Veröffentlichtes Profil

Georg Baier

Georg Baier – Fachanwalt für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht in Gladbeck

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht · Rechtsanwalt Georg Baier

Haldenstraße 15, 45966 Gladbeck

Telefon: +49 2043 401515

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Georg Baier
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Georg Baier ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht mit Standorten in Gladbeck und Münster. Der Kanzleisitz in Gladbeck befindet sich in der Haldenstraße 15, das Büro in Münster am Spiekerhof 31. Die Rechtsanwaltskanzlei ist vorwiegend zivilrechtlich tätig. Im Mittelpunkt der Beratung stehen das Verkehrsrecht und das Arbeitsrecht. Die Kanzlei berät mittelständische Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen bei ihren Rechtsfragen. Ihre Beratung richtet sich sowohl an regionale als auch an überregionale Mandanten. Damit umfasst der genannte Mandantenkreis Unternehmer ebenso wie Freiberufler und private Ratsuchende. Für beide Standorte nennt die Webseite eigene Telefonnummern und Faxnummern zur Kontaktaufnahme. Georg Baier wird auf der Kontaktseite für Gladbeck und für das Büro Münster jeweils als Rechtsanwalt und Fachanwalt geführt. Die Webseite stellt Verkehrsrecht und Arbeitsrecht als Schwerpunkte der Beratungstätigkeit heraus.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-baier.de, rechtsanwalt-baier.de

Beratung in Gladbeck – Einordnung der Redaktion

Georg Baier ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht. Sein Kanzleisitz in Gladbeck befindet sich in der Haldenstraße 15, 45966 Gladbeck; ein weiteres Büro besteht am Spiekerhof 31 in Münster. Die Kanzlei ist vorwiegend zivilrechtlich tätig. Im Profil bildet das Arbeitsrecht den Hauptschwerpunkt, daneben gehört das Verkehrsrecht zu den ausdrücklich genannten Beratungsfeldern. Das Angebot richtet sich an mittelständische Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen aus der Region sowie an überregionale Ratsuchende. Im Arbeitsrecht stehen rechtliche Fragen rund um das Beschäftigungsverhältnis im Vordergrund. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder ein Arbeitszeugnis. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Für Beschäftigte und Unternehmen stellen sich dabei unterschiedliche Fragen, etwa zum Inhalt vertraglicher Regelungen oder zu den Voraussetzungen und Folgen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine rechtliche Einordnung setzt regelmäßig voraus, dass die maßgeblichen Unterlagen und der zeitliche Ablauf bekannt sind. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Der weitere Schwerpunkt Verkehrsrecht umfasst typische Fragen nach einem Verkehrsunfall sowie rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Bei Unfallschäden geht es beispielsweise um Haftung, Schadenspositionen und die Regulierung durch Versicherungen. Daneben können Bußgeldbescheide oder Fragen zur Fahrerlaubnis rechtlichen Klärungsbedarf auslösen. Diese Anliegen gehören nicht sämtlich zur gleichen Verfahrensart: Zivilrechtliche Ersatzansprüche sind von Bußgeldverfahren und verwaltungsrechtlichen Fahrerlaubnisfragen zu unterscheiden. Welche Unterlagen für eine erste Einordnung benötigt werden, hängt deshalb vom jeweiligen Sachverhalt ab. Der örtliche Bezug ergibt sich durch den Gladbecker Kanzleisitz und das Umfeld mit den Stadtteilen Mitte, Rentfort und Zweckel. Eine genaue Zuordnung der Adresse zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Gladbeck, das bei entsprechender sachlicher und örtlicher Zuständigkeit insbesondere für zivilrechtliche Verkehrsunfallstreitigkeiten in Betracht kommt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden hingegen grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Für die Anfahrt zur Haldenstraße empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine erste Anfrage sollte das Rechtsgebiet, das Anliegen und gegebenenfalls bereits bekannte Fristen knapp benennen. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden. Für Gladbeck und Münster nennt die Kanzleiwebseite jeweils eigene Telefon- und Faxnummern; bei der Anfrage sollte daher der gewünschte Standort erkennbar sein.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gladbeck

Der Gladbecker Standort von Rechtsanwalt Georg Baier liegt in der Haldenstraße 15, 45966 Gladbeck. Als Stadtteile des örtlichen Umfelds sind Mitte, Rentfort und Zweckel genannt. Aus den vorliegenden Angaben lässt sich weder eine eindeutige Stadtteilzuordnung der Kanzlei noch eine Innenstadtlage ableiten. Für Ratsuchende aus Gladbeck und der Umgebung ist die vollständige Anschrift deshalb der maßgebliche Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Route mit dem Pkw sollten anhand aktueller Fahrplan- und Kartendaten geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zu einer barrierefreien Zugänglichkeit sind nicht belegt. Neben dem Gladbecker Sitz besteht ein Büro am Spiekerhof 31 in Münster. Von den genannten Gerichten kommt das Amtsgericht Gladbeck vor allem für bestimmte zivilrechtliche Verfahren mit Bezug zum Verkehrsrecht in Betracht. Dazu können Streitigkeiten über Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall zählen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit erfüllt sind. Auch Verkehrsbußgeldsachen werden grundsätzlich vor Amtsgerichten verhandelt; welches Amtsgericht zuständig ist, richtet sich jedoch nach den jeweiligen Verfahrensregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung zur Arbeitsgerichtsbarkeit wesentlich: Kündigungsschutzklagen, Vergütungsstreitigkeiten und viele weitere Konflikte zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten gehören grundsätzlich vor ein Arbeitsgericht, nicht vor das Amtsgericht Gladbeck. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den Profilangaben nicht genannt. Fahrerlaubnisrechtliche Streitigkeiten können wiederum in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte fallen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hinzukommen können Lohnabrechnungen und Schriftwechsel zum Streitpunkt. Eine kurze zeitliche Übersicht hilft, die Vorgänge nachvollziehbar darzustellen. Wichtig sind insbesondere das Datum des Erhalts eines Schreibens und bereits mitgeteilte Fristen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Klagefristen gelten. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen nicht. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Anliegen.
Welche Fragen lassen sich im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag allgemein prüfen?
Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Typische Prüfungspunkte sind das Beendigungsdatum, eine mögliche Freistellung, offene Vergütung, Urlaubsansprüche und die Regelung zum Arbeitszeugnis. Auch eine gegebenenfalls vorgesehene Abfindung und Ausgleichsklauseln können Bedeutung haben. Daneben sind mögliche sozialversicherungsrechtliche Folgen zu berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld. Die rechtlichen Auswirkungen hängen vom vollständigen Vertragsinhalt und den persönlichen Umständen ab. Für eine Anfrage ist deshalb der gesamte Vertragsentwurf zusammen mit dem bestehenden Arbeitsvertrag hilfreich.
Was ist für eine erste Anfrage nach einem Verkehrsunfall relevant?
Hilfreich sind eine sachliche Beschreibung des Unfallablaufs, Datum und Ort sowie die bekannten Angaben zu den Beteiligten und Versicherungen. Fotos, vorhandene Zeugenkontakte, ein Unfallbericht und ein polizeiliches Aktenzeichen können die Einordnung erleichtern. Bei Sachschäden kommen außerdem Kostenvoranschläge, Gutachten oder Rechnungen in Betracht; bei Verletzungen können ärztliche Unterlagen relevant sein. Welche Schadenspositionen rechtlich zu berücksichtigen sind und wie die Haftung verteilt ist, lässt sich nicht allein aus der Höhe des Schadens ableiten. Dafür sind der Unfallhergang und die verfügbaren Beweismittel maßgeblich.
Gehören ein Bußgeldbescheid und eine Fahrerlaubnisfrage zum selben Verfahren?
Nicht unbedingt. Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, etwa eines Verkehrsverstoßes. Fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen betreffen dagegen die Berechtigung oder Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und können Gegenstand eines gesonderten Verwaltungsverfahrens sein. Auch ein Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis sind rechtlich unterschiedliche Maßnahmen. Für eine erste Anfrage ist daher wichtig, von welcher Stelle ein Schreiben stammt, welchen Inhalt es hat und wann es zugestellt wurde. Rechtsbehelfe, Fristen und zuständige Gerichte richten sich nach der jeweiligen Verfahrensart.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Georg Baier

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-baier.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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