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- Rechtsanwältin Miriam Weis
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Miriam Weis ist Rechtsanwältin in Mannheim sowie Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht. Ihre Tätigkeit konzentriert sich auf die bundesweite Strafverteidigung. Sie berät und verteidigt in allen Verfahrensphasen, vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zu Berufung und Revision. Zu ihren Tätigkeitsbereichen gehören allgemeines Strafrecht, Sexualstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht sowie Arzt- und Medizinstrafrecht. Hinzu kommen Jugendstrafrecht und Disziplinarrecht. Das Beratungsangebot umfasst Unternehmer und Führungskräfte sowie Jugendliche und Heranwachsende in strafrechtlichen Verfahren. Im Disziplinarrecht verteidigt sie Angehörige des öffentlichen Dienstes in Sonderstatusverhältnissen, darunter Polizeibeamte, Soldaten, Staatsanwälte und Richter. Die Kanzlei legt Wert auf persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit, individuelle Fallanalyse sowie diskrete Beratung. In wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten arbeitet sie mit Steuerexperten und Wirtschaftsprüfern zusammen. Miriam Weis ist seit 2016 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist sie als Dozentin bei ForSa für anwaltliche Fortbildungen tätig, unter anderem zu Verkehrsstrafrecht, Vernehmungstaktik und Verteidigung in Strafvollstreckung und Strafvollzug.
Beratung in Mannheim – Einordnung der Redaktion
Miriam Weis ist Rechtsanwältin in Mannheim und Fachanwältin für Strafrecht sowie für Verkehrsrecht. Ihre Kanzlei befindet sich in der Otto-Beck-Str. 36, 68165 Mannheim. Den Hauptschwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet die bundesweite Strafverteidigung. Sie begleitet strafrechtliche Verfahren vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zu Berufung und Revision. Für Ratsuchende bedeutet diese Ausrichtung, dass sowohl ein erstmals bekannt gewordener Tatvorwurf als auch ein bereits laufendes Gerichtsverfahren Anlass für eine Anfrage sein können. Miriam Weis ist seit 2016 als Rechtsanwältin zugelassen und daneben als Dozentin für anwaltliche Fortbildungen bei ForSa tätig. Zum strafrechtlichen Tätigkeitsspektrum gehören allgemeines Strafrecht, Sexualstrafrecht, Kapitalstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht sowie Arzt- und Medizinstrafrecht. Hinzu kommen Jugendstrafrecht und Disziplinarrecht. Typische Anliegen betreffen die Einordnung eines Ermittlungsverfahrens, den Umgang mit einer Anklage oder die Vorbereitung auf eine Hauptverhandlung. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden stellen sich zusätzlich Fragen zu den Besonderheiten des Jugendstrafrechts. Im Disziplinarrecht richtet sich das Angebot an Angehörige des öffentlichen Dienstes in Sonderstatusverhältnissen, darunter Polizeibeamte, Soldaten, Staatsanwälte und Richter. Die Kanzleibeschreibung betont persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit, individuelle Fallanalyse und diskrete Beratung. Im Wirtschaftsstrafrecht berät und verteidigt Miriam Weis unter anderem Unternehmer und Führungskräfte. Solche Verfahren können wirtschaftliche Abläufe, betriebliche Verantwortungsbereiche und umfangreiche Geschäftsunterlagen betreffen. In wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten arbeitet sie mit Steuerexperten und Wirtschaftsprüfern zusammen. Das Verkehrsrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt; ausdrücklich genannt ist das Verkehrsstrafrecht. Hier können etwa Vorwürfe im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, Alkohol im Straßenverkehr oder unerlaubtem Entfernen vom Unfallort eine Rolle spielen. Allgemein ist zwischen strafrechtlichen Fragen, Bußgeldverfahren und möglichen fahrerlaubnisrechtlichen Folgen zu unterscheiden. Der örtliche Bezug liegt in Mannheim mit seinen Stadtteilen, darunter Quadrate, Neckarstadt, Lindenhof, Käfertal und Feudenheim. Die Kanzleianschrift in der Otto-Beck-Straße dient als Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung innerhalb des Stadtgebiets; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Besuch geprüft werden. Für strafrechtliche Verfahren kommen am Standort insbesondere das Amtsgericht Mannheim und das Landgericht Mannheim in Betracht. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann anhand der im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten erfolgen. Für die erste Anfrage sind eine knappe Beschreibung des Anliegens, der Verfahrensstand und Hinweise auf anstehende Termine oder Fristen hilfreich. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen werden kann, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mannheim
- Amtsgericht Mannheim
- Landgericht Mannheim
- Arbeitsgericht Mannheim
Mannheim ist Kanzleistandort von Miriam Weis und zugleich Sitz mehrerer Gerichte. Für ihren Hauptschwerpunkt Strafrecht sind insbesondere das Amtsgericht Mannheim und das Landgericht Mannheim relevant. Am Amtsgericht werden Strafsachen je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt; für Jugendliche bestehen besondere Spruchkörper. Das Landgericht ist unter anderem für schwerwiegendere Strafvorwürfe in erster Instanz sowie für Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts zuständig. Wirtschaftsstrafverfahren können abhängig vom Tatvorwurf und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts geführt werden. Nicht jedes Verfahren mit wirtschaftlichem Hintergrund fällt automatisch in die Zuständigkeit einer solchen Kammer. Bei verkehrsstrafrechtlichen Vorwürfen kommt häufig zunächst das Amtsgericht als erkennendes Gericht in Betracht. Auch Einsprüche gegen verkehrsrechtliche Bußgeldbescheide werden grundsätzlich beim Amtsgericht verhandelt. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen können je nach Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht geführt werden. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Mannheim entscheidet dagegen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist kein Strafgericht. Welche Gerichte tatsächlich zuständig sind, richtet sich nicht allein nach dem Kanzleisitz, sondern unter anderem nach Verfahrensart und örtlichen Anknüpfungspunkten. Die Kanzlei liegt in der Otto-Beck-Str. 36 im Mannheimer Stadtgebiet. Für Ratsuchende aus den Quadraten, der Neckarstadt, dem Lindenhof, Käfertal oder Feudenheim hängt die passende Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Für öffentliche Verkehrsmittel ebenso wie für die Anreise mit dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind hier nicht belegt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- „Pflichtverteidigung“, in: Breyer/Endler, AnwaltFormulare Strafrecht 4. Aufl Heidelberg 2017
- „Pflichtverteidigung“ in: Breyer/Endler/Sturm AnwaltFormulare Strafrecht 5. Auflage Heidelberg 2022
- „Verkehrsstrafsachen und OWi-Verfahren“ in: Breyer/Endler/Sturm AnwaltFormulare Strafrecht 5. Auflage Heidelberg 2022
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem der mitgeteilte Tatvorwurf und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Hilfreich können bereits vorliegende Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht sein, etwa eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift. Auch Aktenzeichen und bekannte Termine erleichtern die Zuordnung. Eine erste Anfrage muss noch keine ausführliche Schilderung sämtlicher Einzelheiten enthalten. Wie sensible Unterlagen übermittelt werden sollen und welche Angaben zunächst benötigt werden, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Die Prüfung des konkreten Falls erfolgt erst im Rahmen einer individuellen anwaltlichen Befassung.
- Worin unterscheiden sich Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Berufung und Revision?
- Im Ermittlungsverfahren prüfen die Strafverfolgungsbehörden einen Tatverdacht und sammeln belastende wie entlastende Umstände. Kommt es nach einer Anklage zur Eröffnung des Hauptverfahrens, wird der Vorwurf in der Hauptverhandlung gerichtlich behandelt. Dabei können unter anderem Zeugen gehört und weitere Beweise erhoben werden. Berufung und Revision sind unterschiedliche Rechtsmittel gegen Urteile: Eine Berufung kann eine erneute Prüfung von Tatsachen und Rechtsfragen ermöglichen, während eine Revision auf die rechtliche Überprüfung gerichtet ist. Welches Rechtsmittel vorgesehen ist, hängt insbesondere vom angegriffenen Urteil ab. Hierfür gelten gesetzliche Fristen und formelle Anforderungen.
- Wann ist ein Vorfall im Straßenverkehr eine Strafsache und wann eine Bußgeldsache?
- Das hängt davon ab, welcher Verstoß vorgeworfen wird und welche Umstände vorliegen. Viele Verkehrsverstöße werden als Ordnungswidrigkeiten behandelt, etwa zahlreiche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Andere Sachverhalte können strafrechtlich relevant sein, beispielsweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder bestimmte Fahrten unter Alkoholeinfluss. Neben einer Geldbuße oder strafrechtlichen Sanktion können Fragen zu Punkten, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis entstehen. Nach einem Unfall können außerdem zivilrechtliche Ansprüche hinzukommen. Diese Bereiche folgen unterschiedlichen Regeln und können nebeneinander Bedeutung haben. Eine verlässliche Einordnung setzt deshalb die Prüfung des konkreten Vorwurfs und der verfügbaren Unterlagen voraus.
- Was unterscheidet wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren von anderen Strafverfahren?
- Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren betreffen häufig Vorgänge im unternehmerischen oder geschäftlichen Umfeld. Typisch sind Fragen nach Verantwortlichkeiten, Entscheidungswegen und der Bedeutung von Buchhaltungsunterlagen, Verträgen oder interner Kommunikation. Dabei können strafrechtliche Fragen mit steuerlichen oder gesellschaftsrechtlichen Zusammenhängen zusammentreffen. Die Interessen eines Unternehmens und einzelner Beschäftigter oder Führungskräfte müssen nicht übereinstimmen; deshalb ist die Rolle der anfragenden Person für die Mandatsklärung wichtig. Je nach Sachverhalt kann zusätzlich wirtschaftliche oder steuerliche Fachkunde erforderlich sein. Ob ein bestimmtes Gericht oder eine Wirtschaftsstrafkammer zuständig ist, folgt den gesetzlichen Regeln und nicht allein der beruflichen Stellung der betroffenen Person.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Miriam Weis
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: weis.law
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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