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- Rechtsanwaltskanzlei Gerhard Dorka
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Gerhard Dorka berät seit 1989 in seiner Kanzlei in der Gladbecker Innenstadt direkt am Oberhof. Seine Tätigkeit umfasst Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und allgemeine zivilrechtliche Angelegenheiten. Zu den genannten Anliegen gehören Ehescheidung, Sorgerecht, Kündigungsschutzklagen und Schadensersatzansprüche in Unfallsachen. Darüber hinaus bietet er Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche aus Online-Abmahnungen sowie bei der Abwehr von Zwangsräumungen an. Sein Beratungsangebot richtet sich damit an Mandanten mit Anliegen in diesen Bereichen. Dorka versteht sich als Dienstleister, der sich des jeweiligen Problems annimmt und eine persönlich zugeschnittene Lösung anbietet. Als Grundlagen seiner Arbeit nennt er über 30 Jahre Berufserfahrung und regelmäßige Fortbildungen zur aktuellen Rechtsprechung. Gesprächstermine können über das Büroteam telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Die Kanzleiräume in der Hochstr. 54 befinden sich im ersten Obergeschoss, sind barrierefrei und über einen Aufzug erreichbar. Die Haltestelle „Oberhof“ liegt wenige Schritte entfernt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-dorka.de, kanzlei-dorka.de
Beratung in Gladbeck – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Gerhard Dorka ist seit 1989 mit seiner Kanzlei in der Gladbecker Innenstadt direkt am Oberhof tätig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Für Ratsuchende stehen damit häufig Fragen im Mittelpunkt, die den beruflichen Alltag oder die persönliche Lebensgestaltung betreffen. Die Rechtsanwaltskanzlei Gerhard Dorka befindet sich in der Hochstr. 54, 45964 Gladbeck. Neben den beiden Profilschwerpunkten umfasst die beschriebene Tätigkeit auch Mietrecht und allgemeine zivilrechtliche Angelegenheiten, darunter Schadensersatzansprüche nach Unfällen, die Abwehr unberechtigter Ansprüche aus Online-Abmahnungen und die Abwehr von Zwangsräumungen. Im Arbeitsrecht gehören Kündigungsschutzklagen zu den ausdrücklich genannten Anliegen. Allgemein beschäftigt sich dieses Rechtsgebiet mit den Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis, etwa bei einer Kündigung, bei Fragen zur Vergütung oder bei Auseinandersetzungen über ein Arbeitszeugnis. Mandantinnen und Mandanten können hinter diesem Schwerpunkt die rechtliche Einordnung arbeitsbezogener Konflikte erwarten. Dafür sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und die bisherige Korrespondenz von Bedeutung. Insbesondere bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen; eine Kontaktanfrage allein ersetzt keine fristwahrende Handlung. Im Familienrecht nennt die Kanzleibeschreibung Ehescheidung und Sorgerecht. Typische Anliegen betreffen außerdem die rechtlichen Folgen einer Trennung, Unterhaltsfragen oder die Gestaltung des Umgangs mit gemeinsamen Kindern. Solche Themen berühren oft mehrere Lebensbereiche zugleich: Betreuung, finanzielle Verhältnisse und bisherige familiäre Absprachen können für die Einordnung relevant sein. Dorka nennt langjährige Berufserfahrung und regelmäßige Fortbildungen zur aktuellen Rechtsprechung als Grundlagen seiner Arbeit. Welche Unterstützung im einzelnen Fall möglich ist, lässt sich erst anhand des konkreten Anliegens und der zugehörigen Unterlagen klären. Der Standort in der Innenstadt bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Gladbeck-Mitte sowie aus Rentfort und Zweckel. Die Räume liegen im ersten Obergeschoss, sind barrierefrei und mit einem Aufzug erreichbar. Die Haltestelle „Oberhof“ befindet sich wenige Schritte entfernt. Für familienrechtliche Verfahren kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Gladbeck als Familiengericht in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens, den beteiligten Personen und möglichen Fristen beginnen. Dabei sollten Ratsuchende um Rückmeldung zur Übernahme und zur Terminvereinbarung bitten. Laut Kanzleibeschreibung werden Gesprächstermine telefonisch oder per E-Mail über das Büroteam vereinbart. Eine Anfrage bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gladbeck
Die Rechtsanwaltskanzlei Gerhard Dorka liegt in der Hochstr. 54 in der Gladbecker Innenstadt direkt am Oberhof. Damit ist sie im zentralen Stadtbereich verortet und bietet auch für Ratsuchende aus den genannten Stadtteilen Rentfort und Zweckel einen innerstädtischen Anlaufpunkt. Die Kanzleiräume befinden sich im ersten Obergeschoss und sind barrierefrei über einen Aufzug zugänglich. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die wenige Schritte entfernte Haltestelle „Oberhof“ ein konkreter Orientierungspunkt. Wer mit dem Pkw kommt, sollte die aktuelle Verkehrsführung und die örtlichen Parkmöglichkeiten vorab prüfen; bestimmte Stellplätze oder Parkangebote sind nicht belegt. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist das Amtsgericht Gladbeck von Bedeutung, sofern die gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit auf dieses Gericht verweisen. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Sie befassen sich unter anderem mit Ehescheidungen, elterlicher Sorge, Umgang und Unterhalt. Der Kanzleisitz allein entscheidet nicht darüber, welches Familiengericht einen konkreten Fall bearbeitet. Je nach Verfahrensart können insbesondere die Wohnorte der Beteiligten oder der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes maßgeblich sein. Beim Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die gerichtliche Zuordnung anders: Kündigungsschutzklagen und andere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht Gladbeck. Ein bestimmtes Arbeitsgericht ist in den Standortangaben nicht genannt. Für die ergänzend beschriebenen mietrechtlichen und allgemeinen zivilrechtlichen Angelegenheiten kann das Amtsgericht Gladbeck zuständig sein. Hier hängt die Zuordnung unter anderem von der Art des Streitgegenstands und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein Gesprächstermin kann mit dem Büroteam unter 02043/67880 oder per E-Mail an buero@kanzlei-dorka.de vereinbart werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Ein Gesprächstermin kann mit dem Büroteam unter 02043/67880 oder per E-Mail an buero@kanzlei-dorka.de vereinbart werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind bei einer Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Auch Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses, zur Tätigkeit und zu bereits geführten Gesprächen können hilfreich sein. Im Kündigungsschutzrecht gelten kurze Fristen; für eine Kündigungsschutzklage ist grundsätzlich eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung vorgesehen. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Ratsuchende sollten deshalb die zeitliche Dringlichkeit ausdrücklich nennen und klären, ob eine rechtzeitige Bearbeitung übernommen werden kann.
- Kann eine arbeitsrechtliche Anfrage auch ohne Kündigung sinnvoll sein?
- Arbeitsrechtliche Fragen entstehen nicht erst mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Typische Themen sind ausstehende Vergütung, Abmahnungen, Arbeitszeit, Urlaub oder der Inhalt eines Arbeitszeugnisses. Für eine Mandatsanfrage hilft eine kurze chronologische Darstellung: Was wurde vereinbart, was ist geschehen und welche Reaktion gab es bisher? Je nach Anliegen kommen Arbeitsvertrag, Abrechnungen, Schreiben des Arbeitgebers oder sonstige Vereinbarungen als Unterlagen infrage. Auch ohne Kündigung können Fristen bedeutsam sein. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, hängt von den konkreten Umständen ab und lässt sich nicht allein aus einer allgemeinen Themenbeschreibung ableiten.
- Welche Informationen helfen bei einer ersten Anfrage zu Trennung und Scheidung?
- Eine erste Anfrage kann den Zeitpunkt der Trennung, die familiäre Situation und die vorrangigen offenen Fragen benennen. Dazu gehören beispielsweise gemeinsame Kinder, Unterhalt, die bisherige Wohnung oder gemeinsame finanzielle Verpflichtungen. Nicht alle Unterlagen müssen bereits mit der ersten Nachricht übermittelt werden; sensible Dokumente sollten über einen abgestimmten Übermittlungsweg bereitgestellt werden. Eine Scheidung und ihre möglichen Folgesachen sind rechtlich voneinander zu unterscheiden, können aber zusammenhängen. Für die Vorbereitung eines Gesprächs ist deshalb hilfreich, zwischen bereits einvernehmlich geregelten Punkten und noch streitigen Themen zu unterscheiden.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind und umfasst unter anderem wesentliche Entscheidungen über seine persönlichen Angelegenheiten. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind rechtlich zu unterscheiden; eine Trennung der Eltern führt nicht automatisch zum Ende gemeinsamer elterlicher Sorge. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage sind bestehende Absprachen, gerichtliche Beschlüsse und die aktuelle Betreuungssituation hilfreich. Auch sollte deutlich werden, ob es um grundsätzliche Entscheidungsbefugnisse oder um konkrete Kontakte und Betreuungszeiten geht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Gerhard Dorka
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,2 von 5 · 79 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Hochstr. 54, 45964 Gladbeck
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-dorka.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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