- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Oliver Stemann | Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Oliver Stemann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht. Seine Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei befindet sich in der Brassertstraße 104 in Marl im nördlichen Ruhrgebiet. Vom Standort Marl aus vertritt er Mandanten in ganz Nordrhein-Westfalen und bundesweit, insbesondere in Bayern. Zu seinen weiteren Tätigkeitsgebieten gehören Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Sozialrecht sowie Zivilrecht und Vertragsrecht. Im Familienrecht nennt die Kanzlei Scheidung, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht. Im Steuerrecht werden Steuererklärungen, Steuerstrafrecht, Betriebsprüfungen und Einspruch aufgeführt. Arbeitsrechtliche Themen sind Kündigungsschutzklagen, Lohn und Abmahnungen. Für Kündigungsschutzklagen und Fragen zum Arbeitsrecht verweist die Kanzlei auf eine spezielle Webseite. Zum Kennenlernen und zur Erarbeitung einer Lösung bietet Oliver Stemann Besprechungstermine an. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Auf ihrer Webseite stellt sie das Team, die Kanzleihistorie, Kooperationspartner und Informationen zu Kosten vor.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: stemann.net, stemann.net
Beratung in Marl – Einordnung der Redaktion
Oliver Stemann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht. Seine Kanzlei Oliver Stemann | Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei befindet sich in der Brassertstraße 104 in 45768 Marl im nördlichen Ruhrgebiet. Im Profil steht das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt neben dem Familienrecht. Ratsuchende finden damit eine Anlaufstelle für Konflikte im Beschäftigungsverhältnis und für rechtliche Fragen rund um Trennung und Familie. Darüber hinaus nennt die Kanzlei Steuerrecht, Erbrecht, Unternehmensnachfolge, Sozialrecht sowie Zivilrecht und Vertragsrecht als Tätigkeitsgebiete. Im Arbeitsrecht befasst sich Oliver Stemann nach der Kanzleibeschreibung insbesondere mit Kündigungsschutzklagen, Lohn und Abmahnungen. Hinter diesen Themen stehen beispielsweise Streitigkeiten über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, ausstehende Vergütung oder den Vorwurf einer arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung. Für eine rechtliche Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, einschlägige Schreiben und der zeitliche Verlauf wichtig. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Die Kanzlei verweist für Kündigungsschutzklagen und arbeitsrechtliche Fragen außerdem auf eine spezielle Webseite. Im Familienrecht führt die Kanzlei Scheidung, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht auf. Typische Anliegen betreffen die rechtlichen Folgen einer Trennung, die finanzielle Verantwortung zwischen Familienangehörigen und die Betreuung gemeinsamer Kinder. Dabei können persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Fragen eng miteinander verbunden sein. Eine anwaltliche Besprechung dient allgemein dazu, den Sachverhalt zu ordnen, offene Punkte zu erfassen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Verfahrenswege zu erläutern. Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Anliegen. Der Kanzleistandort an der Brassertstraße bietet einen konkreten örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Marl, etwa aus Mitte, Hüls und Brassert. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Marl, dessen Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit familienrechtliche Verfahren führt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören hingegen typischerweise vor die Arbeitsgerichte. Die Vertretungstätigkeit von Oliver Stemann beschränkt sich nach der Kanzleibeschreibung nicht auf Marl: Sie erstreckt sich auf Nordrhein-Westfalen und das Bundesgebiet, insbesondere Bayern. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt, um die Rechtsgebiete mit dem eigenen Anliegen abzugleichen und die Kontaktmöglichkeiten zu nutzen. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar und bietet Besprechungstermine zum Kennenlernen und zur Erörterung einer Lösung an. Eine kurze Beschreibung des Anliegens sowie Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben und laufende Fristen erleichtern die erste Abstimmung. Ob ein Mandat übernommen wird und wie die weitere Bearbeitung erfolgt, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Marl
Die Kanzlei von Oliver Stemann befindet sich in der Brassertstraße 104 in Marl im nördlichen Ruhrgebiet. Als Stadtteile des örtlichen Umfelds sind Mitte, Hüls und Brassert genannt. Die Anschrift ermöglicht eine konkrete Planung der Anfahrt innerhalb des Marler Stadtgebiets; eine bestimmte Innenstadtlage, die Nähe zu einer Haltestelle oder eigene Parkmöglichkeiten sind durch die vorliegenden Angaben jedoch nicht belegt. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Verbindungs- beziehungsweise Routenprüfung. Fragen zum Zugang zur Kanzlei können vor einem Besprechungstermin direkt abgestimmt werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Marl von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangsangelegenheiten. Ob ein konkretes Verfahren in Marl geführt wird, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab, etwa vom gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Allein der Sitz der beauftragten Kanzlei bestimmt den Gerichtsort nicht. Der arbeitsrechtliche Hauptschwerpunkt ist davon zu unterscheiden: Kündigungsschutzklagen sowie Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Lohn oder Abmahnungen fallen typischerweise in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht des Amtsgerichts Marl. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den Angaben nicht benannt. Die örtliche Zuständigkeit kann sich insbesondere nach dem Arbeitsort oder dem Sitz der beklagten Partei richten. Der Kanzleistandort Marl und der mögliche Ort eines gerichtlichen Verfahrens müssen daher nicht übereinstimmen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Zum Kennenlernen und zur Erarbeitung einer Lösung des Problems wird um die Vereinbarung eines Besprechungstermins gebeten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Zum Kennenlernen und zur Erarbeitung einer Lösung des Problems wird um die Vereinbarung eines Besprechungstermins gebeten.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Auch die Dauer der Beschäftigung, die Tätigkeit und Informationen zum Betrieb können eine Rolle spielen. Bei Kündigungsschutzklagen gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Deshalb ist es allgemein sinnvoll, schon bei der Anfrage auf das Zugangsdatum und mögliche Fristabläufe hinzuweisen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
- Was sollte ich bei einer Anfrage wegen ausstehenden Lohns oder einer Abmahnung bereithalten?
- Bei offenen Lohnforderungen helfen Arbeitsvertrag, Abrechnungen, Zahlungsnachweise und gegebenenfalls Arbeitszeitaufzeichnungen dabei, den Sachverhalt nachvollziehbar darzustellen. Bei einer Abmahnung sind deren Wortlaut und die Umstände des beanstandeten Verhaltens wichtig. Ergänzend kann bisheriger Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber relevant sein. Eine chronologische Übersicht erleichtert die Besprechung. Arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen können bei Vergütungsansprüchen Bedeutung haben. Ob eine Forderung besteht oder eine Abmahnung rechtlich zu beanstanden ist, lässt sich erst nach Prüfung der konkreten Unterlagen beurteilen.
- Welche Themen werden bei einer ersten familienrechtlichen Besprechung nach einer Trennung häufig geklärt?
- Häufig geht es zunächst darum, welche Fragen besonders dringlich sind und welche Lebensbereiche rechtlich miteinander zusammenhängen. Dazu zählen die Wohnsituation, der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Scheidung, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht sind unterschiedliche Themen, die nicht zwingend in einem einzigen Verfahren behandelt werden. Je nach Anliegen können Einkommensunterlagen, vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben hilfreich sein. Eine erste Besprechung dient allgemein der Orientierung und der Klärung, welche Informationen für eine weitergehende Prüfung benötigt werden.
- Müssen Fragen zum Umgang und Sorgerecht immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jede Meinungsverschiedenheit über die Betreuung oder Erziehung eines Kindes erfordert ein gerichtliches Verfahren. Eltern können Vereinbarungen treffen und Unterstützung durch Beratungsstellen oder das Jugendamt in Anspruch nehmen. Umgang und elterliche Sorge sind rechtlich voneinander zu unterscheiden; im Mittelpunkt steht jeweils das Kindeswohl. Wenn eine Verständigung nicht gelingt oder eine gerichtliche Regelung notwendig erscheint, kann das Familiengericht zuständig sein. Welcher Verfahrensweg in Betracht kommt, hängt vom konkreten Konflikt ab. Bereits bestehende Beschlüsse und Vereinbarungen sind für eine anwaltliche Einordnung wichtig.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Oliver Stemann Rechtsanwalts
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: stemann.net
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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