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- Denker, Höh & Partner mbB
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Dirk Denker wird auf der Webseite der Kanzlei Denker, Höh & Partner mbB in Lüdenscheid unter den Rechtsanwälten aufgeführt. Die Kanzlei richtet sich an Privatpersonen, mittelständische Unternehmen, Großunternehmen, Handwerk und Banken aus Lüdenscheid, dem Märkischen Kreis und Hagen. Ihr Angebot umfasst rechtliche Beratung, außergerichtliche Vertretung und gerichtlichen Beistand. Auf der Webseite werden unter anderem Arbeitsrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Grundstücksrecht, Erbrecht, Familienrecht und Reiserecht genannt. Eine persönliche Zuordnung dieser Rechtsgebiete zu Dirk Denker enthalten die vorliegenden Seiten nicht. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als umfassende Betreuung mit stetiger Erfolgs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung in jedem Verfahrensabschnitt. Streitigkeiten und Konflikte sollen möglichst frühzeitig vermieden und außergerichtlich geregelt werden. Ist dies nicht möglich oder interessengerecht, vertritt die Kanzlei Ansprüche vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland. In der Mandantenbetreuung betont sie auch den menschlichen Faktor. Termine erfolgen nach Vereinbarung; hinter der Kanzlei stehen kostenfreie Parkplätze zur Verfügung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-mk.de, anwalt-mk.de
Beratung in Lüdenscheid – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Dirk Denker ist bei Denker, Höh & Partner mbB in Lüdenscheid tätig. Sein Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Die Kanzlei befindet sich in der Lessingstraße 17, 58507 Lüdenscheid, und richtet sich unter anderem an Privatpersonen aus Lüdenscheid, dem Märkischen Kreis und Hagen. Familienrechtliche Anliegen betreffen häufig Veränderungen im persönlichen Zusammenleben: eine Trennung, die Vorbereitung einer Scheidung oder Fragen zur Verantwortung für gemeinsame Kinder. Für Ratsuchende geht es dabei oft darum, die rechtlichen Themen zunächst voneinander zu trennen und einen Überblick über mögliche außergerichtliche und gerichtliche Schritte zu erhalten. Zum Familienrecht gehören insbesondere Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang und die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe. Bei einer Scheidung kann außerdem der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich bestimmter während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte, Bedeutung haben. Mandantinnen und Mandanten können hinter diesem Schwerpunkt eine Auseinandersetzung mit rechtlichen und zugleich persönlichen Fragestellungen erwarten. Welche Themen im Einzelfall zusammenhängen, hängt etwa von der familiären Situation, vorhandenen Vereinbarungen und wirtschaftlichen Umständen ab. Eine geordnete Darstellung der Ausgangslage und vorhandene Unterlagen bilden deshalb eine wichtige Grundlage für die anwaltliche Prüfung. Die Kanzlei beschreibt ihr Angebot als rechtliche Beratung, außergerichtliche Vertretung und gerichtlichen Beistand. Nach ihrer Darstellung sollen Konflikte möglichst frühzeitig vermieden oder außergerichtlich geregelt werden; zugleich werden Erfolgsaussichten und Wirtschaftlichkeit im Verlauf eines Verfahrens geprüft. Diese Angaben beziehen sich auf die Arbeitsweise der Kanzlei insgesamt. Für familienrechtliche Verfahren am Standort kommt insbesondere das Amtsgericht Lüdenscheid mit seinem Familiengericht in Betracht, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dorthin führen. Das Profil ist damit örtlich für Ratsuchende aus Lüdenscheid, etwa aus Innenstadt, Brügge oder Wehberg, sowie aus dem genannten regionalen Umfeld einzuordnen. Eine Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem bestimmten Stadtteil ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr familienrechtliches Anliegen zunächst knapp beschreiben. Hilfreich sind Angaben zum Thema, zu bereits laufenden Verfahren und zu möglichen Fristen, ohne die gesamte Familiengeschichte vorab darzustellen. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Termine finden nach Vereinbarung statt. Für die Anfahrt mit dem Pkw stehen nach Kanzleiangaben hinter dem Gebäude kostenfreie Parkplätze zur Verfügung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lüdenscheid
Für den im Profil von Dirk Denker genannten Hauptschwerpunkt Familienrecht ist unter den aufgeführten Gerichten das Amtsgericht Lüdenscheid maßgeblich: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Dort werden insbesondere Scheidungsverfahren und damit gegebenenfalls verbundene Folgesachen geführt. Auch Verfahren über Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, elterliche Sorge und Umgang gehören grundsätzlich zur Familiengerichtsbarkeit. Hinzu kommen beispielsweise Streitigkeiten über den Zugewinnausgleich sowie Verfahren zum Versorgungsausgleich. Ob konkret das Amtsgericht Lüdenscheid örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der jeweiligen familiären Situation. Je nach Verfahrensart können etwa gewöhnliche Aufenthaltsorte der Beteiligten oder der Kinder entscheidend sein. Allein die Lage der beauftragten Kanzlei bestimmt den Gerichtsstand nicht. Die Kanzlei Denker, Höh & Partner mbB hat ihre Anschrift in der Lessingstraße 17 in 58507 Lüdenscheid. Zum städtischen Umfeld zählen die genannten Stadtteile Innenstadt, Brügge und Wehberg; eine genaue Stadtteilzuordnung der Adresse lässt sich aus den vorliegenden Informationen nicht ableiten. Das beschriebene Einzugsgebiet umfasst außerdem den Märkischen Kreis und Hagen. Für einen Besuch ist eine vorherige Terminvereinbarung vorgesehen. Bei einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollten die aktuelle Verbindung und der anschließende Weg zur Lessingstraße anhand der örtlichen Fahrplanauskunft geprüft werden. Konkrete Linien oder Haltestellen sind nicht belegt. Für die Anreise mit dem Pkw nennt die Kanzlei kostenfreie Parkplätze hinter dem Gebäude.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Name, E-Mail, Betreff und Ihre Anfrage abgefragt. Ein Anhang kann beigefügt werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Name, E-Mail, Betreff und Ihre Anfrage abgefragt. Ein Anhang kann beigefügt werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt in der Regel ein übersichtlicher Abriss der familiären Situation. Dazu können der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame minderjährige Kinder, bereits bestehende Vereinbarungen und laufende gerichtliche Verfahren gehören. Auch Schreiben mit Fristen sollten erwähnt werden. Für ein späteres Gespräch können Heiratsurkunde, Einkommensunterlagen und vorhandene gerichtliche Entscheidungen relevant sein. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab und sollte vorab geklärt werden. Besonders persönliche Unterlagen müssen nicht ungefragt vollständig mit der ersten Nachricht übermittelt werden.
- Worin unterscheiden sich Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt?
- Kindesunterhalt dient dem Lebensbedarf eines Kindes, während Ehegattenunterhalt Ansprüche zwischen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartnern betrifft. Beide Bereiche folgen unterschiedlichen Voraussetzungen. Beim Kindesunterhalt spielen unter anderem Alter, Betreuungsmodell und die wirtschaftlichen Verhältnisse eine Rolle. Beim Ehegattenunterhalt ist außerdem zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt zu unterscheiden. Eine verlässliche Einordnung setzt regelmäßig Informationen zu Einkommen, Belastungen und bestehenden Verpflichtungen voraus. Allgemeine Tabellen oder Internetrechner können daher eine individuelle Prüfung nicht ersetzen.
- Sind elterliche Sorge und Umgang nach einer Trennung dasselbe?
- Elterliche Sorge und Umgang betreffen unterschiedliche Aspekte der Beziehung zwischen Eltern und Kindern. Die Sorge umfasst insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für das Kind, etwa in wichtigen Gesundheits- oder Bildungsfragen. Beim Umgang geht es um den persönlichen Kontakt und dessen Gestaltung. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame Sorge endet. Maßgeblich ist bei entsprechenden Regelungen das Kindeswohl. Eltern können einvernehmliche Lösungen suchen; bei Konflikten kommen Beratung, Unterstützung durch das Jugendamt und gegebenenfalls ein familiengerichtliches Verfahren in Betracht.
- Müssen familienrechtliche Konflikte immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jede familienrechtliche Streitfrage erfordert eine gerichtliche Entscheidung. Regelungen zu Unterhalt, Vermögensfragen oder zur praktischen Gestaltung des Familienalltags können unter bestimmten Voraussetzungen außergerichtlich vereinbart werden. Dabei können gesetzliche Formvorgaben und die Frage der späteren Durchsetzbarkeit wichtig sein. Eine Ehe kann hingegen nur durch eine gerichtliche Entscheidung geschieden werden. Auch bei fehlender Einigung oder dringendem Regelungsbedarf kann ein Verfahren erforderlich werden. Welche Vorgehensweise in Betracht kommt, hängt vom Konflikt, den Interessen der Beteiligten und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
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Lessingstraße 17, 58507 Lüdenscheid
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwalt-mk.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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