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- Rechtsanwaltskanzlei Anja Hauptmannl
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Anja Hauptmannl ist seit 1998 im Fürther Ortsteil Vach ansässig. Die Zivilrechtskanzlei nennt als Rechtsgebiete Zivilrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, AGB-Recht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, IT-Recht und Waffenrecht. Im Familienrecht reicht das beschriebene Angebot vom Ehevertrag bis zur Scheidungsfolgenvereinbarung. Im Vertragsrecht umfasst es den Entwurf und die Durchsetzung von Verträgen, im Arbeitsrecht Themen vom Arbeitsvertrag bis zum Zeugnis. Weitere genannte Tätigkeiten betreffen die Neugründung und Tochtergesellschaften sowie Lizenzrecht und Vertragsverhandlungen. Die Kanzlei richtet ihre Beratung und Vertretung am Interesse ihrer Mandantschaft aus. Zu ihrer beschriebenen Arbeitsweise gehören eine zügige Terminvergabe und Fallbearbeitung, Gründlichkeit sowie die persönliche Betreuung der jeweiligen rechtlichen Angelegenheit. Auch die verständliche Vermittlung komplexer juristischer Zusammenhänge zählt zu den genannten Grundsätzen. Termine sollen sich nach den zeitlichen Möglichkeiten der Klienten richten. Auf Wunsch finden Besprechungen beim Mandanten oder in dessen Firmenräumen statt. Die Kanzlei legt außerdem Wert auf gute Erreichbarkeit und möglichst kostengünstige Beratung und Vertretung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: hauptmannl.de, hauptmannl.de
Beratung in Fürth – Einordnung der Redaktion
Das Profil der Rechtsanwältin Hauptmannl Fürth stellt das Familienrecht als Hauptschwerpunkt heraus. Die Rechtsanwaltskanzlei Anja Hauptmannl ist seit 1998 im Fürther Ortsteil Vach ansässig und befindet sich am Quittenweg 74, 90768 Fürth. Das beschriebene familienrechtliche Angebot reicht vom Ehevertrag bis zur Scheidungsfolgenvereinbarung. Damit stehen sowohl die vorsorgliche Gestaltung persönlicher und wirtschaftlicher Beziehungen als auch Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Ende einer Ehe im Mittelpunkt. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, unterschiedliche Regelungsbereiche zu verstehen und ihre eigene Situation geordnet darzustellen. Typische Anliegen im Familienrecht betreffen Trennung und Scheidung, Unterhalt, die Aufteilung von Vermögenswerten sowie Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs. Nicht jedes dieser Themen führt zu einem gerichtlichen Verfahren. Je nach Ausgangslage können zunächst die Klärung gegenseitiger Vorstellungen und die Vorbereitung einer Vereinbarung eine Rolle spielen. Bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen können außerdem besondere Formvorgaben zu beachten sein. Welche Themen zusammengehören und welche Unterlagen für ihre Einordnung benötigt werden, hängt von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Die Kanzlei beschreibt sich als Zivilrechtskanzlei und nennt neben dem Familienrecht auch Vertragsrecht, AGB-Recht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, IT-Recht und Waffenrecht. Solche weiteren zivilrechtlichen Themen können etwa dann Berührungspunkte mit einer familiären Neuordnung haben, wenn Verträge, Erwerbseinkommen oder Unternehmensbeteiligungen betroffen sind. Als Grundsätze ihrer Arbeitsweise nennt die Kanzlei persönliche Betreuung, Gründlichkeit und eine verständliche Vermittlung juristischer Zusammenhänge. Nach ihrer Beschreibung werden eine zügige Terminvergabe und Fallbearbeitung angestrebt; Termine sollen die zeitlichen Möglichkeiten der Mandantschaft berücksichtigen. Auf Wunsch sind auch Besprechungen bei Mandantinnen und Mandanten oder in deren Firmenräumen vorgesehen. Der örtliche Bezug liegt in Vach und damit nicht in der Fürther Innenstadt. Für Ratsuchende aus der Südstadt, Poppenreuth oder anderen Teilen Fürths richtet sich die Anfahrt nach dem jeweiligen Ausgangspunkt. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt insbesondere das Amtsgericht Fürth in Betracht, soweit die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten anbahnen. Für die Anfrage genügt zunächst eine knappe Beschreibung des Anliegens, ergänzt um etwaige laufende Verfahren oder bekannte Fristen. Ob die Kanzlei das Mandat übernimmt, welche Unterlagen erforderlich sind und wie eine Besprechung stattfinden kann, ist anschließend unmittelbar mit ihr zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Fürth
Die Rechtsanwaltskanzlei Anja Hauptmannl liegt am Quittenweg 74 im Fürther Ortsteil Vach, wo sie nach ihrer Beschreibung seit 1998 ansässig ist. Der Standort ist von der Innenstadt sowie den ebenfalls genannten Stadtteilen Südstadt und Poppenreuth zu unterscheiden. Für die Planung eines persönlichen Termins ist daher die konkrete Kanzleianschrift maßgeblich, nicht eine allgemeine Orientierung am Fürther Zentrum. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen beziehungsweise einer Routenplanung geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, unmittelbaren Parkmöglichkeiten oder barrierefreien Zugängen liegen nicht vor. Die gewünschte Form der Besprechung kann bei der Terminabstimmung angesprochen werden; nach der Kanzleibeschreibung sind auf Wunsch auch Besuche bei der Mandantschaft möglich. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Fürth relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und führen unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgang und Versorgungsausgleich. Ob im Einzelfall gerade Fürth örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach der Lage der Kanzlei. Das ebenfalls genannte Landgericht Nürnberg-Fürth ist dagegen nicht das typische Eingangsgericht für Familiensachen und auch nicht die reguläre Beschwerdeinstanz für familiengerichtliche Entscheidungen. Für die weiteren zivilrechtlichen Tätigkeiten der Kanzlei kann es jedoch Bedeutung haben, etwa bei Vertragsstreitigkeiten, die aufgrund des Streitwerts oder einer besonderen gesetzlichen Zuweisung vor das Landgericht gehören.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage ist eine kurze, sachliche Übersicht meist hilfreicher als eine vollständige Schilderung aller Konflikte. Dazu können Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zu bereits laufenden gerichtlichen Verfahren gehören. Auch vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben und bekannte Fristen sind für die Einordnung bedeutsam. Welche Einkommens-, Vermögens- oder Personenstandsnachweise später benötigt werden, lässt sich im weiteren Austausch klären. Umfangreiche oder besonders sensible Unterlagen sollten erst übermittelt werden, wenn der geeignete Übermittlungsweg abgestimmt ist. Die Anfrage allein klärt noch nicht, ob ein Mandat zustande kommt.
- Was unterscheidet einen Ehevertrag von einer Scheidungsfolgenvereinbarung?
- Ein Ehevertrag dient der Gestaltung rechtlicher und wirtschaftlicher Fragen innerhalb einer bestehenden oder geplanten Ehe. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung bezieht sich dagegen auf Regelungen im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung. Inhaltliche Überschneidungen sind möglich, etwa bei Vermögen, Unterhalt oder Versorgungsausgleich. Welche Regelungen zulässig sind und welche Form erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Inhalt ab. Bestimmte Vereinbarungen bedürfen einer notariellen Beurkundung oder können unter gesetzlichen Voraussetzungen gerichtlich protokolliert werden. Eine anwaltliche Prüfung kann allgemein dazu dienen, die Wechselwirkungen einzelner Regelungen und ihre Bedeutung für die Beteiligten verständlich zu machen.
- Wie hängen Sorge, Umgang und Kindesunterhalt nach einer Trennung zusammen?
- Elterliche Sorge, Umgang und Kindesunterhalt betreffen unterschiedliche rechtliche Fragen. Die Sorge umfasst insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für das Kind, während der Umgang den persönlichen Kontakt betrifft. Beim Kindesunterhalt geht es um die Sicherung des Lebensbedarfs. Im Alltag beeinflussen sich diese Bereiche, rechtlich sind sie jedoch nicht beliebig gegeneinander austauschbar. Maßgeblich sind unter anderem das Kindeswohl, die Betreuungssituation und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Für eine erste Einordnung ist es hilfreich, bestehende Absprachen und tatsächliche Abläufe getrennt nach diesen Themen zu beschreiben. Nicht jede Meinungsverschiedenheit erfordert sofort ein gerichtliches Verfahren.
- Ist für eine familienrechtliche Angelegenheit aus Fürth immer das Amtsgericht Fürth zuständig?
- Der Wohnort in Fürth oder die Beauftragung einer dort ansässigen Kanzlei führt nicht automatisch zur Zuständigkeit des Amtsgerichts Fürth. Familienrechtliche Verfahren gehören zwar grundsätzlich vor das Familiengericht beim Amtsgericht, die örtliche Zuordnung richtet sich aber nach der Verfahrensart und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten. Dabei können beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt von Kindern, die Wohnorte der Ehegatten oder bereits anhängige Verfahren Bedeutung haben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth ist für Scheidungen nicht das reguläre Eingangsgericht. Zur Klärung der Zuständigkeit werden deshalb regelmäßig Angaben zu Wohnorten, Beteiligten und etwaigen bestehenden Gerichtsverfahren benötigt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Hauptmannl Fürth
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Kanzlei und Anfahrt
Quittenweg 74, 90768 Fürth
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: hauptmannl.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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