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- Anwaltskanzlei Michael Kempa-Hohenhinnebusch
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Michael Kempa-Hohenhinnebusch ist seit 1994 als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Nach seinem Abitur in Gladbeck studierte er Rechtswissenschaften an der Ruhruniversität in Bochum. Seine Anwaltskanzlei stellt sich als Ansprechpartner in Gladbeck und Umgebung vor und bietet Hilfe sowie Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten an. Einzelne Rechtsgebiete oder besondere Tätigkeitsschwerpunkte werden auf den vorliegenden Seiten nicht benannt. Auch eine nähere Eingrenzung des Mandantenkreises enthält der Quelltext nicht. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon und E-Mail sowie eine Rückrufanfrage und ein Kontaktformular auf der Webseite zur Verfügung. Über die Rückrufanfrage können Interessierte um einen Rückruf bitten; das Kontaktformular ermöglicht die Übermittlung einer Nachricht. Die Kanzlei erklärt, sich um eine schnellstmögliche Bearbeitung von Anfragen zu bemühen. Als Öffnungszeiten nennt sie montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr. Zudem kündigt die Webseite neue Räumlichkeiten ab dem 08. April 2024 an.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: mkh-kanzlei.de, mkh-kanzlei.de
Beratung in Gladbeck – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt M. Kempa wird auf Anwalt-Seiten.de mit Familienrecht als Hauptschwerpunkt geführt. Die Anwaltskanzlei Michael Kempa-Hohenhinnebusch befindet sich am Pferdekamp 5 in 45966 Gladbeck und stellt sich als Ansprechpartner für Gladbeck und Umgebung vor. Michael Kempa-Hohenhinnebusch ist seit 1994 als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Nach seinem Abitur in Gladbeck studierte er Rechtswissenschaften an der Ruhruniversität in Bochum. Während das Profil den familienrechtlichen Schwerpunkt ausweist, beschreibt die Kanzlei ihre Tätigkeit auf der eigenen Webseite allgemein als Hilfe und Vertretung in Rechtsangelegenheiten, ohne dort einzelne Schwerpunkte näher auszuführen. Im Familienrecht stehen häufig Veränderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Lebensverhältnisse im Mittelpunkt. Typische Anliegen sind Trennung und Scheidung, Unterhalt für Kinder oder Ehegatten sowie Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang. Auch die Aufteilung des während einer Ehe erworbenen Vermögens und der Ausgleich von Versorgungsanrechten können eine Rolle spielen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet daher regelmäßig eine Auseinandersetzung mit familiären Beziehungen, finanziellen Unterlagen und möglichen Regelungen für die Zeit nach einer Trennung. Welche Themen im Einzelfall zusammengehören, hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Bei Eltern können beispielsweise die Betreuung der Kinder und die wirtschaftliche Absicherung parallel zu klären sein. Bei einer Scheidung können neben dem eigentlichen Scheidungsverfahren weitere familienrechtliche Angelegenheiten hinzukommen. Eine anwaltliche Befassung dient zunächst dazu, den Sachverhalt, die persönlichen Ziele und den möglichen Handlungsbedarf einzuordnen. Ob eine außergerichtliche Verständigung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung des Anliegens ableiten. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Gladbeck; zum Stadtgebiet gehören unter anderem Mitte, Rentfort und Zweckel. Eine Zuordnung der Anschrift zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Gladbeck für familienrechtliche Anliegen relevant, soweit seine örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Für einen Besuch am Pferdekamp 5 sollte die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der aktuellen Verbindung beziehungsweise Route geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme kann das Profil auf Anwalt-Seiten.de als Ausgangspunkt dienen: Ratsuchende können die dort hinterlegten Kontaktdaten prüfen und ihr familienrechtliches Anliegen kurz schildern. Als Kontaktwege nennt die Kanzlei Telefon und E-Mail sowie Rückrufanfrage und Kontaktformular auf ihrer Webseite. Hilfreich sind Angaben zum Thema, zu bereits vorliegenden Schreiben und zu möglichen Fristen. Die genannten Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr. Ein Termin und die Übernahme eines Mandats sollten ausdrücklich abgestimmt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gladbeck
Die Anwaltskanzlei Michael Kempa-Hohenhinnebusch hat ihre angegebene Anschrift am Pferdekamp 5 in 45966 Gladbeck. Ihr örtliches Umfeld umfasst Gladbeck und Umgebung; als Stadtteile sind Mitte, Rentfort und Zweckel genannt. Daraus lässt sich allerdings weder eine konkrete Stadtteilzuordnung der Kanzlei noch eine Innenstadtlage ableiten. Für Ratsuchende aus diesen Bereichen ist die Anschrift der maßgebliche Ausgangspunkt für die Planung eines persönlichen Besuchs. Die Wahl zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln und Pkw hängt vom jeweiligen Startpunkt und den aktuellen Verbindungen ab. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreien Zugängen liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem Termin erfragt werden. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Familienrecht ist unter den aufgeführten Gerichten das Amtsgericht Gladbeck von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Dort werden insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang geführt. Auch der Versorgungsausgleich und bestimmte vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Ehegatten gehören zu den familiengerichtlichen Angelegenheiten. Ob gerade das Amtsgericht Gladbeck zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des jeweiligen Falls, nicht nach dem Sitz der beauftragten Kanzlei. Je nach Verfahrensart können etwa der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes oder die Wohnverhältnisse der Ehegatten entscheidend sein. Die räumliche Nähe zu einer Kanzlei ersetzt deshalb nicht die gesonderte Prüfung des zuständigen Gerichts.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname, E-Mail und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname, E-Mail und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden.
Bevorzugter Kontaktweg: form
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben und Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt häufig eine kurze Übersicht über die familiäre Situation und das Anliegen. Dazu können der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder und bereits laufende Verfahren gehören. Für ein späteres Gespräch können Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben und Angaben zu Einkommen oder Versorgung wichtig werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt von den zu klärenden Fragen ab. Enthalten Schreiben Fristen oder anstehende Termine, sollte dies bereits bei der Anfrage erwähnt werden. Umfangreiche sensible Unterlagen sollten erst nach Abstimmung über den Übermittlungsweg versandt werden.
- Worin unterscheiden sich Fragen zum Sorgerecht und zum Umgang?
- Die elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für ein Kind, insbesondere Entscheidungen über seine persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt des Kindes mit seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen mit weiteren Bezugspersonen. Beide Themen können nach einer Trennung relevant werden, sind rechtlich aber voneinander zu unterscheiden. Maßgeblich ist jeweils das Kindeswohl. Bei einer Mandatsanfrage kann deshalb eine Beschreibung helfen, ob es um Entscheidungsbefugnisse, den Lebensmittelpunkt des Kindes oder die konkrete Gestaltung persönlicher Kontakte geht.
- Welche Informationen spielen bei Fragen zum Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt eine Rolle?
- Unterhaltsfragen hängen unter anderem von den familiären Verhältnissen, dem Bedarf der berechtigten Person und der Leistungsfähigkeit der verpflichteten Person ab. Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt folgen dabei unterschiedlichen Voraussetzungen. Häufig sind Einkommensnachweise, Angaben zu weiteren Unterhaltspflichten und bereits bestehende Unterhaltstitel oder Vereinbarungen relevant. Beim Ehegattenunterhalt ist außerdem zwischen der Trennungszeit und der Zeit nach einer Scheidung zu unterscheiden. Eine erste Anfrage sollte daher erkennen lassen, für wen Unterhalt geklärt werden soll und ob bereits Zahlungen, Forderungen oder gerichtliche Entscheidungen bestehen.
- Müssen familienrechtliche Konflikte immer vor dem Amtsgericht Gladbeck geklärt werden?
- Nicht jede familienrechtliche Frage erfordert ein gerichtliches Verfahren. Manche Konflikte lassen sich durch Gespräche, anwaltliche Verhandlungen oder geeignete Vereinbarungen bearbeiten. Eine Scheidung kann hingegen nur durch gerichtliche Entscheidung erfolgen. Ist ein Verfahren erforderlich, richtet sich die Zuständigkeit nach gesetzlichen Regeln. Der Wohnort in Gladbeck oder die Wahl einer dort ansässigen Kanzlei führt nicht automatisch in jeder Angelegenheit zur Zuständigkeit des Amtsgerichts Gladbeck. Bei einer ersten Anfrage sind deshalb auch die Wohnorte der Beteiligten, gegebenenfalls der gewöhnliche Aufenthalt der Kinder und bereits anhängige Verfahren von Bedeutung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu M. Kempa
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Kanzlei und Anfahrt
Am Pferdekamp 5, 45966 Gladbeck
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: mkh-kanzlei.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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