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- Berg · Demandt · Allgeier | Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Inga Berg ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht in Mannheim. Sie gehört zur Bürogemeinschaft Berg · Demandt · Allgeier in der Renzstraße 3. Die Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und beraten und vertreten private sowie gewerbliche Mandanten bundesweit, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen zählen Arztstrafrecht, Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Internetstrafrecht. Weitere Bereiche sind Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Vermögensdelikte sowie Tötungs- und Körperverletzungsdelikte. Auch Führerscheinsachen, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten und Berufung beziehungsweise Revision werden aufgeführt. Die Bürogemeinschaft beschreibt ihre Arbeitsweise als individuelle Beratung, Betreuung und Verteidigung mit ergebnisorientierten Lösungskonzepten. Neben der Strafverteidigung sind die Rechtsanwälte in der Fortbildung für Kollegen und an den Universitäten Heidelberg und Hagen im Strafrecht tätig. Beratungstermine können telefonisch oder über das Kontaktformular vereinbart werden. Bei Festnahme, Untersuchungshaft oder Durchsuchung besteht eine Erreichbarkeit rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: verteidigung-strafrecht.eu, verteidigung-strafrecht.eu
Beratung in Mannheim – Einordnung der Redaktion
Inga Berg ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht in Mannheim. Sie gehört zur Bürogemeinschaft Berg · Demandt · Allgeier in der Renzstraße 3, 68161 Mannheim. Den Hauptschwerpunkt ihres Profils bildet das Strafrecht; hinzu kommen Verkehrsrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Die Bürogemeinschaft berät und vertritt private sowie gewerbliche Mandanten bundesweit, außergerichtlich und vor Gericht. Für Ratsuchende umfasst die strafrechtliche Tätigkeit insbesondere die Auseinandersetzung mit Tatvorwürfen, dem Stand eines Ermittlungsverfahrens und den Möglichkeiten einer Verteidigung. Welche Fragen dabei im Vordergrund stehen, hängt vom jeweiligen Vorwurf und der Verfahrensphase ab. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen gehören Arztstrafrecht, Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Internetstrafrecht. Auch Vermögensdelikte sowie Tötungs- und Körperverletzungsdelikte sind aufgeführt. Typische Anlässe für eine Anfrage sind eine polizeiliche Vorladung, eine Anklageschrift, ein Strafbefehl oder eine bereits angesetzte Hauptverhandlung. Im Steuerstrafrecht stehen mögliche Verstöße gegen steuerliche Pflichten im Mittelpunkt, während das Wirtschaftsstrafrecht strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Tätigkeit betrifft. Dabei können geschäftliche Unterlagen, Verantwortlichkeiten innerhalb eines Unternehmens und der bisherige Schriftverkehr mit Behörden Bedeutung haben. Berufung und Revision zählen ebenfalls zu den genannten Tätigkeitsfeldern. Das Verkehrsrecht berührt im Profil insbesondere Führerscheinsachen, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten. Dahinter können beispielsweise ein Bußgeldbescheid, ein strafrechtlicher Vorwurf nach einem Verkehrsgeschehen oder Fragen zu möglichen Folgen für die Fahrerlaubnis stehen. Der Mannheimer Standort bietet einen örtlichen Bezug für Menschen aus den Quadraten, der Neckarstadt, dem Lindenhof, Käfertal und Feudenheim. Für Strafverfahren kommen je nach Zuständigkeit das Amtsgericht Mannheim und das Landgericht Mannheim in Betracht. Welches Gericht einen konkreten Fall behandelt, richtet sich allerdings nicht allein nach der Kanzleianschrift. Für die Anfahrt zur Renzstraße können öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw eingeplant werden; die konkrete Verbindung ist vom Ausgangspunkt abhängig. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt, um die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten zu nutzen und eine Terminanfrage zu stellen. Beratungstermine können nach den vorliegenden Angaben telefonisch oder über das Kontaktformular vereinbart werden. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, vorhandene behördliche Schreiben und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern allgemein die erste Einordnung. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend zu klären. Für Festnahme, Untersuchungshaft oder Durchsuchung nennt die Bürogemeinschaft eine Erreichbarkeit rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mannheim
- Amtsgericht Mannheim
- Landgericht Mannheim
- Arbeitsgericht Mannheim
Die Kanzleianschrift von Inga Berg lautet Renzstraße 3, 68161 Mannheim. Der Standort liegt im zentralen Mannheimer Stadtgebiet und hat damit einen Bezug zur Innenstadt mit den Quadraten. Auch Neckarstadt, Lindenhof, Käfertal und Feudenheim gehören zum örtlichen Umfeld möglicher Mandatsanfragen. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser ausdrücklich genannten Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Konkrete Verbindungen, Zugangsmöglichkeiten und die Parksituation sollten für den jeweiligen Termin anhand aktueller Informationen geprüft werden; hierzu liegen keine näheren Angaben vor. Für den strafrechtlichen Hauptschwerpunkt sind insbesondere das Amtsgericht Mannheim und das Landgericht Mannheim relevant. Am Amtsgericht werden Strafsachen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Auch gerichtliche Bußgeldverfahren, etwa nach einem Einspruch gegen einen verkehrsrechtlichen Bußgeldbescheid, können dort geführt werden. Das Landgericht behandelt unter anderem schwerwiegendere Strafvorwürfe in erster Instanz sowie Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Steuer- und wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren können abhängig von Umfang, Tatvorwurf und gesetzlicher Zuständigkeit vor beiden Gerichten liegen; für bestimmte Wirtschaftsstrafverfahren bestehen besondere Zuständigkeitsregeln. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Mannheim entscheidet über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die strafrechtlichen Schwerpunkte dieses Profils typischerweise nicht zuständig. Der tatsächliche Gerichtsort hängt stets von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln des jeweiligen Verfahrens ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular verlangt Vorname, Nachname, E-Mail, Telefon sowie einen Kommentar oder eine Nachricht. Außerdem ist ein DSGVO-Einverständnis erforderlich.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular verlangt Vorname, Nachname, E-Mail, Telefon sowie einen Kommentar oder eine Nachricht. Außerdem ist ein DSGVO-Einverständnis erforderlich.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig die Art des Vorwurfs, die beteiligte Behörde und der aktuelle Verfahrensstand wichtig. Aus einer Vorladung, einem Strafbefehl oder einer Anklageschrift ergeben sich häufig bereits Aktenzeichen und Termine. Auch die Information, ob eine Durchsuchung, Festnahme oder Hauptverhandlung stattgefunden hat, kann relevant sein. Für die erste Kontaktaufnahme genügt meist eine übersichtliche Darstellung des Anlasses. Wie umfangreiche oder sensible Unterlagen übermittelt werden sollen, lässt sich anschließend mit der angefragten Kanzlei abstimmen. Eine Mandatsübernahme ist gesondert zu klären.
- Wie unterscheiden sich ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren und ein Verkehrsstrafverfahren?
- Verkehrsordnungswidrigkeiten betreffen beispielsweise bestimmte Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße und werden zunächst regelmäßig von einer Verwaltungsbehörde bearbeitet. Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, etwa einer Unfallflucht oder einer Trunkenheitsfahrt. Neben Geldbußen oder strafrechtlichen Sanktionen können je nach Fall auch Fahrverbote oder Folgen für die Fahrerlaubnis eine Rolle spielen. Zusätzlich sind eigenständige Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde möglich. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, ob ein Bußgeldbescheid, ein Schreiben der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt.
- Worum geht es im Steuerstrafrecht und welche Unterlagen können dabei eine Rolle spielen?
- Das Steuerstrafrecht befasst sich mit strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit steuerlichen Pflichten, insbesondere dem Verdacht einer Steuerhinterziehung. Steuerliche Festsetzungen und strafrechtliche Ermittlungen sind dabei unterschiedliche Verfahren, können aber denselben Sachverhalt betreffen. Für das Verständnis eines Vorgangs können Steuererklärungen, Bescheide, Buchhaltungsunterlagen und Schreiben der Finanzbehörden bedeutsam sein. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Vorwurf und Verfahrensstand ab. Bei einer ersten Anfrage kann zunächst geklärt werden, welche Behörde tätig ist und welche Zeiträume betroffen sind, ohne bereits eine vollständige rechtliche Bewertung vorwegzunehmen.
- Welche Besonderheiten können bei wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen auftreten?
- Wirtschaftsstrafrechtliche Sachverhalte stehen häufig im Zusammenhang mit betrieblichen Abläufen, finanziellen Entscheidungen oder Vermögensverfügungen. Gegenstand können beispielsweise Betrugs-, Untreue- oder Insolvenzvorwürfe sein. Dabei ist zwischen der Rolle des Unternehmens und der persönlichen Stellung einzelner Beteiligter zu unterscheiden. Geschäftsführung, Beschäftigte und weitere Beteiligte können unterschiedliche Interessen haben. Für eine erste Anfrage sind daher die eigene Funktion, der bekannte Vorwurf und bereits eingegangene behördliche Schreiben hilfreich. Ob mehrere Beteiligte gemeinsam vertreten werden können, bedarf insbesondere wegen möglicher Interessenkonflikte einer gesonderten Prüfung.
- Was ist der allgemeine Unterschied zwischen Berufung und Revision im Strafverfahren?
- Berufung und Revision sind unterschiedliche Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen. Bei einer Berufung kann eine erneute Prüfung tatsächlicher und rechtlicher Fragen stattfinden, einschließlich einer weiteren Beweisaufnahme. Eine Revision dient dagegen der Prüfung des Urteils auf Rechtsfehler; sie ist keine neue Tatsachenverhandlung. Welches Rechtsmittel vorgesehen ist, hängt insbesondere davon ab, welches Gericht entschieden hat und um welche Entscheidung es geht. Für eine Anfrage nach einem Urteil sind deshalb das entscheidende Gericht, das Entscheidungsdatum und vorhandene Urteilsunterlagen wichtig. Rechtsmittelfristen können kurz sein.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Inga Berg
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: verteidigung-strafrecht.eu
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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