Veröffentlichtes Profil

Torsten Sonneborn

Torsten Sonneborn – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Lüdenscheid

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Fachanwalt für Arbeitsrecht · RAe Löber & Sonneborn

Rathausplatz 1, 58507 Lüdenscheid

Telefon: +49 2351 433312

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
RAe Löber & Sonneborn
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Torsten Sonneborn stellt sich als Arbeitnehmeranwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Lüdenscheid vor. Sein Internetauftritt richtet sich an Personen, die aus aktuellen Beweggründen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Lüdenscheid oder der näheren Umgebung im Märkischen Kreis suchen. Als Kanzlei ist RAe Löber & Sonneborn am Rathausplatz 1 in 58507 Lüdenscheid angegeben. Die Webseite führt neben Rechtsgebieten und Leistungen auch die Bereiche Kündigung, Erste Hilfe und Download auf. Für Fragen stehen eine Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse und ein Kontaktformular zur Verfügung. Das Formular fragt Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und das Anliegen ab. Personenbezogene Daten werden zur Beantwortung der Anfrage gesammelt und verarbeitet. Die Kontaktseite kündigt eine Antwort der Anwälte so schnell wie möglich an. Zusätzlich ist eine Notfallrufnummer angegeben. Die Geschäftszeiten beginnen montags bis freitags um 08:00 Uhr; das Ende variiert je nach Wochentag.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: arbeitsrecht-mk.de, arbeitsrecht-mk.de

Beratung in Lüdenscheid – Einordnung der Redaktion

Torsten Sonneborn ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und bei RAe Löber & Sonneborn am Rathausplatz 1 in 58507 Lüdenscheid tätig. Er stellt sich als Arbeitnehmeranwalt vor und richtet seinen Internetauftritt an Menschen aus Lüdenscheid und der näheren Umgebung im Märkischen Kreis. Das Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils; daneben ist Familienrecht aufgeführt. Ratsuchende finden damit eine fachliche Ausrichtung auf Fragen des Beschäftigungsverhältnisses sowie auf rechtliche Themen, die im Zusammenhang mit familiären Veränderungen entstehen können. Die Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf das Arbeitsrecht. Im Arbeitsrecht stehen für Beschäftigte häufig Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitsverträge oder offene Vergütungsansprüche im Mittelpunkt. Auch Arbeitszeugnisse, Urlaub und die Bedingungen einer möglichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Anlass für eine Anfrage sein. Eine anwaltliche Prüfung betrachtet dabei regelmäßig die vertraglichen Vereinbarungen, den zeitlichen Ablauf und vorhandene Schriftstücke. Sonneborns Internetauftritt führt ausdrücklich die Bereiche Kündigung, Erste Hilfe und Download auf. Gerade bei einer Kündigung ist eine zeitnahe Klärung bedeutsam, weil arbeitsrechtliche Verfahren an kurze gesetzliche Fristen gebunden sein können. Das ebenfalls genannte Familienrecht betrifft typischerweise Trennung, Scheidung, Unterhalt und Fragen zu gemeinsamen Kindern. Je nach Anliegen können wirtschaftliche Verhältnisse, bestehende Vereinbarungen oder die bisherige Betreuungssituation eine Rolle spielen. Mandantinnen und Mandanten können sich allgemein darauf einstellen, dass zunächst das konkrete Thema eingegrenzt und die dafür maßgeblichen Unterlagen gesichtet werden müssen. Aus der bloßen Nennung des Rechtsgebiets lässt sich allerdings keine besondere Spezialisierung auf einzelne familienrechtliche Verfahren ableiten. Die Anschrift am Rathausplatz verortet die Kanzlei im innerstädtischen Bereich von Lüdenscheid. Auch für Ratsuchende aus Brügge und Wehberg bietet sie einen örtlichen Bezug innerhalb des Stadtgebiets. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Adresse planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Lüdenscheid, das insbesondere für familiengerichtliche Angelegenheiten relevant sein kann. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können zunächst die Angaben dieses Profils zur Orientierung dienen. Für die anschließende Anfrage an die Kanzlei sind Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular belegt; zusätzlich wird eine Notfallrufnummer genannt. Das Formular erfasst Namen, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anliegen. Eine kurze Beschreibung des Sachverhalts und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und welche weiteren Schritte folgen, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lüdenscheid

RAe Löber & Sonneborn ist am Rathausplatz 1 in 58507 Lüdenscheid ansässig. Die Adresse liegt im innerstädtischen Umfeld und bildet den räumlichen Bezugspunkt für Torsten Sonneborns Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sein Internetauftritt richtet sich ausdrücklich auch an Ratsuchende aus der näheren Umgebung im Märkischen Kreis. Innerhalb Lüdenscheids kommen neben der Innenstadt beispielsweise Brügge und Wehberg als Ausgangspunkte einer Anfahrt in Betracht. Für einen Besuch lässt sich die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Kanzleianschrift prüfen. Konkrete Linien, Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind in den vorliegenden Informationen nicht enthalten. Geschäftszeiten beginnen montags bis freitags um 08:00 Uhr; da die Endzeiten variieren, ist eine vorherige Terminabstimmung sinnvoll. Von den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Lüdenscheid für den familienrechtlichen Teil des Profils relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und führen unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Ob das Amtsgericht Lüdenscheid im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen Umständen ab. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt gilt eine andere gerichtliche Zuordnung: Kündigungsschutzklagen, Vergütungsstreitigkeiten und viele weitere Konflikte aus Arbeitsverhältnissen werden grundsätzlich vor Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den Profilangaben nicht benannt. Kanzleisitz und Gerichtsort müssen daher bei einer möglichen Verfahrensplanung getrennt betrachtet werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname, E-Mail und das Feld „Wie können wir Ihnen helfen?“ als Pflichtfelder gekennzeichnet. Eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname, E-Mail und das Feld „Wie können wir Ihnen helfen?“ als Pflichtfelder gekennzeichnet. Eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
Für die erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen hilfreich. Wichtig ist außerdem, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist. Je nach Sachverhalt können Abmahnungen, Gehaltsabrechnungen und Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber hinzukommen. Bei Kündigungsschutzklagen gilt regelmäßig eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Deshalb sollte eine Anfrage zeitnah erfolgen und auf das Zugangsdatum hinweisen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt von den Umständen des Beschäftigungsverhältnisses ab.
Kann ich mich auch wegen einer Abmahnung oder eines Arbeitszeugnisses arbeitsrechtlich orientieren lassen?
Arbeitsrechtliche Anliegen beschränken sich nicht auf Kündigungen. Bei einer Abmahnung geht es häufig darum, welcher konkrete Vorwurf erhoben wird und welche Bedeutung das Schreiben für das weitere Arbeitsverhältnis haben kann. Bei einem Arbeitszeugnis stehen beispielsweise Vollständigkeit, Tätigkeitsbeschreibung und die Bewertung von Leistung und Verhalten im Raum. Für eine erste Prüfung sind das jeweilige Dokument sowie Informationen zur Tätigkeit und zum bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses nützlich. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, lässt sich erst anhand des konkreten Inhalts und der Begleitumstände beurteilen.
Welche Informationen werden bei einer Anfrage zu Trennung und Unterhalt häufig benötigt?
Zunächst ist hilfreich, das Anliegen einzugrenzen: Geht es um den Unterhalt eines Kindes, um Unterhalt zwischen Ehegatten oder um eine bevorstehende Scheidung? Häufig spielen der Zeitpunkt der Trennung, die familiäre Situation und die Einkommensverhältnisse eine Rolle. Bereits bestehende Vereinbarungen, gerichtliche Entscheidungen oder laufender Schriftverkehr können ebenfalls relevant sein. Bei Fragen zu gemeinsamen Kindern sind unter anderem die bisherige Betreuung und die Wohnsituation von Bedeutung. Welche Nachweise erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Thema ab und wird üblicherweise im weiteren Austausch geklärt.
Werden arbeitsrechtliche und familienrechtliche Anliegen beim selben Gericht behandelt?
Grundsätzlich sind unterschiedliche Gerichtsbarkeiten zuständig. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über eine Kündigung oder ausstehendes Gehalt, gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Familienrechtliche Verfahren wie Scheidung, Unterhalt oder Umgang werden dagegen bei den Familiengerichten geführt, die zu den Amtsgerichten gehören. Für Lüdenscheid ist in den Profilangaben das Amtsgericht Lüdenscheid genannt. Ob dieses örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben zum jeweiligen Verfahren. Der Sitz der beauftragten Kanzlei entscheidet für sich genommen nicht darüber, welches Gericht einen Fall bearbeitet.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Torsten Sonneborn

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 72 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf RAe Löber & Sonneborn insgesamt und nicht auf Torsten Sonneborn persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: arbeitsrecht-mk.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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