Veröffentlichtes Profil

Martin Veh

Martin Veh: Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Zivilrecht und Strafrecht in Fürth

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Martin Veh

Bahnhofplatz 7, 90762 Fürth

Telefon: +49 911 7663567

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Martin Veh

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Martin Veh ist Rechtsanwalt am Bahnhofplatz 7 in Fürth. Seine anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkte sind Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Er bietet anwaltliche Beratung und Unterstützung sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren an. Das Angebot richtet sich an Personen, die in diesen Bereichen anwaltlichen Rat benötigen. Im Arbeitsrecht nennt die Kanzlei unter anderem Arbeitsverträge, Kündigungsrecht, Entgeltfortzahlung, Urlaubsrecht und Vergütung. Zum Zivilrecht gehören Vertragsrecht, AGB-Recht, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Verbraucherschutz und Gewährleistungsrecht. Im Verkehrsrecht werden unter anderem Unfall- und Schadenregulierung, Ordnungswidrigkeiten, Führerscheinfragen und Fahrverbote aufgeführt. Das strafrechtliche Angebot umfasst Strafverteidigung, Berufung und Revision, Jugendstrafrecht, Nebenklage sowie Fragen zu Untersuchungshaft und Strafvollzug. Im Verwaltungsrecht nennt die Webseite Verwaltungsverfahren, Klagen und Eilrechtsschutz. Termine für Beratungsgespräche können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Zusätzlich steht ein Onlineformular zur Kontaktaufnahme zur Verfügung. Die angegebenen Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-veh.de, rechtsanwalt-veh.de

Beratung in Fürth – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Martin Veh hat seine Kanzlei am Bahnhofplatz 7 in 90762 Fürth. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die belegte Kanzleibeschreibung erläutert insbesondere die arbeitsrechtliche Tätigkeit und führt daneben Zivilrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht auf. Martin Veh bietet anwaltliche Beratung und Unterstützung außergerichtlich sowie in gerichtlichen Verfahren an. Als zuständige Berufskammer ist die Rechtsanwaltskammer Nürnberg angegeben. Für Ratsuchende aus Fürth bietet das Profil damit eine erste Orientierung, welche Themen für eine Anfrage infrage kommen und welche Angaben bei der Kontaktaufnahme hilfreich sind. Im Arbeitsrecht nennt die Kanzlei Arbeitsverträge, Kündigungsrecht, Entgeltfortzahlung, Urlaubsrecht und Vergütung. Dahinter stehen häufig Fragen zum Inhalt eines Vertrags, zu ausstehenden Zahlungen oder zu den Folgen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch Unklarheiten über Urlaub und die Bezahlung während einer Erkrankung können Anlass für eine Anfrage sein. Für die Einordnung eines solchen Sachverhalts sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen, Abrechnungen und der bisherige Schriftwechsel von Bedeutung. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen; das Datum des Zugangs gehört deshalb zu den wichtigen Informationen für die erste Kontaktaufnahme. Das im Profil genannte Familienrecht betrifft allgemein rechtliche Fragen rund um Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Ratsuchende möchten beispielsweise zunächst verstehen, welche Themen voneinander zu unterscheiden sind und welche Unterlagen für ein Gespräch benötigt werden. Die vorliegende Kanzleibeschreibung enthält keine näheren Angaben zum familienrechtlichen Leistungsumfang. Ob Martin Veh ein bestimmtes familienrechtliches Anliegen übernimmt, sollte deshalb bei der Anfrage geklärt werden. Für familiengerichtliche Verfahren kommt unter den genannten Gerichten grundsätzlich das Amtsgericht Fürth mit seinem Familiengericht in Betracht, soweit die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Die Adresse am Bahnhofplatz liegt im innerstädtischen Umfeld von Fürth und bietet einen örtlichen Bezug für Anfragen aus der Innenstadt, der Südstadt oder Poppenreuth. Die konkrete Anfahrt lässt sich anhand der Anschrift planen. Über das Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die Kontaktdaten als Ausgangspunkt nutzen. Nach den Kanzleiangaben sind Terminvereinbarungen telefonisch oder per E-Mail möglich; zusätzlich besteht ein Onlineformular. Genannt werden Öffnungszeiten von Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, beteiligte Personen und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Fürth

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Martin Veh befindet sich am Bahnhofplatz 7 in Fürth und damit im innerstädtischen Umfeld. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, der Südstadt und Poppenreuth ist die Anschrift ein konkreter Bezugspunkt für die Planung eines persönlichen Termins. Die Lage am Bahnhofplatz legt eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln nahe; passende Verbindungen sollten anhand des jeweiligen Ausgangsorts geprüft werden. Auch bei einer Anfahrt mit dem Pkw empfiehlt sich eine vorherige Prüfung der aktuellen Verkehrsführung und der verfügbaren Parkmöglichkeiten. Konkrete Angaben zu Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Für das im Profil genannte Familienrecht ist von den aufgeführten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Fürth relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und bearbeiten unter anderem Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht. Ob ein Verfahren tatsächlich in Fürth geführt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Einzelfalls. Das Landgericht Nürnberg-Fürth ist für diese Familiensachen grundsätzlich nicht das Eingangsgericht. Beim Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine andere Gerichtsbarkeit maßgeblich: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütung oder Urlaub gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor die beiden genannten ordentlichen Gerichte. Amtsgericht Fürth und Landgericht Nürnberg-Fürth können dagegen bei allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten aus dem zusätzlich beschriebenen Tätigkeitsbereich eine Rolle spielen. Welches Gericht zuständig ist, hängt insbesondere von Streitgegenstand, Streitwert und örtlichem Bezug ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein Termin für ein Beratungsgespräch kann telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Ein Termin für ein Beratungsgespräch kann telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Ergänzende Vereinbarungen, vorausgegangene Abmahnungen und vorhandener Schriftwechsel können ebenfalls Bedeutung haben. Hilfreich ist außerdem eine kurze zeitliche Übersicht des Beschäftigungsverhältnisses und der bisherigen Ereignisse. Bei Kündigungen gelten häufig kurze gesetzliche Fristen. Eine Anfrage allein wahrt solche Fristen nicht. Deshalb sollte bereits bei der Kontaktaufnahme deutlich werden, ob eine Kündigung vorliegt und wann sie eingegangen ist.
Welche Unterlagen helfen bei Fragen zu Vergütung, Urlaub oder Entgeltfortzahlung?
Als Grundlage dienen regelmäßig der Arbeitsvertrag, mögliche Zusatzvereinbarungen und die einschlägigen Abrechnungen. Je nach Thema können Arbeitszeitaufzeichnungen, Urlaubsanträge, Entscheidungen über Urlaub oder Unterlagen zu gemeldeten Arbeitsunfähigkeitszeiten hinzukommen. Eine übersichtliche Darstellung zeigt, welcher Zeitraum betroffen ist und worin die Unklarheit besteht. Auch tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen können Einfluss haben. Ob Ansprüche bestehen und welche Fristen maßgeblich sind, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen. Für eine erste Anfrage genügt zunächst eine sachliche Zusammenfassung.
Was sollte vor einer Anfrage zu Trennung oder Scheidung zusammengestellt werden?
Zunächst hilft eine Übersicht darüber, welche Themen geklärt werden sollen: etwa die Scheidung selbst, Unterhalt, die gemeinsame Wohnung oder Fragen zu gemeinsamen Kindern. Je nach Anliegen können Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zu Einkommen und Vermögen sowie vorhandene Vereinbarungen relevant sein. Bereits eingegangene gerichtliche Schreiben sollten mit ihren Terminen und Fristen erwähnt werden. Nicht jedes Dokument muss ungefragt übermittelt werden. Welche Unterlagen benötigt werden und ob das konkrete Anliegen übernommen wird, lässt sich im ersten Kontakt abstimmen.
Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht bei getrennten Eltern?
Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind, beispielsweise Entscheidungen über Gesundheit, Schule und Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern beziehungsweise weiteren berechtigten Bezugspersonen. Beide Bereiche hängen im Alltag zusammen, sind rechtlich jedoch zu unterscheiden. Eine Trennung verändert die bestehende Sorgeberechtigung nicht automatisch. Für eine erste Anfrage sind vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Entscheidungen und eine sachliche Beschreibung der aktuellen Situation hilfreich. Maßgebliche Orientierung in entsprechenden Verfahren ist das Kindeswohl.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Martin Veh

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-veh.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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