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- Rechtsanwalt Strafrecht Marius Müller
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Marius Müller ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Seine anwaltliche Tätigkeit übt er ausschließlich im strafrechtlichen Bereich aus. Dabei ist er sowohl regional als auch überregional tätig. Das Strafrecht bildet somit den auf der Webseite genannten Tätigkeitsbereich; weitere Rechtsgebiete werden dort nicht aufgeführt. Konkrete Angaben zum Mandantenkreis enthält die vorliegende Beschreibung nicht. Für die Kontaktaufnahme sind eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse angegeben. Zusätzlich nennt die Webseite eine gesonderte Notfallnummer. In Notfällen ist Rechtsanwalt Müller über dieses Notfalltelefon jederzeit kurzfristig erreichbar. Zur zeitlichen Organisation wird angegeben, dass Terminabsprachen innerhalb von 24 Stunden möglich sind. Die Angaben zur Erreichbarkeit unterscheiden damit zwischen den aufgeführten allgemeinen Kontaktdaten und dem zusätzlich genannten telefonischen Kontakt für Notfälle. Die Seite enthält außerdem einen Hinweis auf eine Vollmacht.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rt-strafverteidiger.de
Beratung in Saarbrücken – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Marius Müller ist Fachanwalt für Strafrecht und führt seine Kanzlei in der Hindenburgstraße 59 in 66119 Saarbrücken. Nach der vorliegenden Kanzleibeschreibung ist er ausschließlich im Strafrecht tätig und übernimmt seine anwaltliche Tätigkeit regional sowie überregional. Das Profil enthält zugleich die Angabe „Arbeitsrecht“ als Hauptschwerpunkt. Diese Eintragung steht im Widerspruch zur beschriebenen ausschließlichen strafrechtlichen Ausrichtung. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung wichtig: Eine arbeitsrechtliche Beratung lässt sich aus der Kanzleibeschreibung nicht ableiten. Bei entsprechenden Anliegen sollte daher zunächst geklärt werden, ob die Anfrage hier richtig zugeordnet ist. Im Strafrecht geht es allgemein um den Vorwurf einer strafbaren Handlung und die damit verbundenen Ermittlungen oder gerichtlichen Verfahren. Typische Anlässe für eine anwaltliche Kontaktaufnahme sind eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung, der Erhalt eines Strafbefehls oder einer Anklageschrift. Auch eine Festnahme kann kurzfristigen Klärungsbedarf auslösen. Was eine strafrechtliche Vertretung im jeweiligen Fall umfasst, hängt unter anderem vom Verfahrensstand und dem konkreten Vorwurf ab. Allgemein können dazu die Einordnung behördlicher Schreiben, Akteneinsicht und die Begleitung im weiteren Verfahren gehören; ein bestimmter Ausgang lässt sich daraus nicht ableiten. Arbeitsrechtliche Fragen betreffen dagegen etwa Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnisse oder Abmahnungen. Berührungspunkte mit dem Strafrecht können entstehen, wenn Beschäftigten ein strafbares Verhalten im Arbeitsumfeld vorgeworfen wird. Strafverfahren und arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen bleiben jedoch unterschiedliche Verfahren mit eigenen Zuständigkeiten. Gerade bei einem solchen Überschneidungsfall ist es sinnvoll, schon in der Anfrage kenntlich zu machen, ob es um einen strafrechtlichen Vorwurf, um Folgen für das Arbeitsverhältnis oder um beides geht. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Saarbrücken. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Saarbrücken und das Landgericht Saarbrücken genannt, die je nach Zuständigkeit mit Strafsachen befasst sind. St. Johann, Alt-Saarbrücken und Dudweiler bilden weitere im Standortmaterial genannte räumliche Bezugspunkte; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist darin nicht belegt. Für einen Besuch bietet die vollständige Anschrift die Grundlage zur individuellen Planung der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort verfügbaren Kontaktangaben heranziehen. Die Kanzleibeschreibung nennt Telefon und E-Mail sowie eine gesonderte, jederzeit kurzfristig erreichbare Notfallnummer. Außerdem sind Terminabsprachen innerhalb von 24 Stunden angegeben. Für die erste Anfrage helfen eine knappe Schilderung, der aktuelle Verfahrensstand und Hinweise auf anstehende Termine oder Fristen. Umfang und Bedingungen einer möglichen Vertretung werden anschließend unmittelbar mit der Kanzlei geklärt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Saarbrücken
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Marius Müller befindet sich in der Hindenburgstraße 59 in 66119 Saarbrücken. Die Standortangaben nennen außerdem St. Johann, Alt-Saarbrücken und Dudweiler, ordnen die Kanzleianschrift jedoch keinem dieser Stadtteile ausdrücklich zu. Auch eine konkrete Innenstadtlage oder bestimmte Verkehrsanbindungen sind nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich daher eine aktuelle Routenplanung anhand der Adresse. Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor; entsprechende organisatorische Fragen lassen sich vor einem Besuch direkt klären. Für die beschriebene ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht sind das Amtsgericht Saarbrücken und das Landgericht Saarbrücken örtliche gerichtliche Bezugspunkte. Am Amtsgericht werden Strafsachen abhängig von der gesetzlichen Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Außerdem spielt das Amtsgericht im Strafbefehlsverfahren sowie bei richterlichen Entscheidungen im Ermittlungsverfahren eine Rolle. Das Landgericht verhandelt insbesondere schwerwiegendere Strafsachen in erster Instanz und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Welches Gericht tatsächlich zuständig ist, richtet sich nicht allein nach dem Kanzleisitz, sondern unter anderem nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten und dem Verfahrensgegenstand. Für den abweichend im Profil eingetragenen Schwerpunkt Arbeitsrecht ist zu unterscheiden: Individuelle Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Arbeitsentgelt, gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte und nicht vor die beiden genannten ordentlichen Gerichte. Entsteht im beruflichen Umfeld zugleich ein strafrechtlicher Vorwurf, können getrennte Verfahren erforderlich sein. Eine arbeitsrechtliche Tätigkeit Müllers ist durch die vorliegende Kanzleibeschreibung nicht belegt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Terminabsprachen sind innerhalb von 24 Stunden möglich.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Terminabsprachen sind innerhalb von 24 Stunden möglich.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Ist dieses Profil für eine arbeitsrechtliche Anfrage oder für ein Strafverfahren passend?
- Die Angaben sind insoweit widersprüchlich: Während das Profil Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt nennt, beschreibt die Kanzleibeschreibung eine ausschließlich strafrechtliche Tätigkeit von Marius Müller. Seine Berufsbezeichnung umfasst den Fachanwalt für Strafrecht. Eine Übernahme arbeitsrechtlicher Angelegenheiten ist damit nicht belegt. Wer wegen einer Kündigung, ausstehender Vergütung oder eines Arbeitszeugnisses anfragt, sollte die fachliche Zuordnung zunächst klären. Geht es dagegen um einen strafrechtlichen Vorwurf im Arbeitsumfeld, sollte die Anfrage beide Ebenen ausdrücklich benennen, damit der benötigte Vertretungsumfang eingeordnet werden kann.
- Welche Informationen sind bei einer ersten Anfrage wegen eines Strafverfahrens hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der genannte Tatvorwurf, die beteiligte Behörde und der bisherige Verfahrensstand hilfreich. Vorhandene Schreiben wie eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift enthalten häufig ein Aktenzeichen und relevante Termine. Auch das Datum des Zugangs kann von Bedeutung sein. Eine kurze, sachliche Übersicht erleichtert die Klärung, worum es geht und ob Eilbedarf besteht. Wie ausführlich der Sachverhalt zunächst dargestellt werden sollte und auf welchem Weg sensible Unterlagen übermittelt werden können, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
- Was unterscheidet eine polizeiliche Vorladung, einen Strafbefehl und eine Anklageschrift?
- Diese Dokumente stehen für unterschiedliche Schritte eines Strafverfahrens. Eine polizeiliche Vorladung betrifft regelmäßig eine beabsichtigte Vernehmung; dabei ist entscheidend, in welcher Rolle jemand geladen wird. Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die im vorgesehenen Verfahren zunächst ohne Hauptverhandlung ergehen kann. Eine Anklageschrift enthält den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf; das Gericht prüft anschließend die Eröffnung des Hauptverfahrens. Welche Bedeutung ein Schreiben im Einzelfall hat, hängt von seinem Inhalt ab. Enthaltene Fristen und Termine sind deshalb bei einer anwaltlichen Anfrage besonders wichtige Informationen.
- Können ein strafrechtlicher Vorwurf am Arbeitsplatz und eine Kündigung gleichzeitig Gegenstand von Verfahren sein?
- Ja, ein Geschehen im Arbeitsumfeld kann sowohl strafrechtliche Ermittlungen als auch arbeitsrechtliche Folgen auslösen. Beide Bereiche verfolgen unterschiedliche Fragestellungen: Im Strafverfahren geht es um die mögliche Strafbarkeit, im arbeitsrechtlichen Verfahren beispielsweise um die Wirksamkeit einer Kündigung oder Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Zuständigkeiten, Verfahrensregeln und Fristen können voneinander abweichen. Eine strafrechtliche Vertretung umfasst deshalb nicht automatisch auch einen arbeitsgerichtlichen Streit. Bei einer Mandatsanfrage ist es hilfreich, beide Vorgänge und bereits erhaltene Schreiben zu nennen und den gewünschten Umfang der Unterstützung ausdrücklich abzuklären.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Strafrecht Marius Müller
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kanzlei und Anfahrt
Hindenburgstraße 59, 66119 Saarbrücken
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rt-strafverteidiger.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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