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- Rechtsanwältin Kirsten Petereit-Fredl
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Kirsten Petereit-Fredl ist Rechtsanwältin in Lüdenscheid sowie Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht. Im Familienrecht betreut sie überwiegend Mandanten von der Trennung der Eheleute bis zur Scheidung beim Familiengericht. Zu den dabei genannten Themen gehören Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich sowie Sorge- und Umgangsrecht. Auch das Einreichen des Scheidungsantrags ohne weitere regelungsbedürftige Punkte wird beschrieben. Die Webseite nennt außerdem Strafrecht, Strafverteidigung, Opfervertretung und Sozialrecht sowie P-Konto-Bescheinigungen. Nach dem aktuellen Hinweis nimmt sie neue Fälle nur im Familienrecht und Arbeitsrecht an. Für die Zusammenarbeit bietet sie an, das Meiste telefonisch oder per E-Mail abzuwickeln. Nach Absprache sind Beratungen mit Übersetzung in türkischer, griechischer, italienischer oder arabischer Sprache möglich; dies soll bei der Terminvereinbarung angefragt werden. Die Kanzlei befindet sich in der Worthstraße 29a. Parkplätze am Haus und eine Ladestation für E-Autos sind vorhanden. Jura-Studenten und Rechtsreferendaren bietet sie einen Praktikumsplatz oder eine Referendarstelle an.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwaeltin-petereit.de, rechtsanwaeltin-petereit.de
Beratung in Lüdenscheid – Einordnung der Redaktion
Kirsten Petereit ist Rechtsanwältin in Lüdenscheid und führt die Kanzlei Rechtsanwältin Kirsten Petereit-Fredl in der Worthstraße 29a, 58511 Lüdenscheid. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Sozialrecht. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aufgeführt; daneben wird Familienrecht genannt. Nach dem aktuellen Kanzleihinweis werden neue Fälle ausschließlich im Familienrecht und Arbeitsrecht angenommen. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung wichtig: Die Fachanwaltsbezeichnung im Sozialrecht beschreibt eine Qualifikation, während sich die derzeitige Annahme neuer Mandate auf die beiden anderen Rechtsgebiete beschränkt. Im Arbeitsrecht können sich Anliegen etwa aus einem Arbeitsvertrag, einer Kündigung, einer Abmahnung oder einem Streit über Vergütung ergeben. Auch Arbeitszeugnisse und die Bedingungen einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind typische Themen. Eine rechtliche Prüfung richtet sich regelmäßig nach den vertraglichen Vereinbarungen, dem tatsächlichen Geschehen und den vorhandenen Unterlagen. Mandantinnen und Mandanten können zur Vorbereitung ihren Arbeitsvertrag, einschlägige Schreiben und eine zeitliche Übersicht zusammenstellen. Da arbeitsrechtliche Angelegenheiten mit kurzen Fristen verbunden sein können, sind das Datum eines Schreibens und sein Zugang häufig wichtige Angaben für eine erste Einordnung. Im Familienrecht begleitet Kirsten Petereit-Fredl nach der Kanzleibeschreibung überwiegend die Zeit von der Trennung bis zur Scheidung vor dem Familiengericht. Genannt werden Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Zugewinnausgleich. Hinzu kommen Fragen des Sorge- und Umgangsrechts. Damit umfasst die beschriebene Tätigkeit sowohl finanzielle Folgen einer Trennung als auch die rechtliche Gestaltung des Familienlebens nach dem Ende der Partnerschaft. Auch die Einreichung eines Scheidungsantrags ohne weitere regelungsbedürftige Punkte gehört zu den beschriebenen Anliegen. Welche Themen tatsächlich zusammenhängen, lässt sich erst anhand der persönlichen Situation beurteilen. Örtlicher Bezugspunkt ist Lüdenscheid mit der Innenstadt sowie den Stadtteilen Brügge und Wehberg. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den Angaben nicht zu entnehmen. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Lüdenscheid in Betracht. Am Kanzleihaus sind Parkplätze und eine Ladestation für E-Autos vorhanden. Wer über Anwalt-Seiten.de eine Kontaktaufnahme vorbereitet, kann das Rechtsgebiet, das Anliegen und mögliche Fristen kurz benennen und die im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Die Kanzlei bietet an, das Meiste telefonisch oder per E-Mail abzuwickeln. Beratungen mit Übersetzung ins Türkische, Griechische, Italienische oder Arabische sind nach Absprache möglich und sollten bei der Terminvereinbarung angefragt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lüdenscheid
Die Kanzlei Rechtsanwältin Kirsten Petereit-Fredl hat ihren Sitz in der Worthstraße 29a in 58511 Lüdenscheid. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Brügge und Wehberg genannt; die genaue Zuordnung der Anschrift zu einem dieser Bereiche ist jedoch nicht belegt. Für eine Anfahrt mit dem Pkw stehen nach den Kanzleiangaben Parkplätze am Haus zur Verfügung. Außerdem ist eine Ladestation für E-Autos vorhanden. Bei der Planung einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsauskunft anhand der Kanzleianschrift. Konkrete Linien, Haltestellen oder Gehzeiten lassen sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten. Eine persönliche Anfahrt ist nicht für jeden Austausch erforderlich: Die Kanzlei bietet an, das Meiste telefonisch oder per E-Mail zu bearbeiten. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist das Amtsgericht Lüdenscheid der genannte gerichtliche Bezugspunkt vor Ort. Dessen Familiengericht führt bei entsprechender Zuständigkeit insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, elterlicher Sorge und Umgang. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien und nicht allein nach der Kanzleianschrift. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sind dagegen grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig, etwa bei Kündigungsschutzklagen, Vergütungsforderungen oder Zeugnisstreitigkeiten. Das Amtsgericht Lüdenscheid ist hierfür regelmäßig nicht die zuständige Gerichtsbarkeit. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den Profilangaben nicht benannt; seine Bestimmung hängt unter anderem von den maßgeblichen örtlichen Anknüpfungspunkten des Arbeitsverhältnisses ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Beratungen mit Übersetzung in türkischer, griechischer, italienischer oder arabischer Sprache sind nach Absprache möglich. Bitte dazu bei der Terminvereinbarung extra anfragen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Beratungen mit Übersetzung in türkischer, griechischer, italienischer oder arabischer Sprache sind nach Absprache möglich. Bitte dazu bei der Terminvereinbarung extra anfragen.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, die Kündigung oder Abmahnung sowie dazugehörige Korrespondenz hilfreich. Wichtig sind außerdem Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses, zum Ablauf der Ereignisse und dazu, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist. Eine kurze chronologische Darstellung erleichtert das Verständnis. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten; auch vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen können eine Rolle spielen. Eine Anfrage sollte deshalb vorhandene Fristen und Zugangsdaten ausdrücklich nennen. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, hängt vom konkreten Streitpunkt ab.
- Kann eine Scheidung beantragt werden, wenn über die Trennungsfolgen bereits Einigkeit besteht?
- Auch wenn sich Eheleute über die wesentlichen Folgen ihrer Trennung einig sind, erfolgt die Scheidung durch das Familiengericht. Für die Einreichung des Scheidungsantrags ist grundsätzlich eine anwaltliche Vertretung erforderlich. Ob daneben weitere Fragen zu klären sind, hängt von der individuellen Situation ab; beispielsweise wird der Versorgungsausgleich regelmäßig im Zusammenhang mit der Scheidung behandelt. Einigkeit kann den Umfang streitiger Auseinandersetzungen verringern, ersetzt aber nicht die gesetzlichen Scheidungsvoraussetzungen. Eine beauftragte Rechtsanwältin vertritt dabei die Interessen ihrer Mandantin oder ihres Mandanten und nicht zugleich beide Ehepartner.
- Worin unterscheiden sich Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt?
- Die Begriffe betreffen unterschiedliche Unterhaltsverhältnisse und Zeiträume. Trennungsunterhalt betrifft mögliche Ansprüche zwischen Eheleuten während der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Nachehelicher Unterhalt setzt nach der Scheidung an und hat eigene gesetzliche Voraussetzungen. Kindesunterhalt dient dem Lebensbedarf des Kindes und ist rechtlich von Unterhaltsfragen zwischen den Eltern zu unterscheiden. Für die Prüfung können Einkommensnachweise, Angaben zur Betreuung der Kinder und bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen wichtig sein. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, lässt sich nicht allein aus dem Familienstand ableiten.
- Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
- Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für ein Kind, etwa Entscheidungen über wesentliche Fragen seiner Gesundheit, Bildung und Lebensgestaltung. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung hebt eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch auf. Umgang und Sorge sind rechtlich zu unterscheiden, können im Alltag aber eng zusammenhängen. Maßgeblicher Orientierungspunkt ist das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage sind Angaben zur bisherigen Betreuung, zu vorhandenen Vereinbarungen und zu den konkret ungeklärten Fragen hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Kirsten Petereit
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaeltin-petereit.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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