- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Carsten Köbisch
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Carsten Köbisch ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Mediator mit Kanzlei in Potsdam. Er ist in Potsdam, Berlin und bundesweit tätig. Seine Rechtsgebiete umfassen Insolvenzrecht, Miet- und Immobilienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht. Im Insolvenzrecht berät er Privatpersonen, Gewerbetreibende und Unternehmer, sowohl Gläubiger als auch Schuldner. Im Arbeitsrecht vertritt er überwiegend Arbeitnehmerinteressen, im Mietrecht überwiegend die Interessen von Wohnraummietern. Unter den auf der Webseite beschriebenen Voraussetzungen übernimmt er auch die Vertretung von Arbeitgebern und Vermietern. Im Handelsrecht betreut er insbesondere Handelsvertreter, auch im internationalen Rechtsverkehr. Im Gesellschaftsrecht stehen Fragen der Geschäftsführerhaftung und der möglichen Haftung von Gesellschaftern im Vordergrund. Einen Schwerpunkt seiner Arbeitsweise bildet die außergerichtliche Konfliktlösung. Zur Erfassung des Sachverhalts und der Interessen seiner Mandanten nutzt er auch Techniken aus seiner Mediationsausbildung. Lassen sich Auseinandersetzungen nicht einvernehmlich lösen, vertritt er Mandanten vor Gericht. Beratungstermine finden im Mediationsbüro in der Persiusstr. 1 in Potsdam statt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: der-andere-anwalt.de, der-andere-anwalt.de
Beratung in Potsdam – Einordnung der Redaktion
Carsten Köbisch ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Mediator in Potsdam. Im Profil bildet das Arbeitsrecht den Hauptschwerpunkt. Dabei vertritt er überwiegend Arbeitnehmerinteressen. Typische Anliegen in diesem Rechtsgebiet sind die Prüfung von Arbeitsverträgen, Auseinandersetzungen über Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Für Ratsuchende geht es häufig darum, ihre berufliche Situation rechtlich einordnen zu lassen und mögliche Wege zur Klärung eines Konflikts zu verstehen. Auch Arbeitgeber vertritt Köbisch unter den auf seiner Webseite beschriebenen Voraussetzungen. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf Potsdam, Berlin und das gesamte Bundesgebiet. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät Köbisch Privatpersonen, Gewerbetreibende und Unternehmer auf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite. Hier können offene Forderungen, Zahlungsprobleme und die rechtlichen Folgen eines Insolvenzverfahrens im Mittelpunkt stehen. Berührungspunkte zum Arbeitsrecht entstehen etwa, wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und Beschäftigte um ihren Lohn oder Arbeitsplatz fürchten. Im Miet- und Immobilienrecht vertritt er überwiegend Wohnraummieter; eine Vertretung von Vermietern erfolgt unter den auf seiner Webseite genannten Voraussetzungen. Typische mietrechtliche Themen sind Vertragsfragen, Betriebskosten, Wohnungsmängel und die Beendigung eines Mietverhältnisses. Im Handelsrecht betreut Köbisch insbesondere Handelsvertreter, auch im internationalen Rechtsverkehr. Dabei können etwa Provisionsansprüche oder Fragen zur Beendigung einer Vertragsbeziehung relevant werden. Im Gesellschaftsrecht stehen die Geschäftsführerhaftung und eine mögliche Haftung von Gesellschaftern im Vordergrund. Einen Schwerpunkt seiner Arbeitsweise bildet die außergerichtliche Konfliktlösung. Techniken aus seiner Mediationsausbildung nutzt er auch, um Sachverhalte und Interessen zu erfassen. Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, vertritt er Mandanten vor Gericht. Eine außergerichtliche Verständigung und ein gerichtliches Verfahren sind dabei unterschiedliche Wege der Konfliktbearbeitung. Die Kanzleianschrift lautet Lindenstraße 36, 14467 Potsdam, in der Innenstadt. Beratungstermine finden jedoch im Mediationsbüro in der Persiusstr. 1 statt. Diese Unterscheidung ist für die Anfahrt aus der Innenstadt, Babelsberg oder Bornstedt ebenso wichtig wie für auswärtige Ratsuchende. Je nach Streitgegenstand kommen das Amtsgericht Potsdam, das Landgericht Potsdam oder die Arbeitsgerichtsbarkeit in Betracht. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen anhand der im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten schildern. Eine kurze Beschreibung des Konflikts, beteiligter Personen und bereits bekannter Fristen erleichtert die erste Einordnung. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Termin abläuft, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Potsdam
Carsten Köbischs Kanzleianschrift in der Lindenstraße 36 liegt in der Potsdamer Innenstadt. Für persönliche Beratungstermine ist nach der Kanzleibeschreibung dagegen das Mediationsbüro in der Persiusstr. 1 vorgesehen. Wer aus Babelsberg, Bornstedt oder einem anderen Teil Potsdams anreist, sollte deshalb vorab den vereinbarten Besprechungsort beachten. Die Innenstadtlage bietet grundsätzlich einen städtischen Rahmen für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Konkrete Verbindungen, Zugangsmöglichkeiten und die Parksituation sollten anhand der tatsächlichen Zieladresse geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben lassen sich weder bestimmte Haltestellen noch reservierte Stellplätze oder eine barrierefreie Erreichbarkeit ableiten. Für die rechtliche Einordnung ist zwischen den Gerichtsbarkeiten zu unterscheiden. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder ausstehendes Arbeitsentgelt, gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Amtsgericht oder Landgericht. Das Amtsgericht Potsdam ist insbesondere für Wohnraummietstreitigkeiten zuständig, soweit der örtliche Gerichtsstand in seinem Bezirk liegt. Dort werden außerdem Insolvenzverfahren im Rahmen seiner Zuständigkeit als Insolvenzgericht geführt. Das Landgericht Potsdam kommt bei allgemeinen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen in Betracht, etwa in handelsrechtlichen oder haftungsrechtlichen Streitigkeiten, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dorthin führen. Es entscheidet zudem über bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Bei Köbischs Tätigkeit in Berlin und bundesweit können auch Gerichte außerhalb Potsdams zuständig sein. Die Kanzleiadresse allein bestimmt den Gerichtsstand eines Verfahrens nicht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Umfassende Schilderungen zu Beginn der Zusammenarbeit sind für die Konfliktlösung mitentscheidend. Dabei werden auch Vorgänge aus der Vergangenheit berücksichtigt, die auf den ersten Blick keine Rolle zu spielen scheinen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die bis zu 60-minütige Erstberatung dient dem Kennenlernen des Rechtsanwalts und seiner Arbeitsweise und kostet 119,00 Euro gegen Vorkasse. Die Terminvereinbarung erfolgt unter Tel. 0331-585 2087.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die bis zu 60-minütige Erstberatung dient dem Kennenlernen des Rechtsanwalts und seiner Arbeitsweise und kostet 119,00 Euro gegen Vorkasse. Die Terminvereinbarung erfolgt unter Tel. 0331-585 2087.
Für den Erstkontakt: Umfassende Schilderungen zu Beginn der Zusammenarbeit sind für die Konfliktlösung mitentscheidend. Dabei werden auch Vorgänge aus der Vergangenheit berücksichtigt, die auf den ersten Blick keine Rolle zu spielen scheinen.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Kündigung oder ausstehendem Lohn hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, relevante Schreiben des Arbeitgebers und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Bei einer Kündigung sind das Kündigungsschreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs von Bedeutung. Bei offenen Vergütungsansprüchen können Abrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und bisheriger Schriftverkehr den Sachverhalt verdeutlichen. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können kurzen gesetzlichen oder vertraglichen Fristen unterliegen. Eine Kontaktanfrage ersetzt daher keine Prüfung dieser Fristen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Terminabstimmung klären.
- Welche Fragen stellen sich für Beschäftigte und Gläubiger bei einer Unternehmensinsolvenz?
- Eine Unternehmensinsolvenz kann unterschiedliche rechtliche Beziehungen gleichzeitig betreffen. Beschäftigte interessieren sich häufig für offene Löhne, den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses und mögliche Leistungen wie Insolvenzgeld. Andere Gläubiger möchten wissen, wie ihre Forderungen im Verfahren berücksichtigt werden und welche Bedeutung Sicherheiten haben. Auf Schuldnerseite stehen wiederum die wirtschaftliche Situation und insolvenzrechtliche Pflichten im Raum. Für die Einordnung sind der Verfahrensstand, die Art der Forderung und deren Entstehungszeitpunkt wichtig. Arbeitsrechtliche und insolvenzrechtliche Fragen müssen dabei häufig zusammen betrachtet werden, ohne dass für alle Beteiligten dieselben Regeln gelten.
- Was sollte eine Anfrage zu Wohnungsmängeln oder einer Betriebskostenabrechnung enthalten?
- Hilfreich sind eine sachliche Beschreibung des Problems, der Mietvertrag und der bisherige Schriftwechsel mit der anderen Vertragspartei. Bei Wohnungsmängeln können eine zeitliche Übersicht, Fotos und bereits erfolgte Mitteilungen den Sachverhalt nachvollziehbar machen. Bei Betriebskostenfragen stehen die konkrete Abrechnung, der Abrechnungszeitraum und die vertraglichen Vereinbarungen im Vordergrund. Je nach Anliegen können unterschiedliche Fristen und Nachweisanforderungen relevant sein. Ob bestimmte rechtliche Schritte in Betracht kommen, lässt sich erst anhand des Einzelfalls beurteilen. Die erste Anfrage dient zunächst dazu, Thema, Umfang und mögliche Dringlichkeit der Prüfung zu erfassen.
- Welche Informationen sind bei Provisionsstreitigkeiten oder Fragen zur Geschäftsführerhaftung wichtig?
- Bei Provisionsstreitigkeiten helfen insbesondere der Handelsvertretervertrag, Abrechnungen, Angaben zu den betroffenen Geschäften und der dazugehörige Schriftverkehr. Besteht ein internationaler Bezug, sind auch die beteiligten Staaten und vertragliche Regelungen zu Recht und Gerichtsstand bedeutsam. Bei Fragen zur Geschäftsführerhaftung stehen die Funktion der betroffenen Person, konkrete Entscheidungen, zeitliche Abläufe und der behauptete Schaden im Mittelpunkt. Eine persönliche Haftung folgt nicht allein aus einer Organstellung. Welche Maßstäbe gelten, hängt unter anderem vom Anspruchsteller und dem vorgeworfenen Verhalten ab. Eine geordnete Sachverhaltsübersicht erleichtert die erste rechtliche Einordnung.
- Wann kann eine außergerichtliche Konfliktlösung sinnvoll sein, und wie unterscheidet sie sich von Mediation?
- Eine außergerichtliche Konfliktlösung kann insbesondere dann erwogen werden, wenn Beteiligte eine tragfähige Vereinbarung suchen und Gestaltungsspielraum besteht. Das betrifft beispielsweise Arbeitsverhältnisse, Mietverhältnisse oder geschäftliche Vertragsbeziehungen. Anwaltliche Verhandlungen dienen der Wahrnehmung der Interessen der jeweils vertretenen Partei. Eine Mediation ist dagegen ein strukturiertes Verfahren, in dem eine neutrale Person die Beteiligten bei einer eigenverantwortlichen Lösung unterstützt. Der Einsatz von Gesprächstechniken aus der Mediation macht eine anwaltliche Beratung noch nicht zu einem Mediationsverfahren. Ob eine Verständigung möglich erscheint, hängt von der Gesprächsbereitschaft, den Interessen und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Carsten Köbisch
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: der-andere-anwalt.de
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