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- Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Volker Hölter
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Volker Hölter hat ihren Standort in Alt-Marl und betreut Privatleute sowie mittelständische Unternehmen. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst die Bearbeitung von Verkehrsunfällen mit streitigen Verursachungsbeiträgen und komplexen Fragestellungen im Erbrecht oder Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei nennt einen zivilrechtlichen Schwerpunkt, betreut ihre Mandanten aber auch in anderen Rechtsgebieten und berücksichtigt rechtsgebietsübergreifende Überlegungen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Notartätigkeit. Dazu gehören die Abwicklung von Kaufverträgen über Immobilien und die Beurkundung von Gesellschaftsverträgen sowie Testamente, Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Als familienrechtliche Leistungen nennt die Kanzlei die Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Die Ausübung des Notaramtes ermöglicht Mandanten den Abschluss formbedürftiger Rechtsgeschäfte. Bei der Abwicklung verweist die Kanzlei auf die Erfahrung des Notars aus einer Vielzahl bearbeiteter Urkunden. Die Kanzlei befindet sich in der Loestraße 26 in Marl. Auf der Kontaktseite steht ein Vollmachtsformular zum Download bereit. Samstags sind Termine nach Vereinbarung vorgesehen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Marl – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Volker Hölter ist mit der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Volker Hölter in der Loestraße 26 in 45768 Marl ansässig. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf. Die Kanzlei befindet sich in Alt-Marl und betreut nach ihrer Beschreibung Privatleute und mittelständische Unternehmen. Für Ratsuchende aus Marl, etwa aus Mitte, Hüls oder Brassert, bietet das Profil damit einen örtlichen Bezugspunkt für eine Anfrage zu arbeitsrechtlichen oder familienrechtlichen Themen. Die Kanzleibeschreibung nennt außerdem einen zivilrechtlichen Schwerpunkt und die Berücksichtigung rechtsgebietsübergreifender Fragen. Im Arbeitsrecht stehen allgemein die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Bei einer anwaltlichen Prüfung geht es beispielsweise darum, vertragliche Regelungen einzuordnen, den bisherigen Verlauf eines Konflikts nachzuvollziehen und mögliche nächste Schritte zu besprechen. Für eine erste Einschätzung können Arbeitsvertrag, Schriftwechsel und bereits erhaltene Erklärungen wichtig sein. Da arbeitsrechtliche Sachverhalte mit kurzen Fristen verbunden sein können, gehören Angaben zum Zeitpunkt des Zugangs eines Schreibens zu den wesentlichen Informationen einer Anfrage. Im Familienrecht sind Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zu Kindern typische Beratungsanlässe. Als konkrete familienrechtliche Leistungen nennt die Kanzlei Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Solche Vereinbarungen können persönliche und wirtschaftliche Fragen innerhalb einer Ehe oder im Zusammenhang mit ihrer Beendigung ordnen. Dabei können sich Berührungspunkte mit Immobilien, Vermögen oder gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen ergeben. Die ebenfalls beschriebene Notartätigkeit umfasst unter anderem Immobilienkaufverträge, Gesellschaftsverträge und Testamente. Anwaltliche Interessenvertretung und notarielle Tätigkeit haben unterschiedliche Aufgaben: Während anwaltliche Beratung die Interessen der jeweiligen Mandantschaft betrifft, ist notarielle Tätigkeit durch Unabhängigkeit und Unparteilichkeit geprägt. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Marl genannt. Dessen Familiengericht kommt bei entsprechender Zuständigkeit insbesondere für Scheidungs- und andere Familiensachen in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über die auf Anwalt-Seiten.de angezeigten Kontaktmöglichkeiten anbahnen. Sinnvoll sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, das betroffene Rechtsgebiet und Hinweise auf bereits laufende Fristen. Anschließend können Zuständigkeit, benötigte Unterlagen und ein möglicher Termin geklärt werden. Auf der Kontaktseite der Kanzlei steht ein Vollmachtsformular zum Download bereit. Samstags sind Termine nach Vereinbarung vorgesehen; Einzelheiten zur Anfahrt nach Alt-Marl lassen sich bei der Terminabstimmung erfragen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Marl
Die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Volker Hölter hat ihren Sitz in Alt-Marl, Loestraße 26, 45768 Marl. Damit ist ihr Standort innerhalb des Marler Stadtgebiets konkret verortet; Mitte, Hüls und Brassert sind weitere genannte Stadtteile, aus denen eine Kontaktaufnahme in Betracht kommt. Eine Lage unmittelbar in der Innenstadt ist durch die Angaben nicht belegt. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw kann die Kanzleianschrift als Ziel der individuellen Routenplanung dienen. Konkrete Verbindungen, Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Für Samstagstermine ist nach der Kanzleibeschreibung eine vorherige Vereinbarung vorgesehen. Für den familienrechtlichen Teil des Profils ist das genannte Amtsgericht Marl von Bedeutung. Bei Vorliegen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit werden dort durch das Familiengericht insbesondere Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt. Welches Familiengericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten und nicht allein nach der Kanzleianschrift. Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen können dagegen auch eine außergerichtliche Gestaltung und gegebenenfalls notarielle Beurkundung betreffen. Der arbeitsrechtliche Hauptschwerpunkt ist von dieser gerichtlichen Zuordnung zu unterscheiden: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, fallen regelmäßig in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Standortangaben nicht genannt. Aus der Nennung des Amtsgerichts Marl lässt sich daher keine Zuständigkeit für solche Arbeitsstreitigkeiten ableiten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben und Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und Angaben dazu hilfreich, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist. Je nach Sachverhalt können auch Abmahnungen, Vertragsänderungen, Gehaltsabrechnungen und einschlägiger Schriftwechsel Bedeutung haben. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis des Vorgangs. Kündigungsangelegenheiten können an kurze gesetzliche Fristen gebunden sein; deshalb sollte eine Anfrage den Zugangstag und bekannte Termine deutlich benennen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.
- Kann eine arbeitsrechtliche Anfrage auch ohne Kündigung sinnvoll sein?
- Arbeitsrechtliche Fragen entstehen nicht erst bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Häufig geht es um einzelne Vertragsklauseln, ausstehende Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen oder den Inhalt eines Arbeitszeugnisses. Für eine Anfrage ist hilfreich, die strittige Regelung oder das konkrete Ereignis zu benennen und das gewünschte Klärungsziel zu beschreiben. Neben dem Arbeitsvertrag können tarifliche oder betriebliche Regelungen relevant sein. Ob eine rechtliche Prüfung, eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt von den Umständen und den Interessen der Beteiligten ab.
- Worin unterscheiden sich Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung?
- Ein Ehevertrag dient allgemein dazu, rechtliche und wirtschaftliche Fragen einer Ehe vertraglich zu gestalten. Er kann vor oder während der Ehe geschlossen werden. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung bezieht sich dagegen auf die Folgen einer bevorstehenden oder bereits eingeleiteten Scheidung, beispielsweise auf Unterhalt, Vermögensfragen oder den Versorgungsausgleich. Inhalt und Formanforderungen hängen von den jeweiligen Regelungen ab; vielfach ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Anwaltliche Beratung und notarielle Beurkundung erfüllen dabei unterschiedliche Funktionen. Ob eine Vereinbarung ausgewogen und rechtlich wirksam ist, bedarf einer individuellen Prüfung.
- Ist bei einer Trennung automatisch das Amtsgericht Marl zuständig?
- Die Zuständigkeit folgt nicht automatisch daraus, dass eine beteiligte Person in Marl eine Kanzlei kontaktiert. Für Scheidung, Unterhalt oder Fragen des Sorge- und Umgangsrechts gelten gesetzliche Zuständigkeitsregeln, die je nach Verfahrensart unterschiedliche Umstände berücksichtigen. Dazu können gewöhnliche Aufenthaltsorte, der Aufenthalt gemeinsamer minderjähriger Kinder oder bereits anhängige Verfahren zählen. Das Familiengericht beim Amtsgericht Marl kommt deshalb nur bei entsprechender Zuständigkeit in Betracht. Für eine erste Anfrage sind Angaben zu Wohnorten, gemeinsamen Kindern und bereits vorhandenen gerichtlichen Schreiben hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Volker Hölter Rechtsanwalts
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,8 von 5 · 20 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwalt-notar-hoelter.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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