Veröffentlichtes Profil

Frisch Rainer

Rainer Frisch in Erlangen – Kanzleifokus Migrationsrecht und Strafrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwaltskanzlei Frisch

Friedrich-List-Straße 3, 91054 Erlangen

Telefon: +49 9131 973767-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Frisch
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rainer Frisch wird auf der Webseite der Rechtsanwaltskanzlei Frisch in Erlangen unter den Anwälten aufgeführt. Der tägliche Fokus der Kanzleiarbeit liegt im Migrationsrecht und Strafrecht. Die Kanzlei berät und vertritt in außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten dieser Rechtsgebiete und übernimmt auch Pflichtverteidigungen. Im Strafrecht nennt sie allgemeine Strafsachen, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht sowie Ordnungswidrigkeiten. Das Migrationsrecht umfasst Asyl- und Ausländerrecht. Als Themen werden Einreisevisa, Aufenthaltserlaubnisse und die Abwehr der Beendigung des Aufenthalts beschrieben. Die Kanzlei engagiert sich insbesondere für Menschen mit Migrationsgeschichte. Zum Angebot gehört außerdem Steuerberatung. Für einen Besuch ist eine Terminvereinbarung erforderlich; unangemeldetes Vorbeikommen ist aus Gründen des Daten- und Klientenschutzes nicht möglich. Telefonische Sprechzeiten bestehen montags bis freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 16:00 Uhr. Die Kanzlei befindet sich in direkter Nähe zum Erlanger Bahnhof.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzleifrisch.de

Beratung in Erlangen – Einordnung der Redaktion

Rainer Frisch wird auf der Webseite der Rechtsanwaltskanzlei Frisch in Erlangen als Anwalt aufgeführt. Sein Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Davon zu unterscheiden ist die Beschreibung der Kanzlei: Sie bezeichnet Migrationsrecht und Strafrecht als täglichen Fokus ihrer Arbeit und führt außerdem Steuerberatung auf. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung bei der Anfrage wichtig, damit das konkrete Anliegen dem passenden Tätigkeitsbereich zugeordnet werden kann. Die Kanzlei hat ihre Anschrift in der Friedrich-List-Straße 3, 91054 Erlangen, in direkter Nähe zum Erlanger Bahnhof. Im Familienrecht stehen häufig die rechtlichen Folgen einer Trennung oder Scheidung im Mittelpunkt. Dazu zählen Fragen nach Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgang mit Kindern und der Aufteilung wirtschaftlicher Verpflichtungen. Mandantinnen und Mandanten erwarten hier regelmäßig eine Einordnung ihrer familiären Situation sowie Orientierung zu möglichen außergerichtlichen Vereinbarungen und gerichtlichen Verfahren. Welche Unterlagen dafür benötigt werden, hängt vom Thema ab; relevant können etwa vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben oder Einkommensnachweise sein. Aus dem Profilschwerpunkt allein lässt sich allerdings nicht ableiten, welche einzelnen familienrechtlichen Aufgaben Rainer Frisch tatsächlich übernimmt. Die Kanzleibeschreibung nennt im Migrationsrecht das Asyl- und Ausländerrecht, insbesondere Einreisevisa, Aufenthaltserlaubnisse und die Abwehr einer Aufenthaltsbeendigung. Im Strafrecht werden allgemeine Strafsachen, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht sowie Ordnungswidrigkeiten aufgeführt. Die Kanzlei beschreibt außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung in diesen Bereichen und übernimmt auch Pflichtverteidigungen. Ihr Engagement gilt insbesondere Menschen mit Migrationsgeschichte. Ob ein Anliegen mit familienrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Berührungspunkten gemeinsam bearbeitet werden kann, sollte bei der Kontaktaufnahme geklärt werden. Für Menschen aus Erlangen, etwa aus der Innenstadt, Bruck oder Büchenbach, bietet die bahnhofsnahe Anschrift einen örtlichen Bezugspunkt. Bei familienrechtlichen Verfahren kommt das Amtsgericht Erlangen als Familiengericht in Betracht, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dorthin führen. Eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de kann zunächst das Rechtsgebiet, eine kurze Schilderung und gegebenenfalls laufende Fristen benennen. Anschließend sind die mögliche Mandatsübernahme und ein Termin mit der Kanzlei abzustimmen. Ein Besuch setzt eine Terminvereinbarung voraus; unangemeldetes Vorbeikommen ist aus Gründen des Daten- und Klientenschutzes nicht möglich. Die telefonischen Sprechzeiten sind montags bis freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 16:00 Uhr.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Erlangen

Die Rechtsanwaltskanzlei Frisch befindet sich in der Friedrich-List-Straße 3 in Erlangen. Belegt ist ihre direkte Nähe zum Erlanger Bahnhof; eine genaue Zuordnung der Anschrift zu einem der genannten Stadtteile ist den Angaben dagegen nicht zu entnehmen. Die Innenstadt, Bruck und Büchenbach bilden örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet. Die Bahnhofsnähe ist insbesondere für eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln relevant. Welche Verbindung geeignet ist, hängt vom Ausgangsort und dem vereinbarten Termin ab. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw sollten die aktuelle Verkehrsführung und die örtlichen Abstellmöglichkeiten vorab geprüft werden. Konkrete Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben. Besuche sind ausschließlich nach Terminvereinbarung vorgesehen. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Familienrecht ist das Amtsgericht Erlangen als Familiengericht von Bedeutung. Dort können bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Verfahren über Sorge und Umgang geführt werden. Maßgeblich sind die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein der Kanzleisitz. Auch für die von der Kanzlei beschriebenen strafrechtlichen Tätigkeiten kann das Amtsgericht Erlangen zuständig sein, etwa für Strafverfahren im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts und für bestimmte gerichtliche Verfahren zu Bußgeldbescheiden. Asyl- und aufenthaltsrechtliche Streitigkeiten werden dagegen regelmäßig vor Verwaltungsgerichten geführt; einzelne freiheitsentziehende Maßnahmen können in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen. Ein Verwaltungsgericht ist in den Standortangaben nicht benannt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Einfaches Vorbeikommen ist aufgrund von Daten- und Klientenschutz nicht möglich.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Einfaches Vorbeikommen ist aufgrund von Daten- und Klientenschutz nicht möglich.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung sinnvoll?
Für eine erste Einordnung sind das konkrete Anliegen, der bisherige Verlauf der Trennung und mögliche laufende Verfahren hilfreich. Auch Angaben dazu, ob gemeinsame minderjährige Kinder betroffen sind und ob bereits Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen bestehen, können wichtig sein. Bei finanziellen Fragen spielen häufig Einkommen und bestehende Verpflichtungen eine Rolle. Umfangreiche oder sensible Unterlagen müssen nicht ungefragt mit der ersten Nachricht übermittelt werden. Welche Dokumente benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich im Zuge der Terminabstimmung klären.
Wie unterscheiden sich Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt?
Diese Themen betreffen unterschiedliche rechtliche Fragen. Die elterliche Sorge umfasst insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für das Kind. Beim Umgang geht es um Kontakte und persönliche Beziehungen des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Kindesunterhalt betrifft die finanzielle Versorgung. Nach einer Trennung können alle drei Bereiche gleichzeitig wichtig werden, sie sind aber rechtlich getrennt zu betrachten. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, das jeweilige Problem möglichst konkret zu beschreiben und vorhandene Vereinbarungen oder Entscheidungen zu erwähnen.
Wann können familienrechtliche Fragen auch das Aufenthaltsrecht berühren?
Berührungspunkte können entstehen, wenn ein Aufenthaltstitel mit einer Ehe oder familiären Lebensgemeinschaft zusammenhängt, wenn ein Familiennachzug geplant ist oder wenn eine Trennung Auswirkungen auf die aufenthaltsrechtliche Situation haben könnte. Familienrechtliche Entscheidungen und aufenthaltsrechtliche Prüfungen folgen dabei unterschiedlichen Regeln und werden nicht zwingend von denselben Stellen bearbeitet. Für die erste Anfrage sind deshalb neben dem familiären Anliegen auch die Art des Aufenthaltstitels und bereits vorliegende behördliche Schreiben relevant. Ob eine koordinierte Bearbeitung beider Rechtsgebiete möglich ist, sollte vor einer Mandatserteilung geklärt werden.
Was sollte eine Anfrage zu einem Strafverfahren oder einer möglichen Pflichtverteidigung enthalten?
Hilfreich sind Angaben zum Tatvorwurf, zum Stand des Verfahrens und dazu, welche Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht vorliegen. Genannte Termine und Fristen sollten erkennbar sein. Eine Pflichtverteidigung kommt in gesetzlich bestimmten Fällen notwendiger Verteidigung in Betracht; sie hängt nicht allein von den finanziellen Verhältnissen ab. Die Kanzlei nennt Pflichtverteidigungen in ihrer Beschreibung. Daraus folgt jedoch noch keine Übernahme eines bestimmten Verfahrens. Bei der Anfrage kann zunächst geklärt werden, ob die Verteidigung und gegebenenfalls eine Beiordnung geprüft werden können.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Frisch Rainer

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Friedrich-List-Straße 3, 91054 Erlangen

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle:

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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