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- Rechtsanwaltskanzlei - Karsten Krügerke
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Karsten Krügerke hat Standorte in Gladbeck und Gelsenkirchen. In Gladbeck befindet sich die Kanzlei an der Hochstraße 39, 45964 Gladbeck. Als Tätigkeitsgebiete nennt Karsten Krügerke Strafrecht / Strafverteidigung, Jugendstrafrecht, Verkehrsrecht, Unfallrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht und Erbrecht. Nach den Angaben auf der Webseite ist er berechtigt, an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten aufzutreten. Die Homepage informiert über das Dienstleistungsangebot der Rechtsanwaltskanzlei und führt die Kontaktdaten beider Standorte auf. Für den Standort Gladbeck werden die Telefonnummer 02043 4839983 und die E-Mail-Adresse gladbeck@anwalt-kruegerke.de angegeben. Eine Kontaktaufnahme ist per Telefon oder E-Mail möglich. Der Standort Gelsenkirchen befindet sich an der Bottroperstraße 7, 45899 Gelsenkirchen, und verfügt über eigene Kontaktdaten. Konkrete Angaben zum Mandantenkreis oder zu weiteren Einzelheiten der Arbeitsweise enthalten die vorliegenden Seiteninhalte nicht. Auch Öffnungszeiten werden dort nicht genannt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-kruegerke.de, anwalt-kruegerke.de
Beratung in Gladbeck – Einordnung der Redaktion
K. Krügerke ist im Profil auf Anwalt-Seiten.de mit dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sowie mit Familienrecht verzeichnet. Die Rechtsanwaltskanzlei – Karsten Krügerke befindet sich in Gladbeck an der Hochstraße 39, 45964 Gladbeck. Ein weiterer Kanzleistandort besteht in Gelsenkirchen. Die Kanzlei nennt neben den beiden Profilschwerpunkten auch Strafrecht und Strafverteidigung, Jugendstrafrecht, Verkehrsrecht, Unfallrecht, Mietrecht sowie Erbrecht als Tätigkeitsgebiete. Für Ratsuchende, die sich über dieses Profil orientieren, stehen jedoch Fragen aus dem Arbeitsverhältnis und aus familiären Veränderungen im Vordergrund. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um die Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Anlass für eine Anfrage können etwa Unklarheiten im Arbeitsvertrag, eine Abmahnung, ausstehende Vergütung, Fragen zu Urlaub oder ein Arbeitszeugnis sein. Auch Kündigungen und Aufhebungsverträge gehören zu den häufigen Themen dieses Rechtsgebiets. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei einer rechtlichen Prüfung grundsätzlich eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen, des bisherigen Geschehens und der vorhandenen Unterlagen. Bei manchen arbeitsrechtlichen Anliegen sind kurze gesetzliche Fristen zu beachten; deshalb ist der Zeitpunkt des Zugangs wichtiger Schreiben für die erste Sachverhaltsschilderung bedeutsam. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung und deren persönliche sowie wirtschaftliche Folgen im Mittelpunkt. Dazu zählen Unterhaltsfragen, die Aufteilung bestimmter Vermögenspositionen und der Versorgungsausgleich. Bei gemeinsamen Kindern können außerdem Sorge- und Umgangsfragen Anlass einer Kontaktaufnahme sein. Welche Themen zusammenhängen und welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach der jeweiligen familiären Situation. Eine allgemeine Vorbereitung besteht darin, die wesentlichen Ereignisse zeitlich zu ordnen und bereits vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben sowie relevante Einkommensunterlagen zusammenzustellen. Damit wird noch keine Aussage über die rechtliche Bewertung des Einzelfalls getroffen. Der Gladbecker Standort an der Hochstraße bildet den örtlichen Bezug für Anfragen aus dem Stadtgebiet, etwa aus Mitte, Rentfort oder Zweckel. Als Gericht vor Ort ist das Amtsgericht Gladbeck insbesondere für familiengerichtliche Verfahren von Bedeutung, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören hingegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Zur Orientierung und Vorbereitung einer Anfrage kann das Profil auf Anwalt-Seiten.de genutzt werden; die Kontaktaufnahme selbst ist telefonisch unter 02043 4839983 oder per E-Mail an gladbeck@anwalt-kruegerke.de möglich. Sinnvoll sind zunächst eine kurze Beschreibung des Anliegens und ein Hinweis auf bereits laufende Fristen oder Gerichtstermine. Terminmöglichkeiten, benötigte Unterlagen und die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Pkw lassen sich anschließend klären. Öffnungszeiten sind in den vorliegenden Angaben nicht genannt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gladbeck
Die Gladbecker Anschrift der Rechtsanwaltskanzlei – Karsten Krügerke lautet Hochstraße 39, 45964 Gladbeck. Damit besteht ein konkreter Anlaufpunkt im Gladbecker Stadtgebiet für arbeitsrechtliche und familienrechtliche Anliegen. Mitte, Rentfort und Zweckel gehören zum örtlichen Umfeld; eine ausdrückliche Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile enthalten die vorliegenden Angaben jedoch nicht. Ebenso liegen keine näheren Informationen zu Zugänglichkeit, Parkmöglichkeiten oder unmittelbaren Anschlüssen des öffentlichen Nahverkehrs vor. Für eine Anreise mit Bus, Bahn oder Pkw kann die vollständige Anschrift als Grundlage der Routenplanung dienen. Vor einem persönlichen Besuch empfiehlt sich eine Terminabstimmung, da keine Öffnungszeiten angegeben sind. Neben Gladbeck unterhält die Kanzlei einen weiteren Standort an der Bottroperstraße 7 in Gelsenkirchen; bei einer Anfrage sollte deshalb der gewünschte Standort deutlich werden. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist das genannte Amtsgericht Gladbeck relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt, Versorgungsausgleich sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob ein konkretes Verfahren in Gladbeck geführt wird, hängt von den gesetzlichen Regeln zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit ab, nicht allein von der Kanzleiadresse. Für Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, ist grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Das Amtsgericht Gladbeck ist hierfür nicht das reguläre Eingangsgericht. Ein bestimmtes Arbeitsgericht wird in den vorliegenden Standortangaben nicht genannt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, kann insbesondere vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten abhängen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Ergänzungen, die Kündigung oder Abmahnung und der dazugehörige Schriftwechsel wichtig. Bei einer Kündigung spielt auch eine Rolle, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Je nach Streitpunkt können Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder einschlägige betriebliche Vereinbarungen hinzukommen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert die Darstellung. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollten bekannte Zugangszeitpunkte und bereits feststehende Termine schon bei der Anfrage genannt werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab.
- Kann eine arbeitsrechtliche Anfrage auch ohne Kündigung sinnvoll sein?
- Arbeitsrecht umfasst deutlich mehr als die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Typische Fragen betreffen Vertragsklauseln, Vergütung, Überstunden, Urlaub, Versetzungen, Abmahnungen oder die Formulierung eines Arbeitszeugnisses. Auch ein angebotener Aufhebungsvertrag kann Anlass für eine rechtliche Prüfung sein. Für die Vorbereitung hilft es, das konkrete Problem und das gewünschte Klärungsziel voneinander zu unterscheiden: Geht es etwa um das Verständnis einer Regelung, um eine Zahlungsforderung oder um die Reaktion auf ein Schreiben? Maßgeblich sind jeweils die Vereinbarungen und tatsächlichen Umstände; aus einer allgemeinen Beschreibung lässt sich noch keine verlässliche Einzelfallbewertung ableiten.
- Welche Themen sollten vor einer Anfrage zu Trennung oder Scheidung geordnet werden?
- Bei einer Trennung können mehrere rechtlich eigenständige Fragen gleichzeitig entstehen. Dazu gehören die Wohnsituation, laufende finanzielle Verpflichtungen, möglicher Unterhalt und bei gemeinsamen Kindern die Gestaltung von Betreuung und Umgang. Im Zusammenhang mit einer Scheidung können außerdem Versorgungsausgleich und vermögensrechtliche Fragen relevant werden. Für eine erste Übersicht sind Angaben zur familiären Situation, zum zeitlichen Verlauf der Trennung und zu bereits getroffenen Vereinbarungen hilfreich. Vorhandene gerichtliche Schreiben sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Nicht jede Frage muss bereits abschließend geklärt sein; eine geordnete Zusammenstellung macht zunächst sichtbar, welche Themen überhaupt bestehen.
- Ist bei Fragen zu Sorge und Umgang automatisch das Amtsgericht Gladbeck zuständig?
- Nein. Sorge- und Umgangsverfahren gehören zwar grundsätzlich zu den Aufgaben der Familiengerichte bei den Amtsgerichten. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich jedoch nach gesetzlichen Vorgaben und nicht danach, an welchem Ort die beauftragte Kanzlei ihren Sitz hat. Häufig ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes ein wichtiger Anknüpfungspunkt; bei bereits laufenden Verfahren können weitere Zuständigkeitsregeln eine Rolle spielen. Das Amtsgericht Gladbeck kommt daher nur bei entsprechender Zuständigkeit in Betracht. Für eine erste Anfrage sind Informationen zum Aufenthaltsort des Kindes, zu bestehenden Regelungen und zu laufenden gerichtlichen Verfahren hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu K. Krügerke
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,6 von 5 · 39 Bewertungen
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Hochstraße 39, 45964 Gladbeck
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwalt-kruegerke.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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