Veröffentlichtes Profil

Markus Klinder

Markus Klinder in Marl: Sozialrecht, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Markus Klinder

Bergstraße 19, 45770 Marl

Telefon: +49 2365 2052137

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Markus Klinder

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Markus Klinder ist seit 2010 in der Bergstraße 19 in Marl-Hüls tätig. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht. Er vertritt Mandanten an den Arbeitsgerichten, in allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit sowie in alltäglichen Zivilstreitigkeiten vor Amts- und Landgerichten. Im Sozialrecht bearbeitet er unter anderem Schwerbehindertenverfahren, Erwerbsminderungsrenten, Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und Ansprüche gegen Krankenkassen. Dazu gehören auch Verfahren gegen das Jobcenter Kreis Recklinghausen und Fragen der Pflegeversicherung. Im Arbeitsrecht nennt er Kündigungsschutzverfahren, Abfindungen, Lohnforderungen, Abmahnungen und Entfristungsklagen. Ein weiterer Schwerpunkt sind Streitigkeiten mit privaten Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Weitere Tätigkeitsgebiete umfassen Verträge des täglichen Lebens, Scheidung und Unterhalt sowie Verbraucherrecht. Für Besuche bittet Klinder um telefonische Voranmeldung beim Servicesekretariat. Nach der Kontaktaufnahme führt er grundsätzlich noch am selben Tag ein telefonisches Vorgespräch zur Eignung des Falls für eine anwaltliche Vertretung. Einfach gelagerte Sachverhalte können per Telefonkonferenz oder durch Austausch von Unterlagen per E-Mail bearbeitet werden. Auch ausführliche Telefon- und Videokonferenzen gehören zu seiner Arbeitsweise.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-klinder.de, ra-klinder.de

Beratung in Marl – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Markus Klinder ist seit 2010 in der Bergstraße 19 in Marl-Hüls tätig. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. In der Kanzleibeschreibung kommen Sozialrecht und Versicherungsrecht als weitere Schwerpunkte hinzu. Diese Verbindung betrifft häufig Fragen der beruflichen und persönlichen Absicherung: vom Bestand eines Arbeitsverhältnisses über Leistungen nach einem Arbeitsunfall bis zu Ansprüchen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Klinder gehört der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm an. Im Arbeitsrecht bearbeitet Markus Klinder Kündigungsschutzverfahren, Abfindungen, Lohnforderungen, Abmahnungen und Entfristungsklagen. Ratsuchende können dabei beispielsweise klären lassen, welche rechtlichen Fragen eine Kündigung aufwirft oder ob eine Befristung überprüft werden sollte. Auch ausbleibende Vergütung und Auseinandersetzungen über arbeitsvertragliche Pflichten sind typische Anliegen. Zur allgemeinen Vorbereitung gehören der Arbeitsvertrag, relevante Schreiben und eine zeitliche Übersicht des Geschehens. Bei arbeitsrechtlichen Konflikten können kurze Fristen eine Rolle spielen; eine frühzeitige Einordnung ist deshalb häufig wichtig. Im Familienrecht nennt die Kanzleibeschreibung Scheidung und Unterhalt. Hier stehen regelmäßig die rechtlichen Folgen einer Trennung sowie Fragen zur finanziellen Versorgung im Mittelpunkt. Die zusätzlich beschriebenen sozialrechtlichen Tätigkeiten umfassen Schwerbehindertenverfahren, Erwerbsminderungsrenten, Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und Ansprüche gegen Krankenkassen. Hinzu kommen Angelegenheiten gegenüber dem Jobcenter Kreis Recklinghausen und Fragen der Pflegeversicherung. Im Versicherungsrecht bearbeitet Klinder Streitigkeiten mit privaten Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Je nach Anliegen bilden behördliche Bescheide, medizinische Unterlagen oder Versicherungsbedingungen die Grundlage der rechtlichen Prüfung. Die Kanzlei liegt im Marler Stadtteil Hüls; auch Mitte und Brassert gehören zum örtlichen Umfeld. Mit dem Amtsgericht Marl ist ein Gericht am Standort vorhanden, das insbesondere für Familiensachen und bestimmte zivilrechtliche Streitigkeiten Bedeutung hat. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte, sozialrechtliche Verfahren vor die Sozialgerichte. Welches Gericht konkret zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Fall. Für einen Besuch in der Bergstraße bittet Klinder um telefonische Voranmeldung beim Servicesekretariat; die Anfahrt lässt sich anhand der Anschrift mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen anhand des Profils zuordnen und die dort verfügbaren Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Schilderung des Konflikts und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Laut Kanzleibeschreibung führt Klinder nach der Kontaktaufnahme grundsätzlich noch am selben Tag ein telefonisches Vorgespräch zur Eignung des Falls für eine anwaltliche Vertretung. Einfach gelagerte Sachverhalte können telefonisch oder durch Unterlagenaustausch per E-Mail bearbeitet werden; auch ausführliche Telefon- und Videokonferenzen gehören zu seiner Arbeitsweise.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Marl

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Markus Klinder befindet sich in der Bergstraße 19 in 45770 Marl, im Stadtteil Hüls. Dort ist er seit 2010 tätig. Hüls ist neben Mitte und Brassert einer der genannten Stadtteile im örtlichen Umfeld. Die Anschrift ermöglicht eine konkrete Planung der Anreise aus dem Marler Stadtgebiet und der Umgebung. Angaben zu bestimmten Buslinien, Haltestellen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich daher eine aktuelle Routenprüfung. Besuche sollen nach telefonischer Voranmeldung beim Servicesekretariat erfolgen. Telefon- und Videokonferenzen sowie der Austausch von Unterlagen per E-Mail bieten daneben Möglichkeiten, Anliegen ohne einen Besuch vor Ort zu besprechen. Für den familienrechtlichen Teil des Profils ist das Amtsgericht Marl als örtlicher Gerichtsstandort von Bedeutung: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen und Unterhaltssachen. Ob im Einzelfall das Amtsgericht Marl zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Auch bestimmte alltägliche Zivilstreitigkeiten werden vor Amtsgerichten geführt; andere fallen in die Zuständigkeit der Landgerichte. Kündigungsschutzklagen, Lohnforderungen und Streitigkeiten über Befristungen gehören dagegen grundsätzlich zur Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht zum Amtsgericht Marl. Für die ebenfalls beschriebenen Auseinandersetzungen mit Sozialleistungsträgern, etwa über Erwerbsminderungsrenten oder Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, ist regelmäßig die Sozialgerichtsbarkeit zuständig. Streitigkeiten aus privaten Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen werden hingegen vor Zivilgerichten verhandelt. Ein konkret zuständiges Arbeits-, Sozial- oder Landgericht lässt sich aus den vorliegenden Standortangaben nicht bestimmen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Nach der Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat und den Servicemitarbeitern führt Markus Klinder grundsätzlich noch am selben Tag ein persönliches, telefonisches Vorgespräch, um zu klären, ob sich der Fall für eine anwaltliche Vertretung eignet. Er bittet darum, von spontanen Besuchen ohne telefonische Voranmeldung beim Servicesekretariat nach Möglichkeit abzusehen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Nach der Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat und den Servicemitarbeitern führt Markus Klinder grundsätzlich noch am selben Tag ein persönliches, telefonisches Vorgespräch, um zu klären, ob sich der Fall für eine anwaltliche Vertretung eignet. Er bittet darum, von spontanen Besuchen ohne telefonische Voranmeldung beim Servicesekretariat nach Möglichkeit abzusehen.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Kündigung, Abmahnung oder ausstehendem Lohn hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und die betreffenden Schreiben hilfreich. Bei einer Kündigung ist auch wichtig, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Bei Lohnforderungen können Abrechnungen, Arbeitszeitnachweise und bisheriger Schriftverkehr Aufschluss geben. Eine kurze chronologische Darstellung erleichtert den Überblick. Arbeitsrechtliche Ansprüche können gesetzlichen oder vertraglichen Fristen unterliegen. Eine Kontaktanfrage allein wahrt solche Fristen nicht. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, hängt vom konkreten Streitpunkt ab.
Besteht bei einer Kündigung automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung?
Eine Kündigung führt nicht automatisch zu einem Abfindungsanspruch. Eine Abfindung kann sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder bestimmten gesetzlichen Konstellationen ergeben. In Kündigungsschutzverfahren kann sie auch Bestandteil eines Vergleichs sein. Ob eine solche Lösung überhaupt in Betracht kommt, hängt unter anderem von den Umständen der Kündigung und den Interessen der Beteiligten ab. Kündigungsschutz und Abfindung sind deshalb getrennt zu betrachten. Für eine erste anwaltliche Einordnung sind das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und Informationen zum bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses relevant.
Was sollte vor einer Mandatsanfrage zu Scheidung und Unterhalt zusammengestellt werden?
Hilfreich ist zunächst eine Übersicht zur familiären Situation, zum Zeitpunkt der Trennung und zu bereits bestehenden Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen. Für Unterhaltsfragen sind häufig Angaben zu Einkommen, laufenden Verpflichtungen und der Betreuung gemeinsamer Kinder erforderlich. Bei einer Scheidung können außerdem Unterlagen zur Ehe und zu Versorgungsanrechten Bedeutung haben. Nicht alle Dokumente müssen bereits bei der ersten Anfrage vollständig vorliegen. Eine sachliche Zusammenfassung der offenen Fragen ermöglicht es, den weiteren Informationsbedarf zu bestimmen. Scheidung und Unterhalt sind miteinander verbunden, werden aber nicht in jeder Hinsicht im selben Verfahren geklärt.
Worin unterscheiden sich Streitigkeiten mit Sozialleistungsträgern von Ansprüchen gegen private Versicherungen?
Bei Sozialleistungsträgern geht es um gesetzlich geregelte Leistungen, etwa von Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern oder der gesetzlichen Unfallversicherung. Ausgangspunkt ist häufig ein Bescheid, gegen den je nach Verfahrensstand ein Widerspruch oder eine Klage in Betracht kommt. Private Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen beruhen dagegen auf einem Versicherungsvertrag; hier sind insbesondere dessen Bedingungen und der vereinbarte Versicherungsschutz maßgeblich. Solche Streitigkeiten gehören grundsätzlich vor die Zivilgerichte. Für eine Anfrage sind deshalb entweder Bescheide samt Rechtsbehelfsbelehrung oder Versicherungsvertrag und Leistungsentscheidung wichtig, ergänzt um einschlägige medizinische Unterlagen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Markus Klinder

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-klinder.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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