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- BENECKEN & REINHARDT
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
BENECKEN & REINHARDT ist eine Kanzlei mit Büros in Marl und Recklinghausen, die deutschlandweit tätig ist. Als Rechtsgebiete nennt die Webseite Strafrecht und Arbeitsrecht. Das Team besteht aus Juristen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Nach Darstellung der Kanzlei ermöglicht diese Aufteilung auch die Betreuung komplizierter, interdisziplinär vernetzter Mandate. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise dabei als erfolgreich und effizient. Das Büro in Marl befindet sich an der Bergstraße 228, das Büro in Recklinghausen am Bismarckplatz 7. Für die Kontaktaufnahme werden eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer der Kanzlei angegeben. Die veröffentlichten Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 19:00 Uhr. Für notarielle Angelegenheiten nennt die Webseite Jörn Reinhardt, Notar a.D. Hans Dieter Lange und deren Mitarbeiterinnen. Nähere Angaben zum Mandantenkreis sowie Angaben zu Hans Reinhardt enthält der vorliegende Quelltext nicht.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwaelte-benecken.de, rechtsanwaelte-benecken.de
Beratung in Marl – Einordnung der Redaktion
Hans Reinhardt ist im Profil von Anwalt-Seiten.de der Kanzlei BENECKEN & REINHARDT in Marl zugeordnet. Als Hauptschwerpunkt ist Arbeitsrecht genannt, hinzu kommt Familienrecht. Die Kanzlei unterhält Büros an der Bergstraße 228 in 45768 Marl und am Bismarckplatz 7 in Recklinghausen und ist nach ihrer Beschreibung deutschlandweit tätig. Während die Kanzleiwebseite Arbeitsrecht und Strafrecht aufführt, richtet sich dieses Personenprofil nach den für Hans Reinhardt angegebenen Bereichen Arbeitsrecht und Familienrecht. Diese Unterscheidung hilft Ratsuchenden dabei, ihre Anfrage thematisch einzuordnen. Im Arbeitsrecht geht es um rechtliche Fragen rund um das Beschäftigungsverhältnis. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Auch eine Kündigung oder ein angebotener Aufhebungsvertrag kann Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Prüfung der vertraglichen Grundlagen, des bisherigen Geschehens und möglicher Fristen. Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, relevante Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Der zweite im Profil genannte Bereich, das Familienrecht, umfasst insbesondere Fragen zu Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Dabei können persönliche Lebensverhältnisse und wirtschaftliche Verbindungen gleichermaßen eine Rolle spielen. Häufig besteht zunächst Orientierungsbedarf: Welche Themen müssen getrennt betrachtet werden, welche Informationen fehlen und kommt eine außergerichtliche Klärung grundsätzlich in Betracht? Bei Überschneidungen beider Rechtsgebiete, etwa wenn sich Erwerbseinkommen verändert und zugleich Unterhaltsfragen bestehen, können dieselben tatsächlichen Umstände aus unterschiedlichen rechtlichen Blickwinkeln relevant werden. Der örtliche Anlaufpunkt in Marl ist das Büro an der Bergstraße 228. Zum Stadtgebiet gehören unter anderem Mitte, Hüls und Brassert; eine konkrete Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Marl genannt, dessen Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit familienrechtliche Verfahren bearbeitet. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der Anschrift geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann die Anfrage anhand dieses Profils vorbereitet werden. Sinnvoll sind eine knappe Beschreibung des Anliegens, die Zuordnung zu Arbeitsrecht oder Familienrecht und ein Hinweis auf bereits vorliegende Schreiben oder Termine. Für den anschließenden Kontakt nennt die Kanzlei eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse. Veröffentlicht sind Öffnungszeiten von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 19:00 Uhr. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und wie ein Erstgespräch organisiert wird, ist unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Marl
Das Marler Büro von BENECKEN & REINHARDT befindet sich an der Bergstraße 228 in 45768 Marl. Als Stadtteile am Standort sind Mitte, Hüls und Brassert genannt. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich jedoch nicht, welchem dieser Stadtteile die Anschrift zuzuordnen ist oder ob sie in unmittelbarer Innenstadtlage liegt. Für Ratsuchende aus Marl bildet die Adresse den örtlichen Bezugspunkt des Profils von Hans Reinhardt mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Familienrecht. Ein weiteres Büro der Kanzlei liegt am Bismarckplatz 7 in Recklinghausen. Für familienrechtliche Angelegenheiten ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Marl relevant. Amtsgerichte bearbeiten durch ihre Familiengerichte unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht. Ob im einzelnen Fall das Amtsgericht Marl örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten ab. Für typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse, ist hingegen grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Ein bestimmtes Arbeitsgericht ist in den Standortangaben nicht benannt; das Amtsgericht Marl ist für solche arbeitsrechtlichen Verfahren regelmäßig nicht der zuständige Gerichtsweg. Für die Anfahrt zum Büro kann die Bergstraße 228 als Zieladresse genutzt werden. Bei einer Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine Prüfung der aktuellen Verbindungen, bei einer Pkw-Anfahrt die Prüfung der örtlichen Verkehrs- und Abstellmöglichkeiten. Konkrete Haltestellen, Linien oder Parkangebote sind nicht belegt. Auch Fragen zum Zugang zum Büro lassen sich vor einem Besuch direkt mit der Kanzlei klären.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen relevant. Auch Lohnabrechnungen, einschlägige Korrespondenz und eine kurze Übersicht zum zeitlichen Ablauf können hilfreich sein. Bei einer Kündigung ist insbesondere wichtig, wann das Schreiben zugegangen ist, weil gesetzliche Fristen eine Rolle spielen können. Eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, ob bereits ein Schreiben vorliegt und welche Termine bekannt sind. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, wird im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt.
- Kann eine arbeitsrechtliche Angelegenheit auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
- Arbeitsrechtliche Konflikte müssen nicht zwangsläufig in einem Gerichtsverfahren enden. Je nach Streitgegenstand kommen Gespräche, schriftliche Verhandlungen oder eine einvernehmliche Vereinbarung in Betracht. Dabei können beispielsweise offene Vergütungsfragen, der Inhalt eines Arbeitszeugnisses oder die Bedingungen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses Gegenstand sein. Ob eine außergerichtliche Lösung sinnvoll und möglich ist, hängt von den Umständen und der Bereitschaft der Beteiligten ab. Bestehende Fristen bleiben dabei wichtig. Auch vor dem Arbeitsgericht ist eine gütliche Einigung vorgesehen; das Verfahren beginnt regelmäßig mit einer Güteverhandlung.
- Welche Themen sollten vor einer Anfrage zu Trennung und Scheidung geordnet werden?
- Bei einer Trennung können mehrere rechtlich eigenständige Themen zusammentreffen: die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, laufende finanzielle Verpflichtungen, Unterhalt und die Betreuung gemeinsamer Kinder. Für eine erste Anfrage ist eine sachliche Übersicht über die familiäre Situation, den bisherigen Verlauf und bereits getroffene Vereinbarungen hilfreich. Bei wirtschaftlichen Fragen können Angaben zu Einkommen und bestehenden Verpflichtungen benötigt werden. Eine Scheidung klärt nicht automatisch sämtliche Folgen einer Trennung. Welche Fragen miteinander verbunden sind und welche gesondert behandelt werden müssen, hängt vom Einzelfall ab.
- Ist das Amtsgericht Marl für Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht zuständig?
- Unterhaltsangelegenheiten sowie Sorge- und Umgangssachen gehören grundsätzlich zu den Aufgaben der Familiengerichte, die bei den Amtsgerichten eingerichtet sind. Damit kommt auch das Amtsgericht Marl für entsprechende Verfahren in Betracht. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich jedoch nicht allein daraus, dass eine beteiligte Person eine Kanzlei in Marl aufsucht. Maßgeblich sind gesetzliche Regeln, die je nach Verfahrensart etwa an den gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder des Kindes anknüpfen. Für eine erste Einordnung sind daher die Wohnorte und Informationen zu bereits laufenden Verfahren relevant.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Hans Reinhardt
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,5 von 5 · 32 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Bergstraße 228, 45768 Marl
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaelte-benecken.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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