- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Köln
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Hülsebusch Polifka Lütkenhaus
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltssozietät Hülsebusch Polifka Lütkenhaus in Bonn ist seit 1984 vorwiegend zivilrechtlich rechtsberatend tätig. Als Schwerpunkte nennt die Kanzlei das Familienrecht, das Bau- und Architektenrecht sowie das Verkehrsrecht. Zu ihren Mandanten zählen sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen. Die Rechtsanwälte richten ihre Unterstützung auf das von den Mandanten gewünschte Ergebnis aus und beschreiben ihre Arbeitsweise als zielorientiert. Grundlage der Beratung ist nach Darstellung der Sozietät eine juristisch fundierte fachanwaltliche Beratung, mit der die Probleme der Mandanten umfassend gelöst werden sollen. Die für die Kanzlei tätigen Rechtsanwälte bilden sich stetig in ihren Fachbereichen fort. Eine vertrauensvolle und problemorientierte Zusammenarbeit mit den Mandanten gehört zu den erklärten Grundsätzen der Sozietät. Als vertretungsberechtigte Gesellschafter sind Joachim Hülsebusch, Bernd Polifka und Heinz Lütkenhaus genannt. Die Kanzlei befindet sich in der Hermannstraße 38 in Bonn und ist telefonisch sowie per E-Mail erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: huelsebusch-polifka-luetkenhaus.de, huelsebusch-polifka-luetkenhaus.de
Beratung in Bonn – Einordnung der Redaktion
Die Rechtsanwaltssozietät Hülsebusch Polifka Lütkenhaus in Bonn ist seit 1984 vorwiegend im Zivilrecht tätig. Das Profil nennt das Baurecht als Hauptschwerpunkt sowie Verkehrsrecht und Familienrecht. Die Kanzleibeschreibung bezieht ausdrücklich auch das Architektenrecht ein. Zu den Mandanten gehören Privatpersonen und mittelständische Unternehmen. Als vertretungsberechtigte Gesellschafter sind Joachim Hülsebusch, Bernd Polifka und Heinz Lütkenhaus genannt. Die Sozietät beschreibt eine vertrauensvolle, problemorientierte Zusammenarbeit als Grundlage ihrer Tätigkeit; ihre Rechtsanwälte bilden sich nach eigenen Angaben in ihren Fachbereichen fort. Im Bau- und Architektenrecht stehen häufig vertragliche Beziehungen zwischen Bauherren, Bauunternehmen und Planungsverantwortlichen im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen den vereinbarten Leistungsumfang, Baumängel, Verzögerungen, zusätzliche Vergütungsforderungen oder die Abrechnung von Planungsleistungen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Auseinandersetzung mit Verträgen, technischen Unterlagen und dem tatsächlichen Bauablauf. Auch die Dokumentation des Bauzustands und die Frage, welche Leistungen wann erbracht wurden, können für die rechtliche Einordnung bedeutsam sein. Nicht jeder baurechtliche Konflikt führt dabei zu einem Gerichtsverfahren. Im Verkehrsrecht können die Folgen eines Verkehrsunfalls, die Regulierung von Sach- und Personenschäden sowie Auseinandersetzungen mit Versicherungen Anlass einer Anfrage sein. Daneben gehören Bußgeldvorwürfe zu den typischen Themen dieses Rechtsgebiets. Im Familienrecht geht es häufig um Trennung und Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsfragen oder vermögensrechtliche Folgen einer Ehe. Während bei Verkehrssachen oft Unfallunterlagen und Schriftwechsel wichtig sind, können in Familiensachen persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse den Ausgangspunkt der Prüfung bilden. Welche Unterstützung im Einzelfall benötigt wird, lässt sich erst anhand des konkreten Anliegens eingrenzen. Die Kanzlei liegt in der Hermannstraße 38, 53225 Bonn, im Stadtbezirk Beuel. Damit hat das Profil einen örtlichen Bezug zum rechtsrheinischen Bonner Stadtgebiet. Für zivilrechtliche Streitigkeiten kommen insbesondere das Amtsgericht Bonn und das Landgericht Bonn in Betracht; Familiensachen werden beim zuständigen Familiengericht am Amtsgericht behandelt. Die tatsächliche Zuständigkeit hängt jedoch vom jeweiligen Verfahren ab. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte die konkrete Verbindung zur Kanzleiadresse vorab geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dienen die Profilangaben als Ausgangspunkt. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Eine erste Anfrage kann das betroffene Rechtsgebiet, die beteiligten Personen oder Unternehmen und bereits bekannte Termine oder Fristen knapp benennen. Anschließend können die Möglichkeiten einer Beratung und die benötigten Unterlagen abgestimmt werden. Eine Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bonn
- Amtsgericht Bonn
- Landgericht Bonn
- Arbeitsgericht Bonn
- Bundesgerichtshof (Dienstgerichtshof-Bezirk Köln)
Die Hermannstraße 38 in Bonn befindet sich im Stadtbezirk Beuel und damit auf der rechtsrheinischen Seite des Stadtgebiets. Die Kanzlei Hülsebusch Polifka Lütkenhaus hat hier ihren Standort für ihre vorwiegend zivilrechtliche Tätigkeit. Neben Beuel gehören unter anderem Zentrum, Bad Godesberg, Hardtberg und Poppelsdorf zum örtlichen Umfeld des Profils. Für die Anfahrt aus anderen Teilen Bonns ist die jeweilige Rheinseite ein praktischer Gesichtspunkt. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich als Anreisemöglichkeiten in Betracht; konkrete Verbindungen, Verkehrsbedingungen und Parkmöglichkeiten sollten anhand der Adresse geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder einer barrierefreien Erreichbarkeit liegen nicht vor. Für privatrechtliche Bau- und Architektenstreitigkeiten sowie zivilrechtliche Verkehrsunfallsachen sind unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Bonn und das Landgericht Bonn relevant. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich unter anderem nach Streitgegenstand, Streitwert und örtlichem Gerichtsstand. Am Landgericht können beispielsweise vertragliche Bauprozesse oder umfangreichere Schadensersatzstreitigkeiten geführt werden. Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangssachen gehören grundsätzlich vor das Familiengericht beim Amtsgericht. Verkehrsordnungswidrigkeiten werden bei gerichtlicher Befassung regelmäßig durch ein Amtsgericht behandelt. Das Arbeitsgericht Bonn ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und nicht das typische Gericht für die hier genannten Schwerpunkte. Der ebenfalls aufgeführte Bundesgerichtshof ist kein Bonner Eingangsgericht; in Zivilsachen kann er unter gesetzlichen Voraussetzungen als Rechtsmittelgericht befasst werden. Aus dem Kanzleistandort allein folgt daher keine bestimmte gerichtliche Zuständigkeit.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Baumängeln oder offener Bauvergütung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Bauvertrag einschließlich Anlagen, Leistungsbeschreibungen, Nachträge und Rechnungen hilfreich. Bei behaupteten Mängeln können Fotos, Abnahmeprotokolle, vorhandene Gutachten und der Schriftwechsel mit den Beteiligten den Sachverhalt verdeutlichen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert es, Baufortschritt, Beanstandungen und Zahlungsforderungen auseinanderzuhalten. Bei Architektenleistungen können zusätzlich Planungsunterlagen und Vereinbarungen über den Leistungsumfang wichtig sein. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Konflikt ab. Bereits laufende gerichtliche Verfahren und bekannte Fristen sollten bei der Anfrage ausdrücklich erwähnt werden.
- Worin unterscheiden sich Baumängel und mögliche Fehler bei Architektenleistungen?
- Baumängel betreffen häufig die Frage, ob die ausgeführte Bauleistung den vertraglichen Vereinbarungen und den maßgeblichen Anforderungen entspricht. Bei Architektenleistungen kann es dagegen etwa um Planung, Koordination oder vereinbarte Überwachungsaufgaben gehen. Beide Bereiche können sich überschneiden, wenn ein Schaden mehrere Ursachen hat. Für die rechtliche Einordnung sind die jeweiligen Verträge, die Aufgabenverteilung und der tatsächliche Ablauf wesentlich. Technische Fragen können eine sachverständige Beurteilung erforderlich machen. Allein aus einem sichtbaren Schaden lässt sich deshalb nicht zuverlässig ableiten, wer dafür rechtlich einzustehen hat.
- Welche Informationen werden nach einem Verkehrsunfall für eine rechtliche Einordnung benötigt?
- Wichtig sind zunächst Angaben zum Unfallhergang, zu den Beteiligten und zu den betroffenen Fahrzeugen. Fotos, Zeugenkontakte, ein vorhandenes polizeiliches Aktenzeichen sowie Schreiben der Versicherungen können die Prüfung unterstützen. Bei Sachschäden spielen etwa Reparaturunterlagen oder vorhandene Gutachten eine Rolle; bei Verletzungen können medizinische Unterlagen hinzukommen. Zu unterscheiden sind die zivilrechtliche Schadensregulierung und ein mögliches Bußgeld- oder Strafverfahren. Diese Verfahren verfolgen unterschiedliche Zwecke und können nebeneinander bestehen. Deshalb ist bei einer Anfrage hilfreich, sämtliche bereits eingegangenen behördlichen oder gerichtlichen Schreiben zu benennen.
- Müssen bei einer Trennung Scheidung, Unterhalt und Fragen zu den Kindern gemeinsam geklärt werden?
- Trennung und Scheidung können mehrere rechtlich eigenständige Themen auslösen. Dazu zählen Unterhalt, die Nutzung der bisherigen Wohnung, Vermögensfragen sowie Sorge und Umgang für gemeinsame Kinder. Manche Fragen können unabhängig von einem Scheidungsverfahren behandelt werden, andere stehen mit ihm in einem verfahrensrechtlichen Zusammenhang. Welche Themen vorrangig zu klären sind, hängt von den familiären und wirtschaftlichen Umständen ab. Für eine erste Anfrage hilft eine Übersicht über die aktuelle Lebenssituation, gemeinsame Kinder und bereits vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen. Eine individuelle Bewertung erfordert die Prüfung des jeweiligen Sachverhalts.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Hülsebusch Polifka Lütkenhaus
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kanzlei und Anfahrt
Hermannstraße 38, 53225 Bonn
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: huelsebusch-polifka-luetkenhaus.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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