- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Oliver Kochan
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Oliver Kochan ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie für Verwaltungsrecht mit Kanzlei in der Gutenbergstraße 29 in Potsdam. Seine Tätigkeit umfasst Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht, insbesondere Schulrecht, Prüfungsrecht und Beamtenrecht. Im Sozialrecht bearbeitet er unter Mitarbeit seiner Rechtsfachwirtin Sabrina Bredow Anliegen zur Erwerbsminderungsrente, zum Schwerbehindertenrecht und zu Verfahren nach § 35 a SGB VIII. Er betreut Mandanten in Potsdam, im gesamten Land Brandenburg und im Stadtgebiet Berlins. Weitere Standorte bestehen als Zweigstellen in Berlin und in der Gemeinde Am Mellensee bei Zossen. Seine Beratung beschreibt er als praxisnah und auf eine realistische Einschätzung der Chancen und Risiken ausgerichtet. Erstberatungsgespräche werden angeboten; Beratungstermine vergibt die Kanzlei kurzfristig nach telefonischer Voranmeldung. Im Sekretariat sind Frau Bredow und Frau Gade Ansprechpartnerinnen. Rechtsanwaltskosten einschließlich Beratungskosten werden als Vorschuss abgerechnet. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernimmt Kochan ab der außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit den notwendigen Schriftverkehr und rechnet bei Eintrittspflicht direkt mit der Versicherung ab.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-kochan.de, rechtsanwalt-kochan.de
Beratung in Potsdam – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Oliver Kochan hat seine Kanzlei in der Gutenbergstraße 29 in 14467 Potsdam. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Das Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils; daneben ist dort Familienrecht aufgeführt. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeit oder Arbeitszeugnissen im Mittelpunkt. Für Ratsuchende geht es dabei zunächst darum, den Sachverhalt anhand der vorhandenen Unterlagen einzuordnen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Schritte zu besprechen. Kochan beschreibt seine Beratung als praxisnah und auf eine realistische Einschätzung von Chancen und Risiken ausgerichtet. Zum Verwaltungsrecht gehören in seiner Tätigkeit insbesondere Schulrecht, Prüfungsrecht und Beamtenrecht. Typische Anliegen betreffen schulische Entscheidungen, die Bewertung von Prüfungsleistungen oder dienstrechtliche Fragen im öffentlichen Dienst. Dabei können behördliche Bescheide, Prüfungsunterlagen und der bisherige Schriftwechsel für die rechtliche Einordnung wichtig sein. Im Sozialrecht bearbeitet Kochan unter Mitarbeit seiner Rechtsfachwirtin Sabrina Bredow Angelegenheiten zur Erwerbsminderungsrente, zum Schwerbehindertenrecht und zu Verfahren nach § 35a SGB VIII. Je nach Anliegen unterscheiden sich die zuständigen Stellen und die vorgesehenen Verfahrenswege. Das ebenfalls im Profil genannte Familienrecht betrifft allgemein rechtliche Fragen rund um Trennung, Scheidung, Unterhalt und die Verantwortung für gemeinsame Kinder. Welche dieser Anliegen die Kanzlei im konkreten Fall übernimmt, lässt sich bei einer Anfrage klären. Anders als bei arbeitsrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Fragen können hier insbesondere familiäre Verhältnisse, Einkommensunterlagen und bereits vorhandene Vereinbarungen den Ausgangspunkt bilden. Eine erste Besprechung dient allgemein dazu, das Anliegen abzugrenzen und den weiteren Prüfungsbedarf festzustellen. Die Kanzlei liegt in der Potsdamer Innenstadt und betreut Mandantinnen und Mandanten aus Potsdam, dem gesamten Land Brandenburg und Berlin. Auch für Ratsuchende aus Babelsberg oder Bornstedt ist die Innenstadt der örtliche Anlaufpunkt. Weitere Zweigstellen bestehen in Berlin und in Am Mellensee bei Zossen. Von den genannten Potsdamer Gerichten ist für Familiensachen typischerweise das Amtsgericht Potsdam als Familiengericht relevant; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dortigen Kontaktangaben für eine Anfrage nutzen. Die Kanzlei bietet Erstberatungsgespräche an und vergibt Termine kurzfristig nach telefonischer Voranmeldung. Im Sekretariat sind Frau Bredow und Frau Gade Ansprechpartnerinnen. Für die Anfrage helfen eine knappe Schilderung des Anliegens und Hinweise auf bereits laufende Fristen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Potsdam
Die Kanzlei von Oliver Kochan befindet sich in der Gutenbergstraße 29 in der Potsdamer Innenstadt. Damit liegt der Standort im zentralen Stadtgebiet und ist auch für Ratsuchende aus den genannten Stadtteilen Babelsberg und Bornstedt ein innerstädtisches Ziel. Für die Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Die passende Verbindung und die örtlichen Parkmöglichkeiten sollten vor einem Termin anhand aktueller Informationen geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind in den vorliegenden Kanzleiangaben nicht ausgewiesen. Beratungstermine werden nach telefonischer Voranmeldung vergeben. Für das im Profil aufgeführte Familienrecht ist von den genannten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Potsdam relevant: Dort werden als Familiengericht unter anderem Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftssachen geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das ebenfalls genannte Landgericht Potsdam ist dagegen weder das reguläre Eingangsgericht für Familiensachen noch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Es befasst sich insbesondere mit Zivil- und Strafverfahren im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für Schul-, Prüfungs- und Beamtenrecht ist regelmäßig die Verwaltungsgerichtsbarkeit maßgeblich. Angelegenheiten der Erwerbsminderungsrente und des Schwerbehindertenrechts fallen typischerweise in die Sozialgerichtsbarkeit, während Streitigkeiten über Leistungen nach § 35a SGB VIII grundsätzlich verwaltungsgerichtlich behandelt werden. Welches Gericht konkret zuständig ist, richtet sich nach Gegenstand, Verfahrensstand und den jeweiligen örtlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein nach dem Kanzleisitz.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular verlangt Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Betreff und Nachricht als Pflichtangaben. Ein PDF-Anhang mit maximal 5 MB kann beigefügt werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein Erstberatungsgespräch wird angeboten; Beratungstermine werden kurzfristig nach telefonischer Voranmeldung vergeben. Rechtsanwaltskosten einschließlich der Kosten für die Erst- bzw. Mehrfachberatung werden als Vorschuss abgerechnet. Die Kosten sind unmittelbar nach der Beratung fällig und per Rechnung zu begleichen; die Rechnung wird über den Abrechnungsdienst übermittelt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Ein Erstberatungsgespräch wird angeboten; Beratungstermine werden kurzfristig nach telefonischer Voranmeldung vergeben. Rechtsanwaltskosten einschließlich der Kosten für die Erst- bzw. Mehrfachberatung werden als Vorschuss abgerechnet. Die Kosten sind unmittelbar nach der Beratung fällig und per Rechnung zu begleichen; die Rechnung wird über den Abrechnungsdienst übermittelt.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular verlangt Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Betreff und Nachricht als Pflichtangaben. Ein PDF-Anhang mit maximal 5 MB kann beigefügt werden.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Änderungen, relevante Schreiben des Arbeitgebers und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Je nach Anliegen kommen Kündigungsschreiben, Vergütungsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder ein Arbeitszeugnis hinzu. Wichtig ist auch, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist, weil im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können. Bei der Kontaktaufnahme genügt zunächst eine verständliche Beschreibung des Problems mit einem Hinweis auf erkennbare Termine oder Fristen. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden, hängt vom konkreten Gegenstand der Prüfung ab.
- Was unterscheidet eine arbeitsrechtliche Frage von einer beamtenrechtlichen Angelegenheit?
- Entscheidend ist vor allem die rechtliche Grundlage der Beschäftigung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis; das gilt grundsätzlich auch für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst. Beamtinnen und Beamte haben dagegen ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis. Deshalb unterscheiden sich die maßgeblichen Vorschriften, die möglichen Verfahrensschritte und die zuständigen Gerichte. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden grundsätzlich vor Arbeitsgerichten geführt, beamtenrechtliche regelmäßig vor Verwaltungsgerichten. Für eine erste Anfrage sind daher Angaben zum Beschäftigungsstatus und zum betroffenen Vorgang, etwa einer Beurteilung, Versetzung oder Vergütungsfrage, besonders hilfreich.
- Worauf kommt es bei einer Anfrage zum Schulrecht oder Prüfungsrecht an?
- Zunächst sollte erkennbar sein, welche Entscheidung überprüft werden soll und von welcher Schule, Prüfungsstelle oder Behörde sie stammt. Hilfreich sind der vollständige Bescheid, eine vorhandene Rechtsbehelfsbelehrung, Prüfungsunterlagen und der bisherige Schriftwechsel. Im Prüfungsrecht geht es allgemein nicht nur um das Ergebnis, sondern auch um mögliche Bewertungs- oder Verfahrensfragen. Im Schulrecht können beispielsweise Aufnahmeentscheidungen oder schulische Maßnahmen Anlass einer Anfrage sein. Da Fristen und bevorstehende Schul- oder Prüfungstermine Bedeutung haben können, sollten diese bereits bei der ersten Kontaktaufnahme genannt werden.
- Welche Themen sollten vor einer familienrechtlichen Mandatsanfrage eingegrenzt werden?
- Familienrechtliche Anliegen können mehrere voneinander zu unterscheidende Bereiche betreffen, etwa Scheidung, Unterhalt, Vermögensfragen oder Sorge- und Umgangsrecht. Für eine erste Anfrage ist es hilfreich, das vorrangige Anliegen und bereits bestehende gerichtliche Verfahren zu benennen. Vorhandene Beschlüsse, Vereinbarungen und relevante Korrespondenz können die Einordnung erleichtern; bei finanziellen Fragen sind häufig Einkommensunterlagen bedeutsam. Sensible Informationen sollten auf das für die Anfrage Erforderliche begrenzt werden. Ob die angefragte Kanzlei das betreffende Thema übernimmt und welche weiteren Angaben benötigt werden, wird im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Oliver Kochan
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Oliver Kochan liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
4,5 von 5 · 53 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Oliver Kochan insgesamt und nicht auf Oliver Kochan persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.
Gesamtbild bei Google (Kanzlei)
Google veröffentlicht zu diesen 53 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.
Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.
Positive Stimmen
Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.
Kritische Stimmen
Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.
Kanzlei und Anfahrt
Gutenbergstraße 29, 14467 Potsdam
Standortkarte anzeigen
Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.
Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
- Hochzeit: Was bedeutet die Eheschließung rechtlich?
Familienrecht
Eine Hochzeit ist zunächst ein persönliches Ereignis. Rechtlich begründet die wirksame Eheschließung jedoch einen auf Dauer angelegten Personenstand mit erheblichen Folgen.
- Künstliche Intelligenz im Alltag: Rechtsrahmen, Verantwortung und Schutzmöglichkeiten in Deutschland
Arbeitsrecht
Künstliche Intelligenz begegnet Menschen außerhalb spezialisierter Forschungseinrichtungen. Sie empfiehlt Produkte, erkennt Sprache, erstellt Texte und kann Entscheidungen über Bewerbungen, Kredite oder medizinische Behandlungen unterstützen. Ihr Einsatz ist für Betroffene nicht immer erkennbar.
- Kündigung per E-Mail: Wirksamkeit, Formvorschriften und Zugang im deutschen Recht
Arbeitsrecht
Die Kündigung per E-Mail ist ein gebräuchliches Mittel zur Beendigung laufender Vertragsverhältnisse. Mobilfunkverträge, Mitgliedschaften und digitale Abonnements werden häufig elektronisch verwaltet; entsprechend liegt es nahe, auch die Kündigung elektronisch zu erklären.
- Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat: Aufgaben, Informationsrechte und rechtliche Grenzen
Arbeitsrecht
Wirtschaftliche Entscheidungen beeinflussen Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und Unternehmensstrukturen. Investitionen können Arbeitsplätze sichern, Rationalisierungen Tätigkeiten verändern und Standortentscheidungen personelle Maßnahmen auslösen.
- Wer zahlt die Klassenfahrt bei getrennten Eltern? Unterhalt, Sonderbedarf und Kostenverteilung
Familienrecht
Eine Klassenfahrt gehört für viele Kinder zum Schulleben. Leben ihre Eltern getrennt, stellt sich häufig die Frage, wer die Kosten übernehmen muss: Sind sie aus dem monatlichen Kindesunterhalt zu bezahlen? Muss sich der barunterhaltspflichtige Elternteil zusätzlich beteiligen?
- Das Umgangsrecht des biologischen Vaters: Voraussetzungen, Kindeswohl und gerichtliche Durchsetzung
Familienrecht
Biologische Abstammung und rechtliche Elternschaft müssen nicht übereinstimmen. Ein Kind kann genetisch von einem Mann abstammen, während ein anderer Mann sein rechtlicher Vater ist.
Weitere Anwältinnen und Anwälte in Potsdam
- Torsten Schmidt · Arbeitsrecht
- John Christall · Arbeitsrecht
- Carsten Köbisch · Arbeitsrecht
- Verena Duchow · Arbeitsrecht, Familienrecht
- DAUER FREY · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Maria Bretschneider · Familienrecht
Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-kochan.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Fehler melden · Profil übernehmen
