicherungsrechtliche oder zivilrechtliche Folgen hinzu. Bei einem Unfall kann beispielsweise auch die Regulierung entstandener Schäden eine Rolle spielen. Diese Bereiche folgen unterschiedlichen Regeln und werden nicht zwingend in demselben Verfahren geklärt. Für eine erste Anfrage ist daher hilfreich, neben dem Tatvorwurf auch mitzuteilen, ob bereits behördliche Entscheidungen, Schreiben der Versicherung oder Forderungen anderer Beteiligter vorliegen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Frank Nobis Rechtsanwaltspraxis
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,3 von 5 · 44 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: drnobis.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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