Veröffentlichtes Profil

Frank Jahn

Frank Jahn: Rechtsanwalt in Erlangen

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt · Anwaltskanzlei Frank Jahn

Schorlachstr. 17, 91058 Erlangen

Telefon: +49 9131 533890

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Frank Jahn

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Anwaltskanzlei Frank Jahn wurde 1996 in Erlangen gegründet und betreut Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen. 2012 kam eine Zweigstelle in Obermaßfeld in Thüringen hinzu. Die Kanzlei ist im Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht sowie im Familien- und Erbrecht tätig. Im Verkehrsrecht umfasst die Vertretung unter anderem Unfälle mit oder ohne Personenschaden, Blitzvergehen, Trunkenheit am Steuer und Schmerzensgeldforderungen. Hinzu kommt die Beratung zum Kauf, Verkauf und Leasing von Fahrzeugen. Arbeitsrechtlich befasst sich die Kanzlei mit Abmahnungen, Kündigungen, Lohnausfall, Abfindungen und Aufhebungsverträgen sowie der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen. Im Strafrecht werden unter anderem Gewalt- und Drogendelikte, Betrugsvergehen und Wirtschaftskriminalität betreut. Familienrechtliche Anliegen betreffen Eheverträge, Trennungsvereinbarungen, Scheidung, Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt und Sorgerecht. Im Erbrecht unterstützt die Kanzlei bei Streitigkeiten, Testamenten und Nachfolgeregelungen. Auch Vorsorge-Vollmachten und Patienten-Verfügungen gehören zum Angebot. Die Kanzlei legt Wert auf persönliche Betreuung, Qualität und Seriosität. Bei familienrechtlichen Konflikten sollen das Konfliktpotential minimiert und tragfähige Lösungen erzielt werden.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: jahn-anwaltskanzlei.de, jahn-anwaltskanzlei.de

Beratung in Erlangen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Frank Jahn ist mit der Anwaltskanzlei Frank Jahn in der Schorlachstr. 17, 91058 Erlangen, ansässig. Die Kanzlei wurde 1996 in Erlangen gegründet und betreut Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Seit 2012 besteht außerdem eine Zweigstelle in Obermaßfeld in Thüringen. Im Profil steht das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt neben dem Familienrecht. Frank Jahn gehört der Rechtsanwaltskammer Nürnberg an. Die beiden Schwerpunkte betreffen häufig Veränderungen im beruflichen oder privaten Alltag, bei denen rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Fragen zusammenkommen. Im Arbeitsrecht befasst sich die Kanzlei mit Abmahnungen, Kündigungen, Lohnausfall, Abfindungen und Aufhebungsverträgen sowie mit der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen. Für Beschäftigte können beispielsweise die Folgen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder ausstehende Vergütungen im Mittelpunkt stehen. Auf Unternehmensseite können die vertraglichen Grundlagen der Zusammenarbeit und Fragen rund um personelle Veränderungen Anlass für eine Anfrage sein. Eine arbeitsrechtliche Prüfung ordnet üblicherweise den Sachverhalt, die vorhandenen Unterlagen und mögliche Fristen ein. Ob eine außergerichtliche Verständigung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Fall ab. Zum familienrechtlichen Tätigkeitsbereich gehören Eheverträge, Trennungsvereinbarungen, Scheidung, Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt und Sorgerecht. Ratsuchende beschäftigen dabei häufig mehrere miteinander verbundene Anliegen: die finanzielle Situation nach einer Trennung, die Aufteilung von Vermögen oder die Verantwortung für gemeinsame Kinder. Die Kanzleibeschreibung nennt als Ziel, das Konfliktpotential zu minimieren und tragfähige Lösungen zu entwickeln. Allgemein erfordert die Bearbeitung solcher Fragen eine Unterscheidung zwischen persönlichen Vorstellungen, vertraglichen Regelungsmöglichkeiten und gesetzlichen Vorgaben. Eine bestimmte Einigung oder ein bestimmter Verfahrensausgang lässt sich daraus nicht ableiten. Der örtliche Bezug liegt in Erlangen mit den genannten Stadtteilen Innenstadt, Bruck und Büchenbach. Eine genaue Stadtteilzuordnung der Kanzlei ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Erlangen in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Die Anfahrt zur Kanzlei kann anhand der Anschrift für öffentliche Verkehrsmittel oder den Pkw geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben oder Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu wichtigen Terminen und der Hinweis auf vorhandene Unterlagen erleichtern die anschließende Klärung, ob eine Mandatsübernahme möglich ist.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Erlangen

Der Kanzleistandort von Frank Jahn liegt in der Schorlachstr. 17 in 91058 Erlangen. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Bruck und Büchenbach genannt; daraus lässt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ableiten. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage ist nicht belegt. Für die Planung eines Besuchs ist deshalb die konkrete Anschrift maßgeblich. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand aktueller Verbindungs- und Routeninformationen vorbereiten. Aussagen zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit sind auf Grundlage der vorliegenden Angaben nicht möglich. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist das Amtsgericht Erlangen relevant. Amtsgerichte führen als Familiengerichte unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und weiteren Familiensachen. Ob das Amtsgericht Erlangen im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen Umständen der Beteiligten. Nicht jedes familienrechtliche Anliegen führt allerdings zu einem Gerichtsverfahren; Eheverträge und Trennungsvereinbarungen können zunächst Gegenstand außergerichtlicher Beratung und Gestaltung sein. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit zu unterscheiden. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder arbeitsvertragliche Pflichten werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht Erlangen. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den Standortangaben nicht genannt. Dessen Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und nicht allein nach dem Sitz der beauftragten Kanzlei.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können Gehaltsabrechnungen und Schriftverkehr zum betroffenen Vorgang. Wichtig ist auch, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist, weil im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können. Eine knappe zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Bei der ersten Kontaktaufnahme genügt zunächst eine sachliche Beschreibung; die Übermittlung sensibler Dokumente sollte über einen abgestimmten Kontaktweg erfolgen.
Wie unterscheiden sich eine Kündigung und ein Aufhebungsvertrag?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können etwa Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Zeugnis oder eine Abfindung geregelt werden. Eine Abfindung entsteht jedoch nicht automatisch bei jeder Beendigung. Zudem können sozialrechtliche Folgen eine Rolle spielen. Bei einer anwaltlichen Prüfung werden deshalb typischerweise der Vertragsinhalt, die Ausgangssituation und mögliche Auswirkungen betrachtet. Welche Regelung im konkreten Fall sinnvoll ist, lässt sich nicht allgemein beantworten.
Welche Themen sollten vor einer Anfrage zu Trennung oder Scheidung geordnet werden?
Eine Trennung kann Fragen zu Unterhalt, Wohnung, Vermögen und gemeinsamen Kindern auslösen. Für eine erste Besprechung ist es hilfreich, diese Themen getrennt zu erfassen und festzuhalten, wo bereits Einigkeit besteht. Je nach Anliegen können Angaben zu Einkommen, bestehenden Vereinbarungen und familiären Verhältnissen benötigt werden. Scheidung und finanzielle oder elterliche Folgethemen sind rechtlich nicht vollständig gleichzusetzen. Eine erste anwaltliche Einordnung dient dazu, Zusammenhänge, mögliche Verfahrenswege und den weiteren Informationsbedarf zu klären, ohne dass bereits jede Einzelheit abschließend feststehen muss.
Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt?
Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind, etwa bei wesentlichen Entscheidungen zu seiner Entwicklung und Lebensgestaltung. Umgang bezeichnet den persönlichen Kontakt des Kindes mit seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Kindesunterhalt betrifft die Sicherung seines Lebensbedarfs. Diese Bereiche hängen im Familienalltag zusammen, folgen aber unterschiedlichen rechtlichen Regeln. Bei Konflikten ist deshalb eine getrennte Betrachtung hilfreich. Für eine erste Anfrage können Angaben zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Regelungen und zu den konkret strittigen Punkten die Orientierung erleichtern.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Frank Jahn

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Schorlachstr. 17, 91058 Erlangen

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: jahn-anwaltskanzlei.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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