- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Nürnberg
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Kanzlei Porstmann & Sporer GbR
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Webseite der Kanzlei Löffler & Porstmann in Erlangen nennt im Impressum die Kanzlei Porstmann & Sporer GbR. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören Erbrecht, Familienrecht, Arbeits- und Kündigungsschutzrecht sowie Grundstücks- und Immobilienrecht. Im Erbrecht unterstützt die Kanzlei Erben und Hinterbliebene unter anderem bei Nachlassplanung, Erbauseinandersetzungen und Testamentsvollstreckungen. Die familienrechtliche Tätigkeit umfasst Eheverträge, Scheidungsverfahren sowie Fragen zu Unterhalt und Sorgerecht. Im Arbeitsrecht werden sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beraten und vertreten, etwa zu Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen und Kündigungen. Im Immobilienrecht gehören die Prüfung und Gestaltung von Kauf- und Bauträgerverträgen sowie die Durchsetzung bauvertraglicher Mängelrechte zum Angebot. Die Kanzlei berücksichtigt wirtschaftliche, steuerliche und familiäre Aspekte und beschreibt eine durchgehende Betreuung durch denselben Anwalt. Die Vertretung umfasst außergerichtliche Konfliktlösungen und gerichtliche Verfahren. Christa Porstmann bietet als ausgebildete Mediatorin Unterstützung bei familiären Konflikten. Beratung ist persönlich in der Michael-Vogel-Straße 1c, telefonisch und per Videokonferenz möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: loeffler-porstmann.de, loeffler-porstmann.de
Beratung in Erlangen – Einordnung der Redaktion
Das Profil Löffler Porstmann Sporer auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Hinter dem Kanzleiauftritt steht laut Impressum die Kanzlei Porstmann & Sporer GbR mit Sitz in der Michael-Vogel-Straße 1c in 91052 Erlangen. Im Arbeitsrecht berät und vertritt die Kanzlei sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Zu den genannten Themen gehören Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge und Kündigungen. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um die Bedingungen eines Beschäftigungsverhältnisses, Veränderungen im laufenden Arbeitsverhältnis oder die rechtliche Einordnung seiner Beendigung. Arbeitsrechtliche Anliegen können bereits vor der Unterzeichnung eines Vertrags entstehen. Ebenso können Fragen zu Vergütung, Arbeitszeit oder einem Arbeitszeugnis Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen unterscheiden sich die rechtlichen Ausgangspunkte: Während eine Kündigung einseitig erklärt wird, beruht ein Aufhebungsvertrag auf einer Vereinbarung. Allgemein können bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kurze Fristen und sozialrechtliche Folgen eine Rolle spielen. Die Kanzleibeschreibung nennt sowohl außergerichtliche Konfliktlösungen als auch die Vertretung in gerichtlichen Verfahren. Im Familienrecht umfasst die Tätigkeit Eheverträge, Scheidungsverfahren sowie Unterhalts- und Sorgerechtsfragen. Hinter diesen Themen stehen häufig Veränderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Lebensverhältnisse. Mandantinnen und Mandanten können etwa klären lassen, welche Fragen bei einer Trennung voneinander zu unterscheiden sind und welche Unterlagen für die Bearbeitung benötigt werden. Nach der Kanzleibeschreibung werden wirtschaftliche, steuerliche und familiäre Aspekte berücksichtigt. Christa Porstmann bietet als ausgebildete Mediatorin außerdem Unterstützung bei familiären Konflikten an. Mediation ist allgemein auf eine eigenverantwortliche Verständigung der Beteiligten ausgerichtet und von einer streitigen gerichtlichen Entscheidung zu unterscheiden. Der örtliche Bezug liegt in Erlangen; Innenstadt, Bruck und Büchenbach bilden dabei unterschiedliche Bezugspunkte für Ratsuchende im Stadtgebiet. Eine eindeutige Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Erlangen genannt, dessen Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit familienrechtliche Verfahren bearbeitet. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten heranziehen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Angaben zu beteiligten Personen, vorhandenen Unterlagen und möglichen Fristen erleichtern die erste Einordnung. Beratung ist laut Kanzleibeschreibung persönlich, telefonisch und per Videokonferenz möglich; Termin und weiteres Vorgehen sind mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Erlangen
Die Kanzlei Porstmann & Sporer GbR ist in der Michael-Vogel-Straße 1c in 91052 Erlangen ansässig. Mit Innenstadt, Bruck und Büchenbach sind mehrere Stadtteile als örtliche Bezugspunkte genannt; eine konkrete Stadtteilzuordnung der Kanzleiräume ist jedoch nicht belegt. Für die Anfahrt innerhalb Erlangens oder aus dem Umland dient deshalb die vollständige Straßenadresse als verlässlicher Ausgangspunkt. Die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Route mit dem Pkw lässt sich anhand aktueller Verkehrs- und Fahrplanauskünfte prüfen. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Neben einem persönlichen Gespräch nennt die Kanzlei telefonische Beratung und Videokonferenzen, sodass eine erste Besprechung nicht zwingend eine Anfahrt voraussetzt. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Erlangen von Bedeutung. Amtsgerichte bearbeiten durch ihre Familiengerichte insbesondere Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Verfahren zu elterlicher Sorge und Umgang. Ob das Amtsgericht Erlangen im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Sitz der Kanzlei. Beim Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung zur Arbeitsgerichtsbarkeit wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, werden regelmäßig vor einem Arbeitsgericht geführt, nicht vor dem Amtsgericht Erlangen. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Standortangaben nicht genannt. Auch hier hängt die örtliche Zuständigkeit von den Umständen des jeweiligen Verfahrens ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Zum Erstgespräch sollten alle relevanten Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden, insbesondere Verträge, Schriftwechsel, gerichtliche Bescheide oder sonstige Beweismittel. Bei Unsicherheit kann vorab mit der Kanzlei geklärt werden, welche Unterlagen benötigt werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Der Erstkontakt beginnt in der Regel mit einer telefonischen oder digitalen Anfrage über das Kontaktformular; anschließend vereinbart das Kanzleiteam einen persönlichen Beratungstermin. Im Erstgespräch wird das Anliegen mit dem persönlichen Rechtsanwalt ausführlich besprochen und alle relevanten Details werden erfasst.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Der Erstkontakt beginnt in der Regel mit einer telefonischen oder digitalen Anfrage über das Kontaktformular; anschließend vereinbart das Kanzleiteam einen persönlichen Beratungstermin. Im Erstgespräch wird das Anliegen mit dem persönlichen Rechtsanwalt ausführlich besprochen und alle relevanten Details werden erfasst.
Für den Erstkontakt: Zum Erstgespräch sollten alle relevanten Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden, insbesondere Verträge, Schriftwechsel, gerichtliche Bescheide oder sonstige Beweismittel. Bei Unsicherheit kann vorab mit der Kanzlei geklärt werden, welche Unterlagen benötigt werden.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Anwalt für Immobilienrecht in Erlangen (2024)
- Pflichtteilsansprüche erfolgreich durchsetzen (2024)
- Testament richtig errichten – Fachanwalt für Erbrecht Andreas Löffler informiert (2024)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen und das Kündigungsschreiben oder der Entwurf des Aufhebungsvertrags hilfreich. Hinzukommen können relevante Korrespondenz, Abmahnungen und Vergütungsabrechnungen. Wichtig ist außerdem eine kurze zeitliche Übersicht, insbesondere dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist oder bis wann eine Antwort erwartet wird. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab und lässt sich bei der Terminabstimmung klären. Sensible Dokumente sollten nur über einen abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person voraus. Darin können beispielsweise der Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung und weitere Bedingungen geregelt werden. Beide Formen können unterschiedliche Folgen für arbeitsrechtliche Ansprüche und sozialrechtliche Leistungen haben. Eine Abfindung entsteht nicht automatisch bei jeder Beendigung. Für eine anwaltliche Prüfung sind der genaue Wortlaut der Unterlagen, der zeitliche Ablauf und die persönlichen Rahmenbedingungen maßgeblich.
- Welche Fragen werden bei einer Trennung und einer späteren Scheidung getrennt betrachtet?
- Trennung und Scheidung betreffen mehrere rechtliche Themen, die nicht automatisch gemeinsam entschieden werden. Dazu zählen der Unterhalt während der Trennung, ein möglicher Unterhalt nach der Scheidung, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung und vermögensrechtliche Fragen. Bei gemeinsamen Kindern kommen elterliche Sorge und Umgang hinzu. Im Scheidungsverfahren spielt häufig auch der Versorgungsausgleich eine Rolle, also der Ausgleich bestimmter während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte. Welche Punkte streitig sind und welche einvernehmlich geregelt werden können, lässt sich anhand der familiären und wirtschaftlichen Ausgangslage strukturieren.
- Wann kommt bei einem familiären Konflikt eine Mediation in Betracht?
- Mediation kann in Betracht kommen, wenn die Beteiligten bereit sind, ihre unterschiedlichen Interessen in einem geordneten Gespräch zu bearbeiten und eigenverantwortlich nach einer Vereinbarung zu suchen. Typische Themen sind die Organisation des Familienalltags nach einer Trennung, Kommunikationsfragen oder wirtschaftliche Regelungen. Die mediierende Person trifft keine gerichtliche Entscheidung und übernimmt nicht die parteiliche Interessenvertretung einer Seite. Ob das Verfahren geeignet ist, hängt unter anderem von Freiwilligkeit, Gesprächsbereitschaft und einem ausreichenden Gleichgewicht zwischen den Beteiligten ab. Eine unabhängige rechtliche Prüfung möglicher Vereinbarungen kann daneben erforderlich sein.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Löffler Porstmann Sporer
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: loeffler-porstmann.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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