Veröffentlichtes Profil

Mark Achilles

Mark Achilles – Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Erlangen

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht · Kanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen

Friedrichstraße 33, 91054 Erlangen

Telefon: +49 9131 88 67 0

Qualifikation
Zulassung seit 2001
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Mark Achilles ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Erlangen. Er wurde 1973 in Erlangen geboren und studierte dort Rechtswissenschaften. Seine Zulassung zum Rechtsanwalt erfolgte im Mai 2001. Seither ist er in der Kanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen tätig. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören das gewerbliche Miet- und Pachtrecht, das Wohnungseigentumsrecht sowie das Grundstücksrecht. Im Grundstücksrecht nennt die Kanzleiseite insbesondere die Veräußerung und den Erwerb von Grundstücken. Weitere Schwerpunkte sind das öffentliche und private Baurecht sowie das allgemeine Zivilrecht. Achilles ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und WEG im DAV. Die Kanzlei befindet sich in der Friedrichstraße 33 in 91054 Erlangen. Zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung stehen ein Kontaktformular, Telefon und E-Mail zur Verfügung. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-hummelmann.de, kanzlei-hummelmann.de

Beratung in Erlangen – Einordnung der Redaktion

Mark Achilles ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Erlangen. Er wurde 1973 in Erlangen geboren, studierte dort Rechtswissenschaften und ist seit seiner Zulassung im Mai 2001 in der Kanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen tätig. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Friedrichstraße 33, 91054 Erlangen. Im Profil ist Familienrecht als Hauptschwerpunkt angegeben. Die vorliegende Kanzleibeschreibung nennt dagegen vor allem immobilienbezogene und zivilrechtliche Tätigkeitsfelder. Ratsuchende mit einem familienrechtlichen Anliegen sollten deshalb bei der Kontaktaufnahme klären, ob ihr konkretes Thema übernommen werden kann. Zu den ausdrücklich beschriebenen Schwerpunkten zählen das gewerbliche Miet- und Pachtrecht sowie das Wohnungseigentumsrecht. Bei Geschäftsräumen können beispielsweise Vertragslaufzeiten, Betriebskosten, Instandhaltungspflichten oder die Beendigung eines Mietverhältnisses Fragen aufwerfen. Im Pachtrecht geht es häufig zusätzlich um die vertraglich erlaubte Nutzung und Ertragsziehung. Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer beschäftigen sich typischerweise mit Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft, Kostenverteilungen, baulichen Veränderungen und der Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums. Achilles ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und WEG im Deutschen Anwaltverein. Im Grundstücksrecht nennt die Kanzleibeschreibung insbesondere den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken. Allgemein können dabei Vertragsinhalte, Belastungen im Grundbuch und die Abwicklung eines Eigentumswechsels eine Rolle spielen. Hinzu kommen das öffentliche und private Baurecht sowie das allgemeine Zivilrecht. Typische baurechtliche Anliegen betreffen die Zulässigkeit eines Bauvorhabens, Bauverträge, Vergütungsfragen oder behauptete Baumängel. Im ebenfalls im Profil aufgeführten Familienrecht suchen Ratsuchende häufig Orientierung zu Trennung, Scheidung, Unterhalt oder elterlicher Sorge. Welche Unterlagen und Verfahrensschritte relevant sind, hängt jeweils vom Gegenstand der Anfrage ab. Die Friedrichstraße liegt im zentralen Erlanger Stadtgebiet. Damit besteht ein örtlicher Bezug zur Innenstadt ebenso wie zu Ratsuchenden aus Bruck und Büchenbach. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Erlangen, das je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit etwa familienrechtliche Verfahren und bestimmte zivilrechtliche Streitigkeiten bearbeitet. Nicht jedes immobilienrechtliche oder baurechtliche Anliegen fällt allerdings in seine Zuständigkeit. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende das Profil als Ausgangspunkt nutzen und ihr Anliegen kurz nach Rechtsgebiet, Sachverhalt und möglichen Fristen beschreiben. Als Kontaktwege sind Kontaktformular, Telefon und E-Mail angegeben; darüber kann auch eine Terminvereinbarung angefragt werden. Die genannten Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr. Ob ein Mandat zustande kommt, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Erlangen

Die Kanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen befindet sich in der Friedrichstraße 33 in Erlangen und damit im zentralen Stadtgebiet. Der Standort hat einen unmittelbaren Bezug zur Innenstadt; Bruck und Büchenbach gehören ebenfalls zum Erlanger Umfeld, aus dem Ratsuchende die Kanzlei aufsuchen können. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sind die konkrete Startadresse und die aktuelle Verkehrssituation maßgeblich. Eine Prüfung der Verbindung und gegebenenfalls der Parkmöglichkeiten vor dem Termin ist sinnvoll. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Linien oder eigenen Stellplätzen liegen nicht vor. Das Amtsgericht Erlangen ist für das im Profil genannte Familienrecht ein wichtiger örtlicher Bezugspunkt. Als Familiengericht bearbeitet es bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen. Für Wohnungseigentumssachen ist regelmäßig das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Dazu gehören insbesondere Streitigkeiten über Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Auch zivilrechtliche Auseinandersetzungen aus Miet- oder Pachtverhältnissen können vor dem Amtsgericht geführt werden; gerade bei gewerblichen Verträgen hängt die sachliche Zuständigkeit jedoch unter anderem vom Streitwert und der Art des Anspruchs ab. Bei Grundstücksangelegenheiten ist zwischen einem Zivilprozess und einem Grundbuchverfahren zu unterscheiden. Grundbuchsachen werden beim zuständigen Grundbuchamt geführt. Streitigkeiten aus privaten Bauverträgen gehören grundsätzlich vor die Zivilgerichte, abhängig von den Zuständigkeitsregeln auch vor ein Landgericht. Öffentlich-rechtliche Konflikte über Bauvorhaben fallen dagegen regelmäßig in die Verwaltungsgerichtsbarkeit und nicht in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Erlangen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und WEG im DAV

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zum gewerblichen Miet- oder Pachtrecht hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der vollständige Miet- oder Pachtvertrag, sämtliche Nachträge und die bisherige Korrespondenz hilfreich. Je nach Anliegen kommen Betriebskostenabrechnungen, Übergabeprotokolle, Fotos, Zahlungsübersichten oder bereits erhaltene Kündigungen hinzu. Eine kurze zeitliche Zusammenfassung kann verdeutlichen, worum es geht und welche Punkte streitig sind. Wichtig ist außerdem, bekannte Fristen und Zustellungsdaten mitzuteilen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich bei der Terminabstimmung klären.
Worauf kommt es bei Streitigkeiten über Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft an?
Bei Fragen zu einem Beschluss sind vor allem dessen genauer Wortlaut, das Datum der Beschlussfassung und der Zusammenhang innerhalb der Eigentümerversammlung relevant. Hilfreiche Unterlagen können die Einladung, die Niederschrift, die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und zugehörige Abrechnungen sein. Je nach Streitgegenstand gelten gesetzliche Fristen, weshalb eine zeitnahe Klärung sinnvoll sein kann. Nicht jede Meinungsverschiedenheit betrifft die Wirksamkeit eines Beschlusses; mitunter geht es um seine Umsetzung oder um Informationsrechte. Die rechtliche Einordnung setzt deshalb eine Prüfung des konkreten Anliegens voraus.
Wie unterscheiden sich Grundstücksrecht, privates Baurecht und öffentliches Baurecht?
Das Grundstücksrecht betrifft unter anderem Eigentum, Grundstückskaufverträge und Rechte oder Belastungen an einem Grundstück. Privates Baurecht regelt vor allem Rechtsbeziehungen zwischen den an einem Bauvorhaben beteiligten privaten Parteien, beispielsweise Fragen zu vereinbarten Leistungen, Vergütung oder Mängeln. Öffentliches Baurecht betrifft dagegen staatliche Anforderungen an Bauvorhaben, etwa deren planungsrechtliche Zulässigkeit oder eine erforderliche Genehmigung. Ein Vorhaben kann mehrere dieser Bereiche gleichzeitig berühren. Für eine Anfrage ist deshalb hilfreich anzugeben, ob es um einen Vertragspartner, einen Grundstückserwerb oder eine behördliche Entscheidung geht.
Was sollte ich vor einer familienrechtlichen Mandatsanfrage zusammenstellen?
Zunächst hilft eine kurze Beschreibung, ob es beispielsweise um Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge oder Umgang geht. Je nach Thema können vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben, Einkommensunterlagen und Angaben zur familiären Situation relevant sein. Bereits laufende Verfahren und bekannte Fristen sollten ausdrücklich genannt werden. Nicht für jedes Anliegen werden dieselben persönlichen oder finanziellen Informationen benötigt. Vor der Übersendung umfangreicher sensibler Unterlagen lässt sich klären, ob die angefragte Kanzlei das betreffende familienrechtliche Thema übernimmt und welcher Übermittlungsweg vorgesehen ist.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Mark Achilles

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-hummelmann.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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