Veröffentlichtes Profil

Rahimi Azar

Rahimi Azar in Mannheim: Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwaltskanzlei Rahimi Azar

Friedrichsplatz 5, 68165 Mannheim

Telefon: +49 621 48497816

Sprachen
Persisch, Englisch, Deutsch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Rahimi Azar

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Rechtsanwaltskanzlei Rahimi Azar hat ihren Sitz am Friedrichsplatz 5 in Mannheim, direkt neben dem Wasserturm. Mag. jur. Shahin Rahimi Azar beschreibt seine Kanzlei als auf Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert. Die Tätigkeit umfasst Straf- und Bußgeldsachen und richtet sich an Beschuldigte beziehungsweise Betroffene. Nach eigenen Angaben ist er bundesweit und international tätig. Rechtsberatung wird in Farsi, Englisch und Deutsch angeboten. Als Prinzipien seiner Arbeit nennt er Loyalität, Ehrlichkeit, Fachkompetenz und volle Einsatzbereitschaft; außerdem betont er Diskretion bei der Interessenvertretung. Für dringende Anliegen nennt die Kanzlei einen 24-Stunden-Notruf. Termine finden ausschließlich nach Vereinbarung statt, um ausreichend Zeit und individuelle Beratung zu ermöglichen. Terminabsprachen sind telefonisch oder per E-Mail möglich. Die veröffentlichten Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr; Samstag und Sonntag ist geschlossen. Die Kanzlei ist zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto erreichbar. Parkmöglichkeiten bestehen in der Tiefgarage unter dem Friedrichsplatz.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwaltskanzlei-rahimiazar.de, rechtsanwaltskanzlei-rahimiazar.de

Beratung in Mannheim – Einordnung der Redaktion

Die Rechtsanwaltskanzlei Rahimi Azar befindet sich am Friedrichsplatz 5 in Mannheim, direkt neben dem Wasserturm. Mag. jur. Shahin Rahimi Azar führt Strafrecht als Hauptschwerpunkt; daneben nennt das Profil Verkehrsrecht. In seiner Kanzleibeschreibung bezeichnet er die Tätigkeit als auf Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert. Im Mittelpunkt stehen damit Straf- und Bußgeldsachen sowie die Interessen von Beschuldigten und Betroffenen. Nach eigenen Angaben ist er bundesweit und international tätig. Rechtsberatung wird auf Deutsch, Englisch und Farsi angeboten, was bei der sprachlichen Abstimmung einer Anfrage berücksichtigt werden kann. Im Strafrecht suchen Ratsuchende häufig Orientierung, wenn sie eine polizeiliche Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben. Auch Ermittlungsmaßnahmen können Anlass für eine Kontaktaufnahme sein. Allgemein geht es in diesem Rechtsgebiet um den erhobenen Vorwurf, den Stand des Verfahrens und die Rechte der beschuldigten Person. Eine anwaltliche Befassung kann die Prüfung von Unterlagen, die Einordnung des Verfahrens und die Interessenvertretung gegenüber Ermittlungsbehörden und Gerichten umfassen. Welche Schritte im Einzelfall in Betracht kommen, hängt insbesondere vom konkreten Sachverhalt und der Aktenlage ab. Beim Verkehrsrecht besteht ein enger Bezug zum ebenfalls genannten Ordnungswidrigkeitenrecht. Typische Anliegen betreffen etwa den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Rotlichtverstoß oder die Folgen eines Bußgeldbescheids. Daneben können Vorgänge im Straßenverkehr strafrechtliche Bedeutung haben, beispielsweise beim Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt oder des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Für Ratsuchende ist deshalb zunächst wichtig, ob es um ein Bußgeldverfahren oder ein Strafverfahren geht. Das Verkehrsrecht umfasst darüber hinaus weitere Themen; ob ein konkretes Anliegen vom Tätigkeitsumfang der Kanzlei erfasst wird, lässt sich bei der Anfrage klären. Der Standort am Friedrichsplatz liegt innenstadtnah bei den Mannheimer Quadraten. Die Kanzlei ist zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit dem Auto erreichbar; Parkmöglichkeiten bestehen in der Tiefgarage unter dem Friedrichsplatz. Für Straf- und Bußgeldverfahren kommen je nach Zuständigkeit insbesondere das Amtsgericht Mannheim und in Strafsachen auch das Landgericht Mannheim in Betracht. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens und vorhandener behördlicher Schreiben beginnen. Dabei sollten erkennbare Fristen und die gewünschte Beratungssprache benannt werden. Terminabsprachen erfolgen laut Kanzlei telefonisch oder per E-Mail, Gespräche ausschließlich nach Vereinbarung. Die veröffentlichten Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr. Für dringende Anliegen nennt die Kanzlei außerdem einen 24-Stunden-Notruf.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mannheim

  • Amtsgericht Mannheim
  • Landgericht Mannheim
  • Arbeitsgericht Mannheim

Für die strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Anliegen dieses Profils sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Mannheim und das Landgericht Mannheim von Bedeutung. Am Amtsgericht werden bei entsprechender Zuständigkeit Strafverfahren vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht geführt. Auch gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid gehören typischerweise zu den Aufgaben eines Amtsgerichts. Das kann insbesondere bei Verkehrsordnungswidrigkeiten relevant werden. Das Landgericht verhandelt bestimmte schwerwiegendere Strafsachen in erster Instanz und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Welches Gericht tatsächlich zuständig ist, richtet sich unter anderem nach Verfahrensart, Tatvorwurf und örtlichem Bezug. Der Kanzleisitz allein bestimmt dies nicht. Das ebenfalls am Standort vorhandene Arbeitsgericht Mannheim ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig, nicht für die hier im Vordergrund stehenden Straf- und Bußgeldverfahren. Die Kanzlei liegt am Friedrichsplatz 5 direkt neben dem Wasserturm und damit in innenstadtnaher Lage bei den Quadraten. Der Standort bietet einen konkreten Orientierungspunkt für Ratsuchende aus Mannheim, etwa aus Neckarstadt, Lindenhof, Käfertal oder Feudenheim. Nach den Kanzleiangaben ist die Anreise zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw möglich. Für die Fahrt mit dem Auto werden Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage unter dem Friedrichsplatz genannt. Die passende Verbindung beziehungsweise Anfahrtsroute hängt vom Ausgangsort ab. Da Termine ausschließlich nach Vereinbarung stattfinden, sollte ein persönlicher Besuch vorab telefonisch oder per E-Mail abgestimmt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind für eine Anfrage wegen einer Vorladung oder eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind die Art des Schreibens, die absendende Behörde, das Aktenzeichen und bereits mitgeteilte Termine oder Fristen hilfreich. Auch die Information, ob die Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angeschrieben wurde, ist wichtig. Eine kurze, sachliche Beschreibung des Anlasses genügt zunächst häufig zur Zuordnung. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und über welchen Weg sensible Dokumente übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen. Eine abschließende Bewertung setzt regelmäßig nähere Kenntnis des Sachverhalts voraus.
Worin unterscheiden sich ein Bußgeldverfahren und ein Strafverfahren im Straßenverkehr?
Ein Bußgeldverfahren betrifft eine Ordnungswidrigkeit, etwa bestimmte Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße. Mögliche Folgen sind eine Geldbuße und, abhängig vom Verstoß, Punkte oder ein Fahrverbot. Ein Strafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, beispielsweise einer Trunkenheitsfahrt oder des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Hier können Geld- oder Freiheitsstrafen sowie fahrerlaubnisrechtliche Folgen eine Rolle spielen. Die Abgrenzung richtet sich nach dem gesetzlichen Tatbestand und den Umständen. Aus behördlichen Schreiben lässt sich häufig erkennen, welche Verfahrensart vorliegt; die genaue Einordnung erfordert gegebenenfalls eine Prüfung.
Welche Unterlagen sind bei einer Anfrage zu einem Verkehrsbußgeld relevant?
Typischerweise sind der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid, das Aktenzeichen und Angaben zum Zeitpunkt des Zugangs relevant. Auch bereits geführter Schriftwechsel mit der Behörde kann für die Einordnung wichtig sein. Geht es um mögliche Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis, können entsprechende behördliche Mitteilungen ebenfalls von Bedeutung sein. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Vorwurf und dem Verfahrensstand ab. Bei der Mandatsanfrage sollten vorhandene Fristen ausdrücklich erwähnt werden. Ob und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, lässt sich nicht allein aus der Höhe der festgesetzten Geldbuße ableiten.
Ist bei einer Strafsache oder einem Bußgeldbescheid immer ein Gericht in Mannheim zuständig?
Nein. Der Wohnort der ratsuchenden Person und der Sitz der beauftragten Kanzlei legen die gerichtliche Zuständigkeit nicht allein fest. Maßgeblich sind die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, bei denen je nach Verfahren beispielsweise der Tatort oder der Sitz der zuständigen Verwaltungsbehörde eine Rolle spielen kann. In Mannheim kommen für Straf- und Bußgeldsachen insbesondere das Amtsgericht und für bestimmte Strafverfahren das Landgericht in Betracht. Aus vorhandenen Schreiben ergibt sich meist, welche Behörde oder welches Gericht aktuell mit der Angelegenheit befasst ist. Diese Angaben erleichtern die Zuordnung bei einer Anfrage.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Rahimi Azar

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaltskanzlei-rahimiazar.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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