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- DAUER FREY
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Kanzlei DAUER FREY ist eine Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht mit Büros in Potsdam, Berlin und Brandenburg an der Havel. Das Büro Potsdam ist als Zweigstelle der Rechtsanwältin Christine Frey ausgewiesen. Die Kanzlei berät und vertritt Menschen bei rechtlichen Problemen, die durch ihre Teilnahme am Straßenverkehr entstehen können, ob zu Fuß oder mit Fahrzeugen. Zu den genannten Schwerpunkten gehören Unfallrecht, Bußgeldrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht und Führerscheinrecht. Die Tätigkeit umfasst Schadensabwicklung und Unfallregulierung sowie die Vertretung in Strafverfahren, etwa wegen Unfallflucht oder fahrlässiger Tötung. Auch die Prüfung von Bußgeldbescheiden wird angeboten. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als ruhig, verständlich und offen hinsichtlich rechtlicher Grenzen. Als bevorzugten Kontaktweg nennt sie das Telefon; bei Nichterreichbarkeit wird ein umgehender Rückruf angekündigt. Die Mitarbeiter sind Diplom-Juristen oder Volljuristen und beantworten erste Fragen am Telefon. Persönliche Gespräche an den Standorten sind nach Terminvereinbarung möglich. Alternativ können Mandanten Unterlagen per E-Mail oder Fax übersenden und ihr Anliegen anschließend telefonisch besprechen. Angesprochen werden sowohl Rechtsschutzversicherte als auch Mandanten, die Verständnis für die Kosten geprüfter Fachkompetenz mitbringen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: verkehrsrecht-24.com, verkehrsrecht-24.com
Beratung in Potsdam – Einordnung der Redaktion
DAUER FREY ist in Potsdam unter der Anschrift Behlertstraße 3a / Haus B2, 14467 Potsdam vertreten. Das Büro ist als Zweigstelle der Rechtsanwältin Christine Frey ausgewiesen; weitere Büros der Kanzlei bestehen in Berlin und Brandenburg an der Havel. Bei der fachlichen Einordnung ist eine Abweichung in den vorliegenden Angaben zu beachten: Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die belegte Kanzleibeschreibung stellt dagegen die Tätigkeit als Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht dar. Ratsuchende mit arbeitsrechtlichen oder familienrechtlichen Anliegen sollten deshalb bei der Kontaktaufnahme zunächst klären, ob ihr konkretes Thema übernommen wird. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anfragen die Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, etwa Arbeitsverträge, Kündigungen, Abmahnungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten erwarten dabei regelmäßig eine Einordnung ihrer Unterlagen, der maßgeblichen Fristen und möglicher Verfahrenswege. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs im Mittelpunkt. Welche Unterlagen und Verfahrensschritte relevant werden, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Diese Themen beschreiben die im Profil genannten Rechtsgebiete, nicht zusätzlich belegte Leistungen von DAUER FREY. Konkret dokumentiert ist die Beratung und Vertretung bei rechtlichen Problemen im Straßenverkehr, unabhängig davon, ob Betroffene zu Fuß oder mit einem Fahrzeug unterwegs sind. Genannt werden Unfallrecht, Bußgeldrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht und Führerscheinrecht. Dazu gehören Schadensabwicklung und Unfallregulierung, die Prüfung von Bußgeldbescheiden sowie die Vertretung in Strafverfahren, beispielsweise wegen Unfallflucht oder fahrlässiger Tötung. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als ruhig, verständlich und offen hinsichtlich rechtlicher Grenzen. Auch die Abstimmung mit juristisch ausgebildeten Mitarbeitenden bei ersten telefonischen Fragen ist beschrieben. Der Potsdamer Standort bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus der Innenstadt, Babelsberg und Bornstedt. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den Angaben nicht. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Potsdam und das Landgericht Potsdam genannt. Familiengerichtliche Verfahren gehören grundsätzlich zum Amtsgericht; zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen können je nach Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder Landgericht geführt werden. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern fallen dagegen regelmäßig in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und zunächst das Rechtsgebiet sowie ihr Anliegen knapp benennen. DAUER FREY bevorzugt den telefonischen Kontakt. Persönliche Gespräche sind nach Terminvereinbarung möglich; alternativ können Unterlagen per E-Mail oder Fax übermittelt und anschließend telefonisch besprochen werden. Bereits bei der Anfrage lassen sich vorhandene Schreiben, anstehende Termine und die Frage nach der Übernahme des Anliegens ansprechen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Potsdam
Die Kanzleianschrift von DAUER FREY lautet Behlertstraße 3a / Haus B2 in 14467 Potsdam. Die Bezeichnung Haus B2 ist für das Auffinden des Büros innerhalb der angegebenen Adresse relevant. Innenstadt, Babelsberg und Bornstedt sind als Stadtteile am Standort genannt, ohne dass die vorliegenden Angaben das Büro einem davon ausdrücklich zuordnen. Für die Anfahrt aus diesen Stadtteilen oder dem weiteren Potsdamer Umfeld kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten bestehen, sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Fahrtzeiten oder Stellplätze sind nicht belegt. Persönliche Besprechungen finden nach Terminvereinbarung statt. Für die dokumentierten verkehrsrechtlichen Tätigkeiten sind das Amtsgericht Potsdam und das Landgericht Potsdam je nach Verfahren sachlich und örtlich zuständig. Zivilrechtliche Ansprüche nach einem Verkehrsunfall, beispielsweise auf Schadensersatz, können abhängig von Streitwert und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor einem dieser Gerichte verhandelt werden. Bußgeldsachen gelangen nach einem Einspruch und dem weiteren behördlichen Verfahrensgang gegebenenfalls zum zuständigen Amtsgericht. Auch Verkehrsstrafsachen können dort verhandelt werden; schwerwiegende Strafsachen können in die Zuständigkeit des Landgerichts fallen. Für das im Profil aufgeführte Familienrecht ist das Amtsgericht Potsdam mit seinem Familiengericht relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Dort werden unter anderem Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftssachen geführt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen gehören hingegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor die beiden genannten ordentlichen Gerichte. Führerscheinrechtliche Streitigkeiten mit Behörden können wiederum die Verwaltungsgerichtsbarkeit betreffen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme per Kontaktformular soll das Anliegen kurz geschildert werden. Wer wenig Zeit hat, kann seine Unterlagen per E-Mail oder Fax zusenden und anschließend mit der Kanzlei zum Anliegen telefonieren.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Mitarbeiter sind Diplom-Juristen oder Volljuristen und beantworten erste Fragen am Telefon. Persönliche Gespräche an den Standorten sind nach Terminvereinbarung möglich. Die Prüfung eines Bußgeldbescheids und die Auskunft darüber, was zu tun ist, werden als kostenlos und unverbindlich angeboten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Mitarbeiter sind Diplom-Juristen oder Volljuristen und beantworten erste Fragen am Telefon. Persönliche Gespräche an den Standorten sind nach Terminvereinbarung möglich. Die Prüfung eines Bußgeldbescheids und die Auskunft darüber, was zu tun ist, werden als kostenlos und unverbindlich angeboten.
Für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme per Kontaktformular soll das Anliegen kurz geschildert werden. Wer wenig Zeit hat, kann seine Unterlagen per E-Mail oder Fax zusenden und anschließend mit der Kanzlei zum Anliegen telefonieren.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Folge 875: Glühwein am Steuer wird teuer
- Folge 874: Unfall bei Glatteis - Wer trägt die Schuld?
- Folge 873: Nach einem Unfall Streß vermeiden. Verkehrsanwälte helfen!
- Folge 872: Mit Strategie vielleicht doch den Führerschein retten? Was ist zu tun?
- Folge 871: Gegnerische Versicherung sagt: „Haftung geklärt.“ – Können Sie sicher sein?
- Folge 870: Fahrerflucht – Ist der Führerschein weg?
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Übernimmt DAUER FREY auch Anliegen im Arbeitsrecht oder Familienrecht?
- Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht auf. Die vorliegende Kanzleibeschreibung dokumentiert hingegen vor allem verkehrsrechtliche Tätigkeiten, darunter Unfallregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Daraus lässt sich nicht verlässlich ableiten, welche arbeitsrechtlichen oder familienrechtlichen Mandate tatsächlich angenommen werden. Vor dem Übersenden umfangreicher Unterlagen empfiehlt sich deshalb eine kurze Anfrage zum konkreten Thema. Dabei können Ratsuchende das betroffene Rechtsgebiet, den Anlass der Anfrage und etwaige bereits bekannte Termine oder Fristen nennen. Die Übernahme und der Umfang einer möglichen Bearbeitung sollten ausdrücklich geklärt werden.
- Welche Informationen sind bei einer Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag, die Kündigung oder Abmahnung und relevante Korrespondenz von Bedeutung. Auch Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses, zum Zugang eines Schreibens und zu bereits vereinbarten Terminen helfen, den Sachverhalt zu erfassen. Bei Vergütungsfragen können zusätzlich Abrechnungen und Arbeitszeitnachweise eine Rolle spielen. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen bestehen. Eine Kontaktanfrage allein wahrt solche Fristen nicht. Vor einer Mandatierung sollte außerdem geklärt werden, ob die angefragte Kanzlei das arbeitsrechtliche Thema bearbeitet.
- Was sollte vor einer Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Sorge geklärt werden?
- Hilfreich ist zunächst eine sachliche Beschreibung der offenen Fragen: Geht es um eine mögliche Scheidung, finanzielle Ansprüche oder Regelungen für gemeinsame Kinder? Je nach Thema können vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben und Angaben zu Einkommen oder familiären Verhältnissen relevant sein. Nicht jede Anfrage erfordert sofort sämtliche persönlichen Unterlagen. Welche Informationen benötigt werden und auf welchem Weg sensible Dokumente übermittelt werden sollen, lässt sich vorab abstimmen. Bestehen bereits gerichtliche Termine oder Fristen, sollten diese bei der Anfrage ausdrücklich erwähnt werden. Ob eine gemeinsame Beratung in Betracht kommt, hängt insbesondere von möglichen Interessenkonflikten ab.
- Welche Unterlagen helfen bei einem Verkehrsunfall oder Bußgeldbescheid?
- Nach einem Verkehrsunfall können Fotos, ein Unfallbericht, Daten der Beteiligten, Angaben zu Zeugen und Schreiben der Versicherungen für die Sachverhaltsaufnahme wichtig sein. Bei einem Bußgeldverfahren sind insbesondere der vollständige Bescheid, Angaben zu seinem Zugang und vorausgegangene Schreiben relevant. Liegt ein strafrechtlicher Vorwurf oder eine führerscheinrechtliche Maßnahme vor, sollte dies bei der Anfrage ebenfalls benannt werden. Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich je nach Verfahren. Auch eine vorhandene Rechtsschutzversicherung kann angesprochen werden; ob Versicherungsschutz besteht, hängt vom Vertrag und dem jeweiligen Fall ab. Eine bloße Anfrage ersetzt keine fristwahrende Verfahrenshandlung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu DAUER FREY
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,9 von 5 · 90 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: verkehrsrecht-24.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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