Veröffentlichtes Profil

Rechtsanwaltskanzlei Breunig

Martin Breunig – Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt am Main

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht · Rechtsanwaltskanzlei Breunig

Zeil 46, 60313 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 29920869-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Breunig
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Martin Breunig ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in Frankfurt am Main. Seine Tätigkeit konzentriert sich auf das Strafrecht und das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Darüber hinaus nennt die Kanzlei das Verkehrsrecht als Rechtsgebiet. Im Strafrecht umfasst seine Arbeit die Beratung und Betreuung sowie die Vertretung vor Gericht und in anderen Situationen eines Strafverfahrens. Er berät seine Mandanten auch in Fragen des Jugendstrafrechts. Mandate werden aus dem gesamten Bundesgebiet übernommen und vor den jeweiligen Gerichten verhandelt. Als Arbeitsweise beschreibt Breunig eine individuelle Betreuung sowie besonnenes und zugleich entschlossenes Handeln in jeder Lage des Verfahrens. Die Kanzlei befindet sich in der Zeil 46 und ist montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. In Notfällen ist Breunig auch außerhalb der Bürozeiten über seine Mobilfunknummer erreichbar. Nachts und am Wochenende werden ausschließlich wirkliche Notfälle beantwortet.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-breunig.de, kanzlei-breunig.de

Beratung in Frankfurt am Main – Einordnung der Redaktion

Martin Breunig ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in der Zeil 46 in Frankfurt am Main. Seine Tätigkeit in der Rechtsanwaltskanzlei Breunig konzentriert sich auf das Strafrecht und das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht; zusätzlich wird Verkehrsrecht als Rechtsgebiet genannt. Im Strafrecht umfasst seine Arbeit Beratung, Betreuung und Vertretung vor Gericht sowie in anderen Situationen eines Strafverfahrens. Auch Fragen des Jugendstrafrechts gehören zu seiner Tätigkeit. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als individuelle Betreuung mit besonnenem und zugleich entschlossenem Handeln in den unterschiedlichen Verfahrensphasen. Anlass für eine strafrechtliche Anfrage können beispielsweise eine Vorladung, die Mitteilung über ein Ermittlungsverfahren, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl sein. Dahinter stehen unterschiedliche Verfahrensstände, die zunächst eingeordnet werden müssen. Für Ratsuchende geht es häufig darum, den erhobenen Vorwurf, die eigene Rolle im Verfahren und den weiteren Ablauf zu verstehen. Im Jugendstrafrecht kommen Besonderheiten hinzu: Es stellt den Erziehungsgedanken in den Vordergrund und sieht eigene Rechtsfolgen und Verfahrensregelungen vor. Welche Regeln maßgeblich sind, hängt unter anderem vom Alter und bei Heranwachsenden von weiteren Voraussetzungen ab. Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht stehen typischerweise Bußgeldvorwürfe im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsmessungen oder Rotlichtverstößen im Mittelpunkt. Auch mögliche Punkte und ein Fahrverbot können für die Anfrage bedeutsam sein. Das Verkehrsrecht reicht darüber hinaus und umfasst allgemein etwa Fragen nach einem Verkehrsunfall oder zu Schadensersatzansprüchen. Zwischen Verkehrsrecht und Strafrecht bestehen Überschneidungen, beispielsweise bei Vorwürfen einer Trunkenheitsfahrt oder des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Ob ein konkretes Anliegen übernommen werden kann, ist im Rahmen der Kontaktaufnahme zu klären. Die Anschrift an der Zeil liegt in der Frankfurter Innenstadt. Sie bietet einen zentralen Bezugspunkt für Ratsuchende aus Frankfurt, etwa aus dem Westend, Bockenheim, Sachsenhausen und Nordend. Öffentliche Verkehrsmittel kommen für die Anreise ebenso in Betracht wie der Pkw; die konkrete Verbindung und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Zu den örtlichen Gerichten zählen das Amtsgericht und das Landgericht Frankfurt am Main sowie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Breunig übernimmt außerdem Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet und vertritt sie vor den jeweiligen Gerichten. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer knappen Schilderung des Anliegens über die im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten beginnen. Hilfreich sind Angaben zu vorhandenen Schreiben, bekannten Fristen und dem Verfahrensstand. Anschließend lassen sich die mögliche Mandatsübernahme und das weitere Vorgehen abstimmen. Die Kanzlei ist montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. In Notfällen ist Breunig außerhalb der Bürozeiten über seine Mobilfunknummer erreichbar; nachts und am Wochenende werden ausschließlich wirkliche Notfälle beantwortet.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Frankfurt am Main

  • Amtsgericht Frankfurt am Main
  • Landgericht Frankfurt am Main
  • Arbeitsgericht Frankfurt am Main
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Die Rechtsanwaltskanzlei Breunig befindet sich in der Zeil 46, 60313 Frankfurt am Main, in der Innenstadt. Damit liegt sie innerhalb des zentralen Stadtgebiets und ist auch für Anfragen aus Stadtteilen wie Westend, Bockenheim, Sachsenhausen oder Nordend örtlich einzuordnen. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw infrage. Welche Verbindung passt und welche Parkmöglichkeiten verfügbar sind, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Linien, Haltestellen oder Stellplätze lassen sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten. Die Innenstadtlage allein erlaubt zudem keine Aussage über die tatsächliche Fahrtzeit. Für den strafrechtlichen Hauptschwerpunkt ist insbesondere das Amtsgericht Frankfurt am Main von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit Strafsachen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht sowie Jugendstrafsachen verhandelt. Auch gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können vor dem Amtsgericht stattfinden. Das Landgericht Frankfurt am Main befasst sich unter anderem mit schwerwiegenderen Strafsachen in erster Instanz und mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Für bestimmte Rechtsmittel in Straf- und Bußgeldsachen kann das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zuständig sein. Bei zivilrechtlichen Verkehrssachen, etwa Streitigkeiten über Schadensersatz nach einem Unfall, kommen je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit Amtsgericht oder Landgericht in Betracht. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Frankfurt am Main entscheidet dagegen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die hier beschriebenen Schwerpunkte typischerweise nicht zuständig. Der Kanzleisitz bestimmt nicht automatisch den Gerichtsort: Da Breunig bundesweit Mandate übernimmt, können Verfahren auch vor Gerichten außerhalb Frankfurts geführt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse Pflichtfelder. Außerdem sind Felder für Telefonnummer und Nachricht vorgesehen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse Pflichtfelder. Außerdem sind Felder für Telefonnummer und Nachricht vorgesehen.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Regress der Versicherung nach Unfallflucht oder Trunkenheitsfahrt (2018)
  • Wichtige Änderungen der Strafprozessordnung (StPO) in 2017 (2017)
  • Verhaltenshinweise bei Vorladung oder Festnahme durch die Polizei - Ratgeber Strafrecht (2015)
  • Verhaltenstipps bei Verkehrsordnungswidrigkeiten - Ratgeber Verkehrsrecht (2015)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafverfahrens hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vor allem der Tatvorwurf, der aktuelle Verfahrensstand und die eigene Rolle im Verfahren relevant. Vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht enthalten häufig das Aktenzeichen sowie Termine oder Fristen. Auch das Datum, an dem ein Schreiben zugestellt wurde, kann bedeutsam sein. Eine knappe, sachliche Zusammenfassung erleichtert die Klärung, welche Unterstützung gesucht wird. Wie Unterlagen und sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen. Die Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.
Worin unterscheiden sich ein Bußgeldverfahren und ein Verkehrsstrafverfahren?
Ein Bußgeldverfahren betrifft eine Ordnungswidrigkeit, beispielsweise einen vorgeworfenen Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß. Mögliche Folgen sind eine Geldbuße sowie unter bestimmten Voraussetzungen Punkte oder ein Fahrverbot. Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, etwa einer Trunkenheitsfahrt oder des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Hier können strafrechtliche Sanktionen und Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis hinzukommen. Die Einordnung hängt vom konkreten Vorwurf und den Umständen ab. Aus dem behördlichen Schreiben lässt sich meist erkennen, welche Art von Verfahren geführt wird; offene Fragen können Gegenstand einer anwaltlichen Prüfung sein.
Welche Besonderheiten gelten bei Fragen zum Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche, die zur Tatzeit mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann es unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anwendung finden. Im Mittelpunkt steht der Erziehungsgedanke; deshalb unterscheiden sich mögliche Maßnahmen und der Verfahrensablauf teilweise vom Erwachsenenstrafrecht. Auch die Beteiligung von Erziehungsberechtigten und der Jugendgerichtshilfe kann eine Rolle spielen. Für eine erste Anfrage sind insbesondere das Alter zur Tatzeit, der Vorwurf und bereits vorliegende Schreiben relevant. Welche Besonderheiten tatsächlich greifen, erfordert eine Prüfung des Einzelfalls.
Welche Unterlagen können bei einer Anfrage nach einem Verkehrsunfall wichtig sein?
Bei einem Verkehrsunfall können Angaben zum Unfallhergang, zu den Beteiligten und zu den beteiligten Versicherungen die erste Einordnung unterstützen. Je nach Anliegen sind außerdem Fotos, ein Unfallbericht, vorhandene Zeugenkontakte, Kostenvoranschläge oder bereits geführter Schriftwechsel relevant. Bei Verletzungen können medizinische Unterlagen Bedeutung haben. Verkehrsrechtliche Fragen betreffen häufig die Haftung und den Umfang möglicher Schadensersatzansprüche. Daneben kann ein Bußgeld- oder Strafverfahren entstehen, das gesondert betrachtet werden muss. Welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden und ob die Bearbeitung übernommen wird, lässt sich bei der Mandatsanfrage klären.
Muss ein Straf- oder Verkehrsverfahren in Frankfurt am Main geführt werden, wenn die Kanzlei dort sitzt?
Der Sitz der beauftragten Kanzlei legt den Verfahrensort nicht fest. Im Strafrecht richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten, zu denen beispielsweise der Tatort gehören kann. In Bußgeldsachen und zivilrechtlichen Verkehrsstreitigkeiten gelten jeweils eigene Zuständigkeitsregeln. Außerdem bestimmt die Art des Verfahrens, welches Gericht sachlich zuständig ist. Für eine Anfrage ist daher hilfreich, die bereits befasste Behörde oder das Gericht und das Aktenzeichen zu nennen. Ob persönliche Termine, eine Anreise oder andere Formen der Abstimmung erforderlich werden, hängt vom jeweiligen Verfahrensablauf ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Rechtsanwaltskanzlei Breunig

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-breunig.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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