Veröffentlichtes Profil

Mathias Gierth

Mathias Gierth: Rechtsanwalt in Neuss

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Mathias Gierth

Berghäuschensweg 38, 41464 Neuss

Telefon: +49 2131 3148811

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Mathias Gierth
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Mathias Gierth führt seine Anwaltskanzlei am Berghäuschensweg 38 in Neuss. Die Kanzlei vertritt die Interessen ihrer Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich in sämtlichen Rechtsangelegenheiten. Einzelne Rechtsgebiete oder bestimmte Mandantengruppen werden auf der Webseite nicht genannt. Als Ziel seiner beruflichen Tätigkeit nennt Gierth zufriedene Mandanten. Grundlage dafür ist nach seiner Darstellung eine umfassende Beratung, die auf die persönlichen Bedürfnisse und Ziele der Mandanten abgestimmt ist. Für die Anliegen seiner Mandanten nimmt er sich Zeit und bietet persönliche Termine zur umfassenden Erörterung ihrer Rechtsfragen an. Zur Terminvereinbarung können Interessierte telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr. Termine erfolgen nach telefonischer Vereinbarung. Die Annahme eines Mandats bedarf einer ausdrücklichen Bestätigung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwalt-gierth.de, anwalt-gierth.de

Beratung in Neuss – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Mathias Gierth führt seine Kanzlei am Berghäuschensweg 38, 41464 Neuss. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Die vorliegende Kanzleibeschreibung ist dagegen allgemein gehalten und beschreibt eine gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung, ohne einzelne Rechtsgebiete oder Mandantengruppen hervorzuheben. Für Ratsuchende bilden die im Profil genannten Schwerpunkte deshalb eine erste Orientierung. Ob die Kanzlei ein konkretes Anliegen übernimmt, ist im Rahmen der Kontaktaufnahme zu klären; die Annahme eines Mandats erfordert eine ausdrückliche Bestätigung. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen rund um die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Dazu gehören etwa die Prüfung eines Arbeitsvertrags, Unklarheiten bei Vergütung und Arbeitszeit, eine Abmahnung oder der Zugang einer Kündigung. Auch Arbeitszeugnisse und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Besprechung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei der rechtlichen Einordnung üblicherweise eine Sichtung der maßgeblichen Unterlagen sowie eine Erörterung des bisherigen Ablaufs und ihrer Ziele. Gerade bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen, weshalb zeitliche Angaben bereits bei der Anfrage wichtig sind. Im Familienrecht betreffen typische Anliegen die Folgen einer Trennung, eine beabsichtigte Scheidung oder Fragen zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Dabei greifen persönliche Lebensumstände und rechtliche Regelungen häufig ineinander. Eine erste Besprechung dient allgemein dazu, die familiäre Situation, bestehende Vereinbarungen und mögliche Streitpunkte zu erfassen. Gierth beschreibt eine an den persönlichen Bedürfnissen und Zielen ausgerichtete Beratung und bietet persönliche Termine zur Erörterung von Rechtsfragen an. Welche Unterlagen dafür benötigt werden, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Der örtliche Bezug liegt in Neuss; als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Furth und Grimlinghausen genannt. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Das Amtsgericht Neuss ist insbesondere für familiengerichtliche Angelegenheiten relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst knapp zusammenfassen und telefonisch oder per E-Mail einen Termin anfragen. Termine erfolgen nach telefonischer Vereinbarung. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte die Verbindung zur Kanzleiadresse vorab geprüft werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Neuss

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Mathias Gierth befindet sich am Berghäuschensweg 38 in 41464 Neuss. Innenstadt, Furth und Grimlinghausen sind als Stadtteile am Standort genannt; aus den vorliegenden Informationen geht jedoch nicht hervor, welchem Stadtteil die Kanzlei zuzuordnen ist. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage oder eine bestimmte Verkehrsanbindung ist nicht belegt. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt anhand der vollständigen Adresse mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Konkrete Verbindungen sowie die örtlichen Halte- und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Da Termine nach telefonischer Vereinbarung stattfinden, kann dabei auch der organisatorische Ablauf eines Besuchs geklärt werden. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Neuss von Bedeutung. Bei Amtsgerichten sind die Familiengerichte angesiedelt, die unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang bearbeiten. Ob im Einzelfall das Amtsgericht Neuss örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln; allein der Kanzleisitz legt den Gerichtsstand nicht fest. Beim Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt, etwa Kündigungsschutzverfahren oder Klagen auf ausstehende Vergütung. Das Amtsgericht Neuss ist hierfür grundsätzlich nicht das zuständige Gericht. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den Profilangaben nicht benannt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein persönlicher Termin zur umfassenden Erörterung Ihrer Rechtsfragen kann telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Ein persönlicher Termin zur umfassenden Erörterung Ihrer Rechtsfragen kann telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind bei einer Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und einschlägiger Schriftverkehr häufig hilfreich. Bei einer Kündigung ist insbesondere wichtig, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Auch Angaben zur Beschäftigungsdauer, zur Tätigkeit und zum bisherigen Verlauf können eine Rolle spielen. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Deshalb sollten zeitkritische Umstände bereits bei der Anfrage deutlich genannt und die Übernahme der Angelegenheit ausdrücklich geklärt werden.
Kann ein arbeitsrechtliches Anliegen auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
Nicht jede arbeitsrechtliche Auseinandersetzung führt zu einer Klage. Bei Unklarheiten über Vertragsbedingungen, Vergütung, ein Arbeitszeugnis oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommen grundsätzlich auch außergerichtliche Gespräche und schriftliche Verhandlungen in Betracht. Ob dafür Raum besteht, hängt unter anderem von den Streitpunkten, den vorhandenen Unterlagen und der Gesprächsbereitschaft der Beteiligten ab. Gesetzliche Fristen können unabhängig von solchen Verhandlungen weiterlaufen. Eine erste anwaltliche Besprechung kann dazu dienen, den Sachverhalt zu ordnen und mögliche Vorgehensweisen zu erläutern. Eine Einigung lässt sich daraus nicht ableiten oder garantieren.
Welche Unterlagen können für eine erste Besprechung zu Trennung und Unterhalt hilfreich sein?
Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich danach, ob es beispielsweise um Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt oder eine Scheidung geht. Häufig sind Angaben zur familiären Situation, zum Trennungszeitpunkt, zu Einkommen und laufenden finanziellen Verpflichtungen relevant. Vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Beschlüsse und Schreiben der anderen Seite können ebenfalls wichtig sein. Bei Fragen zu Kindern helfen Informationen zur bisherigen Betreuung und zu bestehenden Umgangsregelungen. Eine kurze chronologische Übersicht erleichtert die Darstellung. Es ist sinnvoll, vor dem Termin nachzufragen, welche Dokumente zunächst erforderlich sind und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen.
Ist bei einer Scheidung oder einem Umgangsverfahren immer das Amtsgericht Neuss zuständig?
Familienrechtliche Verfahren werden von den Familiengerichten bei den Amtsgerichten bearbeitet. Welches Gericht örtlich zuständig ist, bestimmt sich jedoch nach gesetzlichen Regeln und nach der jeweiligen Verfahrensart. Bei Scheidungssachen können unter anderem die gewöhnlichen Aufenthaltsorte der Ehegatten und gemeinsamer minderjähriger Kinder relevant sein. In Kindschaftssachen spielt regelmäßig der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes eine wichtige Rolle. Der Sitz einer beauftragten Kanzlei entscheidet darüber nicht. Das Amtsgericht Neuss kommt daher bei entsprechendem örtlichem Bezug in Betracht; die konkrete Zuständigkeit muss anhand der tatsächlichen Lebensumstände geprüft werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Mathias Gierth

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Berghäuschensweg 38, 41464 Neuss

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwalt-gierth.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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