Veröffentlichtes Profil

KGH Fürth

KGH Fürth: Anwaltskanzlei mit Familienrecht, Erbrecht und weiteren Rechtsgebieten

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

KGH Fürth Anwaltskanzlei

Gustav-Schickedanz-Straße 15, 90762 Fürth

Telefon: +49 911 778828

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
KGH Fürth Anwaltskanzlei
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die KGH Anwaltskanzlei – Kreuzer, Goßler, Horlamus und Partner mbB ist mit einer Niederlassung in Fürth vertreten. Das Büro befindet sich in der Gustav-Schickedanz-Straße 15 direkt am Bahnhof. Der Standort entstand durch die Übernahme der Fürther Anwaltskanzlei Heinrichs & Koll, deren Fachanwaltsbereiche im Familienrecht und Erbrecht lagen. Die Niederlassung richtet sich an Mandanten in Fürth und im Fürther Landkreis. Zum genannten Leistungsangebot gehören Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Weitere Tätigkeitsbereiche sind Baurecht, Architektenrecht, Gesellschaftsrecht, gewerblicher Rechtsschutz und Medizinrecht. Mandanten können am Standort das gesamte Leistungsportfolio von KGH in Anspruch nehmen und sich in den angebotenen Schwerpunkten und Fachanwaltsgebieten beraten lassen. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch, per E-Mail oder über ein Kontaktformular möglich. Über das Formular können Interessierte einen Termin vor Ort in Fürth oder Nürnberg anfragen oder einem Partner der Kanzlei eine Nachricht senden. Die Formulardaten werden per SSL-Verschlüsselung übertragen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: fuerth.kgh.de, fuerth.kgh.de

Beratung in Fürth – Einordnung der Redaktion

Das Profil KGH Fürth auf Anwalt-Seiten.de stellt das Familienrecht als Hauptschwerpunkt der KGH Fürth Anwaltskanzlei vor. Die Niederlassung der KGH Anwaltskanzlei – Kreuzer, Goßler, Horlamus und Partner mbB befindet sich in der Gustav-Schickedanz-Straße 15 in 90762 Fürth, direkt am Bahnhof. Sie entstand durch die Übernahme der Fürther Anwaltskanzlei Heinrichs & Koll, deren Fachanwaltsbereiche im Familienrecht und Erbrecht lagen. Das Büro richtet sich an Ratsuchende aus Fürth und dem Fürther Landkreis. Für Menschen aus der Innenstadt, der Südstadt oder Poppenreuth bietet der Standort einen örtlichen Bezug für die Klärung familienrechtlicher Anliegen. Im Familienrecht stehen häufig Veränderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Lebensverhältnisse im Mittelpunkt. Typische Themen sind Trennung und Scheidung, Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt sowie Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht. Hinzu kommen vermögensrechtliche Folgen einer Ehe, etwa der Zugewinnausgleich, und der Versorgungsausgleich. Mandantinnen und Mandanten können bei einer familienrechtlichen Beratung allgemein eine Einordnung ihrer Situation, die Klärung offener Fragen und die Besprechung möglicher außergerichtlicher oder gerichtlicher Schritte erwarten. Welche Themen zusammenhängen und welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem einzelnen Anliegen. Neben dem Familienrecht nennt die Kanzleibeschreibung Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Auch Baurecht, Architektenrecht, Gesellschaftsrecht, gewerblicher Rechtsschutz und Medizinrecht gehören zum angegebenen Leistungsportfolio. Berührungspunkte können beispielsweise entstehen, wenn bei einer Trennung eine gemeinsam genutzte Immobilie, eine Unternehmensbeteiligung oder die erbrechtliche Situation eine Rolle spielt. Daraus folgt nicht, dass jede familienrechtliche Angelegenheit weitere Rechtsgebiete betrifft; der tatsächliche Umfang muss im persönlichen Austausch geklärt werden. Für familiengerichtliche Verfahren kommt am Standort insbesondere das Amtsgericht Fürth mit seinem Familiengericht in Betracht. Die örtliche Zuständigkeit hängt jedoch von den gesetzlichen Voraussetzungen und der jeweiligen Verfahrensart ab. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Nürnberg-Fürth ist nicht die übliche erste Anlaufstelle für Scheidungs-, Unterhalts- oder Sorgerechtsverfahren. Die Lage des Büros direkt am Bahnhof erleichtert die Orientierung bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln; bei einer Anfahrt mit dem Pkw sind die aktuellen Verkehrs- und Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dienen die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben beziehungsweise Kontaktmöglichkeiten als Ausgangspunkt. Nach der Kanzleibeschreibung ist eine Anfrage telefonisch, per E-Mail oder über ein Kontaktformular möglich. Eine kurze Beschreibung des familienrechtlichen Anliegens und ein Hinweis auf bereits bekannte Termine oder Fristen helfen bei der ersten Zuordnung. Über das genannte Kanzleiformular lassen sich Termine in Fürth oder Nürnberg anfragen oder Nachrichten an einen Partner senden. Eine Anfrage allein bestätigt noch keinen Termin und begründet nicht automatisch ein Mandat.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Fürth

Die Fürther Niederlassung der KGH Anwaltskanzlei liegt in der Gustav-Schickedanz-Straße 15 direkt am Bahnhof und damit im innerstädtischen Umfeld. Für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus Südstadt und Poppenreuth ist sie ein Standort innerhalb des Fürther Stadtgebiets; die Kanzleibeschreibung spricht außerdem Menschen aus dem Fürther Landkreis an. Die Bahnhofslage bietet einen allgemeinen Anknüpfungspunkt für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Welche Verbindung im Einzelfall geeignet ist, hängt vom Ausgangsort und dem aktuellen Fahrplan ab. Bei der Anfahrt mit dem Pkw sollten die örtliche Verkehrsführung und verfügbare Parkmöglichkeiten vorab geprüft werden. Konkrete Stellplätze sind in den vorliegenden Angaben nicht benannt. Zum Hauptschwerpunkt Familienrecht passt insbesondere das Amtsgericht Fürth: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und führen unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zum Unterhalt, zur elterlichen Sorge und zum Umgang. Auch der Versorgungsausgleich und bestimmte vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Ehegatten können dort Gegenstand eines Verfahrens sein. Ob im konkreten Fall das Amtsgericht Fürth örtlich zuständig ist, bestimmt sich nach gesetzlichen Regeln, beispielsweise anhand des gewöhnlichen Aufenthalts der Beteiligten oder der Kinder. Das Landgericht Nürnberg-Fürth ist demgegenüber kein reguläres Eingangsgericht für Familiensachen und auch nicht die übliche Beschwerdeinstanz gegen familiengerichtliche Entscheidungen. Es kann für zivilrechtliche Streitigkeiten aus anderen angebotenen Tätigkeitsbereichen zuständig sein, etwa aus dem Bau- oder Gesellschaftsrecht. Maßgeblich sind dabei die Art des Streitgegenstands und die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein die Lage der Kanzlei.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer als Pflichtfelder angegeben. Weitere Felder sind Thema und Nachricht.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet die direkte Vereinbarung eines Erstgesprächs an und bezeichnet die Kontaktaufnahme als unverbindlich.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei bietet die direkte Vereinbarung eines Erstgesprächs an und bezeichnet die Kontaktaufnahme als unverbindlich.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer als Pflichtfelder angegeben. Weitere Felder sind Thema und Nachricht.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen können für ein erstes Gespräch über Trennung und Scheidung hilfreich sein?
Für ein erstes Gespräch können eine kurze Übersicht zur familiären Situation, das Datum der Trennung und Angaben zu gemeinsamen Kindern hilfreich sein. Je nach Fragestellung kommen Heiratsurkunde, vorhandene Eheverträge, Einkommensnachweise und Unterlagen zu Vermögen oder gemeinsamen Verbindlichkeiten hinzu. Bereits eingegangene gerichtliche Schreiben oder anwaltliche Korrespondenz sind ebenfalls relevant, insbesondere wenn darin Fristen genannt werden. Nicht jedes Dokument wird für jedes Anliegen benötigt. Welche Unterlagen tatsächlich vorzulegen sind und auf welchem Weg, lässt sich bei der Terminabstimmung klären.
Worin unterscheiden sich Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt?
Kindesunterhalt dient dem Lebensbedarf eines Kindes, während Ehegattenunterhalt unter bestimmten Voraussetzungen den Bedarf eines getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartners betrifft. Es handelt sich um unterschiedliche Ansprüche mit jeweils eigenen Voraussetzungen. Eine Rolle spielen unter anderem Einkommen, Betreuungsverhältnisse, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit. Beim Ehegattenunterhalt ist zudem zwischen der Zeit der Trennung und der Zeit nach einer Scheidung zu unterscheiden. Allgemeine Tabellen oder Berechnungsbeispiele können Orientierung geben, ersetzen aber keine Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für wesentliche persönliche und vermögensbezogene Angelegenheiten eines Kindes. Dazu gehören etwa Entscheidungen über Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und einem Elternteil beziehungsweise weiteren umgangsberechtigten Personen. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch. Für beide Themen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Bei Meinungsverschiedenheiten kommen Gespräche, Beratungsangebote und gegebenenfalls familiengerichtliche Verfahren in Betracht. Welche Fragen tatsächlich regelungsbedürftig sind, hängt von der Lebenssituation der Familie ab.
Müssen bei einer Scheidung Vermögen und Rentenanwartschaften gemeinsam geregelt werden?
Vermögensaufteilung und Rentenanwartschaften betreffen unterschiedliche rechtliche Bereiche. Der Zugewinnausgleich kann bei entsprechendem Güterstand den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs betreffen. Der Versorgungsausgleich bezieht sich dagegen grundsätzlich auf die in der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung. Er wird im Scheidungsverfahren regelmäßig von Amts wegen behandelt, wobei gesetzliche Ausnahmen bestehen. Nicht jede Vermögensfrage wird automatisch mit der Scheidung entschieden. Gemeinsames Immobilieneigentum, Darlehen oder Unternehmensbeteiligungen können zusätzliche Fragen aufwerfen, die gesondert eingeordnet werden müssen.
Ist für ein familienrechtliches Verfahren immer das Amtsgericht am Kanzleisitz zuständig?
Nein. Der Kanzleisitz bestimmt die gerichtliche Zuständigkeit nicht. Für Familiensachen sind grundsätzlich die Familiengerichte bei den Amtsgerichten zuständig; welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensart und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten. Bei Scheidungen können beispielsweise der Aufenthalt gemeinsamer minderjähriger Kinder und die Wohnverhältnisse der Ehegatten Bedeutung haben. Für ein Anliegen mit Bezug zu Fürth kommt daher das Amtsgericht Fürth in Betracht, ohne dass dies in jedem Fall zutreffen muss. Vorhandene gerichtliche Schreiben helfen, ein bereits laufendes Verfahren zuzuordnen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu KGH Fürth

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: fuerth.kgh.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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