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- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Goldkamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Goldkamp Erbrecht in Neuss ist eine auf streitige Erbfälle spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Zu ihren Tätigkeiten gehören die Prüfung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Klärung ihrer möglichen Unwirksamkeit wegen Formfehlern, bindender früherer Verfügungen oder Testierunfähigkeit. Die Kanzlei vertritt Mandanten in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren. Für Mitglieder von Erbengemeinschaften übernimmt sie Beratung, Verhandlungen mit Miterben, die Begleitung von Teilungsversteigerungen und die Vertretung in Zivilprozessen. Außerdem gestaltet sie Erbauseinandersetzungsverträge für einvernehmliche Lösungen. Weitere Themen sind Pflichtteil, Vermächtnis, beeinträchtigende Schenkungen, Streitigkeiten zwischen Testamentsvollstreckern und Erben, Vollmachten und Nachlassabwicklung. Bei der Vermögensnachfolge unterstützt die Kanzlei die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten und die Unternehmensnachfolge. Verträge und Testamente werden gemeinsam mit den Mandanten gestaltet; dabei arbeitet die Kanzlei auch mit deren Steuerberatern zusammen. Zum Team gehören Tobias Goldkamp, Cornelius Dornhoff und Ann-Kristin Wedemeyer. Beratungstermine werden in barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz angeboten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: goldkamp-erbrecht.de, goldkamp-erbrecht.de
Beratung in Neuss – Einordnung der Redaktion
GOLDKAMP ERBRECHT ist der Name des Auftritts der Goldkamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH an der Krefelder Straße 15 in 41460 Neuss. Die Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht. Während das Profil Familienrecht als Hauptschwerpunkt nennt, beschreibt die belegte Kanzleidarstellung eine Spezialisierung auf streitige Erbfälle. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung relevant: Familienrechtliche Fragen betreffen beispielsweise Trennung, Unterhalt oder Sorge, während die beschriebenen Leistungen vor allem Konflikte um Nachlass und Vermögensnachfolge erfassen. Zum Team gehören Tobias Goldkamp, Cornelius Dornhoff und Ann-Kristin Wedemeyer. Ein wesentlicher Teil der beschriebenen Tätigkeit betrifft Testamente und Erbverträge. Dabei geht es um deren Prüfung und Auslegung sowie um mögliche Unwirksamkeit, etwa aufgrund von Formfehlern, bindenden früheren Verfügungen oder Testierunfähigkeit. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren. Typische Anliegen sind Unklarheiten darüber, wer Erbe geworden ist, wie einzelne Anordnungen zu verstehen sind oder welche Bedeutung frühere Verfügungen haben. Solche Fragen können sowohl die rechtliche Einordnung von Dokumenten als auch die Aufarbeitung familiärer und zeitlicher Zusammenhänge erfordern. Für Mitglieder von Erbengemeinschaften umfasst die Tätigkeit Beratung, Verhandlungen mit Miterben, die Begleitung von Teilungsversteigerungen und die Vertretung in Zivilprozessen. Hinzu kommt die Gestaltung von Erbauseinandersetzungsverträgen für einvernehmliche Lösungen. Weitere Themen sind Pflichtteil, Vermächtnis, beeinträchtigende Schenkungen sowie Konflikte zwischen Testamentsvollstreckern und Erben. Auch Vollmachten und Nachlassabwicklung gehören zur beschriebenen Arbeit. Bei der Vermögensnachfolge unterstützt die Kanzlei die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten und die Unternehmensnachfolge. Verträge und Testamente werden gemeinsam mit den Mandanten gestaltet; dabei arbeitet die Kanzlei auch mit deren Steuerberatern zusammen. Der Standort liegt im zentralen Neusser Stadtgebiet. Zum örtlichen Umfeld gehören Innenstadt, Furth und Grimlinghausen; eine genaue Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist in den Angaben nicht enthalten. Als Gericht vor Ort ist das Amtsgericht Neuss insbesondere für Nachlass- und Familiensachen von Bedeutung, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Ob die Anfrage übernommen werden kann, welche Unterlagen erforderlich sind und wie ein Termin stattfindet, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen. Belegt sind Termine in barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder per Videokonferenz.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Neuss
Für das Profil von GOLDKAMP ERBRECHT ist das Amtsgericht Neuss in unterschiedlichen Funktionen relevant. Als Nachlassgericht bearbeitet es bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit insbesondere Erbscheinsverfahren und die Eröffnung letztwilliger Verfügungen. Ein Erbscheinsverfahren dient der Feststellung und dem Nachweis der Erbenstellung; es ist von einer zivilrechtlichen Klage etwa auf Zahlung eines Pflichtteils oder Erfüllung eines Vermächtnisses zu unterscheiden. Für solche Klagen richtet sich die Zuständigkeit unter anderem nach Streitgegenstand und Streitwert, sodass nicht jeder erbrechtliche Konflikt vor das Amtsgericht gehört. Teilungsversteigerungen werden beim zuständigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht geführt; maßgeblich ist dabei grundsätzlich die Lage des Grundstücks. Zum im Profil genannten Familienrecht passt die Funktion des Amtsgerichts als Familiengericht, etwa für Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftssachen. Die Kanzlei befindet sich an der Krefelder Straße 15 in 41460 Neuss und damit im zentralen Stadtgebiet. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Furth und Grimlinghausen genannt; sie bilden örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende aus Neuss. Eine konkrete Stadtteilzuordnung der Anschrift sowie Angaben zu Haltestellen oder Stellplätzen liegen nicht vor. Bei einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich die passende Verbindung anhand der vollständigen Adresse planen. Aktuelle Fahrpläne, Verkehrsbedingungen und Parkmöglichkeiten sollten dabei gesondert geprüft werden. Die Kanzleiräume sind nach den vorliegenden Angaben barrierefrei. Telefonische Beratung und Videokonferenzen bieten zudem Möglichkeiten für Gespräche ohne persönliche Anfahrt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Beratungstermine können telefonisch unter 02131/718190 vereinbart werden. Termine werden in den barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz angeboten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Beratungstermine können telefonisch unter 02131/718190 vereinbart werden. Termine werden in den barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz angeboten.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Erbvertrag mit beschränktem Änderungsvorbehalt: Wen schützt § 2287 BGB vor Schenkungen? (Revision IV ZR 6/26 beim BGH)
- Handbuch Erbrecht erschienen: Kapitel zur Erbengemeinschaft von Tobias Goldkamp
- BGH schützt Vertragserben: Rücktrittsvorbehalt schließt Ansprüche wegen beeinträchtigender Schenkungen nicht aus
Auszeichnungen
- eine der deutschlandweit besten Kanzleien im Erbrecht, Wirtschaftswoche
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Worin unterscheiden sich ein Erbscheinsverfahren und eine Klage im Erbstreit?
- Im Erbscheinsverfahren prüft das Nachlassgericht, wer Erbe geworden ist und welchen Umfang die Erbenstellung hat. Dabei können auch die Auslegung eines Testaments oder Zweifel an seiner Wirksamkeit eine Rolle spielen. Eine zivilrechtliche Klage betrifft dagegen häufig einen bestimmten Anspruch, beispielsweise die Zahlung eines Pflichtteils oder die Erfüllung eines Vermächtnisses. Beide Verfahren haben unterschiedliche Voraussetzungen und Ziele. Für eine erste Einordnung sind daher das konkrete Anliegen, vorhandene Verfügungen von Todes wegen und bereits eingegangene gerichtliche Schreiben hilfreich.
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem streitigen Testament hilfreich?
- Hilfreich sind insbesondere vorhandene Testamente und Erbverträge, Schreiben des Nachlassgerichts sowie Unterlagen zu bereits bekannten früheren Verfügungen. Auch eine kurze Übersicht über die familiären Beziehungen und den zeitlichen Ablauf kann die Orientierung erleichtern. Geht es um Zweifel an der Testierfähigkeit oder um Formfragen, ist zunächst eine sachliche Beschreibung der bekannten Umstände sinnvoll. Welche weiteren Nachweise benötigt werden, hängt vom Streitpunkt ab. Vertrauliche oder umfangreiche Unterlagen sollten erst über einen mit der angefragten Kanzlei abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
- Was ist bei einer Erbengemeinschaft der Unterschied zwischen Verwaltung und Auseinandersetzung?
- Die Verwaltung betrifft den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Nachlass, solange dieser noch nicht verteilt ist. Dazu können beispielsweise die Betreuung einer Immobilie, laufende Zahlungen oder der Umgang mit Nachlassforderungen gehören. Die Auseinandersetzung zielt dagegen darauf, Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen und das verbleibende Vermögen unter den Miterben aufzuteilen. Unterschiedliche Vorstellungen über Nutzung, Bewertung oder Verkauf können Konflikte auslösen. Eine einvernehmliche Regelung kann in einem Erbauseinandersetzungsvertrag festgehalten werden. Welche Form dafür erforderlich ist, hängt insbesondere von den betroffenen Vermögenswerten ab.
- Wie unterscheiden sich Erbenstellung, Pflichtteil und Vermächtnis?
- Erben treten grundsätzlich in die rechtliche Stellung der verstorbenen Person ein und übernehmen damit nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Nachlassverbindlichkeiten. Der Pflichtteil ist demgegenüber grundsätzlich ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Ein Vermächtnis verschafft regelmäßig einen Anspruch auf einen zugewendeten Gegenstand oder eine andere Leistung, ohne allein dadurch eine Erbenstellung zu begründen. Für die Einordnung kommt es auf den Inhalt der Verfügung und die familiäre Situation an. Die im Alltag verwendeten Bezeichnungen sind dabei nicht immer rechtlich eindeutig.
- Wann überschneiden sich Familienrecht und Erbrecht bei der Vermögensnachfolge?
- Berührungspunkte bestehen insbesondere bei Ehe, Trennung, Scheidung und der Absicherung von Kindern. Der eheliche Güterstand kann die gesetzliche Erbquote beeinflussen; familiäre Veränderungen können außerdem Anlass geben, bestehende Testamente, Erbverträge oder Vollmachten überprüfen zu lassen. Bei Immobilienübertragungen zu Lebzeiten können neben erbrechtlichen auch familienrechtliche und steuerliche Fragen auftreten. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb eine kurze Beschreibung der familiären Situation und des gewünschten Regelungsziels hilfreich. Ob ein Anliegen überwiegend familienrechtlich oder erbrechtlich zu bearbeiten ist, lässt sich anhand der konkreten Fragestellung einordnen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu GOLDKAMP ERBRECHT
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,9 von 5 · 35 Bewertungen
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Krefelder Straße 15, 41460 Neuss
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: goldkamp-erbrecht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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