- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Frank Weiß
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Frank Weiß ist in Gladbeck ansässig und bietet seit 1998 rechtliche Beratung an. Sein Angebot richtet sich an Privatpersonen und Unternehmen. Zu den genannten Rechtsgebieten gehören Strafrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht sowie Unterhaltsrecht, Jugendstrafrecht, Scheidungsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht. Die Vertretung erfolgt sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht und ist nicht ausschließlich auf Gladbeck beschränkt. Die Kanzlei legt Wert auf individuelle Beratung, Diskretion und Zuverlässigkeit. Mandanten werden von Beginn an in den Verfahrensprozess einbezogen und über Veränderungen informiert. Bereits im ersten Beratungsgespräch werden die im jeweiligen Fall anfallenden Kosten individuell erläutert. Frank Weiß hält sein juristisches Fachwissen durch Weiterbildungen auf dem aktuellen Stand. Seit 2025 bietet die Kanzlei zusätzlich rechtliche Betreuung an, unterstützt durch die Diplom-Sozialpädagogin Iris Weiß. Die Kanzlei befindet sich am Willy-Brandt-Platz 9 in Gladbeck. Termine sind nach Vereinbarung möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: weiss-rechtsanwalt.de, weiss-rechtsanwalt.de
Beratung in Gladbeck – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Frank Weiß ist mit seiner Kanzlei am Willy-Brandt-Platz 9 in 45964 Gladbeck ansässig und bietet seit 1998 rechtliche Beratung an. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Sein Angebot richtet sich an Privatpersonen und Unternehmen; die Vertretung erfolgt außergerichtlich und vor Gericht und ist nicht auf Gladbeck begrenzt. Frank Weiß gehört der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm an. Zum belegten Tätigkeitsspektrum zählen daneben unter anderem Zivilrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht. Sein juristisches Fachwissen hält er durch Weiterbildungen aktuell. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anlässe für eine Anfrage sind Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnissen. Auch die rechtliche Einordnung einer vorgesehenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann Beratungsbedarf auslösen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Prüfung der Ausgangslage anhand des Vertrags, vorhandener Schreiben und des zeitlichen Ablaufs. Dabei können gesetzliche oder vertragliche Fristen bedeutsam sein. Ob eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Der familienrechtliche Schwerpunkt betrifft häufig persönliche Veränderungen und die damit verbundenen rechtlichen Fragen. Zur belegten Tätigkeit gehören Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht. Typische Anliegen sind die Folgen einer Trennung, finanzielle Verpflichtungen zwischen Familienmitgliedern oder Regelungen für gemeinsame Kinder. Unterschiedliche Themen können dabei miteinander zusammenhängen, müssen rechtlich aber gesondert betrachtet werden. Die Kanzleibeschreibung nennt individuelle Beratung, Diskretion und Zuverlässigkeit als Grundsätze. Mandantinnen und Mandanten werden nach diesen Angaben von Beginn an in den Verfahrensprozess einbezogen und über Veränderungen informiert. Der Standort am Willy-Brandt-Platz liegt im Gladbecker Innenstadtbereich und bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Mitte, Rentfort und Zweckel. Für familiengerichtliche Verfahren kommt bei entsprechender Zuständigkeit das Amtsgericht Gladbeck in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für die Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktinformationen nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, das betroffene Rechtsgebiet und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Termine sind nach Vereinbarung möglich. Im ersten Beratungsgespräch erläutert die Kanzlei die im jeweiligen Fall anfallenden Kosten individuell; die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleiadresse planen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gladbeck
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Frank Weiß befindet sich am Willy-Brandt-Platz 9 in Gladbeck und damit im Innenstadtbereich. Der Standort ist insbesondere für Ratsuchende aus Gladbeck-Mitte sowie aus den ebenfalls zum Stadtgebiet gehörenden Stadtteilen Rentfort und Zweckel ein örtlicher Anlaufpunkt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient die genaue Anschrift als Ausgangspunkt der Routenplanung. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten aktuell bestehen, sollte vor dem vereinbarten Termin geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Linien oder Stellplätze sind in den vorliegenden Angaben nicht benannt. Die anwaltliche Vertretung ist nach der Kanzleibeschreibung nicht auf Gladbeck beschränkt. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Gladbeck relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Ehescheidungen, Unterhaltssachen sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob das Amtsgericht Gladbeck im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln; allein die Lage der Kanzlei entscheidet darüber nicht. Beim Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine andere Gerichtsbarkeit zu unterscheiden: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Das Amtsgericht Gladbeck ist hierfür regelmäßig nicht zuständig. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den Standortangaben nicht aufgeführt. Für die Verfahrensplanung sind deshalb neben dem Streitgegenstand auch die jeweils maßgeblichen örtlichen Anknüpfungspunkte zu klären.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Vom ersten Beratungsgespräch an werden Sie umfangreich und individuell über die Kosten beraten, die in Ihrem Fall auf Sie zukommen werden. Termine erfolgen nach Vereinbarung.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Vom ersten Beratungsgespräch an werden Sie umfangreich und individuell über die Kosten beraten, die in Ihrem Fall auf Sie zukommen werden. Termine erfolgen nach Vereinbarung.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine arbeitsrechtliche Mandatsanfrage hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, einschlägige Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Je nach Anliegen können Abrechnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Arbeitszeugnis hinzukommen. Wichtig ist auch, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist, weil daran Fristen anknüpfen können. Ratsuchende können zunächst das Thema und bekannte Termine nennen und anschließend abstimmen, welche Unterlagen benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen. Eine vollständige rechtliche Bewertung setzt die Prüfung des Einzelfalls voraus.
- Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt führt zu einem Gerichtsverfahren. Abhängig vom Streitgegenstand kommen auch Gespräche, schriftliche Verhandlungen oder eine einvernehmliche Regelung in Betracht. Bei Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig, nicht das örtliche Amtsgericht. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen, die eine Einigung ermöglichen soll. Ob außergerichtliche Schritte ausreichen, lässt sich nur anhand der konkreten Situation beurteilen. Laufende Fristen müssen unabhängig von Verhandlungen berücksichtigt werden; eine Kontaktaufnahme allein wahrt sie nicht.
- Welche Themen sollten bei einer Anfrage wegen Trennung oder Scheidung benannt werden?
- Hilfreich ist eine kurze Übersicht darüber, ob es zunächst um die Trennung, ein bereits beabsichtigtes Scheidungsverfahren oder einzelne Folgethemen geht. Dazu können Unterhalt, die gemeinsame Wohnung, Vermögensfragen und der Versorgungsausgleich gehören. Sind gemeinsame Kinder betroffen, können außerdem Sorge- und Umgangsfragen relevant sein. Angaben zum zeitlichen Verlauf und zu bereits bestehenden Vereinbarungen oder gerichtlichen Verfahren erleichtern die Zuordnung. Nicht alle Themen müssen gleichzeitig geklärt werden. Welche Unterlagen und Informationen erforderlich sind, hängt davon ab, welche Fragen tatsächlich Gegenstand der Anfrage werden sollen.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, insbesondere seine persönlichen Angelegenheiten und sein Vermögen. Das Umgangsrecht betrifft den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Kindesunterhalt dient der Deckung des Lebensbedarfs des Kindes. Diese Bereiche stehen im Familienalltag oft miteinander in Verbindung, sind rechtlich jedoch zu unterscheiden. Bei gerichtlichen Sorge- und Umgangsentscheidungen ist das Kindeswohl maßgeblich. Für eine Mandatsanfrage ist hilfreich, bestehende Regelungen, Beschlüsse und den aktuellen Klärungsbedarf getrennt nach diesen Themen zu beschreiben.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Frank Weiß
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4,3 von 5 · 76 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Willy-Brandt-Platz 9, 45964 Gladbeck
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- 08:30-13:00, 14:30-17:00
- Dienstag
- 08:30-13:00, 14:30-17:00
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: weiss-rechtsanwalt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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