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- Anwaltskanzlei Justizrat Dr. Fritz Hoffmann
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Anwaltskanzlei Justizrat Dr. Fritz Hoffmann befindet sich in Saarbrücken-St. Arnual. Auf der Kanzleiwebseite wird JR Dr. Fritz Hoffmann mit dem Zusatz „bis 2002“ unter den Rechtsanwälten aufgeführt; außerdem werden Christian Wennemuth und Elisabeth Loris genannt. Die Kanzlei vertritt seit Jahrzehnten Interessen im Saarland, deutschlandweit und darüber hinaus. Als Schwerpunkte nennt sie Wohnungs- und Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Pachtrecht, Versicherungs- und Verkehrsrecht sowie Vertrags-, Reise- und Luftverkehrsrecht. Zum angebotenen Spektrum gehören auch Zivilrecht und Verwaltungsrecht sowie die Forderungsrealisierung für Unternehmer. Die Betreuung umfasst das Erstgespräch, außergerichtliche Korrespondenz, gerichtliche Verfahren und Zwangsvollstreckung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erstellung und Prüfung individueller Verträge und Geschäftsbedingungen, darunter Miet-, Pacht- und Gesellschaftsverträge. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise mit individuellen juristischen Analysen, wirtschaftlich sinnvollen Lösungen, Vernetzung und Teamarbeit. Für persönliche Betreuung stehen die Kanzleiräume zur Verfügung. Persönliche oder telefonische Beratungsgespräche können telefonisch, per E-Mail oder vor Ort vereinbart werden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: jr-dr-hoffmann.de, jr-dr-hoffmann.de
Beratung in Saarbrücken – Einordnung der Redaktion
Das Profil von Justizrat Fritz Hoffmann auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Die zugehörige Anwaltskanzlei Justizrat Dr. Fritz Hoffmann befindet sich in der Saargemünder Str. 169, 66119 Saarbrücken, im Stadtteil St. Arnual. Für die Einordnung des Profils ist ein Hinweis wichtig: Auf der Kanzleiwebseite wird JR Dr. Fritz Hoffmann unter den Rechtsanwälten mit dem Zusatz „bis 2002“ geführt. Daneben werden Christian Wennemuth und Elisabeth Loris genannt. Eine aktuelle persönliche Tätigkeit von Fritz Hoffmann lässt sich daraus nicht ableiten. Bei einer Anfrage sollte deshalb zunächst geklärt werden, wer das konkrete Anliegen heute bearbeiten kann. Arbeitsrecht betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Typische Anliegen sind die Prüfung eines Arbeitsvertrags, Fragen zu Vergütung und Arbeitszeit, eine Abmahnung oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Auch Arbeitszeugnisse, Urlaub und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Einordnung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet üblicherweise zunächst eine Sichtung der vertraglichen Grundlagen und des bisherigen Geschehens. Bei Kündigungen und anderen zeitabhängigen Ansprüchen können kurze Fristen bedeutsam sein. Eine frühzeitige Klärung der Bearbeitungsmöglichkeit ist daher unabhängig von der späteren Mandatierung sinnvoll. Die belegte Kanzleibeschreibung setzt andere Schwerpunkte als das personenbezogene Profil: Genannt werden insbesondere Wohnungs- und Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Pachtrecht sowie Versicherungs- und Verkehrsrecht. Hinzu kommen Vertrags-, Reise- und Luftverkehrsrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht und die Forderungsrealisierung für Unternehmer. Auch die Erstellung und Prüfung individueller Verträge und Geschäftsbedingungen gehört zum beschriebenen Spektrum. Der dargestellte Betreuungsrahmen reicht vom Erstgespräch über außergerichtliche Korrespondenz und gerichtliche Verfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Ob ein arbeitsrechtliches Anliegen aktuell übernommen wird, bleibt deshalb ausdrücklich zu erfragen. Der örtliche Bezug liegt in Saarbrücken-St. Arnual, nicht in den ebenfalls genannten Stadtteilen St. Johann, Alt-Saarbrücken oder Dudweiler. Amtsgericht und Landgericht Saarbrücken gehören zum örtlichen Justizumfeld; typische Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen werden dagegen vor den Arbeitsgerichten geführt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die dort verfügbaren Kontaktangaben als Ausgangspunkt dienen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, wichtiger Termine und vorhandener Unterlagen erleichtert die erste Zuordnung. Laut Kanzleibeschreibung lassen sich persönliche oder telefonische Beratungsgespräche telefonisch, per E-Mail oder vor Ort vereinbaren. Einzelheiten zur Anfahrt nach St. Arnual sollten anhand der Adresse und aktueller Verkehrsverbindungen geprüft werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Saarbrücken
Die Anwaltskanzlei Justizrat Dr. Fritz Hoffmann liegt an der Saargemünder Str. 169 in Saarbrücken-St. Arnual. Die zusätzlich genannten Stadtteile St. Johann, Alt-Saarbrücken und Dudweiler gehören zum weiteren städtischen Umfeld, sind aber nicht der belegte Kanzleistandort. Für persönliche Gespräche stehen nach der Kanzleibeschreibung Kanzleiräume zur Verfügung. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der vollständigen Anschrift planen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Fahrzeiten, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem Besuch erfragt werden. Eine Lage unmittelbar in der Innenstadt ist durch die Angaben nicht belegt. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind Amtsgericht und Landgericht Saarbrücken typischerweise nicht die zuständigen Gerichte. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und dem jeweiligen Sachverhalt. Anders ist die Einordnung bei mehreren belegten Kanzleischwerpunkten: Wohnraummietsachen und zahlreiche wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeiten werden grundsätzlich vor dem zuständigen Amtsgericht geführt. Bei sonstigen zivilrechtlichen Verfahren, etwa zu Gewerberaummiete, Verträgen, Verkehrsunfällen oder Versicherungsleistungen, kommen Amtsgericht oder Landgericht Saarbrücken in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Die sachliche Zuständigkeit hängt unter anderem vom Streitwert und besonderen gesetzlichen Zuweisungen ab. Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten gehören hingegen grundsätzlich zur Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet persönliche oder telefonische Beratungsgespräche an. Die Vereinbarung von Terminen ist telefonisch, per Email oder persönlich vor Ort möglich.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet persönliche oder telefonische Beratungsgespräche an. Die Vereinbarung von Terminen ist telefonisch, per Email oder persönlich vor Ort möglich.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen sowie die zum Anliegen gehörende Korrespondenz hilfreich. Je nach Thema können Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Zeugnis hinzukommen. Eine kurze chronologische Darstellung erleichtert das Verständnis: Was ist geschehen, wann wurden Schreiben übergeben und welches Anliegen soll geklärt werden? Für die bloße Kontaktanfrage genügt häufig zunächst eine knappe Beschreibung. Welche Dokumente anschließend benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, sollte vorab abgestimmt werden.
- Warum ist bei einer Kündigung eine zeitnahe Kontaktaufnahme wichtig?
- Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine wesentliche Rolle spielen. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Daneben können weitere Fristen für einzelne Ansprüche bestehen. Ob und wie eine Frist im konkreten Fall läuft, bedarf einer individuellen Prüfung. Bei einer Anfrage sollten deshalb das Zugangsdatum und bereits bekannte Termine deutlich genannt werden. Eine unverbindliche Kontaktaufnahme allein ersetzt weder eine rechtliche Prüfung noch die rechtzeitige Einleitung eines erforderlichen Verfahrens.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können beispielsweise der Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung, der Umgang mit Resturlaub und ein Zeugnis geregelt werden. Auch eine Abfindung kann Gegenstand sein, ist jedoch nicht automatisch vorgesehen. Aufhebungsverträge können sozialrechtliche Folgen haben, insbesondere beim Arbeitslosengeld. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt daher keine Prüfung des konkreten Entwurfs und der persönlichen Ausgangslage vor einer Unterschrift.
- Vor welchem Gericht werden Streitigkeiten über Lohn oder ein Arbeitszeugnis geführt?
- Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Die am Standort genannten Amts- und Landgerichte sind hierfür typischerweise nicht zuständig. Ein arbeitsgerichtliches Verfahren beginnt regelmäßig mit dem Versuch einer gütlichen Einigung. Kommt keine Einigung zustande, kann sich eine weitere streitige Verhandlung anschließen. Welches Gericht örtlich zuständig ist und welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Für bestimmte Beschäftigungsverhältnisse, etwa im Beamtenrecht, gelten andere gerichtliche Zuständigkeiten.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Justizrat Fritz Hoffmann
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,6 von 5 · 44 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: jr-dr-hoffmann.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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