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- Rechtsanwalt Philip Benning
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Philip Benning ist Rechtsanwalt und Mediator mit Kanzlei in Neuss. Er berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Zu seiner Tätigkeit gehören die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Kündigungsschutz, Abfindungsverhandlungen sowie die Überprüfung von Arbeitszeugnissen. Arbeitgeber unterstützt er beim Aufsetzen von Arbeitsverträgen und bei der Gestaltung von Zeugnissen. Die vorgesehenen Vertragsinhalte bespricht er mit den Mandanten. Für Arbeitnehmer prüft er Vertragsklauseln und stimmt nach der Prüfung das weitere Vorgehen ab. Darüber hinaus berät er bei Abmahnungen und überprüft deren Wirksamkeit. Bei unberechtigten oder rechtlich unwirksamen Abmahnungen gehört die Entfernung aus der Personalakte mittels Klage zu seiner Tätigkeit. Benning überprüft außerdem ausgesprochene Kündigungen und berät zu Aufhebungsverträgen. Bei Arbeitszeugnissen unterstützt er Mandanten bei der Entschlüsselung und Überprüfung der enthaltenen Bewertungen. Ansprüche auf ein ordnungsgemäßes Zeugnis werden durch Nachverhandlungen oder auf dem Klageweg verfolgt. Die Kanzlei befindet sich in der Kanalstraße 15 in Neuss.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: arbeitsrecht-neuss.de, arbeitsrecht-neuss.de
Beratung in Neuss – Einordnung der Redaktion
Philip Benning ist Rechtsanwalt und Mediator in Neuss. In seiner Kanzlei in der Kanalstraße 15 bildet das Arbeitsrecht den Hauptschwerpunkt. Er berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Damit umfasst seine Tätigkeit unterschiedliche Perspektiven auf die Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Zu den genannten Aufgaben gehören die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Fragen des Kündigungsschutzes, Abfindungsverhandlungen und die Prüfung von Arbeitszeugnissen. Ratsuchende können anhand dieser Themen einordnen, ob ihr Anliegen zum beschriebenen Tätigkeitsbereich gehört. Bei Arbeitsverträgen unterstützt Benning Arbeitgeber beim Aufsetzen der Vereinbarungen und bespricht die vorgesehenen Vertragsinhalte mit ihnen. Für Arbeitnehmer überprüft er Vertragsklauseln und stimmt anschließend das weitere Vorgehen ab. Typische arbeitsrechtliche Fragen betreffen beispielsweise die vereinbarte Tätigkeit, Arbeitszeiten, Vergütung oder Kündigungsregelungen. Auch Abmahnungen gehören zu seinem Tätigkeitsfeld: Er überprüft deren Wirksamkeit und berät zum Umgang damit. Bei unberechtigten oder rechtlich unwirksamen Abmahnungen kann seine Tätigkeit auch darauf gerichtet sein, die Entfernung aus der Personalakte auf dem Klageweg zu verfolgen. Ein weiterer Bereich sind ausgesprochene Kündigungen und Aufhebungsverträge. Hier unterscheiden sich die rechtlichen Ausgangspunkte: Eine Kündigung erfolgt einseitig, während ein Aufhebungsvertrag eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist. Benning überprüft Kündigungen und berät zu Aufhebungsverträgen sowie zu Abfindungsverhandlungen. Bei Arbeitszeugnissen unterstützt er Mandanten dabei, Bewertungen zu verstehen und deren Inhalt überprüfen zu lassen. Arbeitgeber begleitet er bei der Gestaltung von Zeugnissen. Ansprüche auf ein ordnungsgemäßes Zeugnis verfolgt er durch Nachverhandlungen oder auf dem Klageweg. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Neuss; die Anschrift lautet Kanalstraße 15, 41460 Neuss. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, Furth oder Grimlinghausen bietet diese Adresse einen konkreten Ausgangspunkt zur Planung des Kanzleibesuchs. Anfahrt und Termin sollten vorab abgestimmt werden. Das am Standort genannte Amtsgericht Neuss ist nicht das typische Gericht für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern; diese gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Für eine erste Anfrage bieten sich eine kurze Schilderung des Anliegens, die eigene Rolle als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben oder laufende Fristen an. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Neuss
Die Kanzlei von Philip Benning hat ihren Sitz in der Kanalstraße 15, 41460 Neuss. Als räumliches Umfeld sind die Neusser Innenstadt sowie die Stadtteile Furth und Grimlinghausen genannt. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Für einen Besuch ist deshalb die konkrete Straßenanschrift maßgeblich. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Adresse planen; welche Verbindung oder Route zweckmäßig ist, hängt vom Ausgangspunkt ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vor dem Termin geklärt werden. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ist zwischen dem örtlich genannten Amtsgericht Neuss und der Arbeitsgerichtsbarkeit zu unterscheiden. Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten über Arbeitsvergütung, die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte oder Ansprüche auf ein Arbeitszeugnis werden bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln; dabei können etwa der Arbeitsort und der Sitz des Arbeitgebers eine Rolle spielen. Das Amtsgericht Neuss gehört dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und bearbeitet unter anderem bestimmte Zivil-, Familien- und Strafsachen. Allein der Kanzleisitz in Neuss begründet daher keine Zuständigkeit des Amtsgerichts für arbeitsrechtliche Anliegen. Auch Vertragsgestaltung und außergerichtliche Verhandlungen setzen nicht voraus, dass bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, PLZ / Ort, E-Mail und „Was dürfen wir für Sie tun?“ als Pflichtfelder gekennzeichnet.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, PLZ / Ort, E-Mail und „Was dürfen wir für Sie tun?“ als Pflichtfelder gekennzeichnet.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zur Prüfung eines Arbeitsvertrags hilfreich?
- Eine geeignete Grundlage ist der vollständige Arbeitsvertrag einschließlich vorhandener Anlagen und späterer Änderungsvereinbarungen. Je nach Fragestellung können auch in Bezug genommene Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Schriftwechsel zu einzelnen Vertragsbedingungen wichtig sein. Hilfreich ist außerdem eine kurze Beschreibung, welche Regelung unklar ist und ob der Vertrag bereits unterschrieben wurde. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben dabei häufig unterschiedliche Prüfungsanliegen. Welche weiteren Informationen erforderlich sind, ergibt sich aus dem konkreten Sachverhalt und kann bei der Kontaktaufnahme geklärt werden.
- Worin unterscheiden sich Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine Abfindung ist eine finanzielle Leistung, die unter bestimmten Voraussetzungen vereinbart werden oder gesetzlich vorgesehen sein kann; sie folgt nicht automatisch aus jeder Kündigung. Bei der Einordnung spielen unter anderem Beendigungszeitpunkt, Vertragsinhalt und mögliche sozialrechtliche Folgen eine Rolle. Da bei Kündigungen kurze gesetzliche Fristen bestehen können, ist eine zeitnahe Klärung des Beratungsbedarfs sinnvoll.
- Was wird bei einer arbeitsrechtlichen Abmahnung typischerweise geprüft?
- Bei einer Abmahnung geht es unter anderem darum, ob ein bestimmtes Verhalten ausreichend konkret beschrieben wird, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen und ob eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung vorliegt. Auch die Aufforderung zu künftig vertragsgemäßem Verhalten und der Hinweis auf mögliche Konsequenzen sind für die rechtliche Einordnung bedeutsam. Zur Prüfung können neben der Abmahnung der Arbeitsvertrag, relevante Nachrichten und eine zeitliche Darstellung des Geschehens hilfreich sein. Ob eine Entfernung aus der Personalakte in Betracht kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
- Welche Aspekte sind bei der Überprüfung eines Arbeitszeugnisses wichtig?
- Bei einem Arbeitszeugnis werden regelmäßig sowohl formale Anforderungen als auch die Beschreibung der Tätigkeit und die enthaltenen Bewertungen betrachtet. Ein qualifiziertes Zeugnis umfasst neben Art und Dauer der Tätigkeit auch Leistung und Verhalten. Einzelne Formulierungen sollten nicht isoliert, sondern im Zusammenhang des gesamten Textes eingeordnet werden. Hilfreiche Vergleichsunterlagen können eine Tätigkeitsbeschreibung, frühere Zwischenzeugnisse oder dokumentierte Aufgabenänderungen sein. Ob Berichtigungsbedarf besteht und wie dieser verfolgt werden kann, hängt vom konkreten Zeugnis und den tatsächlichen Aufgaben im Arbeitsverhältnis ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Philip Benning
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 23 Bewertungen
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Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kritische Stimmen
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Kanalstraße 15, 41460 Neuss
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: arbeitsrecht-neuss.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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