Veröffentlichtes Profil

Familienrecht Saarbrücken

Fuisting & Klein: Familienrecht und weitere Rechtsgebiete in Saarbrücken

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt · Fuisting & Klein Rechtsanwälte PartmbB

Berliner Promenade 12, 66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 30717

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Fuisting & Klein Rechtsanwälte PartmbB

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Fuisting & Klein Rechtsanwälte PartmbB hat ihren Sitz an der Berliner Promenade 12 in Saarbrücken. Die Kanzlei nennt Familienrecht als eines ihrer Fachgebiete und führt Scheidung unter den Themen im Fokus auf. Weitere Rechtsgebiete sind Allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Nachbarrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Wohnungseigentumsrecht. Auf der Webseite werden außerdem Immobilien, Verträge, Schadensersatz, Kündigung, Beruf und Arbeit, Rente, Unfall und Verteidigung genannt. Die beschriebene Arbeitsweise umfasst das gemeinsame Erörtern des rechtlichen Rahmens, die Betrachtung der Chancen, das Setzen gemeinsamer Ziele sowie das Erarbeiten von Strategien und Lösungen. Die Partnerschaftsgesellschaft setzt sich aus Jörg-Toralt Warner und Daniel Fischer zusammen. Justizrat Walter Klein ist als freier Mitarbeiter tätig, Jan Peter Hoffmann als Bürogemeinschafter. Die Kanzlei nennt vier Rechtsanwälte, fünf Fachanwaltschaften und eine Tätigkeit seit mehr als 50 Jahren. Warner ist zudem Mediator (BAFM). Zur Terminvereinbarung stehen Telefon und E-Mail zur Verfügung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: fuisting-klein.com, fuisting-klein.com

Beratung in Saarbrücken – Einordnung der Redaktion

Das Profil „Familienrecht Saarbrücken“ verweist auf die Kanzlei Fuisting & Klein Rechtsanwälte PartmbB an der Berliner Promenade 12 in 66111 Saarbrücken. Als Hauptschwerpunkt ist Arbeitsrecht angegeben; daneben wird Familienrecht genannt. Die Profilbezeichnung und die Schwerpunktangabe setzen damit unterschiedliche Akzente. Für Ratsuchende sind insbesondere Fragen rund um Beruf und Arbeit sowie um Trennung und Scheidung angesprochen. Die Kanzlei führt auf ihrer Webseite sowohl Kündigung als auch Scheidung ausdrücklich als Themen auf. Als zuständige Berufskammer ist die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes angegeben. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um die Gestaltung und Durchführung von Arbeitsverhältnissen sowie um deren Beendigung. Dazu gehören beispielsweise Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeugnissen, Abmahnungen oder Kündigungen. Hinter einer Anfrage kann ein einzelnes Schreiben des Arbeitgebers stehen, aber auch ein länger bestehender Konflikt über gegenseitige Rechte und Pflichten. Bei der ersten Einordnung sind der zeitliche Ablauf und vorhandene Unterlagen wichtig. Weil in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten kurze Fristen relevant sein können, gehört auch die zeitliche Dringlichkeit zu den wesentlichen Angaben einer Anfrage. Im Familienrecht stehen häufig die rechtlichen Folgen einer Trennung im Mittelpunkt. Neben der Scheidung können Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang und die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten zu klären sein. Welche Themen zusammenhängen und welche getrennt behandelt werden, richtet sich nach der jeweiligen Lebenssituation. Die belegte Kanzleibeschreibung sieht vor, den rechtlichen Rahmen gemeinsam zu erörtern, Chancen zu betrachten, Ziele festzulegen und darauf aufbauend Strategien und Lösungen zu erarbeiten. Daraus lässt sich kein bestimmtes Ergebnis eines Verfahrens ableiten. Die Berliner Promenade liegt im innerstädtischen Bereich von Saarbrücken in St. Johann. Damit besteht ein konkreter örtlicher Bezug auch für Ratsuchende aus Alt-Saarbrücken oder Dudweiler. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Saarbrücken und das Landgericht Saarbrücken. Für familienrechtliche Verfahren ist insbesondere das beim Amtsgericht angesiedelte Familiengericht von Bedeutung; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Innenstadtlage ermöglicht eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw, wobei die konkrete Verbindung individuell zu prüfen ist. Für eine Kontaktaufnahme über das Profil auf Anwalt-Seiten.de bietet sich zunächst eine kurze Beschreibung des Anliegens an. Wichtig sind das betroffene Rechtsgebiet, gegebenenfalls laufende Fristen und der Wunsch nach einem Termin. Für Terminvereinbarungen nennt die Kanzlei Telefon und E-Mail. Ob das Anliegen übernommen werden kann, welche Unterlagen benötigt werden und wie die weitere Abstimmung erfolgt, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Saarbrücken

Die Kanzlei Fuisting & Klein Rechtsanwälte PartmbB befindet sich an der Berliner Promenade 12 im innerstädtischen Saarbrücker Stadtteil St. Johann. Für Ratsuchende aus St. Johann, Alt-Saarbrücken und Dudweiler ist damit ein Kanzleistandort im Zentrum der Landeshauptstadt benannt. Die Innenstadtlage bietet grundsätzlich Möglichkeiten zur Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw. Welche Verbindung geeignet ist und welche Zugangs- oder Parkmöglichkeiten tatsächlich bestehen, sollte vor einem Termin anhand aktueller Informationen geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Fahrzeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind im vorliegenden Profil nicht belegt. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Saarbrücken relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Ob es im einzelnen Fall örtlich zuständig ist, hängt allerdings von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen Umständen ab, nicht allein von der Kanzleianschrift. Das ebenfalls genannte Landgericht Saarbrücken ist für Scheidungen und andere Familiensachen grundsätzlich nicht die zuständige Eingangsinstanz. Es befasst sich unter anderem mit allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten, soweit diese in seine Zuständigkeit fallen. Beim Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten verhandelt. Amtsgericht und Landgericht sind hierfür grundsätzlich nicht zuständig. Die Wahl des zuständigen Gerichts folgt somit dem Streitgegenstand und den gesetzlichen örtlichen Anknüpfungspunkten.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Ergänzend können Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses, zur Tätigkeit und zu vorausgegangenen Abmahnungen hilfreich sein. Auch besondere Umstände, etwa eine Schwangerschaft oder eine anerkannte Schwerbehinderung, können rechtlich bedeutsam werden. Da für die gerichtliche Überprüfung einer Kündigung regelmäßig kurze gesetzliche Fristen gelten, sollte die Anfrage die zeitliche Dringlichkeit erkennen lassen. Ob und welche Schritte im Einzelfall in Betracht kommen, lässt sich erst nach Prüfung der konkreten Unterlagen beurteilen.
Kann eine arbeitsrechtliche Anfrage auch ohne Kündigung sinnvoll sein?
Arbeitsrechtliche Fragen entstehen nicht erst bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Typische Anlässe sind unklare Vertragsklauseln, ausstehende Vergütung, Streit über Arbeitszeit oder Urlaub sowie Abmahnungen und Arbeitszeugnisse. Für die Vorbereitung einer Anfrage hilft eine sachliche Übersicht darüber, was vereinbart wurde, was tatsächlich geschehen ist und welches Anliegen geklärt werden soll. Je nach Thema können Arbeitsvertrag, Abrechnungen und Schriftwechsel wichtig sein. Auch ohne Kündigung können vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen eine Rolle spielen. Eine erste Prüfung dient dazu, den Konflikt und mögliche Handlungswege einzuordnen.
Welche Themen sollten vor einer Anfrage zur Scheidung zusammengestellt werden?
Bei einer Scheidung können neben der Auflösung der Ehe weitere Fragen entstehen, etwa zu Unterhalt, Versorgungsausgleich und Vermögen. Bei gemeinsamen Kindern können zusätzlich Sorge und Umgang zu besprechen sein. Für eine erste Anfrage genügt zunächst eine übersichtliche Darstellung der familiären Situation, des Trennungszeitpunkts und bereits getroffener Vereinbarungen. Hilfreich ist außerdem die Information, ob gerichtliche Schreiben vorliegen oder andere Verfahren laufen. Nicht sämtliche Themen müssen zwangsläufig streitig sein oder gleichzeitig entschieden werden. Welche Unterlagen für eine vertiefte Prüfung benötigt werden, hängt von den konkret betroffenen Fragen ab.
Worin unterscheiden sich Fragen zum Sorgerecht, zum Umgang und zum Kindesunterhalt?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für wesentliche persönliche und vermögensbezogene Angelegenheiten eines Kindes. Beim Umgang geht es insbesondere um den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern. Kindesunterhalt betrifft demgegenüber die finanzielle Versorgung. Diese Bereiche können nach einer Trennung zusammen auftreten, folgen aber unterschiedlichen rechtlichen Regeln. Für eine erste Anfrage ist deshalb hilfreich, das konkrete Anliegen zu benennen und bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen anzugeben. Maßgeblich sind jeweils die tatsächlichen Lebensverhältnisse; bei Sorge und Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt keine individuelle Prüfung.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Familienrecht Saarbrücken

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Kanzlei und Anfahrt

Berliner Promenade 12, 66111 Saarbrücken

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: fuisting-klein.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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