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- Berg · Demandt · Allgeier | Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Friedrich Demandt ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Mannheim. Er gehört zur Bürogemeinschaft Berg · Demandt · Allgeier in der Renzstraße 3. Die auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei berät und vertritt private und gewerbliche Mandanten bundesweit in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen zählen Arztstrafrecht, Sexualstrafrecht, Internetstrafrecht, Jugendstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht sowie Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Hinzu kommen Tötungsdelikte, Körperverletzungsdelikte, Vermögensdelikte, Führerscheinsachen, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten sowie Berufung und Revision. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als individuelle Beratung, Betreuung und Verteidigung. Sie arbeitet mit ergebnisorientierten Lösungskonzepten, um eine Gerichtsverhandlung zu verhindern und eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Neben der Strafverteidigung nennt sie Tätigkeiten in der Fortbildung für Kollegen und im Strafrecht an der Universität Heidelberg und Hagen. Für Festnahmen, Untersuchungshaft und Durchsuchungen besteht eine Erreichbarkeit rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. Allgemeine Fragen und Terminvereinbarungen sind telefonisch oder über das Kontaktformular möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: recht-bergig.de, verteidigung-strafrecht.eu
Beratung in Mannheim – Einordnung der Redaktion
Friedrich Demandt ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Mannheim. Er gehört zur Bürogemeinschaft Berg · Demandt · Allgeier in der Renzstraße 3, 68161 Mannheim. Den Hauptschwerpunkt seines Profils bildet das Strafrecht; hinzu kommen Verkehrsrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Die auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei berät und vertritt private sowie gewerbliche Mandanten bundesweit in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten. Für Ratsuchende können dabei sowohl ein erstes Ermittlungsverfahren als auch eine bereits erhobene Anklage oder Fragen zu einem ergangenen Urteil Anlass zur Kontaktaufnahme sein. Die genannten strafrechtlichen Tätigkeitsbereiche umfassen Arztstrafrecht, Sexualstrafrecht, Internetstrafrecht, Jugendstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht. Auch Tötungsdelikte, Körperverletzungsdelikte und Vermögensdelikte gehören dazu. Hinter diesen Bezeichnungen stehen unterschiedliche Lebenssituationen: Vorwürfe im beruflichen Umfeld, Auseinandersetzungen zwischen Privatpersonen oder Ermittlungen wegen digitaler Vorgänge. Strafverteidigung betrifft allgemein die Prüfung des Tatvorwurfs, der Beweislage und des Verfahrensablaufs. Bei Berufung und Revision geht es dagegen um die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen, wobei sich Umfang und Voraussetzungen dieser Rechtsmittel unterscheiden. Im Verkehrsrecht nennt die Kanzlei insbesondere Führerscheinsachen, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten. Typische Anliegen sind damit etwa ein Bußgeldbescheid, ein strafrechtlicher Vorwurf nach einem Verkehrsvorgang oder mögliche Folgen für die Fahrerlaubnis. Steuerstrafrecht betrifft insbesondere Vorwürfe im Zusammenhang mit steuerlichen Erklärungspflichten. Im Wirtschaftsstrafrecht können geschäftliche Abläufe, Vermögensverfügungen und die Verantwortung einzelner Beteiligter Gegenstand von Ermittlungen sein. Gerade bei solchen Sachverhalten ist die zeitliche und sachliche Zuordnung von Unterlagen häufig ein wesentlicher Bestandteil der Aufarbeitung. Mit der Adresse in der Renzstraße liegt die Kanzlei im innerstädtischen Umfeld Mannheims nahe den Quadraten. Auch für Ratsuchende aus Neckarstadt, Lindenhof, Käfertal oder Feudenheim bildet der Standort einen örtlichen Bezugspunkt. Anfahrt und Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lassen sich anhand der vollständigen Anschrift planen. Für Strafverfahren kommen vor Ort insbesondere das Amtsgericht Mannheim und das Landgericht Mannheim in Betracht. Welches Gericht zuständig ist, hängt unter anderem vom Tatvorwurf und vom Verfahrensstand ab. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann zunächst das Profil zur Orientierung genutzt und das Anliegen über die dort angebotene Kontaktmöglichkeit übermittelt werden. Eine kurze Darstellung des Sachverhalts, des aktuellen Verfahrensstands und bekannter Fristen erleichtert die erste Zuordnung. Allgemeine Fragen und Terminvereinbarungen sind laut Kanzlei telefonisch oder über das Kontaktformular möglich. Für Festnahmen, Untersuchungshaft und Durchsuchungen besteht eine Erreichbarkeit rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mannheim
- Amtsgericht Mannheim
- Landgericht Mannheim
- Arbeitsgericht Mannheim
Die Kanzlei von Friedrich Demandt befindet sich in der Renzstraße 3 in Mannheim, im innerstädtischen Umfeld nahe den Quadraten. Die Anschrift ist Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung aus den weiteren genannten Stadtteilen Neckarstadt, Lindenhof, Käfertal und Feudenheim ebenso wie aus dem Umland. Für eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsauskunft anhand der Adresse; bei einer Anfahrt mit dem Pkw sind die jeweilige Verkehrslage und die örtlichen Parkregelungen zu berücksichtigen. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind in den vorliegenden Informationen nicht ausgewiesen. Für den strafrechtlichen Hauptschwerpunkt sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Mannheim und das Landgericht Mannheim relevant. Am Amtsgericht werden Strafsachen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Auch gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können dort geführt werden. Das Landgericht befasst sich erstinstanzlich insbesondere mit schwerwiegenderen Strafvorwürfen und entscheidet außerdem über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Steuerstrafrechtliche und wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren werden ebenfalls vor Strafgerichten geführt; maßgeblich sind die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, gegebenenfalls einschließlich besonderer Zuständigkeitskonzentrationen. Bei Führerscheinsachen ist zwischen strafgerichtlichen Entscheidungen und Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde zu unterscheiden. Für Streitigkeiten über behördliche Fahrerlaubnismaßnahmen sind grundsätzlich Verwaltungsgerichte zuständig, nicht die hier genannten Gerichte. Das Arbeitsgericht Mannheim behandelt arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die strafrechtlichen Vorwürfe dieses Profils nicht zuständig. Ein beruflicher Zusammenhang allein ändert daran nichts.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname, E-Mail, Telefon sowie ein Kommentar oder eine Nachricht als Pflichtangaben ausgewiesen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname, E-Mail, Telefon sowie ein Kommentar oder eine Nachricht als Pflichtangaben ausgewiesen.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafverfahrens hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem der konkrete Vorwurf, die beteiligte Behörde und der bisherige Verfahrensstand wichtig. Hilfreich sind vorhandene Schreiben wie eine Vorladung, ein Anhörungsbogen, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl. Auch Aktenzeichen, Zustellungsdaten und bereits bestimmte Termine können eine Rolle spielen. Eine kurze chronologische Darstellung erleichtert das Verständnis, ohne dass sämtliche Einzelheiten bereits in einer ersten Nachricht enthalten sein müssen. Wie vertrauliche oder umfangreiche Unterlagen übermittelt werden, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
- Wie unterscheiden sich Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafverfahren und Führerscheinsachen?
- Ein Bußgeldverfahren betrifft eine Ordnungswidrigkeit, etwa einen vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoß. Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, beispielsweise einer Trunkenheitsfahrt oder eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Führerscheinsachen können zusätzlich Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde betreffen. Derselbe Verkehrsvorgang kann deshalb mehrere rechtliche Ebenen berühren. Auch Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis sind unterschiedliche Maßnahmen. Für eine erste Anfrage hilft es, kenntlich zu machen, ob das vorliegende Schreiben von einer Bußgeldstelle, der Polizei, der Staatsanwaltschaft, einem Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde stammt.
- Was unterscheidet ein Steuerstrafverfahren von einer steuerlichen Prüfung?
- Eine steuerliche Prüfung dient allgemein dazu, steuerlich erhebliche Sachverhalte und die zutreffende Besteuerung festzustellen. Ein Steuerstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer strafbaren Verletzung steuerlicher Pflichten. Beide Verfahren können miteinander zusammenhängen, haben aber unterschiedliche Ziele und Verfahrensregeln. Für die Orientierung ist deshalb wichtig, welche Stelle tätig geworden ist und ob ein strafrechtlicher Vorwurf ausdrücklich mitgeteilt wurde. Zu den häufig relevanten Unterlagen gehören behördliche Schreiben, Steuerbescheide, Erklärungen und Geschäftsunterlagen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Sachverhalt.
- Worauf kommt es bei einer Mandatsanfrage im Wirtschaftsstrafrecht an?
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe stehen häufig im Zusammenhang mit betrieblichen Entscheidungen, Zahlungsflüssen oder der Verwaltung fremden Vermögens. Für eine erste Zuordnung sind die eigene Funktion, der betroffene Zeitraum und der mitgeteilte Vorwurf hilfreich. Ebenso wichtig ist, ob sich die Anfrage auf eine Privatperson oder auf Unternehmensinteressen bezieht. Die Interessen verschiedener Beteiligter können auseinanderfallen; eine gemeinsame Vertretung ist deshalb nicht ohne Weiteres möglich. Bei der Mandatsprüfung werden neben dem Sachverhalt auch mögliche Interessenkonflikte berücksichtigt. Eine geordnete Übersicht vorhandener Unterlagen kann die Vorbereitung erleichtern.
- Was ist vor einer Anfrage zu Berufung oder Revision wichtig?
- Berufung und Revision unterscheiden sich im Prüfungsumfang. Eine Berufung kann im Strafverfahren eine erneute Prüfung tatsächlicher und rechtlicher Fragen ermöglichen. Eine Revision richtet sich dagegen auf die Überprüfung eines Urteils auf Rechtsfehler. Welches Rechtsmittel überhaupt vorgesehen ist, hängt insbesondere vom entscheidenden Gericht und der Art der Entscheidung ab. Für eine erste Anfrage sind das Urteil, vorhandene Rechtsmittelbelehrungen sowie Angaben zur Verkündung und Zustellung relevant. Da gesetzliche Fristen bestehen können, sollte aus der Anfrage hervorgehen, wann die Entscheidung ergangen oder zugegangen ist.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Friedrich Demandt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: verteidigung-strafrecht.eu
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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