Veröffentlichtes Profil

Verena Duchow

Verena Duchow: Fachanwältin für Straf- und Sozialrecht in Potsdam

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Straf- und Sozialrecht · Rechtsanwaltskanzlei Verena DUCHOW

Dortustrasse 68 B, 14467 Potsdam

Telefon: +49 331 745 28 40

Qualifikation
Zulassung seit 2004 · Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Verena DUCHOW

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Verena Duchow ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Straf- und Sozialrecht in Potsdam. Ihre Kanzlei nennt Bußgeldangelegenheiten, Strafrecht, Familien- und Sozialrecht sowie Vertragsrecht als Schwerpunkte. Im Familien- und Erbrecht umfasst ihre Tätigkeit die außergerichtliche und gerichtliche Konfliktbewältigung, etwa bei Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht, Hausrat und Ehewohnung, Zugewinn, Unterhalt und Testament. Im Sozialrecht werden Rentenansprüche bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie Ansprüche über ALG2 genannt. Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht bietet sie Beratung, Vertretung und Verteidigung an. Dazu gehört die Vertretung von Beschuldigten in Ermittlungsverfahren. Ihre Mandanten unterstützt sie sowohl vor Gericht als auch im außergerichtlichen Bereich. Als Grundlagen ihrer Arbeitsweise beschreibt sie laufende Fortbildungen und das Studium der aktuellen Rechtsprechung. Für komplexe und fachübergreifende Angelegenheiten greift sie auf ein kollegiales Netzwerk zurück. Den ersten telefonischen Kontakt und die Vereinbarung persönlicher Beratungstermine übernimmt das Sekretariat. Anfragen sind auch per E-Mail möglich. Eine Beratung ohne vorher vereinbarten Termin ist nicht möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-duchow.de

Beratung in Potsdam – Einordnung der Redaktion

Verena Duchow ist seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen und gehört der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg an. Sie führt die Rechtsanwaltskanzlei Verena DUCHOW in der Dortustrasse 68 B in 14467 Potsdam und ist Fachanwältin für Straf- und Sozialrecht. Im Profil auf Anwalt-Seiten.de ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt angegeben; daneben wird Familienrecht aufgeführt. Die Kanzleibeschreibung nennt außerdem Bußgeldangelegenheiten, Strafrecht, Sozialrecht und Vertragsrecht. Damit sind unterschiedliche rechtliche Lebensbereiche angesprochen, von Fragen rund um Beschäftigung und Familie bis zur Auseinandersetzung mit Behörden oder einem strafrechtlichen Vorwurf. Im Arbeitsrecht suchen Ratsuchende häufig Orientierung zu Kündigungen, Arbeitsverträgen, Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnissen. Bei einer Anfrage können insbesondere der bisherige Verlauf des Arbeitsverhältnisses und bereits zugegangene Schreiben für die Einordnung wichtig sein. Familienrechtliche Anliegen betreffen häufig Trennung und Scheidung sowie deren persönliche und wirtschaftliche Folgen. Verena Duchow nennt in diesem Bereich ausdrücklich Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt, Zugewinn sowie Fragen zu Hausrat und Ehewohnung. Ihre Tätigkeit umfasst hierbei sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Konfliktbewältigung. Auch Testamente werden in der Beschreibung im Zusammenhang mit dem Familien- und Erbrecht genannt. Weitere Anknüpfungspunkte ergeben sich aus ihren Fachanwaltschaften. Im Sozialrecht nennt die Kanzlei Rentenansprüche bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie Ansprüche im Zusammenhang mit dem seinerzeit als ALG II bezeichneten Leistungssystem. Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht gehören Beratung, Vertretung und Verteidigung zum beschriebenen Tätigkeitsfeld, einschließlich der Vertretung Beschuldigter im Ermittlungsverfahren. Laufende Fortbildungen und die Beschäftigung mit aktueller Rechtsprechung werden als Grundlagen der Arbeitsweise angegeben. Für komplexe, fachübergreifende Angelegenheiten verweist die Kanzlei auf ein kollegiales Netzwerk. Die Kanzleianschrift liegt in der Potsdamer Innenstadt. Für Ratsuchende aus Potsdam, etwa aus Babelsberg oder Bornstedt, bildet sie damit einen innerstädtischen Anlaufpunkt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Potsdam und das Landgericht Potsdam; ihre Zuständigkeit hängt von der jeweiligen Angelegenheit ab. Für eine Kontaktaufnahme kann das Profil auf Anwalt-Seiten.de als Ausgangspunkt dienen. In der Anfrage lassen sich das Anliegen, vorhandene Unterlagen und mögliche laufende Fristen kurz benennen. Den ersten telefonischen Kontakt und die Vereinbarung persönlicher Beratungstermine übernimmt laut Kanzleibeschreibung das Sekretariat; Anfragen sind auch per E-Mail möglich. Eine Beratung setzt einen zuvor vereinbarten Termin voraus. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der Adresse geplant werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Potsdam

Die Rechtsanwaltskanzlei Verena DUCHOW befindet sich in der Dortustrasse 68 B in der Potsdamer Innenstadt. Diese Lage ist für die räumliche Einordnung innerhalb der Landeshauptstadt maßgeblich; Babelsberg und Bornstedt sind weitere genannte Potsdamer Stadtteile, jedoch keine zusätzlichen Kanzleistandorte. Für einen persönlichen Termin kommt je nach Ausgangspunkt eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw infrage. Konkrete Verbindungen, die Verkehrslage und gegebenenfalls verfügbare Parkmöglichkeiten sollten vorab anhand der Kanzleianschrift geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder einer barrierefreien Erreichbarkeit liegen nicht vor. Für den im Profil genannten Bereich Familienrecht ist von den aufgeführten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Potsdam relevant. Dort werden beim Familiengericht beispielsweise Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Auch Nachlassangelegenheiten, etwa die Eröffnung von Testamenten, gehören grundsätzlich zum Aufgabenbereich der Amtsgerichte. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden dagegen regelmäßig vor den Arbeitsgerichten verhandelt, nicht vor dem Amtsgericht oder Landgericht. Entsprechend gehören sozialrechtliche Streitigkeiten grundsätzlich zur Sozialgerichtsbarkeit. Für Strafsachen können sowohl das Amtsgericht Potsdam als auch das Landgericht Potsdam zuständig sein. Welches Gericht entscheidet, richtet sich unter anderem nach Art und Gewicht des Vorwurfs; das Landgericht bearbeitet außerdem bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid liegen typischerweise beim zuständigen Amtsgericht. Bei vertragsrechtlichen Zivilstreitigkeiten richtet sich die Abgrenzung zwischen Amtsgericht und Landgericht insbesondere nach Streitwert und gesetzlichen Sonderzuständigkeiten.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein persönlicher Beratungstermin ist vorab mit dem Sekretariat zu vereinbaren. Ohne vorherige Terminvereinbarung ist eine Beratung ad hoc nicht möglich.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Ein persönlicher Beratungstermin ist vorab mit dem Sekretariat zu vereinbaren. Ohne vorherige Terminvereinbarung ist eine Beratung ad hoc nicht möglich.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind typischerweise der Arbeitsvertrag, vorhandene Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und der dazugehörige Schriftwechsel relevant. Je nach Streitpunkt können auch Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder ein Arbeitszeugnis wichtig sein. Hilfreich ist eine kurze zeitliche Übersicht, insbesondere dazu, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen laufen. Eine Kontaktanfrage allein wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht. Ob und welche weiteren Unterlagen benötigt werden, lässt sich im Rahmen der Abstimmung über das konkrete Anliegen klären.
Welche Themen können bei einer Trennung neben der Scheidung eine Rolle spielen?
Eine Trennung kann mehrere rechtlich eigenständige Fragen aufwerfen. Dazu zählen der Unterhalt zwischen Ehegatten, der Kindesunterhalt, die Nutzung der Ehewohnung und die Verteilung des Hausrats. Bei gemeinsamen Kindern können außerdem die elterliche Sorge und die Gestaltung des Umgangs relevant werden. Vermögensrechtlich kommen etwa Fragen zum Zugewinnausgleich hinzu. Nicht alle Themen müssen zwangsläufig in einem gerichtlichen Verfahren geklärt werden. Für eine erste Anfrage ist es hilfreich, die aktuell offenen Punkte und bereits bestehende Vereinbarungen voneinander zu unterscheiden und vorhandene gerichtliche Schreiben zu benennen.
Wie werden Sorge- und Umgangsfragen grundsätzlich voneinander unterschieden?
Die elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für das Kind, etwa Entscheidungen über Gesundheit, schulische Angelegenheiten oder den Aufenthalt. Das Umgangsrecht bezieht sich dagegen auf den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche hängen im Alltag zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Maßgeblicher Bezugspunkt ist das Kindeswohl. Bei einer Mandatsanfrage können Angaben zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Vereinbarungen und zu möglichen gerichtlichen Entscheidungen helfen, den Gesprächsbedarf zu strukturieren. Persönliche Konflikte der Eltern sind dabei von den Bedürfnissen des Kindes zu trennen.
Was ist bei einer Anfrage zu einem abgelehnten Renten- oder Sozialleistungsantrag wichtig?
Ausgangspunkt ist regelmäßig der Bescheid des zuständigen Leistungsträgers einschließlich seiner Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung. Für die Einordnung sind außerdem der ursprüngliche Antrag, bisheriger Schriftwechsel und gegebenenfalls bereits eingelegte Rechtsbehelfe hilfreich. Bei Fragen zur Erwerbsminderung können medizinische Unterlagen und Angaben zum Versicherungsverlauf Bedeutung haben. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Leistungsart. Auch die Begriffe Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung sind nicht gleichbedeutend. Weil Bescheide Fristen auslösen können, sollte eine Anfrage das Datum des Zugangs enthalten; die bloße Kontaktaufnahme ersetzt keinen erforderlichen Rechtsbehelf.
Welche Informationen werden bei einer Anfrage wegen eines Ermittlungsverfahrens oder Bußgeldbescheids benötigt?
Zur organisatorischen und rechtlichen Einordnung helfen zunächst das behördliche Schreiben, das Aktenzeichen, die absendende Stelle und Angaben zu gesetzten Terminen oder Fristen. Wichtig ist auch, ob die betroffene Person als Beschuldigte, Betroffene oder Zeugin angeschrieben wurde. Strafverfahren und Bußgeldverfahren folgen unterschiedlichen Regeln; zudem kann der genaue Vorwurf erst anhand der Verfahrensunterlagen näher eingeordnet werden. Für eine erste Anfrage genügt häufig eine sachliche Zusammenfassung des Anlasses. Ob weitere Unterlagen oder eine Akteneinsicht erforderlich sind, ist Gegenstand der anwaltlichen Prüfung und lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung des Vorwurfs ableiten.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Verena Duchow

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Dortustrasse 68 B, 14467 Potsdam

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-duchow.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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