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Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Torsten Schmidt ist Rechtsanwalt in Potsdam sowie Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er vertritt Unternehmen und Privatpersonen. Die Kanzlei bietet seit 2003 Beratung an. Zu den genannten Rechtsgebieten gehören Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Verkehrsrecht. Auch Ordnungswidrigkeiten und die Verteidigung in Bußgeldverfahren zählen zu seiner Tätigkeit. Im Strafverfahren umfasst seine Arbeit Beratung und Verteidigung im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung sowie bei Berufung oder Revision. Die Kanzlei beschreibt seine Arbeitsweise mit klaren Ansagen, direkter Sprache und Bodenständigkeit. Nach Eingang der Informationen und Unterlagen werden die rechtlichen Voraussetzungen geprüft. In der Erstberatung werden der Sachverhalt, rechtliche Optionen, weitere Schritte und entstehende Kosten besprochen. Erstberatungen sind telefonisch oder per Video-Call möglich; Termine können online oder telefonisch vereinbart werden. Beratungen werden auf Deutsch und Englisch angeboten. Bei Bedarf können Haus- oder Krankenhausbesuche vereinbart werden. Die Kanzlei befindet sich in der Weinbergstraße 34 in Potsdam.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-torsten-schmidt.eu, ra-torsten-schmidt.eu
Beratung in Potsdam – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Torsten Schmidt führt die Kanzlei Torsten Schmidt in der Weinbergstraße 34 in 14469 Potsdam. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht und vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen. Die Kanzlei bietet seit 2003 Beratung an. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt eingetragen; die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert dagegen insbesondere Tätigkeiten im Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Verkehrsrecht. Ratsuchende mit arbeitsrechtlichen Anliegen sollten deshalb bei der Kontaktaufnahme klären, ob ihr konkretes Thema übernommen werden kann. Typische Fragen im Arbeitsrecht betreffen etwa Kündigungen, Arbeitsverträge, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse. Im Strafrecht können sich Betroffene beispielsweise wegen einer Vorladung, einer Durchsuchung, eines Strafbefehls oder einer Anklage an eine anwaltliche Vertretung wenden. Torsten Schmidts beschriebene Tätigkeit umfasst Beratung und Verteidigung im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung sowie bei Berufung oder Revision. Das Wirtschaftsstrafrecht betrifft strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten. Bei Unternehmen und Privatpersonen können dabei unterschiedliche Interessen und Verantwortungsbereiche berührt sein. Welche rechtlichen Fragen tatsächlich zu prüfen sind, richtet sich nach dem jeweiligen Vorwurf und dem Verfahrensstand. Im Verkehrsrecht gehören unter anderem die Folgen von Verkehrsunfällen und Fragen zu Schadensersatzansprüchen zu den üblichen Anliegen. Das Verkehrsstrafrecht betrifft dagegen strafrechtliche Vorwürfe im Straßenverkehr. Auch Ordnungswidrigkeiten und die Verteidigung in Bußgeldverfahren zählen ausdrücklich zu Schmidts Tätigkeit. Für eine erste Einordnung können behördliche Schreiben, Unfallunterlagen und bereits bekannte Termine wichtig sein. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise mit klaren Ansagen, direkter Sprache und Bodenständigkeit. Nach Eingang der Informationen und Unterlagen werden die rechtlichen Voraussetzungen geprüft. Der örtliche Bezug liegt in Potsdam; die Weinbergstraße ist die angegebene Kanzleiadresse. Für Ratsuchende aus Innenstadt, Babelsberg und Bornstedt lässt sich die Anfahrt anhand dieser Anschrift planen. Zu den örtlichen Gerichten gehören das Amtsgericht Potsdam und das Landgericht Potsdam. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dort verfügbaren Kontaktangaben für eine Anfrage nutzen. Dabei bieten sich eine kurze Sachverhaltsschilderung und Hinweise auf laufende Fristen an. Termine können online oder telefonisch vereinbart werden; Erstberatungen sind telefonisch oder per Video-Call möglich. Besprochen werden Sachverhalt, rechtliche Optionen, weitere Schritte und entstehende Kosten. Beratungen erfolgen auf Deutsch und Englisch; Haus- oder Krankenhausbesuche können bei Bedarf vereinbart werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Potsdam
Die Kanzlei Torsten Schmidt hat ihren Sitz in der Weinbergstraße 34 in 14469 Potsdam. Mit Innenstadt, Babelsberg und Bornstedt sind unterschiedliche Bereiche des Potsdamer Stadtgebiets als örtliches Umfeld genannt. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich daher eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Fahrzeiten sind nicht angegeben. Telefonische Erstberatungen und Erstberatungen per Video-Call ermöglichen einen ersten Austausch auch ohne Anfahrt zur Kanzlei. Für die beschriebenen strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Tätigkeiten sind das Amtsgericht Potsdam und das Landgericht Potsdam wichtige örtliche Bezugspunkte. Am Amtsgericht werden bei entsprechender Zuständigkeit Strafverfahren vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht geführt. Auch gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid werden grundsätzlich vor einem Amtsgericht verhandelt. Das Landgericht kann in Strafsachen erstinstanzlich sowie für Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts zuständig sein. Welche Zuständigkeit besteht, hängt unter anderem vom Tatvorwurf und den gesetzlichen Verfahrensregeln ab. Zivilrechtliche Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen können abhängig von Streitwert und weiteren Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht geführt werden. Der Kanzleisitz allein bestimmt dabei nicht den Gerichtsstand. Für das im Profil als Hauptschwerpunkt aufgeführte Arbeitsrecht ist eine Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte, nicht vor die beiden genannten ordentlichen Gerichte.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Eine vorherige Terminvereinbarung und die Übermittlung von Unterlagen werden als sehr sinnvoll bezeichnet; ein etwaiger „gelber Umschlag“ ist aufzubewahren und zu übermitteln, weil sich danach Fristen berechnen. Das Kontaktformular fragt nach Name, E-Mailadresse, Telefonnummer, Rechtsgebiet, Wunschtermin und Anliegen sowie gegebenenfalls dem Namen der Rechtsschutzversicherung und der Versichertennummer und ermöglicht das Hochladen von Materialien.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. In der Erstberatung werden der Sachverhalt im Detail ermittelt, rechtliche Optionen besprochen und eine Einschätzung zum weiteren Vorgehen sowie zu den Kosten gegeben. Erstberatungen sind auch telefonisch oder per Video-Call möglich und im Regelfall mit individuellen Kosten verbunden. Bei Verkehrsunfällen wird eine kostenlose Erstberatung angeboten, wenn der Schaden nicht von Ihnen verursacht wurde.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: In der Erstberatung werden der Sachverhalt im Detail ermittelt, rechtliche Optionen besprochen und eine Einschätzung zum weiteren Vorgehen sowie zu den Kosten gegeben. Erstberatungen sind auch telefonisch oder per Video-Call möglich und im Regelfall mit individuellen Kosten verbunden. Bei Verkehrsunfällen wird eine kostenlose Erstberatung angeboten, wenn der Schaden nicht von Ihnen verursacht wurde.
Für den Erstkontakt: Eine vorherige Terminvereinbarung und die Übermittlung von Unterlagen werden als sehr sinnvoll bezeichnet; ein etwaiger „gelber Umschlag“ ist aufzubewahren und zu übermitteln, weil sich danach Fristen berechnen. Das Kontaktformular fragt nach Name, E-Mailadresse, Telefonnummer, Rechtsgebiet, Wunschtermin und Anliegen sowie gegebenenfalls dem Namen der Rechtsschutzversicherung und der Versichertennummer und ermöglicht das Hochladen von Materialien.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Internetbetrug erkennen und richtig reagieren (2026)
- E-Scooter als Tatmittel im Rahmen des § 315d StGB?, zfs (2026)
- Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt – wann es strafrechtlich wird (2026)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder ausstehender Vergütung hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und der relevante Schriftverkehr hilfreich. Bei einer Kündigung kommen das Kündigungsschreiben und Angaben zum Zeitpunkt des Zugangs hinzu; bei Vergütungsfragen können Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen wichtig sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Da arbeitsrechtliche Anliegen an Fristen gebunden sein können, sollten bekannte Daten bereits in der Anfrage genannt werden. Vor der Übersendung umfangreicher oder vertraulicher Unterlagen lässt sich klären, ob das konkrete Thema übernommen wird und welcher Übermittlungsweg vorgesehen ist.
- Kann anwaltliche Unterstützung schon im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sinnvoll sein?
- Anwaltliche Unterstützung ist nicht erst nach einer Anklage möglich. Bereits im Ermittlungsverfahren können der Tatvorwurf, die Verfahrensstellung und der bisherige Ablauf eingeordnet werden. Dabei macht es einen Unterschied, ob jemand als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angeschrieben wurde. Für eine Mandatsanfrage sind insbesondere behördliche Schreiben, Aktenzeichen und angekündigte Termine hilfreich. Eine belastbare Einschätzung erfordert häufig die Kenntnis der Ermittlungsakte. Welche weiteren Schritte in Betracht kommen, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung des Vorwurfs ableiten.
- Was unterscheidet einen Bußgeldbescheid von einem strafrechtlichen Vorwurf im Straßenverkehr?
- Ein Bußgeldbescheid betrifft eine Ordnungswidrigkeit, etwa einen vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoß. Verkehrsstrafrechtliche Vorwürfe beziehen sich dagegen auf Straftaten, beispielsweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Verfahrensablauf und mögliche Rechtsfolgen unterscheiden sich. Je nach Sachverhalt können außerdem Fragen zur Fahrerlaubnis hinzukommen. Für die erste anwaltliche Einordnung sind das vollständige Schreiben, das Zustellungsdatum und vorhandene Unterlagen zum Geschehen wichtig. Ob und welche Reaktion angezeigt ist, lässt sich nur anhand des konkreten Vorgangs beurteilen. Die bloße Überschrift eines Schreibens liefert dafür noch keine ausreichende Grundlage.
- Welche Informationen werden für eine erste Besprechung nach einem Verkehrsunfall benötigt?
- Hilfreich sind eine sachliche Schilderung des Unfallablaufs sowie Angaben zu den beteiligten Personen, Fahrzeugen und Versicherungen. Vorhandene Fotos, ein Unfallbericht, polizeiliche Vorgangsnummern und bereits geführter Schriftverkehr können die Einordnung unterstützen. Je nach Unfallfolgen kommen Reparaturunterlagen, Gutachten oder medizinische Dokumente hinzu. Häufig geht es zunächst darum, welche Ansprüche oder Forderungen im Raum stehen und welche Informationen noch fehlen. Zivilrechtliche Schadensfragen und ein mögliches Bußgeld- oder Strafverfahren sind dabei getrennt zu betrachten, auch wenn sie auf demselben Ereignis beruhen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Torsten Schmidt
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4,8 von 5 · 25 Bewertungen
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Weinbergstraße 34, 14469 Potsdam
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-torsten-schmidt.eu
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