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- Rechtsanwaltskanzlei Melanie Surbanoski
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Melanie Surbanoski ist seit 2008 als Rechtsanwältin tätig. Ihre Kanzlei befindet sich in Saarbrücken. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Rechtsanwältin für Sozialrecht bietet sie Beratung und Vertretung in beiden Rechtsgebieten aus einer Hand an. Im Arbeitsrecht umfasst ihre Tätigkeit Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, darunter die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Abmahnungen und arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Im Sozialrecht berät sie zu den sozialen Sicherungssystemen. Dazu zählen Leistungen der Krankenversicherung und Rentenversicherung, das Schwerbehindertenrecht sowie Ansprüche gegenüber der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Sie unterstützt Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und vertritt sie in Verfahren vor den Sozialgerichten. Ihr Beratungsangebot richtet sich an Mandanten mit arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Anliegen. Dabei berücksichtigt sie die Schnittstellen zwischen beiden Rechtsgebieten und die möglichen Auswirkungen einer Entscheidung auf den jeweils anderen Bereich. Nach ihrer Darstellung legt sie Wert auf eine persönliche, vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Beratung. Persönliche Beratungstermine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ihr-recht-saar.de, ihr-recht-saar.de
Beratung in Saarbrücken – Einordnung der Redaktion
Melanie Surbanoski ist seit 2008 als Rechtsanwältin tätig und führt ihre Kanzlei in der Bahnhofstr. 48 in 66111 Saarbrücken. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht liegt ihr Hauptschwerpunkt auf rechtlichen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Dazu gehören die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Abmahnungen und arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig darum, vertragliche Regelungen einzuordnen, auf Veränderungen im Beschäftigungsverhältnis zu reagieren oder einen Konflikt mit dem Arbeitgeber rechtlich prüfen zu lassen. Allgemein können in diesem Bereich kurze Fristen eine Rolle spielen. Ein weiterer ausdrücklich beschriebener Tätigkeitsbereich ist das Sozialrecht. Melanie Surbanoski berät zu Leistungen der Krankenversicherung und Rentenversicherung, zum Schwerbehindertenrecht sowie zu Ansprüchen gegenüber der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Ihre Tätigkeit umfasst auch die Vertretung vor den Sozialgerichten. Arbeitsrecht und Sozialrecht berühren sich beispielsweise, wenn ein Beschäftigungsverhältnis endet, eine längere Erkrankung die Berufstätigkeit beeinflusst oder Fragen zur sozialen Absicherung entstehen. Die Kanzleibeschreibung hebt hervor, dass mögliche Auswirkungen einer Entscheidung auf den jeweils anderen Rechtsbereich berücksichtigt werden. Zusätzlich nennt das Profil Familienrecht als Rechtsgebiet. Typische Anliegen sind hier Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Diese Themen können mit Veränderungen der wirtschaftlichen Situation und der sozialen Absicherung zusammenhängen. Welche familienrechtlichen Angelegenheiten Melanie Surbanoski konkret übernimmt, sollte vor einer Mandatserteilung geklärt werden; die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert vor allem ihre arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Tätigkeit. Bei einer ersten Anfrage hilft deshalb eine eindeutige Benennung des Anliegens und gegebenenfalls seiner Bezüge zu mehreren Rechtsgebieten. Die Kanzlei liegt in der Saarbrücker Innenstadt im Stadtteil St. Johann. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl für Ratsuchende aus St. Johann als auch aus Alt-Saarbrücken und Dudweiler. Für Familiensachen kommt insbesondere das Amtsgericht Saarbrücken als Familiengericht in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die jeweilige Fachgerichtsbarkeit, nicht vor das ebenfalls am Standort genannte Landgericht. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für die Kontaktaufnahme die dort angegebenen Kontaktinformationen heranziehen. Persönliche Beratungstermine lassen sich laut Kanzleibeschreibung telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Für die Anfrage sind eine kurze Schilderung, Hinweise auf laufende Fristen und die Benennung vorhandener Unterlagen hilfreich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Saarbrücken
Die Rechtsanwaltskanzlei Melanie Surbanoski befindet sich in der Bahnhofstr. 48 in 66111 Saarbrücken und damit in der Innenstadt im Stadtteil St. Johann. Für Ratsuchende aus Alt-Saarbrücken oder Dudweiler ist die Adresse ebenfalls ein innerstädtischer Anlaufpunkt. Die zentrale Lage bietet grundsätzlich Möglichkeiten zur Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw. Welche Verbindung geeignet ist und welche Zufahrts- oder Parkmöglichkeiten aktuell bestehen, sollte vor einem Termin anhand der konkreten Adresse geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Auch die tatsächliche Anfahrtszeit hängt vom Ausgangspunkt und der Verkehrssituation ab. Von den genannten Gerichten ist für das im Profil aufgeführte Familienrecht insbesondere das Amtsgericht Saarbrücken relevant: Bei gegebener Zuständigkeit werden dort vor dem Familiengericht etwa Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Das Landgericht Saarbrücken ist dagegen nicht das typische Eingangsgericht für die hier beschriebenen arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen oder familienrechtlichen Anliegen. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Abmahnungen, fallen regelmäßig in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte. Für viele Konflikte über Sozialleistungen, beispielsweise mit Kranken- oder Rentenversicherungsträgern und dem Jobcenter, ist die Sozialgerichtsbarkeit zuständig. Häufig geht einem sozialgerichtlichen Verfahren ein Widerspruchsverfahren voraus. Welches Gericht im Einzelfall örtlich und sachlich zuständig ist, richtet sich nach dem Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein nach der Kanzleiadresse.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für einen persönlichen Beratungstermin wird um Terminvereinbarung per E-Mail oder telefonisch gebeten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für einen persönlichen Beratungstermin wird um Terminvereinbarung per E-Mail oder telefonisch gebeten.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Das Praktikumsverhältnis
- Kurzarbeitergeld beantragen
- Die Untätigkeitsklage
- Urlaub und Kurzarbeit
- Kurzarbeit
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und einschlägige Korrespondenz hilfreich. Je nach Streitpunkt können auch Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder anwendbare Betriebsvereinbarungen von Bedeutung sein. Wichtig ist eine kurze zeitliche Übersicht: Was ist geschehen, wann wurde ein Schreiben übergeben oder empfangen, und welche Gespräche gab es bereits? Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen. Eine Kontaktanfrage allein wahrt solche Fristen nicht. Daher sollten vorhandene Termine und Zugangsdaten bereits bei der Anfrage deutlich benannt werden.
- Warum können bei einem arbeitsrechtlichen Problem auch sozialrechtliche Fragen entstehen?
- Das Ende oder eine Veränderung eines Arbeitsverhältnisses kann sich auf die soziale Absicherung auswirken. Beispielsweise können neben einer Kündigung Fragen zum Arbeitslosengeld entstehen. Bei längerer Erkrankung kommen unter anderem Entgeltfortzahlung, Krankengeld oder Leistungen der Rentenversicherung als unterschiedliche Themenbereiche in Betracht. Auch ein Aufhebungsvertrag kann sozialrechtliche Folgen haben. Für eine zusammenhängende Prüfung sind deshalb nicht nur arbeitsvertragliche Unterlagen, sondern gegebenenfalls auch Schreiben von Sozialleistungsträgern relevant. Welche Wechselwirkungen tatsächlich bestehen, hängt von der persönlichen Situation und den betroffenen Leistungen ab.
- Was sollte eine Anfrage zu einem Bescheid der Krankenversicherung, Rentenversicherung oder des Jobcenters enthalten?
- Hilfreich sind die Bezeichnung der betroffenen Leistung, eine kurze Beschreibung des Problems und der vollständige Bescheid einschließlich seiner Rechtsbehelfsbelehrung. Auch das Datum des Zugangs, vorausgegangene Anträge und bereits eingelegte Widersprüche sind für die Einordnung wichtig. Je nach Thema können ergänzende Unterlagen zu Einkommen, Versicherungszeiten oder gesundheitlichen Einschränkungen relevant werden. Nicht jeder Konflikt wird unmittelbar vor Gericht geführt; häufig ist zunächst ein Widerspruchsverfahren vorgesehen. Ob dies erforderlich ist und welche Frist gilt, richtet sich nach der jeweiligen Entscheidung. Sensible Unterlagen sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
- Wie lässt sich eine familienrechtliche Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Kindern vorbereiten?
- Zunächst hilft eine klare Beschreibung, ob es um eine Trennung, eine Scheidung, Unterhalt oder Fragen zu Sorge und Umgang geht. Je nach Anliegen sind Angaben zur familiären Situation, zu bestehenden Vereinbarungen und zu bereits laufenden gerichtlichen Verfahren relevant. Bei finanziellen Fragen können Einkommensunterlagen eine Rolle spielen, bei Kindschaftssachen vorhandene Beschlüsse oder Absprachen. Da das Profil Familienrecht nennt, die Kanzleibeschreibung jedoch Arbeitsrecht und Sozialrecht näher erläutert, sollte vorab die Übernahme des konkreten familienrechtlichen Anliegens erfragt werden. Bekannte Fristen und anstehende Gerichtstermine gehören bereits in die erste Anfrage.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Melanie Surbanoski
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ihr-recht-saar.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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