Veröffentlichtes Profil

Doris Sowinski

Doris Sowinski: Rechtsanwältin in Fürth

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwältin · RECHTSANWALTSKANZLEI Doris Sowinski

Helmplatz 1, 90762 Fürth

Telefon: +49 911 97592222

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
RECHTSANWALTSKANZLEI Doris Sowinski

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Rechtsanwaltskanzlei Doris Sowinski befindet sich am Helmplatz 1 in 90762 Fürth. Doris Sowinski wird auf der Kanzleiwebseite als Rechtsanwältin bezeichnet. Als Rechtsgebiete nennt die Kanzlei Scheidungsrecht und Unterhaltsrecht, Familienrecht und Erbrecht sowie Verkehrsunfallrecht und Versicherungsrecht. Hinzu kommen Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht, Allgemeines Zivilrecht und Schadensersatzrecht sowie Vertragsrecht. Weitere aufgeführte Bereiche sind Privates Baurecht, Reisevertragsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht. Die Webseite stellt die genannten Rechtsgebiete gemeinsam mit der Kanzleianschrift und den Kontaktdaten vor. Die Kanzlei ist telefonisch unter der Fürther Rufnummer 0911 97592222 und per E-Mail unter kanzlei@ra-sowinski.de erreichbar. Im Impressum wird die Rechtsanwaltskammer Nürnberg als zuständige Aufsichtsbehörde genannt. Dort sind außerdem die berufsrechtlichen Bestimmungen aufgeführt, darunter die Bundesrechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie die Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer. Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht laut Impressum bei der ERGO Versicherung AG.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-sowinski.de, ra-sowinski.de

Beratung in Fürth – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Doris Sowinski ist mit der RECHTSANWALTSKANZLEI Doris Sowinski am Helmplatz 1 in 90762 Fürth ansässig. Im Profil bildet das Familienrecht den Hauptschwerpunkt. Die Kanzleiwebseite nennt hierzu ausdrücklich das Scheidungsrecht und das Unterhaltsrecht. Für Ratsuchende geht es in diesen Bereichen häufig darum, die rechtlichen Folgen einer Trennung zu ordnen und unterschiedliche familiäre sowie wirtschaftliche Interessen zu berücksichtigen. Neben der Auflösung einer Ehe können Fragen zum Kindesunterhalt, zum Ehegattenunterhalt, zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit gemeinsamen Kindern entstehen. Welche Themen zusammenhängen und welche gesondert zu behandeln sind, richtet sich nach der jeweiligen Lebenssituation. Im Familienrecht stehen oft persönliche Veränderungen und rechtliche Fragen nebeneinander. Bei einer Scheidung können etwa der Versorgungsausgleich und vermögensrechtliche Folgesachen hinzukommen. Unterhaltsfragen erfordern regelmäßig einen Überblick über Einkommen, familiäre Verhältnisse und bestehende Verpflichtungen. Mandantinnen und Mandanten erwartet deshalb üblicherweise zunächst eine Bestandsaufnahme: Was ist bereits geregelt, welche Unterlagen liegen vor und gibt es laufende gerichtliche Verfahren? Eine anwaltliche Befassung kann sowohl die außergerichtliche Klärung als auch die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren betreffen. Ob eine einvernehmliche Regelung möglich ist, lässt sich nicht allein aus der Art des Konflikts ableiten. Neben dem familienrechtlichen Schwerpunkt führt die Kanzleiwebseite weitere Rechtsgebiete auf. Dazu zählen Erbrecht, Verkehrsunfallrecht, Versicherungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht, Allgemeines Zivilrecht, Schadensersatzrecht und Vertragsrecht. Genannt werden außerdem Privates Baurecht, Reisevertragsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht. Berührungspunkte zum Familienrecht können beispielsweise entstehen, wenn nach einer Trennung eine gemeinsam gemietete Wohnung oder vertragliche Verpflichtungen eine Rolle spielen. Die Aufzählung beschreibt das veröffentlichte Tätigkeitsspektrum; welche konkrete Angelegenheit übernommen werden kann, ist bei der Anfrage zu klären. Der Kanzleistandort am Helmplatz liegt in der Fürther Innenstadt. Damit besteht ein örtlicher Bezug auch für Ratsuchende aus der Südstadt und aus Poppenreuth. Für familienrechtliche Verfahren ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig; am Standort ist dies das Amtsgericht Fürth, sofern die örtlichen Zuständigkeitsregeln dorthin führen. Das ebenfalls genannte Landgericht Nürnberg-Fürth ist dagegen nicht die reguläre Eingangsinstanz für Scheidungssachen. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über das Profil auf Anwalt-Seiten.de vorbereiten: Anliegen knapp beschreiben, beteiligte Personen nennen und auf vorhandene Fristen hinweisen. Die Anfrage kann über die angegebenen Kontaktdaten erfolgen, telefonisch unter 0911 97592222 oder per E-Mail an kanzlei@ra-sowinski.de. Termin, benötigte Unterlagen und eine mögliche Mandatsübernahme werden anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abgestimmt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Fürth

Die Kanzlei von Doris Sowinski befindet sich am Helmplatz 1 in der Fürther Innenstadt. Für Ratsuchende aus Fürth bilden neben der Innenstadt auch die Südstadt und Poppenreuth mögliche Ausgangspunkte für einen Kanzleibesuch. Die zentrale Lage lässt sich grundsätzlich in Wege innerhalb des Stadtgebiets einbeziehen. Welche Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder welche Anfahrt mit dem Pkw geeignet ist, hängt vom Ausgangsort und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt. Für einen persönlichen Termin können Fragen zum Zugang daher vorab mit der Kanzlei geklärt werden. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Fürth relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Ehescheidungen, Versorgungsausgleich, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob im einzelnen Fall das Amtsgericht Fürth örtlich zuständig ist, ergibt sich aus den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein aus der Anschrift der beauftragten Kanzlei. Dabei können etwa Aufenthaltsorte der Beteiligten oder der gemeinsamen Kinder maßgeblich sein. Das Landgericht Nürnberg-Fürth ist für gewöhnliche familienrechtliche Ausgangsverfahren nicht zuständig und auch nicht die reguläre Beschwerdeinstanz des Familiengerichts. Bedeutung kann es dagegen für andere auf der Kanzleiwebseite genannte Bereiche haben, etwa bei bestimmten zivilrechtlichen Vertrags-, Schadensersatz- oder Versicherungsstreitigkeiten sowie in Strafsachen. Die Abgrenzung zum Amtsgericht richtet sich nach Verfahrensart, Streitgegenstand und gesetzlichen Zuständigkeitsvorgaben. Arbeits- und sozialrechtliche Streitigkeiten gehören grundsätzlich zu eigenen Gerichtsbarkeiten.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben und Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Anfrage ist meist eine kurze Übersicht über die familiäre Situation hilfreich: Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, bisherige Absprachen und bereits laufende Verfahren. Je nach Thema können Heiratsurkunde, vorhandene gerichtliche Schreiben, Ehevertrag sowie Unterlagen zu Einkommen und Versorgung eine Rolle spielen. Nicht sämtliche Dokumente müssen schon bei der ersten Kontaktaufnahme vorliegen. Wichtig ist vor allem, vorhandene Fristen und anstehende Termine zu benennen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich anschließend abstimmen.
Kann bei einer einvernehmlichen Scheidung eine Rechtsanwältin beide Ehepartner vertreten?
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung vertritt eine beauftragte Rechtsanwältin grundsätzlich nur einen Ehepartner, nicht beide gemeinsam. Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Der andere Ehepartner kann einer Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigene anwaltliche Vertretung zustimmen. Sobald eigene Anträge gestellt werden sollen oder unterschiedliche Interessen bestehen, kann eine gesonderte Vertretung erforderlich sein. Einigkeit über die Scheidung bedeutet zudem nicht automatisch, dass Unterhalt, Vermögen oder Versorgungsausgleich abschließend geklärt sind. Diese Themen sollten bei der Vorbereitung einer Mandatsanfrage getrennt benannt werden.
Worin unterscheiden sich Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt?
Kindesunterhalt betrifft den Unterhaltsbedarf eines Kindes und die entsprechenden Verpflichtungen seiner Eltern. Trennungsunterhalt betrifft dagegen das Verhältnis der Ehepartner während des Getrenntlebens bis zur rechtskräftigen Scheidung. Nachehelicher Unterhalt setzt nach der Scheidung an und folgt eigenen gesetzlichen Voraussetzungen. Für die Einordnung können Einkommen, Betreuung gemeinsamer Kinder, Erwerbsmöglichkeiten und weitere Verpflichtungen wichtig sein. Eine pauschale Aussage allein anhand des bisherigen Haushaltsnettoeinkommens ist deshalb regelmäßig nicht möglich. Bei einer Anfrage hilft es, deutlich zu machen, um welche Unterhaltsart es geht und ob bereits Vereinbarungen oder vollstreckbare Titel bestehen.
Müssen Sorge- und Umgangsfragen zusammen mit der Scheidung geklärt werden?
Sorgerecht und Umgang sind rechtlich von der Scheidung zu unterscheiden. Eine Trennung oder Scheidung beendet eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch. Beim Umgang geht es insbesondere um den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern; beim Sorgerecht um Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse für das Kind. Nicht jede Trennung erfordert hierzu ein gerichtliches Verfahren. Wenn jedoch Streit besteht, können entsprechende Fragen eigenständig Gegenstand eines familiengerichtlichen Verfahrens werden. Maßgeblicher Bezugspunkt ist das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage sind bisherige Betreuungsregelungen, konkrete Konfliktpunkte und vorhandene gerichtliche Entscheidungen hilfreich.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Doris Sowinski

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Helmplatz 1, 90762 Fürth

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-sowinski.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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