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- Rechtsanwaltskanzlei Claudia Heller
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Claudia Heller ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht. Sie gründete ihre Anwaltskanzlei im Jahr 2000 in Kempten. Als Spezialisierungen nennt die Kanzlei Familienrecht, Erbrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Immobilien- und Grundstücksrecht, Baurecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie Schadensersatzrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Königstraße 17 in 87435 Kempten. Der Standort liegt in unmittelbarer Nähe zum Amts- und Landgericht Kempten und am öffentlichen Parkplatz Königsplatz. Der ZUM, im Quelltext als Knotenpunkt aller öffentlichen Verkehrsmittel bezeichnet, ist eine Gehminute entfernt. Zur Kontaktaufnahme stehen die Telefonnummer 0831 – 51 224 51 und die E-Mail-Adresse ra@anwaltskanzlei-heller.de zur Verfügung. Die Kontaktseite lädt dazu ein, unverbindlich anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben. Nähere Angaben zum Mandantenkreis oder zur Arbeitsweise enthält der vorliegende Quelltext nicht.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Kempten (Allgäu) – Einordnung der Redaktion
Claudia Heller ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Kempten (Allgäu). Ihre Rechtsanwaltskanzlei gründete sie im Jahr 2000. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf. Die Kanzleibeschreibung nennt darüber hinaus unter anderem Erbrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht als Spezialisierungen. Für Ratsuchende mit beruflichen oder familiären Konflikten stehen damit zwei Bereiche im Mittelpunkt dieses Profils, die häufig die persönliche Lebensplanung und wirtschaftliche Fragen berühren. Der Kanzleisitz befindet sich in der Königstraße 17, 87435 Kempten. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um die Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Anlass für eine Anfrage können etwa ein neuer Arbeitsvertrag, eine Abmahnung, ausstehende Vergütung oder eine Kündigung sein. Auch Fragen zu Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitszeugnissen und Aufhebungsverträgen gehören zu diesem Rechtsgebiet. Eine anwaltliche Prüfung richtet sich nach dem jeweiligen Sachverhalt und den vorhandenen Unterlagen. Dabei können neben gesetzlichen Regelungen auch arbeitsvertragliche Vereinbarungen, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen eine Rolle spielen. Bei manchen Anliegen sind kurze gesetzliche Fristen zu beachten. Das Familienrecht umfasst insbesondere die rechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung. Typische Themen sind Ehegatten- und Kindesunterhalt, elterliche Sorge, Umgang und die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen Ehepartnern. Auch der Versorgungsausgleich kann Teil eines Scheidungsverfahrens sein. Claudia Heller führt für dieses Gebiet die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht. Welche Fragen in einem konkreten Fall zusammenhängen, hängt unter anderem von der familiären Situation, vorhandenen Vereinbarungen und den wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Allgemeine Informationen können deshalb eine individuelle rechtliche Einordnung nicht ersetzen. Der Standort in der Königstraße liegt im innerstädtischen Umfeld von Kempten und in unmittelbarer Nähe zum Amtsgericht Kempten (Allgäu) und zum Landgericht Kempten. Für Familienverfahren ist regelmäßig das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Auch für Ratsuchende aus St. Mang oder Sankt Lorenz ist die Lage bei der Anfahrtsplanung relevant. Der öffentliche Parkplatz Königsplatz liegt an der Kanzlei, der Verkehrsknotenpunkt ZUM ist laut Kanzleibeschreibung eine Gehminute entfernt. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine Anfrage die angegebenen Kontaktdaten nutzen: Telefon 0831 – 51 224 51 oder E-Mail ra@anwaltskanzlei-heller.de. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Ob eine Vertretung übernommen werden kann und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kempten (Allgäu)
Die Rechtsanwaltskanzlei Claudia Heller befindet sich in der Königstraße 17 in Kempten (Allgäu), im innerstädtischen Umfeld und in unmittelbarer Nähe zum Amtsgericht Kempten (Allgäu) sowie zum Landgericht Kempten. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist von diesen Gerichten vor allem das Amtsgericht relevant: Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltsverfahren sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang geführt. Ob gerade das Amtsgericht Kempten örtlich zuständig ist, bestimmt sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des einzelnen Verfahrens. Die Nähe zur Kanzlei allein begründet keine gerichtliche Zuständigkeit. Für den im Profil hervorgehobenen Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig, nicht das Amtsgericht oder das Landgericht. Das betrifft beispielsweise Kündigungsschutzklagen, Vergütungsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Das Landgericht Kempten befasst sich dagegen unter anderem mit zivilrechtlichen Streitigkeiten, soweit diese in seine sachliche und örtliche Zuständigkeit fallen. Ein Bezug kann etwa bei allgemeinen Vertrags- oder Schadensersatzstreitigkeiten aus den weiteren genannten Tätigkeitsbereichen bestehen. Für familiengerichtliche Verfahren ist es nicht die reguläre Beschwerdeinstanz. Für die Anreise aus der Innenstadt sowie aus Stadtteilen wie St. Mang und Sankt Lorenz bietet die Lage konkrete Orientierungspunkte. Nach der Kanzleibeschreibung liegt der öffentliche Parkplatz Königsplatz direkt am Standort; der Verkehrsknotenpunkt ZUM ist eine Gehminute entfernt. Damit bestehen Anknüpfungspunkte für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Aktuelle Verbindungen und die Parkplatzverfügbarkeit sind unabhängig davon zu prüfen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind bei einer Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Änderungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und der dazugehörige Schriftverkehr relevant. Auch Angaben dazu, wann und wie ein Schreiben zugegangen ist, können wichtig sein. Je nach Streitpunkt kommen Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder anwendbare betriebliche Regelungen hinzu. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Da insbesondere bei Kündigungen kurze gesetzliche Fristen bestehen können, sollte eine Anfrage erkennen lassen, ob bereits ein Schreiben vorliegt und wann es empfangen wurde.
- Worin unterscheiden sich eine Kündigung und ein Aufhebungsvertrag?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Zeugnis und weitere Abwicklungsfragen geregelt werden. Beide Wege können unterschiedliche rechtliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Ob eine Kündigung wirksam ist oder welche Bedeutung einzelne Vertragsklauseln haben, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände beurteilen. Allgemeine Muster bieten dafür keine verlässliche abschließende Einordnung.
- Welche Fragen werden bei einer Trennung neben der Scheidung häufig relevant?
- Trennung und Scheidung betreffen nicht nur die Auflösung der Ehe. Häufig sind auch die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Verteilung von Haushaltsgegenständen, Unterhalt und die Betreuung gemeinsamer Kinder zu klären. Bei einer späteren Scheidung können außerdem Versorgungsausgleich und vermögensrechtliche Fragen hinzukommen. Nicht alle Themen werden automatisch gemeinsam in einem einzigen Verfahren entschieden. Welche Unterlagen hilfreich sind, richtet sich nach dem Anliegen; dazu können Einkommensnachweise, bestehende Vereinbarungen und Informationen zur familiären Situation gehören. Eine geordnete Übersicht hilft, die einzelnen Fragen voneinander abzugrenzen.
- Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind und die damit verbundenen Entscheidungen, beispielsweise zu Gesundheit, Schule und Aufenthalt. Der Umgang beschreibt den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Kindesunterhalt betrifft die Sicherung des Lebensbedarfs; dabei können Betreuung und Geldleistungen unterschiedliche Beiträge darstellen. Diese Bereiche hängen im Alltag zusammen, sind rechtlich aber voneinander zu unterscheiden. Bei gerichtlichen Entscheidungen über Sorge und Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach der jeweiligen familiären Situation.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Claudia Heller
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Kanzlei und Anfahrt
Königstraße 17, 87435 Kempten (Allgäu)
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwaltskanzlei-heller.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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