Veröffentlichtes Profil

Frank Burghartz

Frank Burghartz – Rechtsanwalt in Neuss

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Frank Burghartz

Am Röttgen 74, 41468 Neuss

Telefon: +49 2131 2011600

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Frank Burghartz

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Frank Burghartz ist Rechtsanwalt mit Kanzleisitz Am Röttgen 74 in 41468 Neuss. Er ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Als zuständige Stelle nennt das Impressum die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Vor der Annahme eines Mandats wird geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt, da die Wahrnehmung widerstreitender Interessen berufsrechtlich untersagt ist. Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Mandatsvertrag ist Frank Burghartz grundsätzlich um eine einvernehmliche Beilegung bemüht. Eine Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren bietet er laut Impressum jedoch nicht an. Als Berufshaftpflichtversicherung ist die R+V Allgemeine Versicherung AG angegeben; deren räumlicher Geltungsbereich ist die Bundesrepublik Deutschland. Zu den im Impressum aufgeführten berufsrechtlichen Regelungen gehören die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer eingesehen werden.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: burghartz.de, burghartz.de

Beratung in Neuss – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Frank Burghartz hat seinen Kanzleisitz Am Röttgen 74 in 41468 Neuss. Sein Profil nennt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern: vom Abschluss eines Arbeitsvertrags über Fragen im laufenden Beschäftigungsverhältnis bis zu dessen Beendigung. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig um die Einordnung von Vertragsklauseln, die Bedeutung betrieblicher Entscheidungen oder den Umgang mit unterschiedlichen Auffassungen über gegenseitige Rechte und Pflichten. Welche Unterstützung im Einzelfall möglich ist, hängt vom konkreten Sachverhalt und den vorhandenen Unterlagen ab. Typische arbeitsrechtliche Anliegen sind Kündigungen, Abmahnungen, ausstehende Vergütung und Arbeitszeugnisse. Auch Arbeitszeit, Urlaub, Befristungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine Anfrage sein. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche Prüfungsfragen: Was wurde vereinbart, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und welche Ereignisse lassen sich nachvollziehen? Zur Vorbereitung einer sachlichen Einordnung sind deshalb häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und der bisherige Schriftwechsel relevant. Bei Kündigungen oder befristeten Verträgen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine allgemeine Beschreibung des Rechtsgebiets ersetzt daher keine Prüfung der individuellen Situation. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Neuss. Die Angaben nennen neben der Innenstadt auch Furth und Grimlinghausen als Stadtteile am Standort, ordnen die Kanzleianschrift jedoch keinem dieser Stadtteile ausdrücklich zu. Als Gericht am Ort ist das Amtsgericht Neuss aufgeführt. Für typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sind allerdings grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig, nicht das Amtsgericht. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich unter anderem nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten des jeweiligen Falls. Für einen Besuch dient die Anschrift Am Röttgen 74 als Orientierung; konkrete Angaben zu Verkehrsanbindungen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil von Frank Burghartz aufmerksam wird, kann sich zunächst anhand des genannten Schwerpunkts orientieren. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Für eine erste Anfrage bietet sich eine kurze Darstellung des Anliegens mit wichtigen Daten und den beteiligten Personen oder Unternehmen an. Vor der Mandatsannahme wird geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Eine Anfrage ist daher von der späteren Übernahme des Mandats zu unterscheiden. Frank Burghartz ist nach deutschem Recht zugelassen; als zuständige Kammer ist die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf angegeben.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Neuss

Der Kanzleisitz von Rechtsanwalt Frank Burghartz befindet sich Am Röttgen 74 in 41468 Neuss. Innenstadt, Furth und Grimlinghausen sind als Stadtteile am Standort genannt; eine gesicherte Zuordnung der Anschrift zu einem dieser Bereiche enthalten die Angaben nicht. Ebenso lässt sich daraus keine Innenstadtlage ableiten. Für die Planung eines persönlichen Termins ist deshalb die konkrete Adresse maßgeblich. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand aktueller Verbindungs- und Straßeninformationen prüfen. Belegte Angaben zu bestimmten Haltestellen, Linien, Parkmöglichkeiten oder barrierefreien Zugängen liegen nicht vor. Organisatorische Fragen zu einem Besuch können vorab telefonisch oder per E-Mail geklärt werden. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist die Unterscheidung zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit wichtig. Das genannte Amtsgericht Neuss gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und bearbeitet unter anderem bestimmte Zivilsachen, Strafsachen sowie Familien- und Nachlassangelegenheiten. Typische Klagen aus einem Arbeitsverhältnis, etwa gegen eine Kündigung, auf Zahlung von Arbeitsentgelt oder auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses, werden dagegen grundsätzlich vor einem Arbeitsgericht geführt. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den Profilangaben nicht benannt. Die örtliche Zuständigkeit kann insbesondere vom gewöhnlichen Arbeitsort oder vom Sitz der beklagten Partei abhängen. Arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren beginnen regelmäßig mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Der Kanzleisitz in Neuss allein bestimmt somit nicht, welches Gericht ein arbeitsrechtliches Verfahren verhandelt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Problem hilfreich?
Eine erste Einordnung wird durch eine kurze, zeitlich geordnete Darstellung erleichtert. Häufig sind der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen, einschlägige Schreiben und gegebenenfalls Entgeltabrechnungen relevant. Bei einer Kündigung oder Abmahnung gehören insbesondere das betreffende Schreiben und Angaben zu dessen Zugang zum Sachverhalt. Auch bestehende Fristen und bereits vereinbarte Gesprächstermine können wichtig sein. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Für die vorgelagerte Prüfung möglicher Interessenkonflikte sind außerdem die Namen der beteiligten Personen oder Unternehmen von Bedeutung.
Warum ist bei einer Kündigung eine zeitnahe Klärung wichtig?
Im Kündigungsrecht gelten kurze Fristen. Für eine Kündigungsschutzklage sieht das Gesetz grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung vor. Ob diese Regel im konkreten Fall greift und welche weiteren Fragen zu prüfen sind, erfordert eine individuelle Einordnung. Relevant können etwa die Beschäftigungsdauer, die Betriebsgröße, ein besonderer Kündigungsschutz und die Form des Schreibens sein. Gespräche mit dem Arbeitgeber ersetzen die Beachtung gesetzlicher Fristen grundsätzlich nicht. Bei einer Mandatsanfrage sind deshalb das Zugangsdatum und das Kündigungsschreiben besonders wichtige Informationen.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und eine mögliche Abfindung geregelt werden. Eine Abfindung ist dabei nicht automatisch geschuldet. Zudem können sozialversicherungsrechtliche Folgen, insbesondere beim Arbeitslosengeld, eine Rolle spielen. Die rechtliche Einordnung umfasst daher nicht nur das Ende des Arbeitsverhältnisses, sondern auch die begleitenden Regelungen und deren Zusammenspiel. Eine allgemeine Musterbewertung wird den unterschiedlichen Vertragsgestaltungen nicht gerecht.
Ist für Streit über Lohn oder Arbeitszeugnis das Amtsgericht Neuss zuständig?
Für typische Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig. Dazu zählen beispielsweise Zahlungsansprüche auf Arbeitsentgelt und Ansprüche auf ein Arbeitszeugnis. Das Amtsgericht Neuss ist daher nicht allein deshalb zuständig, weil die Kanzlei oder eine beteiligte Person in Neuss ansässig ist. Welches Arbeitsgericht örtlich angerufen werden kann, bestimmt sich nach gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Dafür können unter anderem der gewöhnliche Arbeitsort und der Sitz der beklagten Partei relevant sein. Besondere Vertrags- oder Beschäftigungskonstellationen können eine gesonderte Zuständigkeitsprüfung erforderlich machen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Frank Burghartz

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Kanzlei und Anfahrt

Am Röttgen 74, 41468 Neuss

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: burghartz.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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