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- Meyer & Hofmann-Rascu
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Gerhard Meyer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in der Kanzlei Meyer & Hofmann-Rascu in Erlangen. Die Kanzlei unterhält Zweigstellen in Nürnberg und Neustadt/Aisch und vertritt Mandanten bundesweit. Zu ihrem Leistungsspektrum gehören Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Fragen zu Erbengemeinschaften, Testamenten, Testamentsvollstreckung und Vermögensnachfolge sowie Erbschaftsteuerrecht. Hinzu kommen Vorsorgeverfügungen, Patientenverfügungen, Betreuungsvollmachten und Vorsorgevollmachten. Die Kanzlei erstellt auch überregional Gutachten zu erbrechtlichen Fragestellungen und bietet Rechtsbeistand im internationalen Erbrecht, insbesondere bei Fragen zu Auslandsvermögen. In steuerrechtlichen Belangen arbeitet sie mit Steuerberater und Rechtsanwalt Gottfried Klieser zusammen. Die Kanzlei verweist auf mehr als 25 Jahre Erfahrung und legt Wert auf Spezialisierung sowie ständige Fort- und Weiterbildung. Bei den angebotenen Lösungen berücksichtigt sie auch deren wirtschaftliche Rentabilität für die Mandanten. Beratung und Vertretung erfolgen vor Ort, telefonisch und per Videokonferenz, etwa über Skype oder Zoom. Die Hauptkanzlei befindet sich in der Fürther Straße 19 in Erlangen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: erbrecht-erlangen.de, erbrecht-erlangen.de
Beratung in Erlangen – Einordnung der Redaktion
Gerhard Meyer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in der Kanzlei Meyer & Hofmann-Rascu in Erlangen. Sein Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf. Daneben beschreibt die Kanzlei ein erbrechtliches Leistungsspektrum, das zu seiner Fachanwaltsbezeichnung passt. Für Ratsuchende sind diese Angaben zu unterscheiden: Die Profilzuordnung nennt Arbeitsrecht und Familienrecht, während die belegte Kanzleibeschreibung insbesondere erbrechtliche Aufgaben erläutert. Bei einer Anfrage lässt sich deshalb zunächst klären, ob das konkrete Anliegen übernommen werden kann und welche Unterlagen für eine erste Einordnung benötigt werden. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anliegen den Abschluss und die Auslegung von Arbeitsverträgen, Vergütungsfragen, Arbeitszeugnisse oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Auch Abmahnungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Betrachtung der vertraglichen Grundlagen, des bisherigen Geschehens und möglicher Fristen. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen im Mittelpunkt. Dabei können persönliche Lebensverhältnisse und wirtschaftliche Fragen eng miteinander verbunden sein; eine geordnete Darstellung der Ausgangslage erleichtert die erste Besprechung. Die erbrechtliche Tätigkeit der Kanzlei umfasst unter anderem Pflichtteilsfragen, Erbengemeinschaften, Testamente, Testamentsvollstreckung und Vermögensnachfolge. Hinzu kommen Erbschaftsteuerrecht sowie Vorsorge- und Patientenverfügungen und entsprechende Vollmachten. Auch Gutachten zu erbrechtlichen Fragestellungen und Rechtsbeistand im internationalen Erbrecht, insbesondere bei Auslandsvermögen, gehören zur beschriebenen Tätigkeit. In steuerrechtlichen Belangen arbeitet die Kanzlei mit dem Steuerberater und Rechtsanwalt Gottfried Klieser zusammen. Bei Nachlassangelegenheiten können damit neben familiären Beziehungen auch Vermögensstrukturen und grenzüberschreitende Bezüge Gegenstand der Klärung sein. Die Hauptkanzlei befindet sich in der Fürther Straße 19, 91058 Erlangen. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, Bruck oder Büchenbach bietet diese Adresse einen konkreten örtlichen Bezug, ohne dass eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile belegt ist. Am Standort ist das Amtsgericht Erlangen insbesondere für familiengerichtliche und nachlassgerichtliche Angelegenheiten von Bedeutung. Die Kanzlei unterhält außerdem Zweigstellen in Nürnberg und Neustadt/Aisch und vertritt bundesweit. Beratung und Vertretung erfolgen vor Ort, telefonisch und per Videokonferenz. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen, ihr Anliegen knapp beschreiben und auf laufende Fristen hinweisen. Anschließend sind Zuständigkeit, mögliche Terminform und erforderliche Unterlagen mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Erlangen
Für das Profil von Gerhard Meyer ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Erlangen vor allem im Familien- und Erbrecht relevant. Als Familiengericht befasst sich ein Amtsgericht insbesondere mit Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht. Als Nachlassgericht übernimmt es unter anderem Aufgaben rund um die Eröffnung letztwilliger Verfügungen und die Erteilung von Erbscheinen. Nicht jede erbrechtliche Auseinandersetzung ist jedoch ein Nachlassverfahren: Streitigkeiten etwa über Pflichtteilsansprüche werden vor den zuständigen Zivilgerichten geführt. Ob das Amtsgericht Erlangen im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Verfahrens. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine andere Gerichtsbarkeit maßgeblich. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse, gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte und nicht vor das Amtsgericht Erlangen. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Standortangaben nicht benannt. Die örtliche Zuständigkeit hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Die Hauptkanzlei Meyer & Hofmann-Rascu liegt an der Fürther Straße 19 in Erlangen. Innenstadt, Bruck und Büchenbach bilden Bezugspunkte innerhalb des Stadtgebiets; eine genauere Stadtteilzuordnung der Adresse ist nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der Kanzleianschrift. Konkrete Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben. Neben dem Besuch vor Ort sind laut Kanzleibeschreibung telefonische Besprechungen und Videokonferenzen möglich.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail und Ihre Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Firma und Telefon können zusätzlich angegeben werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail und Ihre Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Firma und Telefon können zusätzlich angegeben werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das betreffende Schreiben wichtig. Bei einer Kündigung kann auch der Zeitpunkt des Zugangs eine wesentliche Rolle spielen. Je nach Anliegen helfen außerdem Gehaltsabrechnungen, einschlägiger Schriftverkehr und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen bestehen. Eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, ob bereits eine Kündigung, Abmahnung oder ein Vertragsangebot vorliegt. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, wird im weiteren Kontakt geklärt.
- Worin unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag aus arbeitsrechtlicher Sicht?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können etwa der Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung oder Zeugnisfragen geregelt werden. Beide Formen können unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben, auch im Hinblick auf Sozialleistungen. Für eine anwaltliche Einordnung sind der genaue Wortlaut, die zeitlichen Umstände und bestehende Vertragsregelungen relevant. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt daher nicht die Prüfung des jeweiligen Dokuments.
- Welche Themen sollten bei einer Anfrage zu Trennung oder Scheidung voneinander getrennt werden?
- Trennung und Scheidung können mehrere eigenständige Fragen auslösen. Dazu zählen Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Vermögensfragen und der Versorgungsausgleich. Sind Kinder betroffen, kommen Sorge- und Umgangsregelungen hinzu. Nicht alle Themen werden automatisch im selben Verfahren behandelt. Für eine erste Anfrage ist eine übersichtliche Darstellung hilfreich: Seit wann besteht die Trennung, gibt es gemeinsame Kinder und welche Fragen sind aktuell offen? Bereits vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben können ebenfalls bedeutsam sein. Die erforderlichen nächsten Klärungen hängen von der persönlichen und rechtlichen Ausgangslage ab.
- Ist bei einem Erbfall immer das Nachlassgericht für die Klärung aller Fragen zuständig?
- Das Nachlassgericht hat bestimmte gesetzlich zugewiesene Aufgaben, etwa die Eröffnung von Testamenten oder die Bearbeitung von Erbscheinsanträgen. Es klärt aber nicht automatisch sämtliche Konflikte zwischen Erbinnen, Erben und weiteren Beteiligten. Streitigkeiten über Pflichtteilszahlungen oder die Verteilung eines Nachlasses können gesonderte zivilrechtliche Fragen betreffen. Für eine erste anwaltliche Anfrage sind vorhandene Testamente, Schreiben des Nachlassgerichts und Angaben zu den familiären Beziehungen häufig hilfreich. Bei Vermögen im Ausland können zusätzlich Fragen zum anwendbaren Recht und zur internationalen Zuständigkeit entstehen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Gerhard Meyer
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,6 von 5 · 59 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Fürther Straße 19, 91058 Erlangen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: erbrecht-erlangen.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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