Veröffentlichtes Profil

MARCUS GRAMPP

Marcus Grampp in Fürth: Fachanwalt für Miet- und Baurecht

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht · Marcus Grampp | RECHTSANWALT

Rudolf-Breitscheid-Str. 25, 90762 Fürth

Telefon: +49 911 9773885

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Marcus Grampp | RECHTSANWALT

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Marcus Grampp ist Rechtsanwalt und Kanzlei-Inhaber in Fürth. Er führt die Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht. Die Kanzlei bearbeitet ausschließlich Mandate aus dem Immobilienrecht. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen gehören Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Architektenrecht und Grundstücksrecht. Im Mietrecht befasst sie sich mit Kündigungen, Räumungsklagen, Schönheitsreparaturen, Mietvertragsgestaltung und Nebenkostenabrechnungen. Auch nachbarschaftliche Konflikte und die Kostentragung bei Reparaturen werden als Problemfelder genannt. Im Wohnungseigentumsrecht berät die Kanzlei Eigentümer, Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Für das Baurecht verweist sie auf mehr als 20-jährige anwaltliche Erfahrung. Die Arbeitsweise richtet sich auf die Vermeidung von Konflikten durch vorausschauende Planung und überlegtes Handeln. Bei bestehenden Problemen erarbeitet das Team Lösungsoptionen; die Mandanten entscheiden über den weiteren Weg. Persönliche Termine sind im Büro oder bei den Mandanten möglich. Daneben nutzt die Kanzlei Telefon, Fax, E-Mail und Internet zur Kommunikation und zur unkomplizierten, zeitnahen Mandatsbearbeitung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: immo-recht.org, immo-recht.org

Beratung in Fürth – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Marcus Grampp ist Inhaber der Kanzlei Marcus Grampp | RECHTSANWALT in Fürth. Er führt die Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht und gehört der Rechtsanwaltskammer Nürnberg an. Für die fachliche Einordnung ist eine Abweichung in den vorliegenden Angaben wichtig: Während die Profilrubriken Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht nennen, beschreibt die Kanzlei ihre Tätigkeit ausdrücklich als ausschließlich immobilienrechtlich. Die belegten Tätigkeitsbereiche umfassen Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Architektenrecht und Grundstücksrecht. Eine Bearbeitung arbeits- oder familienrechtlicher Mandate lässt sich daraus nicht ableiten. Im Mietrecht stehen unter anderem Kündigungen, Räumungsklagen, Schönheitsreparaturen, Mietvertragsgestaltung und Nebenkostenabrechnungen im Mittelpunkt. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um die Auslegung vertraglicher Pflichten, die Beendigung eines Mietverhältnisses oder die Verteilung laufender Kosten. Auch Reparaturkosten und nachbarschaftliche Konflikte gehören zu den genannten Problemfeldern. Im Wohnungseigentumsrecht richtet sich die Tätigkeit an Eigentümer, Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Typische Fragen betreffen hier Beschlüsse, die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums und die Verteilung von Erhaltungsaufwendungen. Im Bau- und Architektenrecht verweist die Kanzleibeschreibung auf mehr als 20-jährige anwaltliche Erfahrung. Allgemein können in diesen Rechtsgebieten Bauverträge, Vergütungsfragen, Baumängel sowie Planungs- und Überwachungsleistungen Anlass für eine rechtliche Prüfung sein. Das Grundstücksrecht ergänzt diesen Bereich etwa bei Fragen zu Rechten an Grundstücken. Die beschriebene Arbeitsweise setzt auf vorausschauende Planung zur Konfliktvermeidung. Bestehen bereits Schwierigkeiten, erarbeitet das Team Lösungsoptionen; die Entscheidung über das weitere Vorgehen bleibt bei den Mandantinnen und Mandanten. Die Kanzlei befindet sich in der Rudolf-Breitscheid-Str. 25, 90762 Fürth, im innerstädtischen Umfeld. Damit besteht ein örtlicher Bezug zur Fürther Innenstadt sowie zu Ratsuchenden aus Südstadt und Poppenreuth. Am Standort sind insbesondere das Amtsgericht Fürth und das Landgericht Nürnberg-Fürth für zivilrechtliche Verfahren von Bedeutung. Welche Zuständigkeit im Einzelfall besteht, hängt vom Streitgegenstand und weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de können die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben genutzt werden. Eine kurze Schilderung des immobilienrechtlichen Anliegens, vorhandener Unterlagen und etwaiger Fristen erleichtert die erste Einordnung. Die Kanzlei nennt Telefon, Fax, E-Mail und Internet als Kommunikationswege; persönliche Termine sind im Büro oder bei den Mandanten möglich. Ob ein Mandat übernommen wird, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Fürth

Die Kanzlei von Marcus Grampp liegt in der Rudolf-Breitscheid-Str. 25 in 90762 Fürth und damit im innerstädtischen Umfeld. Die Innenstadt bildet den unmittelbaren städtischen Bezug; Südstadt und Poppenreuth gehören ebenfalls zum genannten örtlichen Umfeld. Die Lage lässt sich grundsätzlich in eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw einbeziehen. Konkrete Verbindungen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Für einen persönlichen Besuch empfiehlt sich daher eine vorherige Abstimmung von Termin und Zugang. Nach der Kanzleibeschreibung sind Gespräche nicht nur im Büro, sondern auch bei Mandantinnen und Mandanten möglich. Für den belegten immobilienrechtlichen Tätigkeitsbereich ist das Amtsgericht Fürth insbesondere bei Streitigkeiten über Wohnraummietverhältnisse relevant, wenn die örtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dort können beispielsweise Verfahren über Mietzahlungen, Betriebskosten oder die Räumung von Wohnraum geführt werden. Auch wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeiten gehören grundsätzlich vor das Amtsgericht am Ort des Grundstücks. Die Zuständigkeit knüpft dabei nicht allein an den Sitz der beauftragten Kanzlei an. Das Landgericht Nürnberg-Fürth kommt bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen etwa aus Bauverträgen, Architektenverträgen oder Grundstücksgeschäften in Betracht, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Es befasst sich außerdem mit Berufungen gegen amtsgerichtliche Zivilurteile, soweit keine besondere Zuständigkeitsregel eingreift. Bei Baukonflikten können neben Klageverfahren auch selbstständige Beweisverfahren zur gerichtlichen Feststellung eines baulichen Zustands eine Rolle spielen. Die abweichenden Profilrubriken Arbeitsrecht und Familienrecht ändern nichts an der ausdrücklich beschriebenen Beschränkung der Kanzlei auf Immobilienrecht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Übernimmt die Kanzlei auch Anliegen aus dem Arbeitsrecht oder Familienrecht?
Die vorliegenden Angaben sind in diesem Punkt nicht einheitlich: Die Profilrubriken nennen Arbeitsrecht und Familienrecht, während die Kanzleibeschreibung ausdrücklich ausschließlich immobilienrechtliche Mandate aufführt. Eine Tätigkeit im Arbeits- oder Familienrecht ist deshalb nicht belegt. Vor einer Anfrage sollte der Gegenstand des Anliegens kurz benannt und die fachliche Zuständigkeit unmittelbar geklärt werden. Auch wenn etwa eine Trennung oder ein Arbeitsverhältnis einen Bezug zu einer Immobilie hat, folgt daraus nicht automatisch, dass sämtliche damit verbundenen Rechtsfragen übernommen werden.
Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Kündigung, Nebenkosten oder Reparaturen hilfreich?
Für eine erste Einordnung mietrechtlicher Fragen sind regelmäßig der Mietvertrag mit seinen Ergänzungen sowie der bisherige Schriftwechsel hilfreich. Je nach Thema können eine Kündigung, Nebenkostenabrechnungen, Übergabeprotokolle, Fotos oder Rechnungen hinzukommen. Eine zeitliche Übersicht erleichtert es, den Sachverhalt nachzuvollziehen. Bereits erhaltene gerichtliche Schreiben und darin genannte Fristen sollten bei der Anfrage ausdrücklich erwähnt werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen. Die Zusammenstellung ersetzt keine rechtliche Prüfung des konkreten Vorgangs.
Worum geht es bei Streitigkeiten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft häufig?
Typische Konflikte betreffen Beschlüsse der Eigentümerversammlung, die Verteilung von Kosten, Erhaltungsmaßnahmen oder die Nutzung gemeinschaftlicher Flächen. Für die rechtliche Einordnung ist wichtig, ob es um das Verhältnis einzelner Eigentümer untereinander oder um Rechte und Pflichten gegenüber der Gemeinschaft geht. Häufig bilden Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Versammlungsprotokolle und Beschlusssammlung die Grundlage der Prüfung. Bei Fragen zu einem Beschluss können gesetzliche Fristen bedeutsam sein. Eine Anfrage sollte daher neben dem Streitpunkt auch das Datum der Beschlussfassung und vorhandene Schreiben erkennen lassen.
Was sollte eine erste Anfrage wegen Baumängeln oder Problemen mit Architektenleistungen enthalten?
Hilfreich ist eine sachliche Beschreibung des Bauvorhabens, der beteiligten Vertragspartner und des aktuellen Projektstands. Dazu gehören Angaben, welche Leistung vereinbart wurde, welche Abweichungen beanstandet werden und welche Kommunikation bereits stattgefunden hat. Verträge, Leistungsbeschreibungen, Pläne, Rechnungen, Abnahmeunterlagen und eine vorhandene Fotodokumentation können die Einordnung unterstützen. Bei Architektenleistungen können insbesondere der beauftragte Leistungsumfang sowie Planungs- oder Überwachungsfragen relevant sein. Ob ein Mangel vorliegt und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, hängt von den konkreten Vereinbarungen und Umständen ab und lässt sich nicht allein aus einer kurzen Beschreibung ableiten.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu MARCUS GRAMPP

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 57 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: immo-recht.org

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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