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- Rechtsanwälte Winzer, Biedermann und Rigbers
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Mannheim vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Sven Rigbers ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Winzer, Biedermann und Rigbers in Mannheim. Als weitere Rechtsanwälte nennt die Webseite Klaus Winzer und Jens Biedermann. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Tullastr. 11. Ihr Angebot richtet sich an Ratsuchende, die Rechtsberatung oder gerichtliche Vertretung benötigen. Die Kanzlei beschreibt ihr Beratungsangebot als umfassend und verweist auf eine transparente Kostenstruktur. Außerdem nennt sie ihre langjährige Tätigkeit und dabei geknüpfte Kontakte zur Justiz und zu weiteren Partnern. Für die Kontaktaufnahme stehen eine Telefonnummer und ein Kontaktformular zur Verfügung. Über das Formular können Anliegen schriftlich übermittelt werden; die Kanzlei kündigt hierzu eine Rückmeldung an. Sprechzeiten bestehen montags bis freitags am Vormittag sowie montags, dienstags und donnerstags am Nachmittag. Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-wbr.de, kanzlei-wbr.de
Beratung in Mannheim – Einordnung der Redaktion
Sven Rigbers ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei den Rechtsanwälten Winzer, Biedermann und Rigbers in Mannheim. Sein im Profil ausgewiesener Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Tullastr. 11, 68161 Mannheim; als weitere Rechtsanwälte nennt ihre Webseite Klaus Winzer und Jens Biedermann. Für Ratsuchende betrifft das Arbeitsrecht häufig Fragen, die unmittelbar mit dem beruflichen Alltag und der wirtschaftlichen Planung verbunden sind. Eine anwaltliche Befassung kann sowohl der Einordnung einer bestehenden Situation als auch der außergerichtlichen Klärung oder gerichtlichen Vertretung dienen. Typische Anliegen in diesem Rechtsgebiet sind die Prüfung von Arbeitsverträgen, Fragen zur Vergütung und Arbeitszeit sowie Unklarheiten bei Urlaub oder Arbeitszeugnissen. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge geben regelmäßig Anlass, rechtliche Unterstützung zu suchen. Dabei kommt es unter anderem auf vertragliche Regelungen, gegebenenfalls einschlägige Tarifverträge und den konkreten Ablauf der Ereignisse an. Mandantinnen und Mandanten können hinter dem Schwerpunkt Arbeitsrecht daher eine Beschäftigung mit den Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis erwarten. Welche Unterstützung im Einzelfall möglich ist, lässt sich erst anhand des Anliegens und der zugehörigen Unterlagen klären. Der örtliche Bezug liegt in Mannheim. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist insbesondere das Arbeitsgericht Mannheim von Bedeutung, sofern dessen örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das ebenfalls am Standort vorhandene Amtsgericht und Landgericht sind dagegen für typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht die zuständigen Gerichte. Für Ratsuchende aus den Quadraten, der Neckarstadt, dem Lindenhof, Käfertal oder Feudenheim bietet die Kanzleiadresse einen konkreten Bezugspunkt im Mannheimer Stadtgebiet. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der vollständigen Anschrift und aktueller Verbindungen geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt, um die Angaben zum Schwerpunkt und zur Kanzlei abzugleichen. Zur Kontaktaufnahme mit der Kanzlei stehen eine Telefonnummer und ein Kontaktformular zur Verfügung. Im Formular lässt sich das Anliegen schriftlich schildern; die Kanzlei kündigt darauf eine Rückmeldung an. Sinnvoll sind eine kurze Beschreibung des Sachverhalts und ein Hinweis auf bereits bekannte Termine oder Fristen. Sprechzeiten bestehen montags bis freitags vormittags sowie montags, dienstags und donnerstags nachmittags. Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mannheim
- Amtsgericht Mannheim
- Landgericht Mannheim
- Arbeitsgericht Mannheim
Die Kanzlei von Sven Rigbers hat ihren Sitz in der Tullastr. 11, 68161 Mannheim. Die Anschrift verortet sie im Mannheimer Stadtgebiet; eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Für Menschen aus den Quadraten, der Neckarstadt, dem Lindenhof, Käfertal und Feudenheim ist sie ein Ziel für eine arbeitsrechtliche Anfrage innerhalb der Stadt. Welche Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder welche Anfahrtsroute mit dem Pkw geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt des Profils ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Mannheim relevant. Arbeitsgerichte führen insbesondere Verfahren über Kündigungen, ausstehende Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Auch bestimmte betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten werden dort behandelt. In arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren steht üblicherweise zunächst eine Güteverhandlung an, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Ob gerade das Arbeitsgericht Mannheim örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem gewöhnlichen Arbeitsort. Amtsgericht Mannheim und Landgericht Mannheim gehören hingegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie bearbeiten unter anderem allgemeine Zivilsachen, sind aber für die üblichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern grundsätzlich nicht zuständig. Allein die Lage der Kanzlei bestimmt daher weder das zuständige Gericht noch den Verfahrensort.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse Pflichtfelder. Weitere Felder sind Betreff und Nachricht.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse Pflichtfelder. Weitere Felder sind Betreff und Nachricht.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen hilfreich?
- Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Thema ab. Häufig bilden der Arbeitsvertrag und spätere Ergänzungen den Ausgangspunkt. Je nach Anliegen können Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Zeugnis hinzukommen. Auch einschlägige Korrespondenz und eine kurze zeitliche Übersicht erleichtern die Einordnung. Für die erste Anfrage genügt meist eine verständliche Zusammenfassung mit Angaben zu wichtigen Daten und bereits bekannten Fristen. Welche Dokumente anschließend vollständig benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
- Warum ist bei einer Kündigung eine zeitnahe Klärung wichtig?
- Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen entscheidend sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Daneben können weitere Fragen entstehen, etwa zu Vergütung, Freistellung, Urlaub oder einem Arbeitszeugnis. Für eine rechtliche Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und die Unterlagen zum Arbeitsverhältnis relevant. Ob und welche Schritte im konkreten Fall in Betracht kommen, hängt von den Umständen ab. Eine erste Kontaktanfrage allein wahrt keine gerichtliche Frist und ersetzt keine Bestätigung der Übernahme einer fristgebundenen Tätigkeit.
- Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er kann neben dem Beendigungsdatum beispielsweise Regelungen zu Freistellung, Resturlaub, Zeugnis oder einer möglichen Abfindung enthalten. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht bei jeder Beendigung. Aufhebungsverträge können außerdem sozialrechtliche Folgen haben, insbesondere beim Arbeitslosengeld. Für eine allgemeine Orientierung ist deshalb wichtig, die Beendigung selbst und die damit verbundenen Nebenregelungen auseinanderzuhalten. Eine individuelle Bewertung erfordert den vollständigen Vertrag und den tatsächlichen Hintergrund.
- Wie läuft ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht grundsätzlich ab?
- In einem arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt. Dabei erörtert das Gericht mit den Parteien, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist. Kommt keine Einigung zustande, kann sich ein Kammertermin anschließen, in dem die streitigen Fragen weiter behandelt und gegebenenfalls Beweise erhoben werden. Das Verfahren kann durch einen Vergleich oder eine gerichtliche Entscheidung enden. In erster Instanz besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang. Eine Besonderheit betrifft die Kosten: Die eigenen Anwaltskosten werden dort im Urteilsverfahren grundsätzlich nicht von der Gegenseite erstattet, auch wenn man gewinnt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Sven Rigbers
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4,9 von 5 · 95 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-wbr.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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