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- RISTOCK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Als partnerschaftlich geführte Kanzlei stehen wir Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen in Lüdenscheid und der Region in rechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Unsere Partner vereinen unterschiedliche fachliche Schwerpunkte und langjährige Berufserfahrung. Gemeinsam bieten wir Ihnen ein breites Spektrum rechtlicher Beratung und Vertretung – von alltäglichen Fragestellungen bis zu komplexen juristischen Themen. In unserer Kanzlei beraten wir Sie in allen wichtigen Bereichen des Zivil-, Straf- und Wirtschaftsrechts. Durch Spezialisierungen im Erbrecht Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht und weiteren Gebieten erhalten Sie fachkundige Unterstützung aus einer Hand. Wir legen Wert auf den direkten Kontakt zu unseren Mandantinnen und Mandanten. Ob Sie eine erste rechtliche Einschätzung wünschen oder bereits ein konkretes Anliegen haben, wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und beraten Sie persönlich, vertraulich und zuverlässig. Sie erreichen uns vor Ort in Lüdenscheid, telefonisch oder per E-Mail.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ristock.de, ristock.de
Beratung in Lüdenscheid – Einordnung der Redaktion
Ulrike Ristock ist bei RISTOCK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Lüdenscheid tätig. Ihr Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzlei befindet sich an der Kölner Straße 152, 58509 Lüdenscheid, und richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen aus der Stadt und der Region. Für Ratsuchende betreffen die beiden Rechtsgebiete häufig wesentliche Bereiche des Alltags: die berufliche Tätigkeit und die familiären Lebensverhältnisse. Im Mittelpunkt einer Anfrage kann daher sowohl ein einzelnes Schreiben als auch eine längerfristige Veränderung der persönlichen oder beruflichen Situation stehen. Im Arbeitsrecht gehören Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Arbeitszeugnissen zu den typischen Anliegen. Auch Abmahnungen, Kündigungen oder die vorgeschlagene Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag können Anlass für eine rechtliche Prüfung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Auseinandersetzung mit vertraglichen Regelungen, gesetzlichen Vorgaben und dem bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses. Für eine erste Einordnung sind deshalb neben dem aktuellen Anlass oft auch frühere Vereinbarungen und der Schriftverkehr zwischen den Beteiligten relevant. Bei bestimmten arbeitsrechtlichen Anliegen können kurze Fristen eine Rolle spielen. Das Familienrecht befasst sich unter anderem mit Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs. Hinzu kommen vermögensrechtliche Themen zwischen Ehegatten und der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung. Welche Aspekte zusammengehören, hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Bei gemeinsamen Kindern stehen andere Fragen im Vordergrund als bei einer ausschließlich vermögensrechtlichen Auseinandersetzung. Eine geordnete Darstellung der familiären Verhältnisse, bestehender Vereinbarungen und bereits vorliegender gerichtlicher Schreiben kann helfen, den Gegenstand einer Anfrage verständlich abzugrenzen. Der örtliche Bezug liegt in Lüdenscheid; auch für Ratsuchende aus Innenstadt, Brügge und Wehberg bietet die Kanzleianschrift einen konkreten Anlaufpunkt. Eine Zuordnung der Adresse zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt das Amtsgericht Lüdenscheid in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Zur Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende das Profil als Ausgangspunkt nutzen und die dort verfügbaren Kontaktangaben heranziehen. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und eine erreichbare Rückruf- oder E-Mail-Adresse. Die Kanzlei nennt persönliche, telefonische und elektronische Kontaktmöglichkeiten; Terminfragen und die mögliche Mandatsübernahme sind unmittelbar mit ihr abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lüdenscheid
Die Kanzlei RISTOCK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB hat ihre Anschrift an der Kölner Straße 152 in 58509 Lüdenscheid. Zum genannten räumlichen Umfeld gehören Innenstadt, Brügge und Wehberg. Aus den verfügbaren Angaben lässt sich jedoch weder eine genaue Stadtteilzuordnung der Kanzlei noch eine Innenstadtlage ableiten. Für die Anfahrt aus dem Stadtgebiet oder der Region dient deshalb die vollständige Straßenanschrift als Orientierung. Wer öffentliche Verkehrsmittel oder den Pkw nutzen möchte, sollte die Verbindung zur Adresse anhand aktueller Fahrplan- beziehungsweise Routeninformationen prüfen. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zu barrierefreien Zugängen sind nicht belegt und können bei Bedarf vor einem Besuch erfragt werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist das Amtsgericht Lüdenscheid als örtlich genanntes Gericht relevant. Bei entsprechender Zuständigkeit werden dort durch das Familiengericht beispielsweise Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge oder zum Umgang geführt. Welches Familiengericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und kann unter anderem vom gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder abhängen. Der Kanzleisitz allein bestimmt die Zuständigkeit nicht. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist eine andere Gerichtsbarkeit maßgeblich: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über etwa Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten verhandelt, nicht vor dem Amtsgericht Lüdenscheid. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Standortangaben nicht genannt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und der dazugehörige Schriftverkehr relevant. Bei einer Kündigung ist außerdem wichtig, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Je nach Streitpunkt können Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder einschlägige betriebliche Regelungen hinzukommen. Eine kurze chronologische Übersicht erleichtert das Verständnis. Da insbesondere bei Kündigungen kurze gesetzliche Fristen gelten können, sollte eine Anfrage auf vorhandene Fristen und das Zugangsdatum ausdrücklich hinweisen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.
- Kann eine arbeitsrechtliche Anfrage auch einen bestehenden Arbeitsvertrag betreffen?
- Arbeitsrechtliche Fragen entstehen nicht erst bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch während einer laufenden Beschäftigung können Regelungen zu Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Tätigkeitsbereich oder einer Versetzung klärungsbedürftig sein. Neben dem Arbeitsvertrag können Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Bedeutung haben. Für eine Anfrage ist hilfreich, die fragliche Regelung und den tatsächlichen Ablauf im Betrieb voneinander zu unterscheiden und beides kurz zu beschreiben. Ob eine Vertragsklausel wirksam ist oder welche Ansprüche bestehen, lässt sich regelmäßig erst anhand der maßgeblichen Unterlagen und Umstände beurteilen.
- Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage wegen Trennung oder Scheidung genannt werden?
- Eine erste Anfrage kann zunächst den aktuellen Stand der Trennung und die dringendsten offenen Fragen beschreiben. Typische Themen sind die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, laufende finanzielle Verpflichtungen, Unterhalt und die Betreuung gemeinsamer Kinder. Bei einer späteren Scheidung können außerdem der Versorgungsausgleich und vermögensrechtliche Fragen relevant werden. Bestehende Eheverträge, Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen sollten erwähnt werden. Nicht jedes Thema muss bereits vollständig aufbereitet sein. Eine übersichtliche Zusammenstellung hilft jedoch dabei, zusammenhängende Fragen zu erkennen und den weiteren Klärungsbedarf zu bestimmen.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgang, und welche Angaben sind für eine Anfrage wichtig?
- Die elterliche Sorge umfasst die rechtliche Verantwortung für ein minderjähriges Kind, etwa in Fragen seiner Erziehung, Gesundheit und seines Aufenthalts. Der Umgang betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche hängen zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Für eine erste Anfrage sind insbesondere die bisherige Betreuungssituation, bestehende Sorgeverhältnisse sowie vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Beschlüsse hilfreich. Auch bereits beteiligte Stellen, etwa das Jugendamt, können genannt werden. Maßgeblicher Orientierungspunkt familiengerichtlicher Entscheidungen ist das Kindeswohl.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ulrike Ristock
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ristock.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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